Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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Beendigung des Insolvenzver... / d) Beschränkte Nachhaftung des Schuldners für Umsatzsteuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens

Bei einem Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person kommt nach einer Einstellung des Verfahrens ein Restschuldbefreiungsverfahren (§§ 286 ff. InsO) nur in Betracht, wenn das Verfahren durch Beschluss des Insolvenzgerichts nach § 200 InsO aufgehoben worden ist, oder wenn nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Insolvenzmasse nach ... mehr

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Beendigung des Insolvenzver... / c) Geltendmachung von Ansprüchen

Nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger, soweit sie noch nicht befriedigt sind, grundsätzlich ihre Ansprüche unbeschränkt gegen den Schuldner geltend machen (§ 201 Abs. 1 InsO). Das Verbot der Einzelzwangsvollstreckung (§ 89 InsO) wird mit der Aufhebung des Verfahrens beseitigt. Titulierte Steuerforderung: Die Vollstreckung nach Beendigung des Insolvenzver... mehr

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Beendigung des Insolvenzver... / 3. Restschuldbefreiung

Die Vorschriften zur Restschuldbefreiung (§§ 286 bis 303a InsO) gelten nach § 286 InsO für alle natürlichen Personen. Wirkung gegenüber allen Gläubigern: Wird die Restschuldbefreiung im Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren erteilt, wirkt diese gegenüber allen Gläubigern, also auch gegenüber denen, die ihre Forderungen nicht zur Tabelle angemeldet haben (... mehr

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Beendigung des Insolvenzver... / III. Zusammenfassung

Ein Insolvenzverfahren kann mit oder ohne den Vorbehalt der Nachtragsverteilung beendet werden. Wenn keine Nachtragsverteilung stattfindet, endet das Amt des Insolvenzverwalters mit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Dies hat zur Folge, dass der (frühere) Insolvenzschuldner zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen verpflichtet ist. Sofern mit Aufheb... mehr

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Beendigung des Insolvenzver... / 1. Beendigung des Insolvenzverfahrens

Beendigung durch Aufhebung: Das Insolvenzverfahren endet mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach § 200 Abs. 1 InsO. Sobald die Schlussverteilung vollzogen ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Hierfür erstellt der Insolvenzverwalter nach § 188 InsO das Verteilungsverzeichnis. Verwaltungs-, Verfügungs- und Prozessführungsbefugnis en... mehr

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Beendigung des Insolvenzver... / 1. Beendigung des Insolvenzverfahrens ohne Vorbehalt der Nachtragsverteilung

Löschung von Sperrvermerken: Sofern mit Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung für den Schuldner nicht angekündigt wird, werden alle mit Insolvenzeröffnung bzw. Bestellung eines vorläufigen starken Insolvenzverwalters gesetzten Sperrvermerke in den Steuerkonten gelöscht. Die Grundkennbuchstaben auf der Massesteuernummer sind bis zur Verfahr... mehr

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Beendigung des Insolvenzver... / 2. Nachtragsverteilung

Neues Vermögen für die Insolvenzmasse: Nach § 203 InsO ordnet das Insolvenzgericht auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Gläubigers des Verfahrens die Nachtragsverteilung an, wenn nach dem Schlusstermin neues Vermögen für die Insolvenzmasse auftaucht. Das betrifft zurückbehaltene Beträge, die für die Verteilung frei werden, Beträge, die aus der Insolvenzmasse gezahlt... mehr

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Beendigung des Insolvenzver... / e) Rechtsbehelfs- und Prozessführungsbefugnis

Mit Beendigung des Insolvenzverfahrens entfällt neben der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis zugleich die uneingeschränkte Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters.[35] Mit Wirksamkeit des Einstellungsbeschlusses erhält der Schuldner diese Befugnisse zurück. Daher endet mit der Beendigung des Insolvenzverfahrens grds. die Befugnis des Insolvenzverwalters, gegen einen ... mehr

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Beendigung des Insolvenzver... / 2. Beendigung des Insolvenzverfahrens mit Vorbehalt der Nachtragsverteilung

Wird eine Nachtragsverteilung angeordnet oder bereits im Aufhebungsbeschluss vorbehalten, bleibt der Insolvenzbeschlag hinsichtlich der betroffenen Vermögensgegenstände bestehen. Steuererstattungsansprüche, deren Rechtsgrund vor der Verfahrensaufhebung liegt, bleiben daher auch nach Aufhebung des Verfahrens der Insolvenzmasse zugeordnet, sofern ein entsprechender Vorbehalt d... mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, JStG 2020

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Einkommensteuer

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 2. Zielsetzung der Kapitalansammlungsrichtlinie und Identifikation indirekter Steuern

Die Harmonisierung der Erhebung indirekter Steuern auf Kapitalansammlungen hat es zum Zweck, die Faktoren, welche die Wettbewerbsbedingungen verfälschen oder den freien Kapitalverkehr behindern, weitestgehend zu eliminieren. Denn nur so kann ein reibungsloser Binnenmarktmechanismus gewährleistet werden.[20] Erklärtes Ziel der Richtlinienanwendung ist es demzufolge, die durch ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 34 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dieser nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der vom Gesetz damit unterstellte Regelfall wird auch als going-concern-Prämisse/Prinzip bezeichnet. Dem Prinzip zufolge sind die VG und Schulden gem. ihrer tatsächlich beabsichtigten... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.2 Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen

Rz. 63 Das Wertaufhellungsprinzip und die entsprechende Unterscheidung zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Tatsachen folgt aus der Systematik der Trennung von Abschlussstichtag (s. zum Abschlussstichtag § 242 Rz. 8 ff.) und dem Stichtag der Bilanzaufstellung (§ 243 Rz. 33, § 264 Rz. 43) i. V. m. § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB sowie § 252 Nr. 4 Hs. 1 HGB. Wenngleich es bei... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.2 Rechtliche Gegebenheiten

Rz. 46 Zu rechtlichen Gegebenheiten, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, zählen insb. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Verfassung eines Auflösungsbeschlusses – i. d. R. zur Einleitung der Liquidation oder Einleitung bestimmter Umwandlungsmaßnahmen i. S. d. UmwG (bei der Auflösung vermögensloser Ges. erfolgt eine Löschung) – sowi... mehr

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Hilfeleistung in Steuersachen / 3.9 Schuldnerberatungsstellen

Kommunale oder sonstige Schuldnerberatungsstellen[1], die nach § 305 Abs. 1 InsO im Rahmen der Verbraucherinsolvenz in außergerichtlichen Einigungsverfahren zwischen Gläubiger und Schuldner beraten dürfen, dürften nach § 4e StBerG weiterhin im Rahmen ihres Aufgabenbereichs auch zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt sein. mehr

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Lohnsteuerhaftung: Vorausse... / Zusammenfassung

Überblick Der Arbeitgeber hat bei jeder Lohnzahlung die Steuerabzugsbeträge für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten. Diese gesetzliche Abzugsverpflichtung lässt die Eigenschaft des Arbeitnehmers als Steuerschuldner unberührt. Allerdings kann der Arbeitgeber anstelle des Arbeitnehmers als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden, wenn er seiner Verpflichtung nicht r... mehr

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Steuerpflicht, Einkommensteuer / Zusammenfassung

Begriff Schuldner der Einkommensteuer können unbeschränkt oder beschränkt Steuerpflichtige sein. Dementsprechend hat Einkommensteuer nur zu zahlen, wer die Voraussetzungen dieser persönlichen Steuerpflicht erfüllt. Die Abgrenzung der beiden Fallgruppen der persönlichen Steuerpflicht bestimmt sich danach, ob der Steuerpflichtige im Inland einen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlich... mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / Zusammenfassung

Überblick Die Besteuerung des Arbeitslohns richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften, d. h. nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen (§§ 39b–39d EStG). Für bestimmte Fallgruppen sieht das Gesetz ein alternatives Besteuerungsverfahren – die Lohnsteuer-Pauschalierung – vor. Es handelt sich um eine besondere Form des Lohnsteuerabzugs, die sich darin unterscheidet, ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Verhältnis zu den §§ 205-207 AO: § 204 AO ist ebenso wie die §§ 205-207 AO Teil der Regelungen zur verbindlichen Zusage. § 204 AO legt die Voraussetzungen fest, unter denen eine verbindliche Zusage erteilt werden kann. Die Form der verbindlichen Zusage ist in § 205 AO, ihre Bindungswirkung in § 206 AO geregelt. Unter welchen Voraussetzungen die verbindliche Zusage auße... mehr

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Sachbezüge-ABC / Weiterbildung im Betrieb

Aufwendungen hierfür sind i. d. R. kein steuerpflichtiger Sachbezug, da im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse durchgeführt; dies gilt unabhängig davon, wo die Weiterbildungsmaßnahme erfolgt.[1] Die Annahme eines ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses setzt nicht voraus, dass der Arbeitgeber die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme zumindest teilweise auf die ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2.1 Allgemeines

Tz. 42 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Im Bereich der KSt-Veranlagung ist der häufigste Fall von St-Anrechnung die Anrechnung von einbehaltener KapSt. Zu den allg Voraussetzungen für die Anrechnung s Tz 41. Weitere Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass die in § 45a Abs 2 oder Abs 3 EStG genannte Bescheinigung vorgelegt wird (s § 36 Abs 2 Nr 2 S 2–4 EStG). Zu den Rechtsfolgen... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Fremdkapital/Kapitalforderung

Tz. 214 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Die Zinsschranke erfasst grds Aufwendungen und Erträge aus der Überlassung von Geldkap bzw gleichwertige Aufwendungen und Erträge. Der Bezug zu Geldkap kann aus der Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 49) hergeleitet werden. Die FinVerw spricht von Zinsaufwendungen und Zinserträgen im engeren Sinne. Die Erweiterung des Zinsbegriffs mit dem KrZwMG 2... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung

Tz. 317 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die wohl am meisten bzgl der Anwendung des § 8c Abs 1a KStG diskutierte Frage ist die nach dem Zeitpunkt des Kriseneintritts. Diese Frage ist deshalb von zentraler Bedeutung, weil die ges Sanierungsvorschrift nur angewendet werden kann, wenn der schädliche Beteiligungserwerb punktgenau zum Zeitpunkt des Kriseneintritts erfolgt. Ein Beteilig... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.9.3 Ergänzende gesetzliche Neuregelungen

Tz. 1008 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Mit der Einfügung des § 14 Abs 3 KStG durch das EURLUmsG ging die Änderung weiterer Regelungen im KStG und EStG einher: Nach dem ebenfalls durch das EURLUmsG eingefügten § 37 Abs 2 S 2 KStG gilt der S 1 dieser Vorschrift für Mehrabführungen iSd § 14 Abs 3 KStG entspr. Kraft dieser ausdr ges Regelung können organschaftliche Mehrabführungen m... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4c... / 2.1.2 Begriff und Rechtsstellung des Trägerunternehmens

Rz. 24 Trägerunternehmen ist nach der Legaldefinition des Abs. 1 S. 1 das Unternehmen, das die Zuwendung leistet. Der Begriff knüpft damit weder an die Gründung der Kasse noch zwingend an eine Mitgliedschaft oder Versicherungsnehmerstellung an. Regelmäßig handelt es sich um den Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer durch die Pensionskasse versorgt werden; auch ein anderer Rechtst... mehr

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Pauschalierung der Einkomme... / 1.9 Rechtsfolgen der Pauschalierung

Der zuwendende Steuerpflichtige hat die Pauschalsteuer gem. § 37b Abs. 3 EStG zu übernehmen. Da auf die Pauschalsteuer § 40 Abs. 3 EStG sinngemäß anzuwenden ist, wird er insoweit zum Steuerschuldner. Die Pauschalsteuer gilt als Lohnsteuer. Der Zuwendungsempfänger wird – wie bei der pauschalen Lohnsteuer – aus der Steuerschuldnerschaft entlassen. Das gilt auch, soweit der Zuw... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abfluss von Ausgaben

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Der in § 11 Abs 2 EStG geregelte Abfluss von Ausgaben korrespondiert sachlich mit der Behandlung des Zuflusses von > Einnahmen nach § 11 Abs 1 EStG. Für Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 Satz 4 EStG allerdings auf die besonderen Zuordnungsvorschriften in § 38a Abs 1 Sätze 2 und 3 EStG sowie § 40 Abs 3 Satz 2 EStG (> ... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5.6.3 Atypisch stille Gesellschaft

Tz. 167 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die atypisch stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft ohne eigenes Vermögen. Wegen der Abgrenzung zur typisch stillen Gesellschaft s von Holtum (GmbH-StB 2013, 312). Der Inhaber des Handelsgeschäfts und der atypisch still Beteiligte sind MU iSv § 15 Abs 1 Nr 2 EStG und erzielen beide Eink aus Gew. St-Schuldner der GewSt ist allein der... mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abwälzung der Lohnsteuer

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Arbeitsrechtlich ist es zulässig, die vom > Arbeitslohn pauschal erhobene > Lohnsteuer auf den > Arbeitnehmer abzuwälzen (> Rz 2), obwohl steuerrechtlich der > Arbeitgeber Schuldner der pauschalen LSt ist (vgl § 40 Abs 3 Satz 2 HS 1 EStG). Um die Auswirkungen dieser arbeitsrechtlich zulässigen Abwälzung auf die steuerliche > Bemessungsgrundla... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4 Pauschalierung der Körperschaftsteuer nach § 37b EStG

Tz. 95 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Durch das JStG 2007 v 13.12.2006 wurde – mit Wirkung ab dem VZ 2007 – das EStG durch einen neuen § 37b ergänzt. Nach dieser Vorschrift können Stpfl die ESt einheitlich für alle innerhalb eines Wj gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder Gegenleistung erbracht werden, und für Gesche... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.3.6 Aktivierung oder Passivierung latenter Steuern (§ 274 HGB)

Tz. 409 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 § 274 HGB idFd BilMoG regelt die Passivierung latenter St für temporäre Differenzen iSd § 274 Abs 1 HGB (dazu s Altenburg/Ossenkopp, DK 2023, 102, 103; s Spengel/Evers/Meier, DB 2015, 7; s Herzig/Vossel, BB 2009, 1174; s Dahlke, BB 2009, 878; s Oser/Roß/Wader/Drögemüller, WPg 2009, 573; s Ortmann-Babel/Bolik/Gageur, DStR 2009, 934, 938; s L... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 124 – ET: 09/2026 Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs 3 S 2 EStG idFd KrZwMG 2023 als Vergütungen für (die Überlassung von) FK, wirtsch gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von FK. Zusätzlich wird auf Art 2 Abs 1 ATAD verwiesen. Der statische Verweis zielt auf den Katalog von Regelbsp, die in jedem Fall von dem Z... mehr

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Minijobs und andere geringf... / 2.4.1 Ermäßigter Pauschsteuersatz

Um die Abgabenlast für versicherungsfreie geringfügig entlohnte Beschäftigungen gering zu halten, besteht neben den pauschalen Arbeitgeberbeiträgen zur Rentenversicherung die Möglichkeit der Besteuerung mit einem ermäßigten Pauschsteuersatz von 2 %. Für geringfügig Beschäftigte i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV und für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten[1], die jewe... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.5.1 Rückdeckungsversicherung und getrennte Bilanzierung

Rz. 151 Eine Rückdeckungsversicherung verändert die Bewertung der Pensionsverpflichtung nach Abs. 3 nicht. Der Arbeitgeber bleibt aus der unmittelbaren Zusage Schuldner; sein Anspruch gegen den Versicherer ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut. In der Steuerbilanz sind Rückstellung und Versicherungsanspruch deshalb unsaldiert auszuweisen, auch wenn die Versicherung kongruent... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.1 Regelungsgehalt und allgemeine Ansatzvoraussetzungen

Rz. 26 Abs. 1 bestimmt die besonderen Voraussetzungen, unter denen eine Pensionsverpflichtung dem Grunde und dem Umfang nach in der Steuerbilanz angesetzt werden darf. Die Vorschrift setzt eine nach den allgemeinen Bilanzierungsgrundsätzen bestehende Rückstellung für eine unmittelbare Pensionsverpflichtung voraus und beschränkt deren steuerliche Anerkennung durch 3 kumulativ... mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 9... / 3.2 Formwechsel in eine Personengesellschaft mit Betriebsvermögen

Rz. 17 Die Kapitalgesellschaft hat das Vermögen in ihrer Übertragungsbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 9 S. 1 i. V. m. § 3 Abs. 1 S. 1 UmwStG). Liegen die Voraussetzungen nach § 3 Abs. 2 S. 1 UmwStG vor und wird ein entsprechender Antrag gestellt, erfolgt der Ansatz des übergehenden Vermögens mit dem Buchwert oder einem unterhalb des gemeinen Werts lie... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.2.2 Natürliche Personen

Rz. 36 Die Rechtsfähigkeit des Menschen wird durch § 1 BGB für den gesamten Rechtsbereich festgestellt. Dadurch wird sie dem Menschen aber nicht vom Gesetzgeber verliehen, sondern ist dem Gesetz vorgegeben.[1] Natürliche Personen sind insoweit vollrechtsfähig. Die Vollrechtsfähigkeit bedeutet, dass sie Träger aller denkbaren Rechte sein können. Sie müssen es aber nicht sein,... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.7 Sonstig steuergesetzlich Verpflichteter

Rz. 23 Schließlich ist durch gesetzliche Definition des § 33 Abs. 1 AO derjenige Stpfl., der andere ihm durch Steuergesetze auferlegte Pflichten zu erfüllen hat. Dies wird eingeschränkt durch die in § 33 Abs. 2 AO genannten Pflichten.[1] Unter die allgemeine Begriffsbestimmung fallen die verschiedensten durch Steuergesetze begründeten Pflichten. Stpfl. ist damit z. B.: der ge... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.3.2 Einteilung der selbstständig erfassbaren immateriellen Güter

Rz. 10 Bei dieser Einteilung werden die immateriellen Güter aufgezeigt, die grundsätzlich bilanzierungsfähig sind, sodass wirtschaftliche Güter, die die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. Wirtschaftsguts nicht erfüllen, nicht aufgeführt werden. Deshalb werden z. B. Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Werbe- und Organisationsaufwendu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.8 "Steuerpflichtiger" aufgrund steuerlicher Ansprüche gegen die Finanzbehörde?

Rz. 24 Fraglich scheint, ob ungeschriebener Inhalt des § 33 Abs. 1 AO auch ist, dass das "Steuerpflichtverhältnis" auch dann begründet ist, wenn ein Steuerrechtssubjekt (Rz. 7) (nur) Ansprüche und nicht auch Verpflichtungen gegen den Staat hat. Ein gravierendes Beispiel wäre der Fall, dass aufgrund zu Unrecht angenommener Steuerschuldnerschaft eine Leistung erfolgt ist, die ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 5.3.1 Grundlagen

Rz. 50 Im Gegensatz zur Vollrechtsfähigkeit der natürlichen und juristischen Personen (Rz. 36, 42) können Einzelgesetze eine auf bestimmte Bereiche oder Angelegenheiten beschränkte Teilrechtsfähigkeit für Personenvereinigungen oder Sachgesamtheiten gleich welcher Rechtsform vorsehen.[1] Entscheidend ist, dass diesen durch das jeweilige Steuergesetz Rechte gewährt oder Pflich... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 33... / 2.1 Steuerschuldner

Rz. 15 Stpfl. ist, wer eine Steuer schuldet. Dies ist der Steuerschuldner, der nach dem jeweiligen Einzelsteuergesetz[1] infolge der Verwirklichung des Steuertatbestands[2] die Geldleistung[3] an die Finanzbehörde als eigene Leistung allein oder neben anderen Schuldnern als Gesamtschuldner[4] zu erbringen hat. Die Bestimmung des Steuerschuldners ist abhängig von der jeweils b... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3.3 Schuldner

Rz. 38 Schuldner der Aussetzungszinsen ist derjenige Schuldner der Hauptschuld, der den Rechtsbehelf endgültig erfolglos geführt hat und für den die Vollziehung des Bescheids ausgesetzt war. In Gesamtschuldfällen kann nach § 44 Abs. 2 S. 3 Zinsschuldner nur derjenige Gesamtschuldner sein, in dessen Person diese Voraussetzungen erfüllt sind.[1] Erfüllen mehrere Gesamtschuldne... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 11.4 Hinterziehungszinsen (§ 235 AO)

Rz. 174 Für Hinterziehungszinsen beginnt der Zinslauf mit Eintritt der Vergünstigung oder Erlangung des Steuervorteils.[1] Dieser Zeitpunkt kann vor der Steuerfestsetzung liegen und damit zu Überschneidungen mit der Zinserhebung nach § 233a AO führen. Die Zinsen nach § 233a AO für denselben Zeitraum sind jedoch gem. § 235 Abs. 4 AO auf die Zinsen anzurechnen.[2] Diese Anrech... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 3 Zinsschuldner (Abs. 1 S. 2)

Rz. 30 Zinsschuldner ist nach Abs. 1 S. 2 grundsätzlich derjenige, zu dessen Vorteil die Steuern hinterzogen worden sind. Dies ist der Schuldner der verkürzten Steuern, nicht jedoch die anderweitig an der Steuerverkürzung interessierte Personen. Als Vorteil kann – wie bei der Formulierung des § 371 Abs. 3 AO zur Selbstanzeige – nur ein steuerlicher Vorteil gemeint sein.[1] D... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Zinsschuldner – Erstattungszinsgläubiger

Rz. 32 Schuldner der Zinsen ist wegen der Akzessorietät der Steuerschuldner.[1] Bei Gesamtschuldnerschaft für die Steuer[2], die bei keinem der Gesamtschuldner auf einer Haftungsschuld beruht, schuldet jeder Gesamtschuldner auch die Zinsen, und zwar wiederum als Gesamtschuldner. Bei Erstattungsbeträgen ist der Gläubiger des Erstattungsbetrags auch Zinsgläubiger. Im Fall der ... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 4 Abzugsbetrag bei Abzugssteuern (Abs. 1 S. 3)

Rz. 35 Nach Abs. 1 S. 3 ist abweichend von S. 2 Zinsschuldner nicht der Steuerschuldner, sondern derjenige, der seine Verpflichtung nicht erfüllt, einbehaltene Steuern an die Finanzbehörden abzuliefern. Bei Steuerabzugsbeträgen ist Zinsschuldner also derjenige Stpfl.[1], der die Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat[2] sowie der Versicherer[3] un... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.3 Zinsschuldner

Rz. 13 Zinsschuldner ist der Zahlungspflichtige, dem die Stundung gewährt worden ist. Das ist regelmäßig der Schuldner des gestundeten Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis. Auch der Haftungsschuldner ist Zinsschuldner, wenn die festgesetzte Haftungsschuld gestundet wurde. Bei Gesamtschuldverhältnissen ist jeder Gesamtschuldner zunächst für sich zu betrachten.[1] Stundung... mehr

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Verluste/Verlustabzug / 1.3.5 Private Vermögenssphäre

Der endgültige Ausfall einer Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG in der privaten Vermögenssphäre führt nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich anzuerkennenden Verlust nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2 und Abs. 4 EStG. Von einem Forderungsausfall ist erst dann auszugehen, wenn endgültig feststeht, dass keine weiteren Rückzahlungen mehr erfolge... mehr