Gerichtsvollzieher


Leere Taschen
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Höhere Pfändungsfreigrenzen, mehr Pfändungsschutz

Verbesserter Schutz für Gerichtsvollzieher und weitere Neuerungen im Vollstreckungsrecht

Gerichtsvollzieher sollen bei der Ausführung ihrer Vollstreckungshandlungen vor Gewalt besser geschützt werden. Die Voraussetzungen zur Einholung von Drittauskünften werden erleichtert. Die Pfändungsfreigrenzen bei der Zwangsvollstreckung werden erhöht und der Pfändungsschutz wird erweitert. Diese Regelungen sieht ein neues Gesetz vor:





England Deutschland Fahne
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BGH stärkt Gläubigerrechte

Pflichten des Gerichtsvollziehers beim Durchführen schwieriger Herausgabevollstreckung

Selbst wenn sich die Vollstreckung herauszugebender Sachen im Einzelfall schwierig gestaltet, kann der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung nicht einfach pauschal ablehnen. Auch eine schwierige Identifizierung herauszugebender Unterlagen ist kein Grund, eine Vollstreckung nicht vorzunehmen. Der Gerichtsvollzieher muss sich ggf. der Hilfe eines Sachverständigen bedienen.  







Überblick
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Zwangsvollstreckung: Praxistipps und Sonderfälle

Gerichtsvollzieher ist nicht als günstige Auskunftei einsetzbar

Ist ein Schuldner nicht auffindbar, nützt auch der schönste Vollstreckungstitel wenig. Doch der Gerichtsvollzieher muss nicht als reiner Spürhund einsetzen lassen. Eine Ermittlung des Aufenthalts des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher setzt voraus, dass ein konkreter Vollstreckungsauftrag erteilt wird. Ein Auftrag zur isolierten Aufenthaltsermittlung ist nicht zulässig.