Stand: EL 112 – ET: 05/2017

Mitunternehmer ist, wer eine Unternehmerinitiative entfaltet und ein Unternehmerrisiko trägt (> Arbeitnehmer Rz 56 ff). Zu weiteren Hinweisen > Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Rz 4 ff [5], > Gesellschafter von Personengesellschaften, > GmbH & Co KG, > Mitarbeiterkapitalbeteiligung, > Vermögensbeteiligungen, > Vermögensbildung der Arbeitnehmer Rz 25 ff, 40 ff. Steuerrechtlich als Mitunternehmer behandelte Personen können auch Altersvorsorgezulage (vgl § 83 EStG) erhalten, wenn sie beitragsrechtlich als abhängig Beschäftigte gelten (> Sozialversicherung Rz 20, > Private Altersvorsorge Rz 9 ff).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge