Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Realteilung / 4.7 Betriebsverpachtung im Anschluss an die Realteilung

Das Verpächterwahlrecht i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG, d. h. Wahl zwischen Betriebsaufgabe und gewerblicher Betriebsverpachtung (sog. ruhender Gewerbebetrieb), setzt u. a. voraus, dass der Verpächter den Gewerbebetrieb prinzipiell selbst geführt hat. Wer einen noch nicht verpachteten Gewerbebetrieb entgeltlich erwirbt und unmittelbar darauf verpachtet, hat kein Wahlrecht.[1] Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.6 Vermietung und Verpachtung, Nr. 6

Rz. 363 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen unter die beschr. Steuerpflicht, wenn der in § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschriebene Inlandsbezug (Rz. 384) besteht. Der Tatbestand erfasst alle Einkünfte des § 21 EStG, d. h., bei Bestehen des erforderlichen Inlandsbezugs können alle in § 21 EStG erfassten Einkünfte der beschr. Steuerpflicht unterliegen. Rz. 364 Die Einkünf...mehr

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Schuldzinsenabzug bei Einze... / 2 Anwendungsbereich der Regelung

Die Abzugsbegrenzung für Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG gilt nur für die Gewinneinkunftsarten, d. h. für Einkünfte von Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft sowie aus selbstständiger Arbeit. Kapitalgesellschaften sind von § 4 Abs. 4a EStG – ausgenommen in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.6 Kriterien für die Ausübung des Wahlrechts

Rz. 89 In der großen Mehrzahl der Fälle wird die Zusammenveranlagung nach § 26b EStG für die Ehegatten günstiger sein als die Einzelveranlagung (§ 26a EStG). Denn aufgrund des § 32a Abs. 5 EStG (Splittingverfahren) wird die Tarifprogression so gemildert, als hätten die Eheleute jeweils das zu versteuernde Einkommen zur Hälfte erzielt. Die tarifliche ESt wird nach der Hälfte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 4 Erklärungsfristen

Rz. 54 Nach § 149 Abs. 2 S. 1 AO sind, falls nichts anderes bestimmt ist, Steuererklärungen von Stpfl., die nicht steuerlich beraten sind oder auch für den Steuerberater in eigenen Angelegenheiten[1], spätestens 7 Monate nach dem Ende des Vz mithin am 31.7. abzugeben (bis Vz 2017: 5 Monate bzw. 31.5.) gem. Art. 97 § 10a Abs. 4 S. 1, 3 EGAO. Bei Stpfl., die Einkünfte aus Land...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 5.2 Erklärung durch Datenfernübertragung

Rz. 71 Nach § 25 Abs. 4 EStG ist die ESt-Erklärung grundsätzlich elektronisch zu übermitteln, wenn Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit; § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) erzielt werden.[1] Die Regelung gilt für Vz ab 2011. Rz. 72 Ausgenommen von der Erklärungspflicht durch Datenfernübermittlung sind die Veranlagungsfälle nach § 46...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1a... / 3.2.2.2 Versorgungsleistungen (§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG)

Rz. 27 Nach § 1a Abs. 1 Nr. 1 EStG sind Versorgungsleistungen i. S. d. § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG auch dann abziehbar, wenn der Empfänger nicht unbeschränkt stpfl. ist. Dies hat seine Grundlage in der EG-vertraglich garantierten Freizügigkeit. Danach ist der Sonderausgabenabzug auch zu gewähren, wenn die Versorgungsleistungen von einem unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 147 Landwirtschaftliche Dienstleistungen i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII MwStSystRL, die der Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen, sind Dienstleistungen, die vom Land- und Forstwirt mithilfe seiner Arbeitskräfte (einschl. der Arbeitskraft des Betriebsinhabers) und/oder der normalen Ausrüstung seines land- und forstwirtschaftlich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.1 Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Rz. 133 Landwirtschaftliche Erzeugnisse i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 4 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL, die der Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen, sind die vom Land- und Forstwirt in seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb i. S. d. § 24 Abs. 2 UStG (Rz. 44ff.) im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen (Ur-)Erzeugertätigkeit selbst produzie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 186 Weiterhin gilt der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG – unter Beachtung der Ausführungen in Rz. 147ff. und in Rz. 168 – für landwirtschaftliche Dienstleistungen. Insofern ist (in nicht abschließender Aufzählung) das Folgende zu bemerken: Rz. 187 S. zu Abbauverträgen, also der Gestattung des Abbaus von Bodenbestandteilen, Rz. 84ff. zur Behandlung der Um...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Durch das UStG v. 18.10.1967 [1] wurde mWv 1.1.1968 in Deutschland das Mehrwertsteuersystem eingeführt. An die Stelle der bis dahin geltenden Steuerbefreiung der Umsätze der Land- und Forstwirtschaft trat die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG. Die Einführung der Besteuerung nach Durchschnittssätzen beruhte einer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Unionsrecht und Vergleich mit dem Unionsrecht

Rz. 28 Durch die 2. EG-Richtlinie v. 11.4.1967[1] wurde für die EG-Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich das Mehrwertsteuersystem vorgeschrieben. Art. 15 dieser Richtlinie ließ aber nationale Sonderregelungen für den Bereich der landwirtschaftlichen Unternehmen zu, sodass die Besteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG 1967 ab dem 1.1.1968 (Rz. 1) darauf gestützt we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.5 Nachhaltige Tätigkeit und Person des Betriebsinhabers

Rz. 86 Sofern im Rahmen einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit nur vereinzelt Leistungen ausgeführt werden, ist zu beachten, dass § 24 UStG nur angewendet werden kann, wenn eine nachhaltige Tätigkeit i. S. d. § 2 Abs. 1 UStG vorliegt.[1] Da es dafür aber auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, nicht ankommt, kann die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unter de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Forstwirtschaftlicher Betrieb (§ 24 Abs. 2 S. 1 UStG)

Rz. 76 Unter Forstwirtschaft versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des (Wald-)Bodens zur Erzeugung von Walderzeugnissen (Urproduktion), in erster Linie von Nutzhölzern, und die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse.[1] Anhang VII Nr. 3 MwStSystRL nennt die Forstwirtschaft ausdrücklich als landwirtschaftliche Erzeugertätigkeit i. S. d. Art....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Lieferung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse

Rz. 169 Der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG kommt nach den vorstehenden Ausführungen u. a. für jene Umsätze in Betracht, für die ausdrücklich die Anwendung von § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG ausgeschlossen ist (Rz. 160ff.). Dabei handelt es sich um die Lieferung von Sägewerkserzeugnissen, die in der Anlage 2 zum UStG aufgeführt sind (Rz. 161), die Lieferung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 44 Die Durchschnittssatzbesteuerung kommt gem. § 24 Abs. 1 UStG nur für Umsätze in Betracht, die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs bewirkt werden. Bei richtlinienkonformer Auslegung muss der Unternehmer landwirtschaftlicher Erzeuger i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL sein (Rz. 42), um die Durchschnitt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Gesondert geführter Betrieb (§ 24 Abs. 3 UStG)

Rz. 281 Übt der Unternehmer in seinem einheitlichen Unternehmen (§ 2 Abs. 1 S. 2 UStG) neben der Land- und Forstwirtschaft auch eine andere unternehmerische Tätigkeit aus, kann die Durchschnittssatzbesteuerung nach Maßgabe des § 24 Abs. 3 UStG nur – unter den Voraussetzungen von § 24 Abs. 1 und 2 UStG – für die Umsätze aus dem land- und forstwirtschaftlichen Unternehmensteil...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Kritik der Vorschrift

Rz. 7 Kritisch ist zu § 24 UStG bereits anzumerken, dass aus der Mehrwertsteuersystematik selbst heraus eine Sonderregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht angezeigt erscheint. Die Erfahrungen in anderen Wirtschaftszweigen zeigen, dass sogar nicht buchführungspflichtige Unternehmer regelmäßig in der Lage sind, die Regelbesteuerung anzuwenden. Lange [1] sieht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 52 Gem. § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG gehören seit dem 1.1.2025 zu den landwirtschaftlichen Betrieben auch die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe, soweit ihre Tierbestände nach § 241 BewG zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören oder diese die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG i. V. m. § 13b EStG erfüllen. Der Gesetzesfolgenverweis in § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4.3 Vorsteuerberichtigung

Rz. 303 Der Wechsel von der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG zur Regelbesteuerung und umgekehrt bewirkt nach § 15a Abs. 7 UStG eine Änderung der für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse i. S. d. § 15a Abs. 1 bis 3 UStG und kann somit unter den übrigen Voraussetzungen der Norm zu Berichtigungen des Vorsteuerabzugs führen.[1] Für Zwecke der Vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 24 Abs. 2 S. 3 UStG)

Rz. 90 Da für den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs i. S. d. § 24 Abs. 2 S. 1 und 2 UStG nicht die Betriebsform, sondern die Art der ausgeübten Tätigkeit entscheidend ist, können grds. auch Gewerbebetriebe kraft Rechtsform, bei denen im Übrigen die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vorliegen, die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Sonstige landwirtschaftliche Betriebe

Rz. 69 Neben den in Rz. 46ff. genannten Formen der Bodennutzung gehören zu den landwirtschaftlichen Betrieben nach § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG auch die Binnenfischerei, die Teichwirtschaft, die Fischzucht für die Binnenfischerei und die Teichwirtschaft, die Imkerei, die Wanderschäferei und die Saatzucht, wenngleich die Naturkräfte hier teilweise in geringerem Maße genutzt we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Rechtsentwicklung bis 1967

Rz. 14 Sonderbestimmungen hinsichtlich der Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Sachverhalte sind fast so alt wie das deutsche Umsatzsteuerrecht selbst. § 76 Abs. 2 des Warenumsatzstempelgesetzes v. 26.6.1916[1] und das UStG v. 26.7.1918 [2] setzten die Land- und Forstwirtschaft noch den Gewerbebetrieben gleich. Doch bereits mit den §§ 4, 51 und 52 der Durchführungsbes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Rechtsentwicklung seit 1992

Rz. 22 Mit dem Steueränderungsgesetz 1992 (StÄndG 1992) v. 25.2.1992[1] waren u. a. mWv 1.1.1992 die Veräußerungen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und Teilbetriebe einschließlich des Einbringens in Gesellschaften von der Durchschnittssatzbesteuerung ausgenommen worden; im Zuge der Einführung des § 1 Abs. 1a UStG durch das Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigun...mehr

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Mindestlohn / 3.9.5 Zahlung von Zulagen oder sonstigen Entgeltbestandteilen als Erfüllung des Mindestlohns?

Unsicherheit und Unklarheit bestand zunächst bezüglich der Frage, in welchem Umfang die Zahlung von weiteren Vergütungsbestandteilen wie z. B. Zulagen oder Gratifikationen oder Jahressonderzahlungen zur Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohnanspruchs berücksichtigt werden können. Dazu hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass alle Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.3 Steuerpflicht und Steuerfreiheit

Rz. 59 In der gesonderten Gewinnfeststellung ist auch über die Steuerpflicht [1] oder Steuerfreiheit der Einkünfte zu entscheiden. Damit ist auch darüber zu entscheiden, ob Liebhaberei vorliegt[2], ob Teile der Einkünfte unter einen Tatbestand des § 3 EStG fallen und ggf. welche Aufwendungen nach § 3c EStG nicht abgezogen werden können. In den Fällen der Steuerfreiheit oder f...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.2 Feststellung der Einkünfte, wenn das Betriebsfinanzamt nicht auch das Wohnsitzfinanzamt ist (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b)

Rz. 96 Fallen Wohnsitz und Betriebs- bzw. Tätigkeitsort auseinander, so ist nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und freiberuflicher Tätigkeit (nicht die übrigen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) auch dann eine gesonderte Gewinnfeststellung vorzunehmen, wenn nicht mehrere an den Einkünften beteiligt si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.6.1 Zeitlicher Regelungsbereich bei den einzelnen Einkunftsarten

Rz. 85 Die Frage nach dem zeitlichen Geltungsbereich der Gewinnfeststellung ist die Frage nach dem Zeitraum, für den die Einkünfte festgestellt werden. Ausdrücklich geregelt ist der zeitliche Geltungsbereich nicht, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelungen. Die gesonderte Feststellung nach §§ 179, 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist im Zusa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.2 Feststellung, wenn die Einkünfte bei den Beteiligten zu verschiedenen Einkunftsarten gehören ("Zebragesellschaften")

Rz. 37 Zu Problemen bei der einheitlichen Feststellung kann es kommen, wenn die gemeinschaftlich verwirklichten Besteuerungsgrundlagen bei den einzelnen Gesellschaftern bzw. Gemeinschaftern zu unterschiedlichen Einkunftsarten gehören. Zu unterschiedlichen Einkunftsarten kann es z. B. kommen, wenn bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft einer oder mehrere der Ges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.6 Gesonderte Feststellung der Grundsteuerwerte

Rz. 52 Nach §§ 218ff. BewG [1] werden Grundsteuerwerte für inländischen Grundbesitz (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Grundstücke) gesondert festgestellt. Die Regelung knüpft an § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO an, wonach die Einheitswerte nach Maßgabe des BewG gesondert festgestellt werden. In dem Feststellungsbescheid wird auch die Vermögensart (land- und forstwirtschaf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.3 Feststellung der Grundsteuerwerte

Rz. 18 Nach § 219 Abs. 1 BewG [1] werden die Grundsteuerwerte für den inländischen Grundbesitz gesondert festgestellt. Grundbesitz sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, §§ 232ff. BewG, und Grundstücke, § 243f. BewG. Die gesonderte Feststellung enthält neben der Wertfeststellung die Zurechnungsfeststellung, bei mehreren Beteiligten auch die Höhe ihrer Anteile. Bei mehre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2.2 Feststellung der Einheitswerte

Rz. 4 Die Einheitswerte gelten ab Vz 1998 wegen des Auslaufens der VSt nur noch für einheitswertabhängige Faktoren der ESt[1], Kürzungen bei der Gewerbeertragsteuer[2] und für die GrSt. Für die GrESt sind bei Fehlen einer Gegenleistung nicht die Einheitswerte der Grundstücke anzusetzen, sondern die sich an den Verkehrswerten orientierenden Grundbesitzwerte der §§ 138ff. BewG...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 7.3 Fälle geringerer Bedeutung

Rz. 194 Nach § 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO sind Feststellungen sowohl von Einkünften nach Abs. 1 Nr. 2a als auch des Werts der vermögensteuerlichen Wirtschaftsgüter nach Abs. 1 Nr. 3 nicht vorzunehmen, wenn es sich um einen Fall von geringerer Bedeutung handelt. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Höhe des festzustellenden Betrags und seine Aufteilung auf die Beteiligten fe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.5 Einkunftsart

Rz. 70 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind ebenfalls bindende Entscheidungen zu treffen über die Einkunftsart, zu der die Einkünfte gehören ("Artfeststellung").[1] Die Feststellung einer falschen Einkunftsart stellt eine Beschwer für den Spfl. dar, auch wenn sich im Einzelfall hieraus keine negativen steuerlichen Konsequenzen ergeben.[2] Bei den Gewinneinkünften kommen al...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.3 Beteiligung mehrerer Personen

Rz. 23 Einkünfte werden nach Nr. 2a nur festgestellt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Ob die Einkünfte steuerlich mehreren Personen zuzurechnen sind, ob also eine transparente Besteuerung erfolgt, hängt nicht von der Rechtsfähigkeit der Personenvereinigung ab, sondern beruht auf de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.3.1 Gesonderte Feststellungen nach dem EStG

Rz. 8 § 2a Abs. 1 S. 5 EStG: Nach dieser Vorschrift können bestimmte ausländische Verluste nur mit Verlusten derselben Art aus demselben Staat ausgeglichen werden. Danach nicht ausgeglichene Verluste können vorgetragen werden und sind zum Schluss jedes Kalenderjahrs gesondert festzustellen.[1] Rz. 9 § 3a Abs. 4 EStG: Hat eine gesonderte Feststellung für Einkünfte aus Land- un...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Austauschverfahren, Kfz-Bra... / 4.2 Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils

Bei der Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils wird der Wert des zurückgegebenen Altteils in allen Fällen von den Lieferern (Hersteller, Großhändler, Reparaturwerkstatt) als Teil der Bemessungsgrundlage berücksichtigt. In der Rechnung über die Lieferung des aufbereiteten funktionsfähigen Austauschteils braucht der Wert des Altteils nicht in den Rechnungs...mehr

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Plattformarbeit / 1.2 Selbstständige

Das Sozialversicherungsrecht enthält keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Selbstständigkeit". Insofern kann hier nur auf § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB verwiesen werden. Der Paragraf gilt als allgemeine gesetzgeberische Wertung, die für die Arbeitnehmer und Selbstständige: Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit zu beachten ist. Nach der ...mehr

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Tarifvertrag: Allgemeinverb... / 3.3 Sozialkassenverfahren

Mit dem Gesetz zur Sicherung des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe [1] hat der Gesetzgeber die seit 2006 gültigen Sozialkassentarifverträge rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Damit wurde die Rechtslage wiederhergestellt, die vor der Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der Sozialkassentarifverträge durch das BAG bestand.[2] Die Sozialkassen im Baug...mehr

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Kurzarbeit: Anspruch und Ku... / 1.1.1 Wirtschaftliche Gründe oder unabwendbare Ereignisse

Nach § 96 Abs. 1 SGB III muss der Arbeitsausfall zunächst auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen. Wirtschaftliche Gründe Nicht alle wirtschaftlichen Gründe für einen Arbeitsausfall führen zu einem Leistungsanspruch, denn das Kurzarbeitergeld soll den Arbeitgeber nicht von allen wirtschaftlichen Risiken entlasten. Vielmehr kommen nur solche allge...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 2.3.1 Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-55)

In den Zeilen 3-7 wird die Steuerermäßigung nach § 34c EStG gesteuert. Zeilen 8-37 betreffen die ausländischen Einkünfte unter Einbeziehung der Regelungen in § 2a EStG sowie darauf entfallende ausländische Steuern, Zeilen 38 -43 die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 13 AStG, Zeilen 44 und 45 die nach DBA steuerfreien Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterli...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 2.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-38)

In den Zeilen 3-9 werden die laufenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erfasst, die sich nach den jeweiligen Gewinnermittlungen (Einnahmen-Überschussrechnung, Bestandsvergleich oder Gewinnermittlung nach § 13a EStG) ergeben, unter Berücksichtigung der Besonderheiten beim Teileinkünfteverfahren (Zeilen 4 und 5) sowie bei Erträgen aus Investmentanteilen (Zeilen 6-9, Anga...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 2.3 Anlage FG-AUS

Die Anlage FG-AUS wird benötigt, wenn im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit ausländische Einkünfte erzielt werden. Auch dieser Vordruck ist unterteilt in die Bereiche Einkunftsart "Land- und Forstwirtschaft", Einkunftsart "Gewerbebetrieb" und Einkunftsart "Selbstständige Arbeit" und darüber hinaus "Einkünfte ausländ...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 1.4 Benötigte Vordrucke

Welche Vordrucke benötigt werden, hängt zunächst davon ab, ob eine gesonderte Feststellungserklärung oder eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abzugeben ist. Bei einer gesonderten Feststellung werden benötigt: die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung ( Hauptvordruck ESt 1 D ), für die Erklärung der gesondert festzu...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 5.1 Einkunftsart

Die Anlage FE 1 dient der Aufteilung von Besteuerungsgrundlagen, soweit die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung betroffen sind. Entsprechend ist daher in den nachfolgenden Zeilen von Betriebseinnahmen/Betriebsausgaben (Gewinneinkünfte) und Einnahmen/Werbungskosten (Vermietungseinkünfte) die Rede. Für ...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 6 Weitere Anlagen

Mit den Angaben auf der Anlage FE 1 wird die Feststellung und Verteilung der laufenden Gewinneinkünfte (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit) sowie der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gesteuert. Sofern darüber hinaus Besteuerungsgrundlagen einheitlich und gesondert festzustellen sind, werden weitere Anlagen benötigt. 6.1 Anlage FE 2 Die Anl...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3 Definition als Gewinneinkünfte und grundsätzlicher Regelungsgehalt (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1, der dem Regelungsgehalt des bisherigen § 2 Abs. 8 Satz 1 BEEG in der bis zum 17.9.2012 geltenden Fassung inhaltlich weitgehend entspricht, trifft die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und definiert das dem Elterngeld zugrunde zu legende Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit parallel zu § 2c Ab...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 2.2 Anlage FG

Die Anlage FG dient der Ermittlung der festzustellenden Einkünfte sowie sonstiger Besteuerungsgrundlagen. Der Vordruck enthält drei Teilbereiche, beginnend mit den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, denen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Tätigkeit folgen. 2.2.1 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (Zeilen 3-38) In den Zeilen 3-9 werden die laufe...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.2 Einkommen aus Erwerbstätigkeit – Grundlagen (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 11 Als grundlegende Norm der Einkommensberechnung definiert Abs. 1 Satz 3, nach welchen Maßgaben das Einkommen aus Erwerbstätigkeit als durchschnittlich monatlich im Bemessungszeitraum zu erfassendes Einkommen berücksichtigt bzw. zugrunde gelegt wird. Die Norm nimmt quasi als Auffangnorm die Maßgaben der §§ 2c-2f BEEG und den Bemessungszeitraum nach § 2b BEEG in Bezug. R...mehr

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Feststellungserklärung 2024... / 2 Erläuterungen zur gesonderten Feststellung

Die gesonderte und die gesonderte und einheitliche Feststellung sind vordruckmäßig getrennt. Gesondert festgestellt werden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb sowie aus selbstständiger Arbeit, sofern Wohnsitz und Betrieb in unterschiedlichen Finanzamtsbezirken liegen oder wenn innerhalb derselben Wohnsitzgemeinde, aber in Bezirken verschiedener Finanz...mehr