Freibier für Brauereimitarbeiter - was für den Haustrunk aber auch für Freitabakwaren gilt
Generell: Im Unternehmen verzehren ist ein nichtsteuerbarer Vorgang – zu Hause verzehren ist umsatzsteuerpflichtig
Die unentgeltliche Abgabe von Getränken und Genussmitteln durch den Unternehmer an seine Arbeitnehmer ist eine nichtsteuerbare Aufmerksamkeit, wenn die Waren zum Verzehr im Betrieb überlassen werden (Abschn. 1.8 Abs. 3 Satz 3 UStAE).
Wendet der Unternehmer seinen Arbeitnehmern oder deren Angehörigen die Waren dagegen zum häuslichen Verzehr zu, ist dies eine steuerbare und -pflichtige unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 1b Nr. 2 UStG, Abschn. 1.8 Abs. 14 UStAE).
Bemessungsgrundlage: Von welchem Betrag wird die Umsatzsteuer fällig?
Die unentgeltlichen Wertabgaben bemessen sich nach dem Einkaufspreis zuzüglich der Nebenkosten oder mangels Einkaufspreis nach den Selbstkosten (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG).
Vereinfachungsregelungen: Welche Werte als Bemessungsgrundlage angesetzt werden können
Aus Vereinfachungsgründen kann von den nach den lohnsteuerrechtlichen Regelungen in R 8.1 Abs. 2 und 8.2 Abs. 2 LStR ermittelten Werten ausgegangen werden (Abschn. 1.8 Abs. 14 Satz 4 UStAE).
Der Freibetrag von 1.080,00 EUR nach § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG bleibt bei der Ermittlung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage unberücksichtigt (Abschn. 1.8 Abs. 8 Satz 4 UStAE).
Bei der unentgeltlichen Abgabe einfachen hellen Bieres ist es nicht zu beanstanden, wenn die in Niedersachsen ansässigen Brauereiunternehmer, bei denen ausnahmsweise keine innerbetriebliche Kostenrechnung vorliegt, folgende Selbstkostenpauschalen als umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage ansetzen:
- Bis 31.12.2015: 33 EUR pro hl
- Ab 01.01.2016: 39 EUR pro hl
OFD Niedersachsen, Verfügung v. 1.12.2015, S 7109 - 1 - St 171
Diese Informationen könnten Sie auch interessieren:
>Eigenverbrauch: So berechnen Sie den Wert der Sachentnahmen für Ihren Betrieb
-
Steuerfreie Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand
1.1638
-
Welche Geschenke an Geschäftsfreunde abzugsfähig sind
1.043
-
Zuzahlungen des Arbeitnehmers bei privater Nutzung des Firmenwagens
9377
-
Aufwendungen für eine neue Einbauküche müssen abgeschrieben werden
925
-
Pauschalversteuerung von Geschenken
898
-
Bei Kinderbetreuung durch Großeltern sind Fahrtkosten abziehbar
88714
-
Umsatzsteuerrecht für Kommunen - Rechtsstand
785
-
Geschenke über 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR): Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzug dennoch möglich
691
-
Unterhalt für studierende Kinder bei der Steuer absetzen – Lebensgefährte kein Grund für Kürzung
690
-
Einspruch gegen Steuerbescheid: Fristen beachten
664
-
Verspätet abgegebene Gewinnfeststellungserklärung kann teuer werden
10.08.2026
-
Zinsforderungen fallen nicht unter das Abzugsverbot nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG
05.08.2026
-
Bildschirmbrille: Abzugsmöglichkeiten und Behandlung in der Buchhaltung
04.08.20262
-
So profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber von steuerbegünstigten Erholungsbeihilfen
30.07.2026
-
Das gilt für Unternehmer: Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
29.07.2026
-
Warum Unternehmen die finanziellen Folgen extremer Hitze systematischer betrachten sollten
28.07.2026
-
Uneinbringliche Forderungen – Umsatzsteuerberichtigung
23.07.2026
-
E-Auto- Förderung: So unterstützt der Staat Unternehmen und private Haushalte
21.07.2026
-
Was der Digital Omnibus an den Hochrisiko-Pflichten für Finanz-KI verschiebt, und was trotzdem stehen muss
20.07.2026
-
Zinslose Ratenzahlungsvereinbarung: keine Einkünfte aus Kapitalvermögen
16.07.2026