News 17.05.2021 BFH Kommentierung

Eine Einrichtung des Arbeitnehmers, die er für die berufliche Tätigkeit nutzt, kann eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers sein, wenn dieser aufgrund seines Direktionsrechts oder kraft hoheitlicher Anordnung auf die Nutzung der Einrichtung durch den Arbeitnehmer bestimmenden Einfluss nehmen kann.mehr

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News 14.05.2021 Höhere Pfändungsfreigrenzen, mehr Pfändungsschutz

Gerichtsvollzieher sollen bei der Ausführung ihrer Vollstreckungshandlungen vor Gewalt besser geschützt werden. Die Voraussetzungen zur Einholung von Drittauskünften werden erleichtert. Die Pfändungsfreigrenzen bei der Zwangsvollstreckung werden erhöht und der Pfändungsschutz wird erweitert. Diese Regelungen sieht ein neues Gesetz vor:mehr

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News 24.02.2021 Annahmeverzug und unklarer Leistungsort

Ein mündliches Angebot des Gerichtsvollziehers reicht nicht, um ein Zug-um-Zug-Urteil zu vollstrecken, wenn sich aus dem Urteil nicht ergibt, dass es sich bei der angebotenen Leistung um eine Holschuld handelt.mehr

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News 10.05.2019 Gerichtsvollzieherbefugnisse

Der Gerichtsvollzieher ist nicht befugt und natürlich dann auch nicht verpflichtet, die Anschrift des Schuldners an den Gläubiger weiterzugeben, wenn sich im Melderegister eine Auskunftssperre wegen schutzwürdiger Belange des Schuldners befindet.mehr

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News 12.10.2018 Erzwingungshaftbefehl

Erbringt der Schuldner eine Teilleistung, auf welche die Vollstreckung beschränkt war, wird er zwar aus der Erzwingungshaft entlassen. Der Haftbefehl wird aber nicht aufgehoben, ehe die sich aus dem Vollstreckungstitel ergebende Forderung vollständig erfüllt ist.mehr

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News 14.08.2018 Zwangsvollstreckung

Oft scheitern Vollstreckungsversuche daran, dass Schuldner vom Gerichtsvollzieher nicht aufgefunden werden. Sind die Voraussetzungen für eine öffentliche Zustellung gegeben, kann der Gerichtsvollzieher für die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft eine öffentliche Zustellung bewilligen. Selbst wenn der Schuldner nicht auftaucht, kann das dem Gläubiger weiterhelfen.mehr

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News 29.03.2018 BGH stärkt Gläubigerrechte

Selbst wenn sich die Vollstreckung herauszugebender Sachen im Einzelfall schwierig gestaltet, kann der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung nicht einfach pauschal ablehnen. Auch eine schwierige Identifizierung herauszugebender Unterlagen ist kein Grund, eine Vollstreckung nicht vorzunehmen. Der Gerichtsvollzieher muss sich ggf. der Hilfe eines Sachverständigen bedienen.  mehr

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News 05.05.2017 FG Baden-Württemberg

Ein Gerichtsvollzieher kann die Aufwendungen für ein Büro in seinem Einfamilienhaus in vollem Umfang geltend machen. Das entschied das FG Baden-Württemberg.mehr

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News 28.04.2017 BGH

Bei der Frage, ob eine Vermögensauskunft durch den Schuldner nachzubessern ist, kommt es allein auf die Angaben an, die im Vermögensverzeichnis dokumentiert sind. Hinweise des Schuldners auf Nachfragen vom Gerichtsvollzieher auf sind keine hinreichenden Ergänzungen.mehr

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News 30.11.2016 Zwangsvollstreckung

Trotz einer bevorstehenden Gesetzesänderung kann der Gläubiger in Altfällen durch Beschränkung seines Vollstreckungsauftrages auf die Zuleitung des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses des Schuldners verzichten und die dafür anfallenden Kosten vermeiden.mehr

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News 13.10.2016 Abtretung

Bei einer Verurteilung zur Zahlung von Schadenersatz Zug um Zug gegen Abtretung näher bezeichneter Ansprüche ist es ausreichend, wenn der Gerichtsvollzieher dem Schuldner im Namen des Gläubigers ein Angebot zum Abschluss eines Abtretungsvertrages macht.mehr

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Serie 18.07.2016 Zwangsvollstreckung: Praxistipps und Sonderfälle

Erteilt der Gläubiger einen bedingten Vollstreckungsauftrag, den der Gerichtsvollzieher nicht für zulässig hält, dann hat er den Gläubiger entweder darauf hinzuweisen oder die Durchführung des Auftrags abzulehnen. Führt er den Auftrag aus, ohne die Bedingung zu beachten, können hierfür wegen unrichtiger Sachbehandlung keine Kosten erhoben werden.mehr

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Serie 17.07.2016 Colours of law

Wer gegen seinen Schuldner einen vollstreckbaren Titel besitzt, kann grundsätzlich in dessen Vermögen pfänden.  Auch hier gilt das Motto: Keine Angst vor großen Tieren - sowohl die Pfändung des Amtssitzes einer Ministerpräsidentin als auch die eines Passagierflugzeuges liegen im Bereich des Möglichen.mehr

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Serie 30.11.2015 Zwangsvollstreckung: Praxistipps und Sonderfälle

Nur wenn offensichtlich ist, dass die Drittauskünfte nicht zur Befriedigung des Gläubigers führen werden, ist von deren Einholung abzusehen. Eine erneute Einholung von Drittauskünften setzt eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners voraus.mehr

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News 06.10.2015 Baden-Württemberg

Gerichtsvollzieher sollen ab 2016 in Baden-Württemberg an einer Fachhochschule ausgebildet werden. Damit soll den gestiegenen Anforderungen des Berufs Rechnung getragen werden.mehr

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Serie 06.11.2014 Zwangsvollstreckung: Praxistipps und Sonderfälle

Ist ein Schuldner nicht auffindbar, nützt auch der schönste Vollstreckungstitel wenig. Doch der Gerichtsvollzieher muss nicht als reiner Spürhund einsetzen lassen. Eine Ermittlung des Aufenthalts des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher setzt voraus, dass ein konkreter Vollstreckungsauftrag erteilt wird. Ein Auftrag zur isolierten Aufenthaltsermittlung ist nicht zulässig.mehr

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Serie 31.03.2014 Zwangsvollstreckung: Praxistipps und Sonderfälle

Ein Gerichtsvollzieher, der zum Zwecke der Durchführung einer Zwangsvollstreckung die Wohnung eines Schuldners betritt, muss sich nicht vorher die Schuhe ausziehen. Das gilt auch dann nicht, wenn dies in der Kultur des Schuldners üblich ist.mehr

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News 27.03.2013 Zwangsvollstreckungsreform und Drittauskunft

Kann eine Auskunft bei dritten Stellen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners auch dann eingeholt werden, wenn dieser noch nach altem Recht die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat? Nach ersten Amtsgerichtsentscheidungen soll dies nicht möglich sein.mehr

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News 14.01.2013 BZSt

Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen sind seit dem 1.1.2013 berechtigt, Kontenabrufersuchen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu richten.mehr

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