Schuldner

Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH

Zu den Auswirkungen einer Fiskalerbschaft auf einen Duldungsbescheid

Für einen Duldungsbescheid gemäß § 191 Abs. 1 Satz 2 AO fehlt es grundsätzlich an einem vollstreckbaren Schuldtitel i.S.d. § 2 AnfG, wenn der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen ist. Im Falle einer Fiskalerbschaft bewirkt der Akzessorietätsgrundsatz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfechtungsrecht erlischt und der Duldungsanspruch untergeht. Die Steuerschuld gilt in diesem Fall als fortbestehend.


Involvenz geschlossen pleite
Involvenz geschlossen pleite

Insolvenz

Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nimmt seit August 2022 kontinuierlich zu. 1.362 wurden laut Statistischem Bundesamt im Februar 2023 beantragt - 20 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Der Begriff Insolvenz wird auch für den Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. Dieses dient der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger. In diesem Top-Thema erfahren Sie, welche wichtige Rolle Sozialversicherungsrecht, Lohnsteuerrecht und Arbeitsrecht bei der Involvenz spielen.





England Deutschland Fahne
England Deutschland Fahne
BGH stärkt Gläubigerrechte

Pflichten des Gerichtsvollziehers beim Durchführen schwieriger Herausgabevollstreckung

Selbst wenn sich die Vollstreckung herauszugebender Sachen im Einzelfall schwierig gestaltet, kann der Gerichtsvollzieher die Vollstreckung nicht einfach pauschal ablehnen. Auch eine schwierige Identifizierung herauszugebender Unterlagen ist kein Grund, eine Vollstreckung nicht vorzunehmen. Der Gerichtsvollzieher muss sich ggf. der Hilfe eines Sachverständigen bedienen.  


Europasterne Weltkarte
Europasterne Weltkarte

Vollstreckung innerhalb der EU wird zum 10.1.2015 vereinfacht

Die Vollstreckung gerichtlicher Titel innerhalb der EU ist immer noch ein großes Handicap bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Wenn Unterhalt gegen den nach Italien verzogenen Vater oder Bußgeldbescheide im Ausland vollstreckt werden sollen, ist der bürokratische Aufwand immens und nicht selten vergeblich. Das wird sich durch die Umsetzung der Brüssel-Ia-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1215/2012)  Anfang 2015 ändern (§§ 1110 und 1111 ZPO).


Überblick
Überblick
Zwangsvollstreckung: Praxistipps und Sonderfälle

Gerichtsvollzieher ist nicht als günstige Auskunftei einsetzbar

Ist ein Schuldner nicht auffindbar, nützt auch der schönste Vollstreckungstitel wenig. Doch der Gerichtsvollzieher muss nicht als reiner Spürhund einsetzen lassen. Eine Ermittlung des Aufenthalts des Schuldners durch den Gerichtsvollzieher setzt voraus, dass ein konkreter Vollstreckungsauftrag erteilt wird. Ein Auftrag zur isolierten Aufenthaltsermittlung ist nicht zulässig.