Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2023
Wenn Mahlzeiten arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, muss diese Zuwendung des Arbeitgebers lohnsteuerlich bewertet werden ist. Hier findet der anteilige amtliche Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) Anwendung.
Amtliche Sachbezugswerte 2023
Für das Kalenderjahr 2023 gelten folgende Sachbezugswerte:
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,80 EUR
- für ein Frühstück 2,00 EUR
Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 9,60 Euro anzusetzen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.6005
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.651
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.884
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.924
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.3376
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.92937
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.878
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.496
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
2.044
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.425
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
11.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
06.09.2024
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
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Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
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Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
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Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 veröffentlicht
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Anwendungszeitpunkt für Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG verschoben
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