Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.1 Begriff des Gewinns

Rz. 5 Als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit ist im Rahmen der Einkommensermittlung nach § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG der Gewinn anzusetzen. Die Definition des Gewinns ist in § 4 Abs. 1 EStG enthalten. Gewinn ist danach die Differenz zwischen dem Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahrs und dem am Anfang des Wirtschaftsjahrs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.2 Betriebsbegriff

Rz. 25 Nach § 4h Abs. 1 EStG ist die Regelung auf Zinsaufwendungen eines "Betriebs" anzuwenden. Das Gesetz definiert den Begriff "Betrieb" nicht. Der Begriff "Betrieb" wird auch in § 20 UmwStG verwandt, doch ist dieser Begriff nicht unmittelbar im Rahmen des § 4h EStG anwendbar, da die Regelung einen anderen Zweck verfolgt. Außerdem erscheint der Begriff z. B. in der Zusamme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.1.1 Allgemeines

Rz. 106 § 4h Abs. 3 S. 1 EStG enthält eine Definition des Begriffs des "maßgeblichen Gewinns", der nach § 4h Abs. 1 S. 1 EStG Ausgangswert für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für den Zinsabzug ist. Der "maßgebliche Gewinn" i. S. d. § 4h Abs. 3 S. 1 EStG bildet nicht unmittelbar die Bemessungsgrundlage, sondern wird durch Hinzu- und Abrechnungen verändert (Rz. 40ff.). ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.1 Bedeutung der Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung

Rz. 566 Dem Begriff der Betriebsausgaben kommt zentrale Bedeutung für die Ermittlung der Nettoeinkünfte im Bereich der Gewinnermittlung zu. Die systematische Stellung des § 4 Abs. 4 EStG spiegelt diese zentrale Bedeutung allerdings nicht wider. Abs. 4 schließt an Abs. 3, die Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung, an; hierin und in dem Wortteil "Ausgabe" im Begrif...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 § 4h EStG ist grundsätzlich auf alle Stpfl. und Personengesellschaften anwendbar. Die Zinsschranke erfasst sowohl unbeschränkt als auch beschr. Stpfl. Lediglich sachlich erfolgt durch § 4h Abs. 3 S. 1 EStG eine Beschränkung auf den im Inland stpfl. Gewinn, werden also Zinsen, die ursächlich zu einem im Inland nicht stpfl. oder nicht steuerbaren Gewinn gehören, aus der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 5.3 Konzernzugehörigkeit, Abs. 3 S. 4 (bisher S. 5, 6)

Rz. 154 § 4h Abs. 3 S. 5, 6 EStG definiert, wann ein Betrieb zu einem Konzern gehört. Ab Vz 2024 ist S. 6 ersatzlos gestrichen worden, während der bisherige S. 5 zu S. 4 geworden ist.[1] Diese Regelung ergänzt bis Vz 2023 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. b EStG, wonach die Zinsschranke nicht anwendbar ist, wenn der Betrieb nicht (oder nur anteilsmäßig) zu einem Konzern gehört (Rz. 64...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erfindertätigkeit (estb 202... / IV. Veräußerung der Erfindung bzw. des Patents

Veräußert der Erfinder – sofern keine Zufallserfindung gegeben ist – eine im Zuge seiner selbständigen Arbeit gemachte Erfindung, so liegen Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG vor[29]. Wie bereits erwähnt, können entsprechend auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Land- und Forstwirtschaft vorliegen. Wird lediglich eine nicht verwertung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Altersentlastungsbetrag: St... / 1.2 Positive Summe der anderen Einkünfte

Unter die positive Summe der anderen Einkünfte fallen alle nach § 2 Abs. 2 EStG ermittelten Einkünfte, die nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören. Hierzu rechnen auch außerordentliche Einkünfte.[1] Lediglich die als sonstige Einkünfte anzusetzenden Leibrenten bleiben außer Ansatz, da sie ohnehin nur mit dem Ertragsanteil besteuert werden. Einzubeziehe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 3... / 11.5.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 135 Die übergehenden Wirtschaftsgüter müssen dem Betriebsvermögen des übernehmenden Rechtsträgers zuzuordnen sein. Der Begriff "Betriebsvermögen" ist bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit identisch. Ob Betriebsvermögen vorliegt, richtet sich nach den Grundsätzen der §§ 13, 15 bzw. 18 EStG. Der Überführung in d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.6 Abgrenzung zur Land- und Forstwirtschaft

Rz. 89 Land- und Forstwirtschaft ist Urproduktion i. S. d. Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte mithilfe der Naturkräfte. Der Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird erweitert um die in § 13 Abs. 1 Nr. 2–4 EStG aufgezählten Tätigkeiten Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Imkerei etc. (§ 13 EStG Rz. 7, 42). Die land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit erfüllt i. d. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 5.3 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 505 Tierzucht ist die nachhaltige Auswahl von Elterntieren zur Fortpflanzung, deren Paarung und erneute Auswahl von Elterntieren aus den so entstandenen Nachkommen zur weiteren Fortpflanzung. Zweck ist die Steigerung der tierischen Leistung einschließlich der Fleischerzeugung auf ein gestecktes Zuchtziel hin durch Zusammenführen wirtschaftlich wertvoller und Ausmerzen wi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.1 Allgemeines

Rz. 24 Nach § 15 Abs. 2 S. 1 EStG ist Gewerbebetrieb eine selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen, und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn sie weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit i. S. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.2.1 Begriff und Voraussetzungen

Rz. 219 Der Begriff Mitunternehmerschaft wird vom Gesetz selbst – sieht man vom Begriff "Mitunternehmer" ab – nicht verwendet, er hat sich jedoch eingebürgert zur Bezeichnung der Rechtsgebilde, die unter den Regelungsbereich des § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG fallen. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG nennt als Voraussetzung für seine Anwendung das Vorhandensein einer offenen Handelsge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 2.10 Beendigung der gewerblichen Betätigung

Rz. 204 Im Bereich der Ertragsteuern gehören auch Gewinne und Verluste, die anlässlich der Beendigung der gewerblichen Betätigung entstehen, zu den gewerblichen Einkünften. Das bestätigt der Wortlaut des § 16 Abs. 1 S. 1 EStG ausdrücklich. Diese Erkenntnis (§ 16 EStG Rz. 1) soll allerdings für die GewSt bei natürlichen Personen und Personengemeinschaften nicht gelten (§ 16 E...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im B... / 1.1 Gewinnermittlungsvorschriften für Bilanz und Einnahmen-Überschussrechnung

Die steuerliche Gewinnermittlungsvorschrift gilt nur für die sog. Gewinneinkünfte,[1] den betrieblichen Bereich (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit). Sie beschreibt die Gewinnermittlung mittels Bilanz für handelsrechtlich[2] und steuerrechtlich[3] Buchführungspflichtige sowie freiwillig Buchführende bzw. Aufzeichnungen als Einnahmen-Überschussre...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufsgruppen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Als beitragspflichtige Einnahmen sind nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufe zu berücksichtigen. Die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung dieser Renten in die Beitragspflicht wurde vom BSG (Urteil v. 10.9.1987, 12 RK 49/83) bestätigt. Hierbei stellt der Gesetzgeber insbesondere auf Leistungen öffentlich-re...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.6 Einnahmen aus dem Grunde nach gewerblichen Tätigkeiten, die der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet werden

Die Regelung in § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 3, 4 EStG knüpft an die R 15.5 EStR (Abgrenzung des Gewerbebetriebes von der Land- und Forstwirtschaft) an. In dieser Vorschrift geht es um die Behandlung gewerblicher Tätigkeiten, die aufgrund ihrer Nähe zur Land- und Forstwirtschaft bis zu einer bestimmten Grenze den land- und forstwirtschaftlichen Einkünften zugerechnet werden können...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1 Grundsätze der Durchschnittssatzbesteuerung

1.1 Anwendungsvoraussetzungen für § 13a EStG Erfüllt der landwirtschaftliche Betrieb die Zugangsvoraussetzungen des § 13a EStG, so ist der Steuerpflichtige zur Anwendung der Durchschnittssatzgewinnbesteuerung verpflichtet, es sei denn, er stellt schriftlich bis zur Abgabe der Steuererklärung, jedoch bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahres, auf das si...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2 Ermittlung des Durchschnittssatzgewinnes

2.1 Grundbetrag für landwirtschaftliche Nutzung und Zuschlag für Tierzucht und Tierhaltung Um eine zielgenauere Ausrichtung der Durchschnittssatzgewinnbesteuerung zu erreichen, hat der Gesetzgeber für die Ermittlung des Gewinns aus landwirtschaftlicher Nutzung[1] den Ansatz eines einheitlichen Grundbetrags für die landwirtschaftlichen Flächen sowie eines Zuschlags für Tierzuc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen

Zusammenfassung Überblick § 13a EStG regelt eine Methode der Gewinnermittlung ausschließlich für Gewinne aus der Land- und Forstwirtschaft. Es handelt sich um eine Vorgehensweise, bei der der Gewinn nach gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Werten ermittelt wird. Die Durchschnittswerte stellen eine unwiderlegbare gesetzliche Fiktion dar, auf die der Landwirt bei Erfülle...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.2 Gewinne aus Veräußerung oder Entnahme der übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und von Tieren

Die Vorschrift des § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 b) EStG umfasst die übrigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und die Tiere. Betroffen sind lediglich Veräußerungs- oder Entnahmevorgänge, bei denen der Veräußerungspreis oder Entnahmewert einschließlich Umsatzsteuer den Betrag von 15.000 EUR überschreitet. Übriges Anlagevermögen: Hierzu gehören Betriebsvorrichtungen und alle bew...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.1 Grundbetrag für landwirtschaftliche Nutzung und Zuschlag für Tierzucht und Tierhaltung

Um eine zielgenauere Ausrichtung der Durchschnittssatzgewinnbesteuerung zu erreichen, hat der Gesetzgeber für die Ermittlung des Gewinns aus landwirtschaftlicher Nutzung[1] den Ansatz eines einheitlichen Grundbetrags für die landwirtschaftlichen Flächen sowie eines Zuschlags für Tierzucht und Tierhaltung je Vieheinheit oberhalb von 25 Vieheinheiten eingeführt.[2] Für landwir...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.7 Mieten, Pachten, Kapitaleinkünfte und Zinsaufwendungen

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gem. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 EStG : Bei dieser Kategorie, zu der auch andere Einnahmen aus der Nutzungsüberlassung von beweglichen oder unbeweglichen sowie immateriellen Wirtschaftsgütern gehören, sind die Einnahmen anzusetzen, d.h. eine Kürzung um damit im Zusammenhang stehende Betriebsausgaben ist nicht möglich. Umlagen für Nebenko...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / Zusammenfassung

Überblick § 13a EStG regelt eine Methode der Gewinnermittlung ausschließlich für Gewinne aus der Land- und Forstwirtschaft. Es handelt sich um eine Vorgehensweise, bei der der Gewinn nach gesetzlich festgelegten durchschnittlichen Werten ermittelt wird. Die Durchschnittswerte stellen eine unwiderlegbare gesetzliche Fiktion dar, auf die der Landwirt bei Erfüllen der entsprech...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.2 Forstwirtschaft

Für forstwirtschaftliche Nutzungen[1] allein kann die Durchschnittssatzgewinn-Besteuerung nicht angewendet werden.[2] Für die Gewinnermittlung der forstwirtschaftlichen Nutzung innerhalb der Anwendung des § 13a EStG ist zwingend die Gewinnermittlung nach § 51 EStDV anzuwenden.[3] Diese Gewinnermittlung pauschaliert fallabhängig die Betriebsausgaben und sieht einen pauschalen A...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.3 Sondernutzungen

Die Gewinnermittlung von Sondernutzungen[1] erfolgt nach Anlage 1a[2] zu § 13 a EStG. Liegen die Werte zwischen den Flächengrenzen der Spalte 2 und 3, dann werden je Sondernutzung 1.000 EUR angesetzt. Liegen die Werte unter denen der Spalte 3, so ist der Gewinn mit dem Grundbetrag abgegolten. Zu den Sondernutzungen gehören anders als in § 13a EStG a.F. nicht mehr die in § 34...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.5 Abzugsverbote

§ 13a EStG unterscheidet zwischen versteckten, nicht wörtlich erwähnten Abzugsverboten für Miet-, Pacht- und Schuldzinsen und zwischen den gesetzlich geregelten Abzugsverboten des § 4 Abs. 4a EStG (Schuldzinsen), § 6 Abs. 2,2a EStG (GWG, Sammelposten) sowie Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung. Versteckte Abzugsverbote: Die Abzugsmöglichkeit für Miet-, Pacht und Sc...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4 Sondergewinne

Systematisch lassen sich die Sondergewinne[1] in Erträge aus der Auflösung stiller Reserven [2] und in Gewinne aus besonderen Betriebsvorgängen [3] unterscheiden. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass diese Vorgänge nicht über den Grundbetrag, die Zuschläge für Tierzucht und Tierhaltung oder die anderen Nutzungen abgegolten werden können. Der Verkauf von Grund und Boden, Nutzung...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.6 Wechsel der Gewinnermittlungsart

Der Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG auf § 13a EStG führt zu Gewinnkorrekturen, soweit sich ein Übergangsgewinn ergibt. Der Übergangsgewinn ist nicht über die Durchschnittsätze abgegolten. Erfolgt beispielsweise ein Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG auf die Gewinnermittlung nach § 13a EStG und wurde in der letzten Vermögensaufs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.2 Nicht mehr als 20 ha selbst bewirtschaftete Flächen (ohne Sondernutzung wie Weinbau), jeweils zum Betrachtungsstichtag 15. Mai

Der 15. Mai ist das Datum, zu dem auch auf Basis der selbstbewirtschafteten Flächen (ohne Sondernutzungen) die Anträge für die Agrarförderung gestellt werden müssen. Es handelt sich bei dieser Regelung in § 13a Abs. 1 Nr. 2 EStG um eine starre Stichtagsgrenze.[1] Ein einmaliges Überschreiten der Grenze führt bereits zur Nichtanwendung des § 13a EStG. Die Auffassung der Finanz...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.5 Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben aus Vorsteuerberichtigungen

§ 9b Abs. 2 EStG sieht in der Fassung des AIFM-StAnpG v. 18.12.2013 vor, dass Umsatzsteuermehr- oder Minderbeträge, die durch eine Korrektur der Vorsteuer nach § 15a UStG entstehen, nur dann als Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen erfasst werden, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Durch diese Neufassung des § 9b Abs. 2 EStG sollte erreicht werden, dass künftig nicht w...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 3 Beispiel für eine Gestaltungsmöglichkeit mit § 13a EStG

Landwirt A möchte die Vorteile des neuen § 13a EStG gerne für sich nutzen. Er betreibt einen Ackerbaubetrieb, auf dem unter anderem 15 ha Kartoffeln angebaut werden. Er kalkuliert je ha Kartoffelanbau einen Gewinn von 2.300 EUR. Um die Gesamtsteuerbelastung seiner Familie zu senken und seinen Sohn auf die Hofnachfolge vorzubereiten, beschließt er, zum 1.7.2025 die Kartoffelf...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.4 Gewinne aus der Auflösung von Rücklagen

Weil in der vor 2015 geltenden Fassung des § 13a EStG die Rücklagen, deren Auflösung zu den Sondergewinnen führten, auf Rücklagen nach § 6b und § 6c EStG beschränkt waren und erst durch das Urteil des BFH vom 25.9.2014[1] auch Rücklagen für Ersatzbeschaffungen[2] zu den Sondergewinnen gezählt wurden, hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 13a EStG ab dem Wirtschaftsjahr 2015/20...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1 Anwendungsvoraussetzungen für § 13a EStG

Erfüllt der landwirtschaftliche Betrieb die Zugangsvoraussetzungen des § 13a EStG, so ist der Steuerpflichtige zur Anwendung der Durchschnittssatzgewinnbesteuerung verpflichtet, es sei denn, er stellt schriftlich bis zur Abgabe der Steuererklärung, jedoch bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahres, auf das sich der Antrag bezieht[1], einen Antrag auf N...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.4 50 ha-Flächengrenze für forstwirtschaftliche Nutzung

Die 50 ha-Grenze in § 13a Abs. 1 Nr. 4 EStG entstammt der Grenze für die Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung bei Holznutzungen nach 51 EStDV. Im Gesetz ist – anders als im BMF-Schreiben (Tz. 8), dass hier wie bei den landwirtschaftlichen Flächen den Stichtag 15. Mai vorgibt – kein Stichtag vorgesehen. Hier regelt das BMF-Schreiben etwas anders als im Gesetz vorgesehen. D...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.3 Gewinne aus Entschädigungen

Zu den Sondergewinnen gehören auch Entschädigungen aus dem Verlust, Untergang oder der Wertminderung der unter § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1a) und b) EStG aufgeführten Wirtschaftsgüter.[1] Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte durch das ausdrückliche Einbeziehen von Entschädigungen in die Sondergewinne eine Besteuerungslücke geschlossen werden. Allerdings hatte der BFH in ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.8 Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie nach § 20 Abs. 8 EStG zu den LuF Einkünften gehören

Mit dem § 13a Abs. 3 Nr. 6 EStG hat der Gesetzgeber diesen auch vom Bundesrechnungshof aufgegriffenen Kritikpunkt beseitigt, und über die ab 2015 geltende Vorschrift auch solche Kapitaleinkünfte erfasst. Es gilt wiederum das Bruttoprinzip, d.h. es werden die Einnahmen ggf. unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG erfasst. Betriebsausgaben i.S.d...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.2 Wegfall der Durchschnittssatzgewinnermittlung

Nach § 13a Abs. 1 Satz 4 EStG ist der Gewinn letztmalig für das Wirtschaftsjahr nach der Durchschnittssatzgewinnbesteuerung zu ermitteln, das nach Bekanntgabe einer Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht oder das Überschreiten der Grenzen nach Abs. 1 Nr. 1-5 durch das Finanzamt endet. Die Mitteilungsfrist (soll) einen Monat vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres[...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.3 50 Vieheinheiten-Grenze

Die Finanzverwaltung[1] geht davon aus, dass auf die Flächengrenze R 15.5 Abs. 2 EStR ("Strukturwandel") anwendbar ist. Danach führt erst eine nachhaltige Überschreitung der Vieheinheitengrenze über einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren zu einem Überschreiten der Vieheinheitengrenze mit der Folge der Nichtanwendbarkeit der 50 VE-Grenze nach § 13a Abs. 1 Nr. 3 EStG...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.5 Sondernutzungen

§ 13a EStG ist auch für reine Sondernutzungsbetriebe anwendbar. Für die Anwendung dürfen jedoch die Grenzen in Spalte 2 der nachfolgenden Tabelle nicht überschritten werden.[1] Tabelle Sondernutzungen[2]mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.1 Gewinne aus Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden, Aufwuchs, Gebäuden usw.

Die Vorschrift des § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 a) EStG umfasst die Veräußerung oder Entnahme folgender Wirtschaftsgüter: Grund und Boden: Es handelt sich um den nackten Boden einschließlich der Grasnarbe bei Weideland. Nicht zu Grund und Boden gehören beispielsweise Gebäude, Bodenschätze (soweit als Wirtschaftsgut bereits entstanden).[1] Dazugehöriger Aufwuchs: Es handelt sich u...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.1 Buchführungspflicht

§ 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass der landwirtschaftliche Betrieb nicht nach den §§ 140, 141 AO zur Buchführung verpflichtet ist. Die Anwendung des § 13a EStG lässt sich dagegen nicht durch eine freiwillige Führung von Büchern vermeiden. Ein oder mehrere landwirtschaftliche Betriebe Die Überprüfung der Anwendung des § 13a EStG ist für jeden einzelnen landwirtsc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.1 Begriff der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 425 § 158 Abs. 1 S. 1 BewG grenzt den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens durch eine tätigkeitsbezogene Begriffsbestimmung ab, die mit der ertragsteuerlichen Definition übereinstimmt. Unter Land- und Forstwirtschaft ist danach die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch s...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.7 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (§ 168 Abs. 1 und 2 BewG)

Rz. 482a Nach § 168 Abs. 1 BewG besteht der Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft aus dem Wert des Wirtschaftsteils (§ 160 Abs. 2) und dem Wert der Betriebswohnungen[1] sowie des Wohnteils.[2] Für den Wert des Wirtschaftsteils ist ein gesonderter Schuldenabzug nicht vorgesehen. Wird der Wert des Wirtschaftsteils nach § 163 BewG ermittelt, sind die in un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheit

5.3.1 Allgemeines Rz. 429 Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und damit Bewertungsgegenstand i. S. d. § 157 Abs. 2 BewG ist nach § 158 Abs. 2 S. 1 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Nach § 160 Abs. 1 BewG umfasst ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft den Wirtschaftsteil, die Betriebswohnungen und den Wohnteil. Für die Abgrenzung d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.8 Ermittlung des Werts eines Anteils am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 168 Abs. 4–6 BewG)

Rz. 483 Ist Gegenstand des Erwerbs ein Anteil an einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft, die einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft führt, bezieht sich der nach § 157 Abs. 3 BewG festzustellende Grundbesitzwert nicht auf den Anteil als solchen, sondern auf den Betrieb als wirtschaftliche Einheit, in die nach § 158 Abs. 2 S. 2 BewG ggf. auch die Wirtschaftsgüter ei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.4 Abgrenzung des Grundvermögens gegenüber dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Betriebsvermögen

Rz. 513 Zum Grundvermögen gehört der Grundbesitz nur, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen[1] oder um Betriebsgrundstücke[2] handelt. Die Abgrenzung des Grundvermögens gegenüber dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen richtet sich vorrangig nach § 158 BewG. Diese Vorschrift regelt positiv, welcher Grundbesitz zum land- und forstwirtschaftliche...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.3 Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

Rz. 427 § 158 Abs. 4 BewG grenzt den Umfang der wirtschaftlichen Einheit zum Betriebsvermögen und zum sonstigen Vermögen hin ab. Die Abgrenzung ist im Hinblick auf das anzuwendende Bewertungsverfahren und unter Berücksichtigung der traditionellen Verkehrsanschauung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen geboten. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehö...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.2 Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

Rz. 426 § 158 Abs. 3 BewG präzisiert in positiver Hinsicht, welche Wirtschaftsgüter der wirtschaftlichen Einheit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören insbesondere: der Grund und Boden, d. h. alle Flächen, die nicht nach § 159 BewG als Grundvermögen zu erfassen sind; die Wirtschaftsgebäude, d. h. Gebäude oder Gebäudeteile, die ausschließli...mehr