Verkündungstermine des BFH zur Grundsteuer
Bewertung von Eigentumswohnungen in Köln und Berlin
In den Rechtssachen II R 25/24 und II R 3/25 lautet die zu entscheidende Rechtsfrage jeweils: "Sind die Regelungen zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer ab 1.1.2022 (§§ 218 ff. BewG i.d.F. vom 26.11.2019) verfassungsgemäß?" Die Vorinstanzen haben diese Frage in beiden Verfahren bejaht (FG Köln, Urteil v. 19.9.2024, 4 K 2189/23; Az. des BFH II R 25/24 und FG Berlin-Brandenburg, Urteil v 4.12.2024, 3 K 3142/23; Az. des BFH II R 3/25).
In den vom Bund der Steuerzahler Deutschland und Haus & Grund Deutschland unterstützten Musterfällen aus Köln und Berlin geht es um die Bewertung von Eigentumswohnungen als Grundlage für die Grundsteuer. So wurden die betreffenden Wohnungen mit stark pauschalisierten und intransparenten Werten ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Marktverhältnisse vor Ort oder wertbeeinflussender Besonderheiten des einzelnen Grundstücks bewertet.
Im Kölner Fall ist nach Auffassung der beiden Verbände beispielsweise die Zuordnung zu einer bestimmten, deutlich höheren Bodenrichtwertzone trotz schlechterer Wohnlage unverständlich. Im Berliner Fall sei die Tabellen-Miete des Gesetzgebers gar nicht erzielbar. Siehe hierzu auch die Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) vom 11.11.2025.
Ermittlung des Grundsteuerwerts für ein Wohnungseigentum mit Tiefgaragenstellplatz in Sachsen
In der Rechtssache II R 31/24 geht es u.a. um die Frage der Beweislast für einen erheblich niedrigeren gemeinen Wert des Grundstücks. Die Vorinstanz hatte die Ermittlung des Grundsteuerwerts für ein Wohnungseigentum mit Tiefgaragenstellplatz in Sachsen nach den Regelungen des BewG in der Fassung des Grundsteuer-Reformgesetzes v. 26.11.2019 als nicht verfassungswidrig angesehen. Des Weiteren hat das Sächsische FG entscheiden, das der Steuerpflichtige den Nachweis für einen geringeren gemeinen Wert zu erbringen hat. Das Gericht sei daher nicht im Wege der Amtsermittlungspflicht gehalten, den gemeinen Wert des Grundstücks zu ermitteln (Sächsisches FG, Urteil v. 1.10.2024, 2 K 737/23).
Quellen: BFH, Pressemitteilung Nummer 076/25 sowie BdSt, Pressemitteilung v. 11.11.2025
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
337
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
317
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
285
-
Selbst getragene Kraftstoffkosten bei der 1 %-Regelung
188
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
187
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
151
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
148
-
Grundsteuer-Musterverfahren beim Bundesverfassungsgericht
146
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
121
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
117
-
Reichweite einer Bekanntgabevollmacht
16.04.2026
-
Alle am 16.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
16.04.2026
-
Prüfung der Behaltensfrist erbschaftsteuerbegünstigten Vermögens
15.04.2026
-
Gewerbeertrag bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
13.04.2026
-
"Passive Entstrickung" aufgrund Inkrafttretens eines DBA
13.04.2026
-
Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung
13.04.2026
-
Nacherhebung der Lohnsteuer zum Pauschalsteuersatz
10.04.2026
-
Abfärberegelung bei Kooperation von Rechtsanwälten
10.04.2026
-
Alle am 9.4.2026 veröffentlichten Entscheidungen
09.04.2026
-
Schätzung der Anzahl von Familienheimfahrten bei fehlenden Belegen
08.04.2026