Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab 2021
Wenn Mahlzeiten arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, muss diese Zuwendung des Arbeitgebers lohnsteuerlich bewertet werden ist. Hier findet der anteilige amtliche Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) Anwendung.
Amtliche Sachbezugswerte 2021
Für das Kalenderjahr 2021 gelten folgende Sachbezugswerte:
- für ein Mittag- oder Abendessen 3,47 EUR
- für ein Frühstück 1,83 EUR
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
5.3095
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
2.538
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
1.3226
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
1.286
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
1.135
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.128
-
Neue Regeln zur Vorsorgepauschale beim Lohnsteuerabzug ab 2026
895
-
Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
870
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
558
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
556
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Änderungen in den Vordrucken der Überschusseinkünfte 2025
13.01.2026
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Änderungen in den Vordrucken der Gewinneinkünfte 2025
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