Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2021
Wenn Mahlzeiten arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, muss diese Zuwendung des Arbeitgebers lohnsteuerlich bewertet werden ist. Hier findet der anteilige amtliche Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) Anwendung.
Amtliche Sachbezugswerte 2021
Für das Kalenderjahr 2021 gelten folgende Sachbezugswerte:
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,47 EUR
- für ein Frühstück 1,83 EUR
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
4.594
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.989
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.222
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.106
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
764
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Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
681
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
661
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
646
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
518
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
448
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Anpassung des AEAO wegen geänderter Kassensicherungsverordnung
24.03.2026
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Grundsätze der Verwaltung für den Betriebsstättenbegriff
18.03.2026
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Bestimmung des Ausstellers einer Rechnung bei Delkredere
17.03.2026
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Umsatzsteuer bei Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer
16.03.2026
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
10.03.2026
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Steuerverbindlichkeiten während eines vorläufigen Insolvenzverfahrens
06.03.2026
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Bekanntgabe von Verwaltungsakten durch Bereitstellung zum Datenabruf
05.03.2026
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Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge zur türkischen Sozialversicherung
03.03.2026
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Bescheinigungsverfahren und Rente nach dem DBA-Italien
27.02.2026
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Zuständigkeit für die Umsatzbesteuerung im Ausland ansässiger Unternehmer
27.02.2026