Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2021
Wenn Mahlzeiten arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, muss diese Zuwendung des Arbeitgebers lohnsteuerlich bewertet werden ist. Hier findet der anteilige amtliche Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) Anwendung.
Amtliche Sachbezugswerte 2021
Für das Kalenderjahr 2021 gelten folgende Sachbezugswerte:
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,47 EUR
- für ein Frühstück 1,83 EUR
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
3.2485
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.832
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.2486
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.055
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
822
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
769
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
6082
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
449
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
449
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
437
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Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen
16.04.2026
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Bruchteilsgemeinschaften als umsatzsteuerliche Unternehmer
15.04.2026
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Ermäßigter Steuersatz für Sudoku-Zeitschriften
15.04.2026
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Grundbesitz-Änderungen für Grundsteuer bis 30.4. mitteilen
14.04.2026
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Einer Einfuhr vorangehende Lieferungen von Gegenständen
10.04.2026
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Task Force zur Influencerbesteuerung in Thüringen
09.04.2026
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Teilabschlussbescheide für abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen
08.04.2026
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Nichtsteuerbarkeit von Innenleistungen einer Organschaft
07.04.2026
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Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe
07.04.2026
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Senkung der Luftverkehrsteuer ab dem 1.7.2026
02.04.2026