Verpflegungsmehraufwendungen werden immer dann gekürzt, wenn der Arbeitgeber Mahlzeiten zur Verfügung stellt. Nicht relevant ist, ob die Mahlzeiten tatsächlich eingenommen werden und ob der Mitarbeitende eine erste Tätigkeitsstätte hat. Beides hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit aktuellen Urteilen geklärt.mehr
Die Verwaltung hat jüngst zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungsrechnungen Stellung genommen. Im Mittelpunkt steht dabei der Betriebsausgabenabzug, aber auch lohnsteuerlich ist bei Bewirtungen einiges zu beachten.mehr
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Bei längerer Entsendung ins Ausland und Unterstellung unter das Direktionsrecht des ausländischen Unternehmens kann im Ausland eine erste Tätigkeitsstätte vorliegen. Ein steuerfreier Arbeitgeberersatz für die Fahrten dorthin ist dann nicht möglich. Der Bundesfinanzhof hat eine Entscheidung des Finanzgerichts Niedersachsen in einem aktuellen Fall bestätigt.mehr
Die Kosten einer vom Lebensmittelpunkt entfernten Zweitwohnung, die für Übernachtungen im Rahmen einer wechselnden Auswärtstätigkeit sowie als Büroarbeitsplatz genutzt wird, sind insgesamt als Übernachtungskosten steuerlich berücksichtigungsfähig. mehr
Als Fahrtkosten bei auswärtiger Tätigkeit können nur die tatsächlichen Aufwendungen angesetzt werden, wenn die Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln durchgeführt wurden. Der Ansatz pauschaler Kilometersätze ist gesetzlich weder ausdrücklich geregelt noch gewollt.mehr
Sucht ein Außendienstmonteur arbeitstäglich den Betriebssitz seines Arbeitgebers auf und fährt mit einem Firmenfahrzeug die Einsatzorte an, stellt der Betriebssitz seine regelmäßige Arbeitsstätte dar.mehr
Der 9. Senat des Niedersächsischen FG hat zur Frage der Ermittlung beruflich veranlasster Übernachtungskosten in den Fällen der Arbeitnehmerentsendung ins Ausland unter Begleitung von Familienangehörigen Stellung genommen. Das Gericht hält eine modifizierte Aufteilung nach Köpfen unter Berücksichtigung eines "fixen Sockelbetrags" in Höhe von 20 v. H. des Gesamtaufwands für sachgerecht.mehr
Aufwendungen für Besuchsfahrten eines Ehepartners zur auswärtigen Tätigkeitsstätte des anderen Ehepartners sind nicht als Werbungskosten abziehbar.mehr
Auch bei einer Probezeit oder einer befristeten Beschäftigung sind die Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsstätte lediglich mit der Entfernungspauschale, nicht nach Dienstreisegrundsätzen zu berücksichtigen.mehr
Auch bei wiederholter Kettenabordnung an ein ausländisches Unternehmen mit Verlegung des Familienwohnsitzes wird dort keine regelmäßige Arbeitsstätte begründet. mehr
Ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber wiederholt für ein Jahr befristet in einem anderen auswärtigen Betriebsteil eingesetzt wird, begründet dort keine regelmäßige Arbeitsstätte.mehr
Viele Steuerpflichtige haben in Einsprüchen eine Anhebung des pauschalen Kilometersatzes für Auswärtstätigkeiten auf 0,35 EUR begehrt. Nachdem das BVerfG eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen hat, folgen nun die verfahrensrechtlichen "Aufräumarbeiten".mehr
Ein Selbstständiger, der wöchentlich zwei bis vier Arbeitstage auswärts bei einem Kunden tätig ist, kann Verpflegungsmehraufwendungen nur für die ersten drei Monate der Auswärtstätigkeit geltend machen.mehr
Während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche sind auch die Gebühren für Telefongespräche privaten Inhalts als Werbungskosten abziehbar.mehr
Kosten für Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen, können als Werbungskosten abzugsfähig sein. Das hat der BFH entschieden.mehr
Bei nicht verheirateten Arbeitnehmern ist nach der - widerlegbaren – Lebenserfahrung bei längerer Auswärtstätigkeit davon auszugehen, dass der Lebensmittelpunkt an den Beschäftigungsort verlegt wurde.mehr
Der Betrieb des Kunden des Arbeitgebers ist auch bei einem längerfristigen Einsatz nur dann regelmäßige Arbeitsstätte, wenn der Arbeitgeber dort über eine eigene Betriebsstätte verfügt.mehr