Fachbeiträge & Kommentare zu Land- und Forstwirtschaft

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.6 Wechsel der Gewinnermittlungsart

Der Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG auf § 13a EStG führt zu Gewinnkorrekturen, soweit sich ein Übergangsgewinn ergibt. Der Übergangsgewinn ist nicht über die Durchschnittsätze abgegolten. Erfolgt beispielsweise ein Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG auf die Gewinnermittlung nach § 13a EStG und wurde in der letzten Vermögensaufs...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.2 Nicht mehr als 20 ha selbst bewirtschaftete Flächen (ohne Sondernutzung wie Weinbau), jeweils zum Betrachtungsstichtag 15. Mai

Der 15. Mai ist das Datum, zu dem auch auf Basis der selbstbewirtschafteten Flächen (ohne Sondernutzungen) die Anträge für die Agrarförderung gestellt werden müssen. Es handelt sich bei dieser Regelung in § 13a Abs. 1 Nr. 2 EStG um eine starre Stichtagsgrenze.[1] Ein einmaliges Überschreiten der Grenze führt bereits zur Nichtanwendung des § 13a EStG. Die Auffassung der Finanz...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.5 Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben aus Vorsteuerberichtigungen

§ 9b Abs. 2 EStG sieht in der Fassung des AIFM-StAnpG v. 18.12.2013 vor, dass Umsatzsteuermehr- oder Minderbeträge, die durch eine Korrektur der Vorsteuer nach § 15a UStG entstehen, nur dann als Betriebsausgaben oder Betriebseinnahmen erfasst werden, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Durch diese Neufassung des § 9b Abs. 2 EStG sollte erreicht werden, dass künftig nicht w...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 3 Beispiel für eine Gestaltungsmöglichkeit mit § 13a EStG

Landwirt A möchte die Vorteile des neuen § 13a EStG gerne für sich nutzen. Er betreibt einen Ackerbaubetrieb, auf dem unter anderem 15 ha Kartoffeln angebaut werden. Er kalkuliert je ha Kartoffelanbau einen Gewinn von 2.300 EUR. Um die Gesamtsteuerbelastung seiner Familie zu senken und seinen Sohn auf die Hofnachfolge vorzubereiten, beschließt er, zum 1.7.2025 die Kartoffelf...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.4 Gewinne aus der Auflösung von Rücklagen

Weil in der vor 2015 geltenden Fassung des § 13a EStG die Rücklagen, deren Auflösung zu den Sondergewinnen führten, auf Rücklagen nach § 6b und § 6c EStG beschränkt waren und erst durch das Urteil des BFH vom 25.9.2014[1] auch Rücklagen für Ersatzbeschaffungen[2] zu den Sondergewinnen gezählt wurden, hat der Gesetzgeber mit dem neuen § 13a EStG ab dem Wirtschaftsjahr 2015/20...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.3 Gewinne aus Entschädigungen

Zu den Sondergewinnen gehören auch Entschädigungen aus dem Verlust, Untergang oder der Wertminderung der unter § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1a) und b) EStG aufgeführten Wirtschaftsgüter.[1] Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sollte durch das ausdrückliche Einbeziehen von Entschädigungen in die Sondergewinne eine Besteuerungslücke geschlossen werden. Allerdings hatte der BFH in ...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.4 50 ha-Flächengrenze für forstwirtschaftliche Nutzung

Die 50 ha-Grenze in § 13a Abs. 1 Nr. 4 EStG entstammt der Grenze für die Anwendung der pauschalen Gewinnermittlung bei Holznutzungen nach 51 EStDV. Im Gesetz ist – anders als im BMF-Schreiben (Tz. 8), dass hier wie bei den landwirtschaftlichen Flächen den Stichtag 15. Mai vorgibt – kein Stichtag vorgesehen. Hier regelt das BMF-Schreiben etwas anders als im Gesetz vorgesehen. D...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.8 Einnahmen aus Kapitalvermögen, soweit sie nach § 20 Abs. 8 EStG zu den LuF Einkünften gehören

Mit dem § 13a Abs. 3 Nr. 6 EStG hat der Gesetzgeber diesen auch vom Bundesrechnungshof aufgegriffenen Kritikpunkt beseitigt, und über die ab 2015 geltende Vorschrift auch solche Kapitaleinkünfte erfasst. Es gilt wiederum das Bruttoprinzip, d.h. es werden die Einnahmen ggf. unter Berücksichtigung des Teileinkünfteverfahrens nach § 3 Nr. 40 EStG erfasst. Betriebsausgaben i.S.d...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1 Anwendungsvoraussetzungen für § 13a EStG

Erfüllt der landwirtschaftliche Betrieb die Zugangsvoraussetzungen des § 13a EStG, so ist der Steuerpflichtige zur Anwendung der Durchschnittssatzgewinnbesteuerung verpflichtet, es sei denn, er stellt schriftlich bis zur Abgabe der Steuererklärung, jedoch bis spätestens 12 Monate nach Ablauf des ersten Wirtschaftsjahres, auf das sich der Antrag bezieht[1], einen Antrag auf N...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.2 Wegfall der Durchschnittssatzgewinnermittlung

Nach § 13a Abs. 1 Satz 4 EStG ist der Gewinn letztmalig für das Wirtschaftsjahr nach der Durchschnittssatzgewinnbesteuerung zu ermitteln, das nach Bekanntgabe einer Mitteilung über den Beginn der Buchführungspflicht oder das Überschreiten der Grenzen nach Abs. 1 Nr. 1-5 durch das Finanzamt endet. Die Mitteilungsfrist (soll) einen Monat vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres[...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.3 50 Vieheinheiten-Grenze

Die Finanzverwaltung[1] geht davon aus, dass auf die Flächengrenze R 15.5 Abs. 2 EStR ("Strukturwandel") anwendbar ist. Danach führt erst eine nachhaltige Überschreitung der Vieheinheitengrenze über einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Jahren zu einem Überschreiten der Vieheinheitengrenze mit der Folge der Nichtanwendbarkeit der 50 VE-Grenze nach § 13a Abs. 1 Nr. 3 EStG...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.5 Sondernutzungen

§ 13a EStG ist auch für reine Sondernutzungsbetriebe anwendbar. Für die Anwendung dürfen jedoch die Grenzen in Spalte 2 der nachfolgenden Tabelle nicht überschritten werden.[1] Tabelle Sondernutzungen[2]mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 2.4.1 Gewinne aus Veräußerung oder Entnahme von Grund und Boden, Aufwuchs, Gebäuden usw.

Die Vorschrift des § 13a Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 a) EStG umfasst die Veräußerung oder Entnahme folgender Wirtschaftsgüter: Grund und Boden: Es handelt sich um den nackten Boden einschließlich der Grasnarbe bei Weideland. Nicht zu Grund und Boden gehören beispielsweise Gebäude, Bodenschätze (soweit als Wirtschaftsgut bereits entstanden).[1] Dazugehöriger Aufwuchs: Es handelt sich u...mehr

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Land- und Forstwirtschaft: ... / 1.1.1 Buchführungspflicht

§ 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG setzt voraus, dass der landwirtschaftliche Betrieb nicht nach den §§ 140, 141 AO zur Buchführung verpflichtet ist. Die Anwendung des § 13a EStG lässt sich dagegen nicht durch eine freiwillige Führung von Büchern vermeiden. Ein oder mehrere landwirtschaftliche Betriebe Die Überprüfung der Anwendung des § 13a EStG ist für jeden einzelnen landwirtsc...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.1 Begriff der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 425 § 158 Abs. 1 S. 1 BewG grenzt den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens durch eine tätigkeitsbezogene Begriffsbestimmung ab, die mit der ertragsteuerlichen Definition übereinstimmt. Unter Land- und Forstwirtschaft ist danach die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch s...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.7 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft (§ 168 Abs. 1 und 2 BewG)

Rz. 482a Nach § 168 Abs. 1 BewG besteht der Grundbesitzwert eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft aus dem Wert des Wirtschaftsteils (§ 160 Abs. 2) und dem Wert der Betriebswohnungen[1] sowie des Wohnteils.[2] Für den Wert des Wirtschaftsteils ist ein gesonderter Schuldenabzug nicht vorgesehen. Wird der Wert des Wirtschaftsteils nach § 163 BewG ermittelt, sind die in un...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft als wirtschaftliche Einheit

5.3.1 Allgemeines Rz. 429 Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und damit Bewertungsgegenstand i. S. d. § 157 Abs. 2 BewG ist nach § 158 Abs. 2 S. 1 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Nach § 160 Abs. 1 BewG umfasst ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft den Wirtschaftsteil, die Betriebswohnungen und den Wohnteil. Für die Abgrenzung d...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.8 Ermittlung des Werts eines Anteils am Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 168 Abs. 4–6 BewG)

Rz. 483 Ist Gegenstand des Erwerbs ein Anteil an einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft, die einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft führt, bezieht sich der nach § 157 Abs. 3 BewG festzustellende Grundbesitzwert nicht auf den Anteil als solchen, sondern auf den Betrieb als wirtschaftliche Einheit, in die nach § 158 Abs. 2 S. 2 BewG ggf. auch die Wirtschaftsgüter ei...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.4 Abgrenzung des Grundvermögens gegenüber dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und dem Betriebsvermögen

Rz. 513 Zum Grundvermögen gehört der Grundbesitz nur, soweit es sich nicht um land- und forstwirtschaftliches Vermögen[1] oder um Betriebsgrundstücke[2] handelt. Die Abgrenzung des Grundvermögens gegenüber dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen richtet sich vorrangig nach § 158 BewG. Diese Vorschrift regelt positiv, welcher Grundbesitz zum land- und forstwirtschaftliche...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.3 Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

Rz. 427 § 158 Abs. 4 BewG grenzt den Umfang der wirtschaftlichen Einheit zum Betriebsvermögen und zum sonstigen Vermögen hin ab. Die Abgrenzung ist im Hinblick auf das anzuwendende Bewertungsverfahren und unter Berücksichtigung der traditionellen Verkehrsanschauung für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen geboten. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehö...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.2 Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

Rz. 426 § 158 Abs. 3 BewG präzisiert in positiver Hinsicht, welche Wirtschaftsgüter der wirtschaftlichen Einheit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zu dienen bestimmt sind. Dazu gehören insbesondere: der Grund und Boden, d. h. alle Flächen, die nicht nach § 159 BewG als Grundvermögen zu erfassen sind; die Wirtschaftsgebäude, d. h. Gebäude oder Gebäudeteile, die ausschließli...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.2 Personengesellschaften und Gemeinschaften

Rz. 430 Wird ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft in Form einer Personengesellschaft oder Gemeinschaft geführt, ist das land- und forstwirtschaftliche Vermögen einheitlich zu ermitteln. Durch § 158 Abs. 2 S. 2 BewG werden in diese wirtschaftliche Einheit auch diejenigen Wirtschaftsgüter einbezogen, die im Allein- oder Miteigentum eines Gesellschafters oder Gemeinschafte...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.3 Stückländereien

Rz. 431 Nach § 160 Abs. 7 S. 1 BewG bilden auch Stückländereien, die als gesonderte wirtschaftliche Einheit zu bewerten sind, einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Stückländereien sind einzelne land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, bei denen die Wirtschaftsgebäude oder die Betriebsmittel oder beide Arten von Wirtschaftsgütern nicht dem Eigentümer des Grund u...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.6 Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnungsteils (§ 167 BewG)

Rz. 478 Der Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst die Gebäude und Gebäudeteile, die dem Inhaber des Betriebs, den zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen und den Altenteilern zu Wohnzwecken dienen.[1] Zwischen Wohnung und Betrieb muss nach den jeweiligen wirtschaftlichen Gegebenheiten eine unlösbare Einheit bestehen.[2] Das ist der Fall, wenn...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.4 Ansatz des Liquidationswerts bei Herauslösung wesentlicher Wirtschaftsgüter aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang (§ 162 Abs. 4 BewG)

Rz. 470 § 162 Abs. 4 BewG schreibt den nachträglichen Ansatz des Liquidationswerts für den Fall vor, dass – ohne Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG – wesentliche Wirtschaftsgüter dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nicht mehr auf Dauer zu dienen bestimmt sind. Wesentliche Wirtschaftsgüter ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.4.2 Nebenbetriebe

Rz. 434 Nebenbetriebe sind nach § 42 Abs. 1 BewG Betriebe, die dem Hauptbetrieb zu dienen bestimmt sind und nicht einen selbstständigen gewerblichen Betrieb darstellen. Nach R 15.5 Abs. 3 S. 1 EStH 2020 liegt ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.4 Mindestwert (§ 164 BewG)

Rz. 452 Da kleine und mittlere Betriebe im Durchschnitt nur einen geringen oder gar negativen Reinertrag erwirtschaften, aber dennoch regelmäßig werthaltig sind, stellt der nach § 163 BewG ermittelte Fortführungswert bei ihnen keine plausible und sachlich zu rechtfertigende Bewertungsgrundlage dar.[1] § 165 Abs. 2 BewG schreibt daher für steuerliche Zwecke den Ansatz eines M...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.2.4 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG

Rz. 428 Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG sind solche, die losgelöst von ihrer Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würden. Solche Fälle sind verhältnismäßig selten. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen können vor allem dann Betriebsgrundstücke sein, wenn die Land- und Forstwirtschaft den Nebenbe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 429 Wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und damit Bewertungsgegenstand i. S. d. § 157 Abs. 2 BewG ist nach § 158 Abs. 2 S. 1 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Nach § 160 Abs. 1 BewG umfasst ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft den Wirtschaftsteil, die Betriebswohnungen und den Wohnteil. Für die Abgrenzung der wirtschaftlich...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.1 Überblick

Rz. 435 Nach § 162 Abs. 1 S. 1 BewG ist bei der Bewertung des Wirtschaftsteils der gemeine Wert zugrunde zu legen. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft fortführt.[1] Für die Ermittlung des Fortführungswerts sind grundsätzlich 2 Verfahren vorgesehen. Als Regelfall sieht § 162 Abs. 1 S. 3 BewG die Ermittlung des E...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.2 Ansatz des Liquidationswerts bei Veräußerung des Betriebs oder eines Anteils am Betrieb innerhalb von 15 Jahren (§ 162 Abs. 3 BewG)

Rz. 461 § 162 Abs. 3 BewG regelt den Fall, dass der Betrieb oder ein Anteil i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren nach dem Bewertungsstichtag veräußert wird. Die Betriebsaufgabe steht der Betriebsveräußerung nicht gleich, sondern fällt unter § 162 Abs. 4 BewG. Der Nachbewertungsvorbehalt des § 162 Abs. 3 BewG bezieht sich auf die wirtschaftl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG)

Rz. 13 Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit. Daraus folgt zum einen, dass jede wirtschaftliche Einheit für sich zu bewerten ist[1], zum anderen, dass ihr Wert im Ganzen festzustellen ist.[2] Eine wirtschaftliche Einheit kann entweder aus einem einzelnen Wirtschaftsgut bestehen, das im Wirtschaftsleben ein Eigendasein führt, oder aus der Verbindung mehrere...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.1 Überblick

Rz. 420 Nach § 157 Abs. 2 BewG sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und für Betriebsgrundstücke, die losgelöst von ihrer Zugehörigkeit zu einem Gewerbebetrieb einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bilden würden,[1] unter Anwendung der §§ 158–175 BewG zu ermitteln. Auch für Betriebe der Land- und Forst...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.4 Umfang des Wirtschaftsteils (§ 160 Abs. 2 BewG)

Rz. 432 § 160 Abs. 2 BewG definiert den Wirtschaftsteil und zählt die Nutzungen als Gesamtheit der jeweils hierzu gehörenden Wirtschaftsgüter abschließend auf. Der Wirtschaftsteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst die land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen: die landwirtschaftliche Nutzung, die forstwirtschaftliche Nutzung, die weinbauliche Nutzung, die gärtn...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 8.2 Begriff des ausländischen Grundbesitzes und Betriebsvermögens

Rz. 621 Zum Grundbesitz i. S. d. § 12 Abs. 7 ErbStG gehört sowohl das land- und forstwirtschaftliche Vermögen i. S. d. § 158 BewG als auch das Grundvermögen i. S. d. § 176 BewG. Um ausländischen Grundbesitz handelt es sich, wenn der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bzw. das Grundstück im Ausland belegen ist. Der Anspruch auf Übereignung ausländischen Grundbesitzes gehör...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.2.1.2 Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften

Rz. 253 Bei Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Europäischen Gesellschaften) sowie bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 oder § 18 Abs. 4 S. 2 EStG gehören alle Wirtschaftsgüter, die diesen Gesellschaften gehören, zum Betriebsvermögen.[1] Diese Gesellschaften habe...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / Literaturtipps

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.3 Beibehaltung des Fortführungswerts für den (Anteil am) Betrieb bei rechtzeitiger Reinvestition (§ 162 Abs. 3 S. 2 BewG)

Rz. 465 Nach § 162 Abs. 3 S. 2 BewG entfällt der rückwirkende Ansatz des Liquidationswerts, wenn der Veräußerungserlös innerhalb von 6 Monaten ausschließlich zum Erwerb eines anderen Betriebs der Land- und Forstwirtschaft oder eines Anteils i. S. d. § 158 Abs. 2 S. 2 BewG verwendet wird. Bei dem Ersatzobjekt kann es sich sowohl um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7 Bewertung von nicht zum Betriebsvermögen gehörenden Bodenschätzen (§ 12 Abs. 4 ErbStG)

Rz. 600 Nach st. Rspr. des BFH sind bodenschatzhaltige Schichten des Erdbodens nur dann als Wirtschaftsgut selbstständig bewertbar, wenn mit der Aufschließung und Verwertung des Bodenschatzes begonnen wird, zumindest aber mit dieser Verwertung unmittelbar zu rechnen ist; dies ist z. B. dann der Fall, wenn eine für den Abbau erforderliche behördliche Genehmigung beantragt ist...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.3.2 Reingewinn für die landwirtschaftliche Nutzung (§ 163 Abs. 3 BewG)

Rz. 441 § 163 Abs. 3 BewG konkretisiert die Bewertungsfaktoren zur Ermittlung des Reingewinns der landwirtschaftlichen Nutzung unter Beachtung gemeinschaftsrechtlicher Vorgaben. Da die betriebswirtschaftliche Ausrichtung eines Betriebs und die Betriebsgröße relevante Merkmale für die wirtschaftliche Ertragskraft eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft sind, müssen diese...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.5 Beibehaltung des Fortführungswerts der Wirtschaftsgüter bei rechtzeitiger Verwendung des Veräußerungserlöses im betrieblichen Interesse (§ 162 Abs. 4 S. 2 BewG)

Rz. 473 Nach § 162 Abs. 4 S. 2 BewG unterbleibt der nachträgliche Ansatz des Liquidationswerts, wenn der Veräußerungserlös innerhalb von 6 Monaten ausschließlich im betrieblichen Interesse verwendet wird. Die Vorschrift kommt nur in Fällen der Veräußerung zum Tragen, nicht hingegen, wenn Wirtschaftsgüter durch Entnahme aus ihrem Funktionszusammenhang mit dem Betrieb der Land...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.5.6.1 Allgemeines

Rz. 460 Nach § 162 Abs. 3 S. 1 und Abs. 4 S. 1 BewG tritt an die Stelle des nach den §§ 163, 164 BewG ermittelten Fortführungswerts rückwirkend der Liquidationswert i. S. d. § 166 BewG, wenn innerhalb von 15 Jahren entweder der Betrieb oder ein Anteil am Betrieb veräußert wird oder wesentliche Wirtschaftsgüter veräußert werden oder dem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft n...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.6 Örtliche Zuständigkeit (§ 152 BewG)

Rz. 217 Die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit obliegt in erster Linie dem nach § 151 Abs. 1 S. 2 BewG zuständigen FA. Das um die Durchführung der gesonderten Feststellung ersuchte FA ist an die Beurteilung des ersuchenden FA jedoch nicht gebunden, sondern hat seine Zuständigkeit in eigener Verantwortung zu prüfen.[1] Doch dürfte eine Verletzung der Vorschriften über die ör...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeit in KMU: Die ... / 1.2 CSDDD: Neue EU-Richtlinie zur Lieferkette

Auf Europäischer Ebene könnten Umweltsorgfaltspflichten in der Lieferkette bald noch kleinere Unternehmen betreffen. Die Europäische Union hat im Sommer 2024 eine EU-weite "Lieferkettenrichtlinie" Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) verabschiedet. Damit werden Europäische und ausländische Unternehmen EU-weit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmt...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4 Keine Doppelbegünstigung (§ 13d Abs. 3 Halbs. 2 Nr. 3 ErbStG)

Rz. 78 Die Steuerbefreiung wird nur dann gewährt, wenn die Grundstücke "nicht zum begünstigten Betriebsvermögen oder begünstigten Vermögen eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft i. S. d. § 13a gehören".[1] Rz. 79 Mit dieser Regelung soll eine doppelte Begünstigung (einerseits für unternehmerisches Vermögen, andererseits für vermietete Wohnimmobilien) verhindert werden.[...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Private Kapitaleinkünfte in... / 1. Allgemeines zur Besteuerungssystematik seit 2018

Durch das InvStRG vom 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde nicht nur die Besteuerung der Investmentfonds, sondern auch die Besteuerung der Anleger an Investmentfonds grundlegend geändert. Seit Inkrafttreten am 1.1.2018 (§ 56 Abs. 1 Satz 1 InvStG) erzielt der Investor aus seinen Anteilen an Publikums-Investmentfonds Investmenterträge i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG i.V.m. § 16 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Land und Forstwirtschaft

Rn. 13 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 In der LuF besteht die Besonderheit, dass der Betrieb auf die Nutzung des Grund und Bodens durch Fruchtziehung gerichtet ist und daher auf Rechnung und Gefahr dessen geht, dem diese Nutzungen durch Ernte und Verwertung der Früchte zustehen, §§ 953, 956 BGB. Tragen daher bei Ehegatten in erheblichem Umfang luf genutzte Grundstücke und die ori...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Land- und Forstwirtschaft

Rn. 186b Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach RFH StuW 32 Nr 915 können Aktien eines Elektrizitätswerks notwendiges BV eines Landwirts sein, nach RFH RStBl 1933, 1006 auch Anteile an einer Zuckerrübenfabrik (bestätigt durch BFH v 11.12.2003, IV R 19/02, BStBl II 2004, 280). Nach RFH v 23.03.1938, VI 436/37, RStBl 1938, 645 stellt die Beteiligung an einer Mälzerei-AG hingegen im ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4 Ermittlung der Umsatzgrenze bei Pauschalierung gem. § 24 UStG

Rz. 25 Stand: 06/02 – 07/2025 Hat ein Land- und Forstwirt neben seinem pauschalierenden land- und forstwirtschaftlichen Betrieb noch andere Umsätze, beschränkt sich die Anwendung des § 19 UStG auf die Umsätze außerhalb der Pauschalierung des § 24 Abs. 1–3 UStG. Für die Umsätze des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs verbleibt es bei der Durchschnittssatzbesteuerung, wenn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 07/2025, Ladungshöhe vo... / F. Zulassungsrecht

Die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzten Zugmaschinen sind grundsätzlich zugelassen. Diese "Zulassung kann nur durch Außerbetriebsetzung gem. §§ 14 I, 15g und h FZV beendet werden."[43] Lof Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit ≤ 25 km/h dagegen können bei Einhaltung der weiteren Betriebsbedingungen des § 3 III Nr. 2 lit. a) FZV zulassungsfrei in Betrieb gesetzt w...mehr