Viele Unternehmen überreichen Geschenke an Geschäftspartner und Mitarbeiter. Doch die Regelungen sind sehr komplex. Einen Überblick bietet dieses Top-Thema.mehr
Geschenke des Arbeitgebers an die Mitarbeiter gehören zum Arbeitslohn. Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig. Handelt es sich um ein Sachgeschenk, bieten sich jedoch mehrere Möglichkeiten, um einer Steuerpflicht des Geschenks zu entgehen oder zumindest eine vergleichsweise günstige Pauschalierung in Anspruch zu nehmen. Einen Überblick bietet dieses Top-Thema.mehr
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Bewirtungskosten von Geschäftsfreunden dürfen nur zu 70 % als Betriebsausgaben abgezogen werden, 30 % müssen als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gebucht werden. Hier finden Sie einen Überblick, was beachtet werden muss.mehr
Bietet ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kostenlos Heißgetränke und unbelegte Backwaren zum Verzehr während der Arbeit an, handelt es sich dabei um eine Aufmerksamkeit. Ein Frühstück wäre jedoch zu versteuern.mehr
Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren (Brötchen, Rosinenbrot) nebst Heißgetränken kostenlos zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich nicht um Arbeitslohn, sondern um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten.mehr
Eine Kantine ist nicht die einzige Möglichkeit für den Arbeitgeber, seinen Angestellten günstig Mahlzeiten zu verschaffen. Auch Restaurantschecks oder kostenlose Verpflegung auf Reisen werden in so manchem Betrieb als Sachbezug genutzt. Aber um als vollständige Mahlzeit zu gelten, muss das Brötchen schon belegt sein.mehr
Das FG Münster hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Bereitstellung von trockenen Brötchen und Heißgetränken durch den Arbeitgeber an seine Mitarbeiter einen lohnsteuerpflichtigen Sachbezug in Form eines "Frühstücks" darstellt. mehr
Bei bestimmten Branchen Tradition: Arbeitgeber bestimmter Branchen, die Lebens- und Genussmittel produzieren, überlassen Ihren Mitarbeitern ein bestimmtes Kontingent der selbst hergestellten Produkte kostenlos. Bekommen beispielsweise Brauereimitarbeiter Bier Ihrer Brauerei kostenlos, muss dies aus umsatzsteuerlicher Sicht beurteilt werden. Eine Verfügung der OFD Niedersachen gibt dazu praktische Hinweise.mehr
Gutes Essen hält nicht nur Leib und Magen zusammen, sondern auch so manche Geschäftsbeziehung. Bewirtungen sind daher steuerlich abzugsfähig – allerdings nur in eingeschränktem Umfang und in angemessener Höhe. Kekse und Kaffee gehören dagegen als Aufmerksamkeit zu einer Besprechung dazu – und können steuerlich komplett als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Aber was ist, wenn Alkohol ausgeschenkt wird? Das Finanzgericht Münster ist dieser Frage nachgegangen.mehr
Aufwendungen für die Bewirtung aus geschäftlichem Anlass dürfen nur zu 70 % der nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angemessen anzusehenden Kosten den steuerlichen Gewinn mindern. Keine Bewirtung liegt vor bei Gewährung von Aufmerksamkeiten in geringem Umfang.mehr
Bittet ein Unternehmer seine Kunden oder Geschäftspartner zur Besprechung in seine Büroräume und schenkt dabei ein edles Tröpfen Wein aus, dürfte das zwar das Gesprächsklima verbessern. Doch steuerlich könnte das Weintrinken zum Problemfall werden. Denn das Finanzgericht Münster stuft das Weintrinken im Rahmen solcher Inhouse-Besprechungen steuerlich als Bewirtungsaufwand ein.mehr
Das Bundeskabinett hat Mitte August die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 beschlossen. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen, damit die Änderungen in Kraft treten können. Davon ist aber auszugehen.mehr
Die neuen Lohnsteuerrichtlinien für 2015 weisen einige interessante Punkte auf, die hier kurz zusammenfasst werden. So wird der Kindergartenzuschuss vereinfacht, die Lohnsteuerermittlung bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen neu geregelt und es gibt Änderungen beim Lohnsteuerabzug.mehr
Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich den Entwurf der Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 veröffentlicht. Wir fassen bereits jetzt Schwerpunkte und erste Zweifelsfragen zusammen. Besonders hinzuweisen ist auf die höhere Steuerfreigrenze für Aufmerksamkeiten und Arbeitsessen.mehr
Kein Vorsteuerabzug wird aus einer Leistung "Kantinenbewirtschaftung" gewährt, wenn diese ausschließlich der Versorgung der Arbeitnehmer mit verbilligten Mahlzeiten dient.mehr
In Griechenland führte die Finanzkrise dazu, dass Abgeordnete ihre Getränke und ihr Gebäck während der Parlamentsarbeit aus eigener Tasche zahlen müssen. Deutsche Unternehmen kommen bislang gut durch die Krise. Nicht zuletzt deshalb können und sollten Sie Ihren Mitarbeitern hin und wieder etwas Gutes tun.mehr
Um Gutscheine, die ein Unternehmer seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellen möchte und deren steuerliche Einordnung geht es in einer Frage, die ein Leser uns gestellt hat. Hier die fachliche Einschätzung.mehr
Ein kleiner Satz mit großer Wirkung: Die OFD Frankfurt erklärt mit Verfügung vom 10.10.2012, dass Aufmerksamkeiten an Dritte nicht mehr der Pauschalsteuer nach § 37b EStG unterliegen. Auch für Geschenke könnten sich bald Neuerungen ergeben.mehr
Der DStV äußert sich zu einer Vereinfachungsregelung zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen.mehr
Sachgeschenke zum Fest können in vielen Fällen steuervergünstigt oder sogar steuerfrei gewährt werden. Auch die Weihnachtfeier kostet meistens keine Abgaben. Dabei gibt es allerdings einige Besonderheiten zu beachten.mehr