Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2021
Wenn Mahlzeiten arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, muss diese Zuwendung des Arbeitgebers lohnsteuerlich bewertet werden ist. Hier findet der anteilige amtliche Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) Anwendung.
Amtliche Sachbezugswerte 2021
Für das Kalenderjahr 2021 gelten folgende Sachbezugswerte:
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,47 EUR
- für ein Frühstück 1,83 EUR
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.1735
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
8.241
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.603
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.771
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1956
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.80837
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.729
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.376
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.935
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.364
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Standardisierte Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen
12.09.2024
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Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension
11.09.2024
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
11.09.2024
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Steuerliche Anerkennung inkongruenter Gewinnausschüttungen
06.09.2024
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Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen ab 2025
06.09.2024
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Mit Vernetzung gegen organisierte Finanzkriminalität
06.09.2024
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Vordrucke für die Anlage EÜR 2024
03.09.2024
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Mehreinnahmen durch Steuerfahndung und Betriebsprüfung in Hessen
03.09.2024
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Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2025 veröffentlicht
30.08.2024
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Anwendungszeitpunkt für Meldeverfahren nach §§ 45b und 45c EStG verschoben
30.08.2024