Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2023
Wenn Mahlzeiten arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, muss diese Zuwendung des Arbeitgebers lohnsteuerlich bewertet werden ist. Hier findet der anteilige amtliche Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) Anwendung.
Amtliche Sachbezugswerte 2023
Für das Kalenderjahr 2023 gelten folgende Sachbezugswerte:
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,80 EUR
- für ein Frühstück 2,00 EUR
Bei Vollverpflegung (Frühstück, Mittag- und Abendessen) sind die Mahlzeiten mit dem Wert von 9,60 Euro anzusetzen.
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.8575
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.090
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
883
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7406
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
690
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
537
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
397
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
372
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
365
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
364
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Aufdeckung eines internationales Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
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Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
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