Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2023
Wenn Mahlzeiten arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, muss diese Zuwendung des Arbeitgebers lohnsteuerlich bewertet werden ist. Hier findet der anteilige amtliche Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) Anwendung.
Amtliche Sachbezugswerte 2023
Für das Kalenderjahr 2023 gelten folgende Sachbezugswerte:
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,80 EUR
- für ein Frühstück 2,00 EUR
Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 9,60 Euro anzusetzen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.6535
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.718
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
1.014
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
9206
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
912
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
768
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
5632
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
523
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
465
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Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
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Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
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Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
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Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
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Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
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04.05.2026
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Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
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Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
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