Doppelte Haushaltsführung bei Alleinstehenden
Hintergrund:
Im Streitfall war ein lediger Arbeitnehmer seit Jahren 460 Km von seinem Heimatort entfernt tätig und hatte am Tätigkeitsort eine Wohnung angemietet. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärungen 2004 und 2005 machte er Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG) geltend, in dem er mit einem aus 2006 stammenden Mietvertrag, der rückwirkend zum 1.1.2004 beginnen und auf unbestimmte Zeit laufen sollte, die Anmietung einer Zweizimmerwohnung im Haus seiner Eltern anzeigte. Nach dem Mietvertrag beträgt die monatliche Grundmiete 0 EUR; für die Betriebskosten war ein monatlicher Pauschalbetrag von 70 EUR vereinbart. An seinem Beschäftigungsort war der Arbeitnehmer Mitglied des Verkehrs – und Kulturvereins sowie Mitglied einer Partei, für die er als Finanzverantwortlicher tätig war und für die er als Kandidat für die Bundestagswahl aufgestellt war. Das Finanzamt versagte den begehrten Werbungskostenabzug, da es von einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes an den Beschäftigungsort ausging und es außerdem aufgrund mangelnder finanzieller Beteiligung das Vorliegen eines eigenen Hausstandes am Wohnort der Eltern in Abrede stellte.
Entscheidung:
Das FG wies die Klage ab und entschied, dass im Rahmen der Gesamtbetrachtung die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht vorgelegen haben. Denn bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer spricht bei längerer Auswärtstätigkeit immer mehr dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt wurden und die Heimatwohnung nur noch für Besuchszecke vorgehalten wird. Im Streitfall kam erschwerend hinzu, dass die erforderliche finanzielle Beteiligung des Steuerpflichtigen an den Kosten des Haushalts im Heimatort nicht gegeben war, da ihm die Wohnräume unentgeltlich überlassen wurden und er erst aufgrund eines nachträglich abgeschlossenen Mietvertrages rückwirkend die Beteiligung an den Nebenkosten vereinbarte, diese jedoch erst außerhalb des Streitzeitraums (in 2006) gezahlt wurden.
(Sächsisches FG, Urteil v. 9.5.2012, 4 K 2130/07)
Praxishinweis:
Der Streitfall zeigt die Schwierigkeit der Prüfung des Vorliegens einer doppelten Haushaltsführung bei Alleinstehenden, da die Bestimmung des Lebensmittelpunkts den höchstpersönlichen Bereich des Steuerpflichtigen betrifft und die zu treffende Entscheidung anhand aller vorliegenden und erkennbaren Indizien zu treffen ist. Dabei geht das Gericht von der widerlegbaren Vermutung aus, dass je länger eine doppelte Haushaltsführung dauert, je eher von einer Verlagerung des Lebensmittelpunktes an den Beschäftigungsort auszugehen ist. Dies gilt insbesondere bei größeren Entfernungen zwischen Beschäftigungsort und Heimatort. In diesem Fall kann auch eine größere Anzahl von Heimfahrten lediglich als ein, nicht jedoch als das entscheidende Indiz
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
300
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
278
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
276
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
188
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
187
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
186
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
152
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
135
-
VG Düsseldorf: Beihilferecht sperrt Überbrückungshilfen III, III Plus und IV
131
-
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Jahresvorausschau 2026
123
-
Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
-
Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
09.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
09.04.2026
-
Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
-
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026
-
Grunderwerbsteuer beim Erwerb eines Anteils einer Personengesellschaft durch den Treugeber vom Treuhänder
07.04.2026
-
Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags beim Erwerb durch mehrere Personen
07.04.2026
-
Verstoß gegen die satzungsmäßige Vermögensbindung
07.04.2026
-
Vewaltungsgericht darf nicht über Grundsteuermessbetrag urteilen
07.04.2026