Lohnbuchhaltung: Jobtickets monatlich

Mit Jobtickets können Lohnsteuer- und Sozialversicherung gespart werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Eigentlich ist es allgemein bekannt. Jobtickets des Arbeitgebers haben ihren Reiz darin, dass der Arbeitnehmer in vielen Fällen dafür keine Lohnsteuer und Sozialabgaben bezahlen muss. Das gilt dann, wenn die Vorteile, die der Arbeitnehmer Monat für Monat erhält, wertmäßig 44 EUR  nicht übersteigen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind aber im Fall eines neueren BFH-Urteils in die „Zufluss-Falle“ getreten. Der Arbeitnehmer hat eine Jahreskarte erhalten. Damit fließt der ganze Wert der Jahreskarte im Monat von deren Erhalt zu, dass der Arbeitgeber an das Verkehrsunternehmen monatlich bezahlt hat, spielt keine Rolle.

Praxistipp:

In den Genuss der 44-Euro-Regelung kommt man bei Jobtickets im Regelfall nur dann, wenn der Arbeitnehmer Monatskarten (und zwar per Ausgabe „Monat für Monat“!) erhält. Das bedeutet im Ergebnis leider, dass die Regiokarten im Unternehmen jemand „verwalten“ muss.

 

BFH-Urteil, v. 14.11.2012, Az. VI R 56/11