Aufmerksamkeit






Hand mit Masskrug in Bierzelt
Hand mit Masskrug in Bierzelt
Umsatzsteuer

Freibier für Brauereimitarbeiter - was für den Haustrunk aber auch für Freitabakwaren gilt

Bei bestimmten Branchen Tradition: Arbeitgeber bestimmter Branchen, die Lebens- und Genussmittel produzieren, überlassen Ihren Mitarbeitern ein bestimmtes Kontingent der selbst hergestellten Produkte kostenlos. Bekommen beispielsweise Brauereimitarbeiter Bier Ihrer Brauerei kostenlos, muss dies aus umsatzsteuerlicher Sicht beurteilt werden. Eine Verfügung der OFD Niedersachen gibt dazu praktische Hinweise.


Wein
Wein
Bewirtung

Wein zählt nicht als Aufmerksamkeit

Gutes Essen hält nicht nur Leib und Magen zusammen, sondern auch so manche Geschäftsbeziehung. Bewirtungen sind daher steuerlich abzugsfähig – allerdings nur in eingeschränktem Umfang und in angemessener Höhe. Kekse und Kaffee gehören dagegen als Aufmerksamkeit zu einer Besprechung dazu – und können steuerlich komplett als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Aber was ist, wenn Alkohol ausgeschenkt wird? Das Finanzgericht Münster ist dieser Frage nachgegangen.