Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2020
Wenn Mahlzeiten arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, stellt sich die Frage, wie diese Zuwendung des Arbeitgebers lohnsteuerlich zu bewerten ist. Hier findet der anteilige amtliche Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) Anwendung.
Amtliche Sachbezugswerte 2020
Für das Kalenderjahr 2020 gelten folgende Sachbezugswerte:
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,40 EUR
- für ein Frühstück 1,80 EUR
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
6.4625
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
3.356
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
2.797
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Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren 2026
1.922
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.6306
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.354
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.266
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Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
850
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
641
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
583
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Arbeitgeber und Betriebsstätte
22.01.2026
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Aufteilung des Arbeitslohns
22.01.2026
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Steuerfreistellung unter weiteren Voraussetzungen
22.01.2026
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Weitere Neuerungen und Besonderheiten
22.01.2026
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Ausnahme Grenzgängerregelungen
22.01.2026
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183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung
22.01.2026
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Datenaustausch im Lohnsteuerabzug ab 2026
21.01.2026
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Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten
19.01.2026
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Ermittlung der Bewirtschaftungskosten nach § 187 BewG
19.01.2026
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Basiszins zum 2.1.2026 zur Berechnung der Vorabpauschale
16.01.2026