Alle am 27.11.2025 veröffentlichten Entscheidungen
Kompakt und aktuell: Sie finden hier einen Überblick der am Donnerstag vom Bundesfinanzhof veröffentlichten sog. V-Entscheidungen. Am folgenden Montag finden Sie hier Verlinkungen auf die Kurzkommentierungen zu den wichtigsten Entscheidungen. Entscheidungsdatum und Aktenzeichen sind mit den Volltexten auf der Homepage des Bundesfinanzhofs verlinkt.
Thema | Entscheidung | Datum und Az. |
Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG | Steuerberatungskosten, die für die Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung im Zusammenhang mit der Erstellung der Steuererklärung anfallen, stellen keine Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes dar. | |
Anlaufhemmung bei Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach Anzeigeerstattung | Verlangt das Finanzamt nach einer Anzeige des Steuerpflichtigen gemäß § 30 Abs. 1 und 2 ErbStG die Abgabe einer Schenkungsteuererklärung, endet die Anlaufhemmung gemäß § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Steuerentstehung. | |
Einheitlicher Erwerbsgegenstand: Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person | Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das "Ob" und "Wie" der Bebauung erworben wird. Das gilt auch dann, wenn das Grundstück von einer Gesellschaft erworben wird, die von dieser Person beherrscht wird. | |
Zur Umsatzsteuerbefreiung von Krankenhausbehandlungsleistungen eines nicht zugelassenen privaten Krankenhauses | Der Unternehmer, der ein nicht nach § 108 SGB V zugelassenes privates Krankenhaus betreibt, kann sich jedenfalls bis zum 31.12.2019 hinsichtlich der von ihm erbrachten Krankenhausleistungen unmittelbar auf die MwStSystRL berufen. Die Krankenhausleistungen eines nicht nach § 108 SGB V zugelassenen privaten Krankenhauses sind jedoch nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. b MwStSystRL umsatzsteuerfrei, wenn sie nicht unter Bedingungen erbracht werden, die mit den Bedingungen für zugelassene Krankenhäuser in sozialer Hinsicht vergleichbar sind, das heißt wenn das private Krankenhaus nicht die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Krankenhausbehandlung wie zugelassene Krankenhäuser bietet. |
Alle am 20.11.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH mit Kurzkommentierungen
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Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
300
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Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
244
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Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
240
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Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
223
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Rückwirkender Widerruf eines Bewilligungsbescheids kein rückwirkendes Ereignis
221
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Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
177
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Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück
1591
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Abschreibung für eine Produktionshalle
157
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Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
142
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Teil 1 - Grundsätze
134
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Erträge aus Krypto-Lending
06.03.2026
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Über das beSt eingelegter Einspruch nur ausnahmsweise zulässig
04.03.2026
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Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
03.03.2026
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Neue anhängige Verfahren im Februar 2026
02.03.2026
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Umsatzsteuerliche Behandlung von Mitgliedsbeiträgen bei Sportvereinen
02.03.2026
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Einkommensminderung im Sinne von § 8 Abs. 3 Satz 4 KStG
02.03.2026
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Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
02.03.2026
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Alle in der KW 9 veröffentlichten Entscheidungen
26.02.2026
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Erledigungsgebühr nach RVG
26.02.2026
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Entscheidungsvorschau des BFH für 2026
25.02.2026