Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

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§ 23 Steuerrecht / II. Gewerbesteuer

Rz. 81 Grundsätzlich führt die Erbengemeinschaft die im Nachlass befindlichen Einkunftsquellen fort. Die Erben werden Mitunternehmer, soweit es sich um eine Gewinneinkunftsquelle (Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft) handelt.[100] Rz. 82 Konnte der Erblasser jedoch mehrere Gewerbebetriebe oder Gewerbebetrieb und selbstständige Tätigkeit neb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 1. Persönlicher Geltungsbereich (§ 1 des 5. VermBG)

Rz. 1 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Das Fünfte Vermögensbildungsgesetz gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne (Angestellte, Arbeiter) und Auszubildende, deren Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt (§ 1 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 des 5. VermBG). Das Fünfte Vermögensbildungsge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 16 Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Unbeschränkt und beschränkt StPfl, die in den persönlichen Anwendungsbereich der Vorschrift fallen (s Rn 13–15), können die Tarifbegünstigung des § 34a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG für nicht entnommene Gewinne iSd Abs 2 aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) sowie selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG) auf Antrag beanspruch...mehr

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§ 17 Landwirtschaftserbrecht / b) Hofeswert

Rz. 108 Der Hofeswert wird zum Stichtag des Erbfalls festgestellt. Er beträgt nach § 12 Abs. 2 HöfeO das Eineinhalbfache des zuletzt festgestellten Einheitswertes. Auf Verlangen können Zu- und Abschläge nach billigem Ermessen vorgenommen werden. Rz. 109 Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Höfeordnung und der Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen in der Fass...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 5.3 – VermBErl / 12. Vereinbarung der vermögenswirksamen Leistungen, freie Wahl der Anlage (§§ 10, 11, 12 des 5. VermBG)

Rz. 56 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Vermögenswirksame Leistungen, die zusätzlich zum sonstigen Arbeitslohn zu erbringen sind, können in Verträgen mit Arbeitnehmern, in Betriebsvereinbarungen, in Tarifverträgen sowie in bindenden Festsetzungen nach dem Heimarbeitsgesetz vereinbart werden (§ 10 des 5. VermBG); für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit werden zusä...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.4.1 Nebenbetrieb oder Gewerbebetrieb

Rz. 42 Wann ein steuerlich unschädlicher Nebenbetrieb oder ein darüber hinausgehender schädlicher Gewerbebetrieb vorliegt, ist nach den Umständen des einzelnen Falles zu entscheiden. Es kommt darauf an, ob sich der Betrieb als Ausfluss der Land- oder Forstwirtschaft darstellt, mit ihm verbunden ist und in ihm die einzige Stütze findet, d. h. er muss überwiegend die Aufgabe ha...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 2 Recht zum Betreten des Waldes

Das Recht zum Betreten des Waldes richtet sich gemäß § 59 Abs. 2 BNatSchG nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht.mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 3 A... / 2.5 Steuerliche Behandlung der Beteiligten

Rz. 46 Die an Realgemeinden Beteiligten beziehen unmittelbare Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, soweit die Steuerbefreiung der Realgemeinde reicht. Das ergibt sich aus der zu § 3 Abs. 2 S. 2 korrespondierenden Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG.[1] Diese nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO gesondert festgestellten Einkünfte werden bei den Beteiligten in dem Wirtschaftsjahr ...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 1 Recht zum Betreten der freien Landschaft

Auf Bundesebene ist das Betreten der freien Landschaft auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erholung nach § 59 Abs. 1 BNatSchG jedermann gestattet. Gleiches gilt für das Betretungsrecht der Wälder, das in § 14 Bundeswaldgesetz geregelt ist. Die Bundesländer regeln das Betretensrecht ebenfalls. Übersicht zu den Regelungen der Bundesländermehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.2.8 Keine Land- und Forstwirtschaft

Rz. 24 Auch wenn die in Rz. 10f. genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt werden. Auch bei diesem Merkmal kann die Abgrenzung im Einzelfall schwierig sein, insbesondere bei Nebenbetrieben und beim Zukauf von Fremderzeugnissen. In der Praxis erfolgt die Abgrenzung häufig über Mengen...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 2 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4]

In Zeile 4 sind im Wesentlichen Renten und Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen. Soweit die Einkünfte dem Teileinkünfteverfahren unterliegen, sind die Ein...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebseinnahm...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 5 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 56–99]

Hinweis Die Struktur der Abfrage zu den Veräußerungsgewinnen wurde insgesamt neu gefasst. In den Zeilen 80 bis 92 wurde ein Berechnungsschema für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft, Genossenschaft, optierenden Gesellschaft i. S. d. § 1a KStG nach § 17 EStG sowie in gesetzlich gleichgestellten Fällen (z. B. § 6 AS...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 4 Betriebe der öffentlichen Hand

Rz. 48 Das GewStG enthält keine ausdrückliche Regelung für die GewSt-Pflicht der Betriebe der öffentlichen Hand. Es besteht keine dem § 4 KStG vergleichbare Norm, die die Steuerpflicht der öffentlichen Hand regelt. Dennoch unterliegt auch die Tätigkeit der öffentlichen Hand unter bestimmten Voraussetzungen der GewSt. Erfasst werden insbesondere Fälle, in denen die öffentlich...mehr

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XRechnung: So stellen Sie e... / 1.2 PDF-Rechnungen gelten nicht als elektronische Rechnungen

Unternehmen, Gewerbetreibende und Selbstständige, die PDF-Rechnungen versenden oder empfangen, nutzen dabei ihrer Ansicht nach elektronische Rechnungen. Doch das ist so nicht korrekt, auch wenn der Versand elektronisch erfolgt. PDF-Rechnungen gelten, ebenso wie Papierrechnungen, als sonstige Rechnung. Als echte elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzgebers zählen nur Dokum...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 9 Steuerabzug bei Zurechnung der Kapitalerträge zu anderen Einkunftsarten (§ 43 Abs. 4 EStG)

Rz. 198 Der KapESt-Abzug ist nicht nur dann vorzunehmen, wenn die Einnahmen beim Gläubiger der Kapitalerträge als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden, sondern auch dann, wenn die Kapitalerträge nach der Subsidiaritätsklausel des § 20 Abs. 3 EStG (§ 20 EStG n. F. Rz. 272ff.) beim Gläubiger zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus sel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 6.3.1 Allgemeines

Rz. 172 Der KapESt-Abzug hatte bis zur Einführung der Abgeltungsteuer im Hinblick auf die erfassten Erträge einen wesentlich geringeren Umfang. Die "neuen" KapESt-Tatbestände i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 6 und 8 bis 12 EStG erweitern diesen Kreis stark und sind darauf ausgerichtet, die Besteuerung der Kapitalerträge in möglichst großem Umfang bereits im Steuerabzugsverfahre...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 10.1 Grundlagen

Rz. 199 § 43 Abs. 5 EStG wurde als zentrale Vorschrift i. V. m. der Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne durch das G. v. 14.8.2007[1] eingeführt. Die Erhebung der KapESt durch den Steuerabzugsverpflichteten ersetzt ab dem 1.1.2009 für den privaten Anleger das Veranlagungsverfahren zur ESt. Soweit die KapESt allerdings wegen fehlender Liquidität ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 43... / 1.1.1 Gesetzliche Entwicklung

Rz. 1 Der KapESt unterliegen nur bestimmte Kapitalerträge, insbesondere die Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 und – z. T. – Abs. 2 EStG, die in § 43 EStG als sog. "Kapitalerträge mit Steuerabzug"[1] enumerativ aufgezählt sind. In § 43 EStG nicht erfasste Kapitalerträge unterliegen daher auch nicht dem Steuerabzug. Dies ergibt sich aus dem ausdrücklichen Wortlaut des § 43 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 1.1 Bedeutung und Anwendungsbereich des § 5 EStG

Rz. 1 § 5 EStG dient der Ermittlung des Gewinns bestimmter Gewerbetreibender. Der Gewinn bildet nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit, die wiederum in die Berechnung des Einkommens eingehen und damit in das zu versteuernde Einkommen als Bemessungsgrundlage der ESt. Über § 8 Abs. 1, 2 KStG bildet...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Durchschnittssatz und Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirtschaft sinkt

Zusammenfassung Die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte soll für das Jahr 2024 gesenkt werden, und im Jahr 2025 weiter sinken. Das ändert sich Der Durchschnittssatz und die Vorsteuerpauschale für Land- und Forstwirte sollen für das Jahr 2024 auf 8,4 % abgesenkt werden. Für das Jahr 2025 ist eine weitere Absenkung auf 7,8 % geplant. Inkrafttreten Gilt ab dem Tag nach Verkün...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 6.1 Grundsätzliches

Rz. 211 Eine Realteilung einer Mitunternehmerschaft nach § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG liegt vor, wenn die bisherige Mitunternehmerschaft – aufgrund einer Betriebsaufgabe i. S. v. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG – beendet wird und mindestens ein Mitunternehmer den ihm zugeteilten Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil als Betriebsvermögen fortführt. Soweit die Besteuerung der stillen Reser...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 4.2.1 Übertragung von Betriebsvermögen gegen Versorgungsleistungen

Rz. 38 Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung haben innerhalb der Familie eine große Bedeutung, da sie dem Bedürfnis des Schenkers, z. B. übertragender Unternehmer-Vater, nach finanzieller Absicherung entgegenkommen. Der Vermögensgegenstand, z. B. der Betrieb, wird übertragen, der Übertragende erhält laufende Bezüge und ist damit wirtschaftlich ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 4.6.3 Einzelwirtschaftsgüterübertragung zwischen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Mitunternehmer

Rz. 76 Nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 EStG gilt § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG entsprechend, wenn ein Mitunternehmer ein Wirtschaftsgut seines Sonderbetriebsvermögens auf einen anderen Mitunternehmer überträgt, der das Wirtschaftsgut, wie vorher der Veräußerer, der Personengesellschaft zur Nutzung überlässt oder bei dem das Wirtschaftsgut wie beim Veräußerer der Beteiligung dient. Auf...mehr

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Überführung/Übertragung von... / 3.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 23 Werden einzelne Wirtschaftsgüter aus einem Betriebsvermögen in ein anderes Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen überführt, sind nach § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG die Buchwerte fortzuführen, sofern die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Eine gewinnrealisierende Entnahme liegt somit nicht vor, wenn ein Wirtschaftsgut von einem Betrieb in einen andere...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 4.7.5 Besonderheiten bei der Sperrfrist

Rz. 96 Die Besteuerung der stillen Reserven muss auch bei der Übertragung selbst geschaffener nicht bilanzierungsfähiger immaterieller Wirtschaftsgüter i. S. v. § 5 Abs. 2 EStG und von im Sammelposten erfassten Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 2a EStG sichergestellt sein. Rz. 97 Praxis-Beispiel Vater V und Sohn S betreiben eine GbR mit Einkünften aus Gewerbebetrieb. In 10 erwi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 4.2 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 45 Übertragender i. S. v. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG ist ein Mitunternehmer (insbesondere natürliche Person oder Kapitalgesellschaft), der zusätzlich zu seiner Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft mindestens einen weiteren Betrieb unterhält oder über Sonderbetriebsvermögen bei derselben Mitunternehmerschaft oder einer weiteren Mitunternehmerschaft verfügt. A...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überführung/Übertragung von... / 3.4 Sicherstellung der Besteuerung der stillen Reserven

Rz. 34 Die Fortführung des Buchwertansatzes ist nur möglich, wenn die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die steuerliche Erfassung der in den überführten Wirtschaftsgütern ruhenden stillen Reserven auch im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung gewährleistet bleibt und zusätzlich diejenigen stillen Reserven umfasst, die s...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Jahresabschluss, Investitio... / 4.1 Regelung bis einschließlich 2019

Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und Freiberufler können für ihre aktiven Unternehmen einen Investitionsabzugsbetrag beanspruchen, wenn sie im Jahr der Inanspruchnahme die folgenden Größenordnungen nicht überschreiten: Einnahmen-Überschussrechnung: Gewinn vor Abzug des Investitionsabzugsbetrags darf nicht höher sein als 100.000 EUR Bilanzierung: Betriebsvermögen darf nic...mehr

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Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.1.3 Einkommensbestandteile

Regelmäßig gezahlte Provisionen sind als Einkommen zu berücksichtigen.[1] Nicht zu berücksichtigen sind hingegen Provisionen, die nur einmal jährlich gezahlt werden, weil sie kein laufender Arbeitslohn sind. Provisionen sind auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie nicht zum arbeitsvertraglich vereinbarten Fälligkeitszeitraum gezahlt werden und es durch ihre Voraus- oder ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.1.2 Ermittlungsgrundlagen für die Einnahmenberechnung

Die Ermittlung des Netto-Erwerbseinkommens ist ausführlich geregelt in den §§ 2c–2f BEEG. Als Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden nicht nur Arbeitseinkommen gerechnet, sondern auch Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Tätigkeit.[1] Maßgebend sind die einkommensteuerrechtlichen Begriffe für im Inland zu versteuernde Einkünfte. Im Inland...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld: Anspruch, Höhe ... / 3.2.1 Erwerbseinkommen

In den Monaten, in denen der Elterngeldberechtigte Erwerbseinkommen aus einer Teilzeittätigkeit (oder aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- oder Forstwirtschaft) erzielt, wird die Höhe des Elterngeldes nur aus der Differenz zwischen dem durchschnittlichen Monatsentgelt und dem durchschnittlichen Entgelt vor der Geburt des Kindes ermittelt. Jede Erwerbseink...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 1. Bedeutung

Definition: Gemäß § 12 S. 1 AO ist eine Betriebsstätte jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient. Diese Definition der Betriebsstätte wird durch eine nicht abschließende Aufzählung einzelner Betriebsstätten in Satz 2 der Vorschrift ergänzt. Somit kann ein Unternehmer mehrere Betriebsstätten haben. Umfang: Der Betriebsstättenbegrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elterngeld / 3 Höhe des Elterngeldes

Elterngeld wird bis zu einer Einkommenshöhe von 1.200 EUR i. H. v. 67 % des in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Nettoeinkommens aus einer Erwerbstätigkeit gezahlt. Dabei wird nicht das tatsächliche Mittel des Nettoeinkommens aus den Lohnbescheinigungen der zurückliegenden 12 Monate ermittelt, sondern ausgehend ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Verlustausgleich

Selbstständig Tätige erzielen ihre Einkünfte in der Regel aus ihrer Erwerbstätigkeit. Dies hat zur Folge, dass sich die Ermittlung der Einkünfte am Einkommenssteuerrecht orientiert. In aller Regel ist der hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige verpflichtet, eine Gewinnermittlung durchzuführen. Zu den Grundsätzen der steuerrechtlichen Gewinnermittlung gehört das Prinzip de...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 1 Die Ländermodelle (Überblick)

Die folgenden Länder haben unter Anwendung der sog. Länderöffnungsklausel gem. Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG eigene, gänzlich vom Bundesmodell abweichende Regelungen über die Bewertung von Grundbesitz und die Grundsteuerberechnung getroffen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen. Die abweichenden Ländermodelle sind flächenorientiert gestaltet und fußen auf dem...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 6.3 Steuermesszahl

Die Grundsteuermesszahl beträgt für Äquivalenzbeträge des Grund und Bodens und der Gebäudeflächen grundsätzlich 100 %. Für Äquivalenzbeträge der Wohnflächen wird die Steuermesszahl aus sozialpolitischen Gründen allerdings um 30 % auf 70 % ermäßigt. Dadurch will der Landesgesetzgeber die Verfügbarkeit von Wohnraum zur Deckung eines Grundbedürfnisses fördern. Ermäßigung der Ste...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 3.3 Grundsteuermesszahlen

Die Steuermesszahl für den Äquivalenzbetrag für den Grund und Boden und für den Äquivalenzbetrag für Gebäudeflächen beträgt grundsätzlich 100 %. Liegen Wohnflächen vor, so wird die Steuermesszahl insoweit um 30 % auf 70 % ermäßigt. Dadurch hat der Landesgesetzgeber dem Grundbedürfnis nach Wohnraum Rechnung getragen. Das BayGrSt sieht darüber hinaus eine Ermäßigung der Steuerm...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.1 Nachweis des tatsächlichen Einkommens (§ 8 Abs. 1)

Rz. 6 Die Bestimmung ergänzt die allgemeinen Regeln zu den Mitwirkungspflichten. Die §§ 1 bis 14 BEEG sind nach § 68 Nr. 15 SGB I Teil des Sozialgesetzbuches. Damit sind die Regelungen des SGB I über die Mitwirkungspflichten grds. unmittelbar auf Bezieher von Elterngeld anwendbar. Nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I sind Antragsteller und Leistungsbezieher verpflichtet, die ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Im Tagebau genutztes Abbauland kein land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Leitsatz § 158 Abs. 4 BewG zählt Wirtschaftsgüter auf, die nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Die Zuordnung verpachteter ehemaliger Forstflächen zum Abbau von grundeigenen Bodenschätzen zum Grundvermögen entspricht dem Sinn und Zweck der Norm. Sachverhalt Der Kläger ist Nacherbe umfangreichen Grundbesitzes geworden. Der Grundbesitz G01 war ursprünglic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.2 Begriff des Betriebs gewerblicher Art (Abs. 1, 2)

Rz. 14 § 4 Abs. 1 KStG definiert den Betrieb gewerblicher Art als eine Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dient und sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich heraushebt. Dient ein Betrieb überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt, kann er als Hoheitsbetrieb nach § 4 Abs. 5 KStG ke...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / 1 Das Bundesmodell

Der Bundesgesetzgeber hat allen 16 Ländern mit Einführung des Siebenten Abschnitts des Bewertungsgesetzes neue Bewertungsverfahren für das Grundvermögen und das land- und forstwirtschaftliche Vermögen vorgegeben, welche die vom BVerfG aufgezeigten Kriterien für eine rechtssichere und gleichmäßige Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer berücksichtigen. Die Bemühungen ...mehr

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Grundsteuer für Grundvermög... / Zusammenfassung

Begriff Infolge des BVerfG-Urteils vom 10.4.2018[1], durch welches verschiedene Regelungen der Einheitsbewertung letztlich auch für Zwecke der Grundsteuer für mit Art. 3 GG unvereinbar erklärt wurden, hat der Gesetzgeber die Grundsteuererhebung mit dem Grundsteuer-Reformgesetz (GrStRefG)[2] (wieder) auf eine verfassungskonforme Basis gestellt und damit neue Bewertungsverfahr...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 2 Ermittlung des Grundsteuerwerts im Grundvermögen

Bei der Bewertung des Grundvermögens sieht das BewG zunächst einmal die Unterscheidung in unbebaute Grundstücke einerseits und bebaute Grundstücke andererseits vor. Die bebauten Grundstücke lassen sich wiederum in verschiedene Grundstücksarten unterteilen, die für die konkrete Bewertung von Bedeutung sind. Die bisherigen Einheitswerte werden zukünftig durch die nach reformier...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Grundsteuer für Grundvermög... / 5 Steuermesszahlen

Der Grundsteuerwert des Grundstücks ist Ausgangsgröße zur Feststellung des Grundsteuermessbetrags. Dazu wendet die Finanzverwaltung die einschlägige Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert an. Im Bundesmodell wurden für die Grundsteuererhebung ab dem Kalenderjahr 2025 folgende Steuermesszahlen festgelegt: Steuermesszahlenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.2.1 Einkünftekorrektur

Rz. 7 Der Gesetzgeber sieht seit der Popitz-Schlieben'schen Finanzreform 1925[1] (§ 33 EStG 1925: "Steht der Gewinn aus einem inländischen Gewerbebetrieb infolge besonderer Vereinbarungen des Steuerpflichtigen mit einem im Inland nicht unbeschränkt Steuerpflichtigen in offenbarem Missverhältnis zu dem Gewinne, der sonst bei Geschäften gleicher oder ähnlicher Art erzielt wird...mehr

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Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.2.1 Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Rz. 16 Für die Durchführung des Feststellungsverfahrens sind gem. § 16 AO i. V. mit § 17 Abs. 2 Satz 1 FVG sachlich die Finanzämter und gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 AO örtlich das sog. Lagefinanzamt zuständig. Das Lagefinanzamt ist grundsätzlich das FA, in dessen Bezirk der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft oder das Grundstück liegt. Wenn sich der Betrieb der Land- und Forstwi...mehr

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Roscher, BewG § 219 Festste... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In Abs. 1 der Vorschrift wird – korrespondierend zu § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO – die Durchführung eines gesonderten Verfahrens (Feststellungsverfahrens) zur Feststellung von Grundsteuerwerten für inländischen Grundbesitz, und zwar für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 232 bis 234, 240 B...mehr

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Roscher, BewG § 219 Festste... / 2.1.2 Feststellungsgegenstand – Inländischer Grundbesitz

Rz. 11 Unter den Oberbegriff Grundbesitz als Feststellungsgegenstand subsumiert § 219 Abs. 1 BewG die wirtschaftlichen Einheiten der nach § 218 BewG für Zwecke der Grundsteuer maßgeblichen Vermögensarten, nämlich die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (§§ 232 bis 234, 240 BewG) sowie die Grundstü...mehr

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Roscher, BewG § 219 Festste... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 8 Die Regelung zur Feststellung der Grundsteuerwerte in § 219 BewG i. V. m. den §§ 218 und 220 bis 231 BewG ist innerhalb des Besteuerungsverfahrens für Zwecke der Grundsteuer von zentraler Bedeutung. Sie ordnet für die mit dem Grundsteuerwertbescheid abschließende erste Stufe des grundsteuerlichen Besteuerungsverfahrens – korrespondierend zu § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO –...mehr