Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert zu bewerten. Zusätzliche Voraussetzungen sind bei Zuschüssen und Essensmarken zu beachten. Auch auf Auswärtstätigkeiten kommt es regelmäßig zur Gestellung von Mahlzeiten. Hier ist jedoch die Sachbezugsbewertung die Ausnahme. Wir sagen Ihnen, was zu beachten ist.mehr
Es muss nicht immer die Kantine sein: Auch im Homeoffice oder unterwegs können sich Beschäftigte über Essenszuschüsse vom Arbeitgeber freuen. Hier erfahren Sie, was Arbeitgeber dabei beachten müssen und erhalten Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Verpflegungszuschuss.mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Eine bestandskräftige Steuerfestsetzung kann wegen neuer Tatsachen geändert werden, wenn nachträglich bekannt wird, dass der Arbeitgeber kostenlose Mahlzeiten gewährt hat.mehr
Das Bayerische LfSt hat eine Information zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten veröffentlicht.mehr
Eine an einer deutschen Hochschule eingeschriebene Studentin begründet bei einem Auslandssemester dort eine erste Tätigkeitsstätte. Aufwendungen für die dortige Unterkunft und Verpflegung können nicht als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung geltend gemacht werden, wenn sie im Inland keinen eigenen Hausstand unterhält.mehr
Durch mehrere positive Urteile des BFH wurden die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Steuerbegünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen immer wieder erweitert. Nun muss sich der BFH mit der Frage befassen, ob Eltern für Kosten der Verpflegung ihres Kindes in einer Ganztagsschule eine Steueranrechnung nach § 35a EStG zusteht. mehr
Die Sachbezugswerte 2015 liegen nun endgültig vor. Der Bundesrat hat am 7.11.2014 die 7. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) beschlossen. Ab 1.1.2015 wird sich demnach nur der Sachbezugswert für Unterkunft und Miete auf 223 EUR erhöhen. Der Monatswert für Verpflegung bleibt 2015 unverändert bei 229 EUR.mehr
Die maßgeblichen Werte für Sachbezüge werden sich ab 1.1.2014 erhöhen. Der Monatswert für Verpflegung soll im Jahr 2014 voraussichtlich auf 229 EUR steigen. Der Sachbezugswert für Unterkunft und Miete wird voraussichtlich 221 EUR betragen.mehr