Lohnbuchhaltung

Unter Lohnbuchhaltung wird die Abwicklung von Arbeiten verstanden, die mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung zusammenhängen. Als Lohnbuchhaltung wird jedoch auch das Zahlenwerk als Nebenbuchhaltung der Finanzbuchhaltung bezeichnet. In der Lohnbuchhaltung werden für jeden einzelnen Mitarbeiter so genannte  Lohn- und Gehaltskonten geführt.

Die auf diesen Konten aufgezeichneten Eintragungen sind zusammenzufassen und monatlich in der Finanzbuchhaltung zu erfassen. Eine Möglichkeit diese Daten für die Lohnbuchhaltung zusammenzufassen ist die Bruttolohnverbuchung, die folgenden Vorteil hat: Hier werden die Bruttoentgelte, die Arbeitgeberanteile aus der Sozialversicherung und der Vermögenbildung exakt als betriebliche Aufwendungen erfasst. Als Gegenbuchungen werden die richtigen Werte der Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, aus Lohn- und Kirchensteuer, aus der Vermögensbildung und den Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit dargestellt. So zeigt die Betriebswirtschaftliche Auswertung die realen Personalkosten.

Die Nettolohnverbuchung

Es ist auch eine Nettolohnverbuchung möglich. Hierbei werden nur die Entgeltzahlungen, Zahlungen an die Krankenkassen, Zahlung der Vermögenswirksamen Leistungen und Lohn- und Kirchensteuerzahlungen ans Finanzamt als betriebliche Aufwendungen gebucht.
Die richtige lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der einzelnen Entgeltbestandteile ist eine der wichtigsten Tätigkeiten im Bereich der Lohnbuchhaltung.

News 10.08.2017 Praxis-Tipp

Das steuerbegünstigte Gehaltsextra „Erholungsbeihilfe“ ist in der Praxis sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Arbeitgebern besonders beliebt. Wann Sie die Vorteile nutzen können und welche Gestaltungen möglich sind, lesen Sie hier.mehr

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News 07.11.2016 Praxis-Tipp - Lohnbuchhaltung

Im Jahr 2017 müssen Arbeitgeber beim Mindestlohn den neuen Stundenlohn berücksichtigen. Worauf Sie achten müssen, damit die Arbeitslohngrenze nicht überschritten wird, zeigt unser heutiger Praxis-Tipp.mehr

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News 05.01.2016 Lohnbuchhaltung

Normalerweise ist der Großbuchstabe "M" auf der Lohnsteuerbescheinigung einzutragen, wenn eine als Sachbezugswert zu bewertende Mahlzeit dem Arbeitnehmer im Zuge seiner Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellt wird. Hat das Betriebsstättenfinanzamt eine andere Aufzeichnung auf dem Lohnkonto zugelassen, gilt diese Aufzeichnungserleichterung nun bis zum 31.12.2017.mehr

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News 28.07.2015 Lohnbuchhaltung – Ferienjobs

Die Sommerferien gehören für viele Schüler und Studierende zur schönsten Jahreszeit. Zum Teil auch deswegen, weil sich die Gelegenheit für sie bietet, erstes eigenes Geld zu verdienen. Wie das zusätzliche Taschengeld für Ferienjobber steuerfrei bleibt, hat jetzt das Landesfinanzministerium in Nordrhein-Westfalen erläutert.mehr

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News 30.04.2015 Lohnbuchhaltung

Arbeitgeber, die sich nicht ganz sicher sind, ob sie bestimmte lohnsteuerliche Sachverhalte korrekt behandeln, können beim Finanzamt eine Anrufungsauskunft nach § 42e EStG beantragen. Dieser Service des Finanzamts ist im Gegensatz zur verbindlichen Auskunft kostenlos. In der Praxis stellte sich die Frage, ob ein Arbeitgeber die Aussetzung der Vollziehung beantragen kann, wenn die einst erteilte Anrufungsauskunft nach einer Lohnsteuerprüfung widerrufen wird? Die Antwort auf diese Frage kam von den Richtern des Bundesfinanzhofs.mehr

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News 30.09.2013 Aus der Praxis - für die Praxis

Um Gutscheine, die ein Unternehmer seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellen möchte und deren steuerliche Einordnung geht es in einer Frage, die ein Leser uns gestellt hat. Hier die fachliche Einschätzung.mehr

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News 05.04.2013 Lohnbuchhaltung

Mit Jobtickets können Lohnsteuer- und Sozialversicherung gespart werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.mehr

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News 28.12.2012 Lohnbuchhaltung

Wann liegen aufgrund von geänderten Arbeitsverträgen steuerfreie Zusatzleistungen des Arbeitgebers vor? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Bundesfinanzhof.mehr

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