Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten
Die bayerische Finanzverwaltung weist daraufhin, dass Verpflegungsleistungen in Schulen und Kindertagesstätten je nach Organisationsform der Befreiung von der Umsatzsteuer oder dem ermäßigten bzw. dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegen.
Informationen zum Download
In der Broschüre (pdf) gibt die Finanzverwaltung einen Überblick zu
- Umsatzsteuerbefreiungen,
- Umsatzsteuerpflicht und
- Vorsteuerabzug.
Bayerisches LfSt, Information v. 17.7.2018
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.4285
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
948
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Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
771
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
6996
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
618
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Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
460
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
434
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
382
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
343
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Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
322
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GrESt bei Gebäude mit Solar- und Photovoltaikanlagen
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