Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / bb) Regelfall

In der Regel hat der Testamentsvollstrecker nicht nur die kleine Aufgabe, die Erfüllung der Grabpflege usw. zu überwachen, sondern die Gesamtaufgabe, nämlich den Nachlass zu verwalten und auseinanderzusetzen. Es wird kaum dem vermutlichen Willen des Erblassers entsprechen, dass der Testamentsvollstrecker dem Erben einmalig eine große Rechnung über seine Vergütung sendet und ...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 2. Auslegung des Testaments

Die Lückenhaftigkeit der gesetzlichen Regelung gestattet eine Auslegung dahin, dass jeder, der im Testament bedacht ist, die Vergütung des Testamentsvollstreckers ganz oder teilweise tragen muss; Nachlassgläubiger (z.B. Handwerker, Banken) natürlich nicht. Der Erblasser hat über den Schuldner im Testament manchmal deshalb kein Wort verloren, weil er der Meinung war, der nahe...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 13. Beaufsichtigender Testamentsvollstrecker

Diesen Fall regelt § 2208 Abs. 2 BGB, die Bezeichnung ist missverständlich. Der Testamentsvollstrecker kann dann zumindest vom Erben verlangen, notfalls durch Klage, dass dieser z.B. ein Vermächtnis erfüllt; einfacher wäre es natürlich, wenn der Erblasser ihm die Aufgabe zugewiesen hätte, dass Vermächtnis zu erfüllen. Die Vergütung des Testamentsvollstreckers schuldet der Er...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 6. Ersatzerbe

Der Ersatzerbe (§ 2096 BGB), der die Erbschaft annimmt, übernimmt grundsätzlich die Belastung des Nachlasses mit der Testamentsvollstreckung und damit auch die Vergütungspflicht.[22] Die Auslegung des Testaments kann ergeben, dass die Testamentsvollstreckung nachlassbezogen (nur wegen der Besonderheiten des Nachlasses) angeordnet wurde oder personenbezogen (nur eine bestimmt...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 3. Ersatz der Auslagen

§ 670 BGB, auf den in § 2218 BGB verwiesen wird, regelt den Ersatz der Aufwendungen (Auslagen) des Testamentsvollstreckers. Macht er zum Zwecke der Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Erbe zum Ersatz verpflichtet. Das können z.B. Steuerberaterkosten, Prozesskosten, Maklerkosten, Gutachterko...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / a) Solange die Erbengemeinschaft noch besteht

Beispiel: Die Erblasserin hinterließ zwei Kinder, über den Hälfteanteil des A ordnete sie Testamentsvollstreckung an, der Hälfteanteil des B war vollstreckungsfrei. Im Testament ist nicht geregelt, wer die Vergütung des Testamentsvollstreckers zu zahlen hat. Der BGH[19] meint: Solange die Erbengemeinschaft nicht vollständig auseinandergesetzt ist, beziehe sich die Verwaltung ...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 8. Testamentsvollstreckung nur für den Vorerben

Beispiel: M hat seine Frau F zur Vorerbin eingesetzt und seine beiden Kinder zu Nacherben; die Nacherbschaft soll mit dem Tod der Vorerbin F eintreten. M ordnet ferner Testamentsvollstreckung an. M stirbt im Jahre 2015. F stirbt 2025. Es gibt es mehrere Möglichkeiten,[25] was der Erblasser M wollte, z.B.: Testamentsvollstreckung nur für die Vorerbin während der Vorerbschaft; Te...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 9. Testamentsvollstreckung nur für den Nacherben

Beispiel: Erblasser M setzt einen Testamentsvollstrecker ein, der den Nachlass für die Nacherben N ab dem Tod der Vorerbin Frau M verwalten sollt. Hier wird der Nacherbe belastet, und zwar erst ab dem Eintritt der Nacherbfolge (§ 2139 BGB). Da es im Belieben des Erblassers steht, ab wann die Testamentsvollstreckung beginnen soll, kann er auch den Eintritt der Nacherbfolge als...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / bb) Nießbrauch an einem Nachlassgegenstand

Ist ein Nießbrauch an einem Nachlassgegenstand vermacht, z.B. an den Einnahmen aus einem bestimmten Mietshaus oder einem Unternehmen, ist streitig, wer die (anteiligen) Kosten der Testamentsvollstreckung zu tragen hat. Nach einer Meinung[48] sind die Kosten nicht vom Nießbraucher zu tragen (es sei denn, der Erblasser hat es angeordnet), sondern vom Erben; das soll aus § 1047...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 2. Mehrere Testamentsvollstrecker

Hat der Erblasser im Testament mehrere Testamentsvollstrecker ernannt (§ 2197 BGB), hat jeder Testamentsvollstrecker individuell den Anspruch auf eine angemessene Vergütung nach Maßgabe seiner Tätigkeit unter Berücksichtigung der durch die Verwaltungstätigkeit mehrerer Personen eintretenden Arbeitserleichterung und Verantwortungsverteilung.[15] Im Zweifel erhält von einer Ge...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / b) Vereinbarung nach Testamentserrichtung

Auch mündliche Zusagen, oder mit maschinenschriftlichem Brief, z.B. einer höheren Vergütung, kommen vor, etwa wenn der spätere Testamentsvollstrecker vom Testamentsinhalt Kenntnis erlangte und sich dann beim Erblasser über die geringe Höhe der Vergütung beklagt. Wenn solche Erklärungen die Testamentsform wahren, ist das Testament insoweit geändert worden; der Schuldner der V...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / a) Vereinbarung vor Testamentserrichtung

Ein derartiger Vertrag, der die spätere Nachlassverwaltung regelt, aber keine Testamentsform hat, geht zwar auf die Erben über (§ 1922 BGB), ist aber für die Erben kündbar. Wenn dann diese Person im Testament nicht zum Testamentsvollstrecker ernannt wird, sondern niemand oder eine andere Person, ist der "Vertrag" gegenstandslos, die Erben werden dadurch nicht verpflichtet.mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / bb) Ausnahmen

In Ausnahmefällen schuldet der Vermächtnisnehmer die Vergütung des Testamentsvollstreckers, ganz oder teilweise. § 2221 BGB regelt nicht, wer Schuldner der Testamentsvollstreckervergütung ist. Entscheidend ist daher die Anordnung des Erblassers im Testament, hilfsweise der mutmaßliche Wille des Erblassers, der wegen der gewollten Lücke in § 2221 BGB keinen Anknüpfungspunkt i...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 1

§ 2221 BGB besagt, dass der Testamentsvollstrecker für die Führung seines Amts eine angemessene Vergütung verlangen kann, sofern nicht der Erblasser etwas anderes bestimmt hat. Damit soll nur klargestellt werden, dass die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker kein unbezahltes Ehrenamt ist, wie z.B. früher der Vormund oder der Pfleger. Wer zahlungspflichtig ist, steht nicht im...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 1. Vereinbarung des Testamentsvollstreckers mit den Erben bzw. Vermächtnisnehmern

Der Testamentsvollstrecker kann mit den Erben wegen der Vergütung verhandeln, wenn das Testament keine oder eine zu geringe Vergütung vorsieht; u.U. sind die Erben an einer solchen Verwaltung durch eine neutrale Person interessiert und wollen dafür auch zahlen. Ein Vermächtnisnehmer kann ein Interesse am Vorhandensein eines Testamentsvollsteckers haben (der sonst das Amt abl...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 1. Ausdrückliche Regelung

Wenn der Erblasser im Testament bzw. Erbvertrag ausdrücklich geregelt hat, wer die Vergütung sowie die erforderlichen Auslagen des Testamentsvollstreckers zu zahlen hat, gilt diese Anordnung; der Zahlungspflichtige muss nicht der Erbe sein, sondern kann auch ein Vermächtnisnehmer sein. Wenn Anwälte und Notare ein Testament ohne eine solche Regelung entwerfen, ist das ein Kun...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / 2. Vereinbarungen des künftigen Testamentsvollstreckers mit dem Erblasser

Gelegentlich schließt ein Erblasser schon zu Lebzeiten mit der Person, die er sich als späteren Testamentsvollstrecker wünscht (z.B. dem langjährigen Vermögensverwalter, Steuerberater, Bank), einen Vertrag, worin sich der künftige Erblasser gegenüber dem (künftigen) Testamentsvollstrecker zur Zahlung einer bestimmten Vergütung für den Fall der Übernahme des Testamentsvollstr...mehr

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zfs 12/2025, Anspruch des R... / 2 Aus den Gründen:

[4] “… Die Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [5] I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Der Geltendmachung des Rückzahlungsanspruchs stehe der im Verfahren nach § 11 RVG ergangene rechtskräftige Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Ingolstadt entgegen. Dieser sei nich...mehr

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FoVo 12/2025, Die Vorlage der Vollmacht bei Offenlage einer Abtretung

Leistungsfähigkeit als Einziehungsproblem Im Rahmen der Einziehung von Forderungen stehen der Gläubiger und seine Bevollmächtigten (Rechtsanwälte und Inkassodienstleister) regelmäßig vor der Problematik, dass der Schuldner die Forderung dem Grunde nach gar nicht bestreitet, sondern schlicht leistungsunfähig ist. Das Mittel der Wahl bei der Einziehung einer solchen unstreitige...mehr

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FoVo 12/2025, Früherer Betr... / I. Das Problem

Vollstreckung gegen einen betreuten Schuldner Wir sind Inkassodienstleister und haben für unsere Auftraggeberin zwei Vollstreckungsbescheide gegen einen unter Betreuung stehenden Schuldner erwirkt. Der Schuldner scheint über kein pfändbares Einkommen oder Vermögen zu verfügen und daher wird die Realisierung der Ansprüche extrem schwierig. Schuldner hat titulierten Freistellung...mehr

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FoVo 12/2025, Vollstreckung... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt dem Gläubiger und dem LG Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und zulässig, §§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3, 575 ZPO. Sie hat auch in der Sache Erfolg. Im Ausgangspunkt zutreffend geht das OLG davon aus, dass der Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB als vertretbare Handlung (vgl. OLG Schleswig, 6.9.2023 – 12 U 59/23, MDR 2023, 1413, juris...mehr

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FoVo 12/2025, Vollstreckung... / 3 Der Praxistipp

BGH klärt offene Streitfragen Bisher war offen, ob die Vollstreckung eines Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 887 ZPO oder nach § 888 ZPO erfolgt. Ebenso war streitig, ob der Hinterlegung wählende Gläubiger die Vorauszahlung an sich oder nur an die Hinterlegungsstelle verlangen kann. Beide Streitfragen hat der BGH nun im Sinne einer effektiven...mehr

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FoVo 12/2025, Bearbeiterwec... / 1 Der Fall

Schuldner reagiert erstmals im gerichtlichen Mahnverfahren mit dem Widerspruch Der Gläubiger hat einen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG registrierten Inkassodienstleister mit der Einziehung einer Forderung beauftragt. Nachdem dies vorgerichtlich nicht gelungen ist – der Schuldner hat auf die Inkassomahnungen nicht reagiert –, wurde der Inkassodienstleister mit der Durchführung des ...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 2 Eröffnungsgrund

Praktisch wichtigster Eröffnungsgrund (früher: Insolvenzgrund) ist die Zahlungsunfähigkeit.[1] Daneben tritt bei juristischen Personen die Überschuldung.[2] Der Schuldner kann auch bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit [3] einen Insolvenzantrag stellen. Durch ein möglichst frühzeitiges geordnetes Verfahren soll so verhindert werden, dass an sich gegebene Sanierungschancen dur...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 4 Insolvenzplan

Der Insolvenzplan soll eine von den Vorgaben der InsO abweichende Verfahrensabwicklung im Interesse der Gläubiger und der Sanierung des Schuldners ermöglichen. In der Praxis erlangt er vor allem als "Prepackaged Plan" an Bedeutung: Schuldner und Gläubiger haben sich dabei bereits vor Antragstellung auf einen bestimmten Plan geeinigt, der regelmäßig auch Vorgaben für die Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / 5.2 Kündigung in der Insolvenz

Die Kündigung in der Insolvenz bleibt möglich, weil die Kündigungsbefugnis mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter übergeht.[1] Die Insolvenz allein ist kein Grund zur betriebsbedingten oder außerordentlichen Kündigung der Arbeitsverhältnisse. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt auch in der Insolvenz.[2] Gemäß § 113 InsO können Arbeitsverhält...mehr

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FoVo 12/2025, Früherer Betr... / II. Die Lösung

Freistellungsanspruch ist pfändbar Es handelt sich bei dem Freistellungsanspruch nicht um eine Geldforderung, sodass er nicht unmittelbar nach § 829 ZPO pfändbar ist. Allerdings kann der Freistellungsanspruch in eine Geldforderung umgewandelt werden, sodass es sich um ein sonstiges Vermögensrecht nach § 857 ZPO handelt. Der Bundesgerichtshof (BGH, 24.11.1975 – II ZR 53/74) ha...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 1. Anwendungsbereich der Rechtsprechung bezüglich der Unterhaltsansprüche

Die Einkommensbereinigung durch Aufwendungen für eine sekundäre Altersvorsorge ist im Verwandtenunterhalt höchstrichterlich anerkannt. Dies betrifft zunächst den Anspruch auf Elternunterhalt,[31] sowie den Kindesunterhalt, wenngleich hier die Einschränkung besteht, dass die zusätzliche Altersvorsorge die Zahlung des Mindestkindesunterhalts nicht beschneiden darf.[32] Letzter...mehr

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FoVo 12/2025, Bearbeiterwec... / 2 II. Aus der Entscheidung

Innerprozessualer Bearbeitungswechsel Der Beklagtenvertreter wandte mit Schriftsatz vom 30.7.2024 ein, dass die Kosten des Mahnverfahrens nicht neben den Kosten im Klageverfahren geltend gemacht werden können. Es wird vermutet, dass dieser damit ausdrücken möchte, dass eine Anrechnung erfolgen müsse. Bei der Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren durch ein Inkassounternehm...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 1. Zum Verhältnis von Vermögensbildung und Unterhalt

Aus dem Sinn und Zweck des Unterhalts, der in der Deckung des laufenden Lebensbedarfs liegt, folgt, dass dieser nicht zur Vermögensbildung vorgesehen ist.[2] Daher sind z.B. Einkommensbestandteile, die nach den individuellen Lebensverhältnissen unter Anlegung eines objektiven Maßstabs nicht zum Konsum verwendet worden sind, bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs im Wege der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 231. Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der KapSt (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz – AbzStEntlModG) v 02.06.2021, BGBl I 2021, 1259

Rn. 251 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz bezweckt eine wirksamere Gestaltung des Verfahrens zur Entlastung beschränkt StPfl von der KapESt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG beim BZSt und die Erschwerung und die Verhinderung damit zusammenhängenden Missbrauchs und Steuerhinterziehung mittels Digitalisierung bei gleichzeitiger Verringerung der Anzahl verschiedener Verfa...mehr

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Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Insolvenzgericht

Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht als Insolvenzgericht für den Bezirk eines Landgerichts zuständig. Örtlich zuständig ist das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder der Mittelpunkt seiner selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit liegt.[1] Hier ist insbesondere der Eröffnungsantrag zu stellen. Dies kann auch d...mehr

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FoVo 12/2025, Das Wegegeld ... / 3 Der Praxistipp

Fallkonstellation muss beachtet werden Wer den Eindruck hat, dass das (Gerichtsvollzieher-)Kostenrecht manchmal komplizierter sein kann als die Hauptsache, irrt wohl nicht. Die vorliegende Entscheidung betrifft nur den Fall, dass nur eine Vorpfändungsbenachrichtigung an Schuldner und Drittschuldner im gleichen GV-Bezirk zugestellt wird. Bedarf es schon zweier Gerichtsvollzieh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

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FoVo 12/2025, Die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

Betreibt der Gläubiger gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und pfändet dessen Arbeitseinkommen, ist der pfändbare Betrag nach der Tabelle zu § 850c ZPO in Abhängigkeit von der Zahl der unterhaltsberechtigten Personen zu bestimmen. Das hört sich ganz einfach an und wird in der Praxis derart praktiziert, dass der Auszahlungsbetrag mit dem Nettolohn gleichgesetzt wird. N...mehr

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FoVo 12/2025, Bearbeiterwec... / 3 Der Praxistipp

Grundsätzliche Anrechnung nach Nr. 3305 VV RVG Das gerichtliche Mahnverfahren und das auf einen Widerspruch oder Einspruch folgende Erkenntnisverfahren stellen prozessual eine Einheit dar. In Konsequenz dessen wird die Verfahrensgebühr im gerichtlichen Mahnverfahren nach Nr. 3305 VV RVG nach deren Anmerkung auf die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG im nachfolgenden Erkenn...mehr

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FoVo 12/2025, Das Wegegeld ... / 1 Der Fall

Zustellung einer Vorpfändung Der GV wurde beauftragt, eine Vorpfändung bezogen auf eine Kontopfändung an den Schuldner und den Drittschuldner zuzustellen. Dafür begehrt er zweimal ein Wegegeld. Dagegen geht die Landeskasse im Wege der Erinnerung vor.mehr

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AGS 12/2025, Insolvenz eine... / Leitsatz

Auch ein Verfahren zur Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO wird durch die Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten entsprechend § 240 ZPO unterbrochen. Diese Verfahrensunterbrechung tritt auch ein, wenn das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung durch den Schuldner anordnet. OLG Hamm, Beschl. v. 6.11.2025 – III-2 Ws 43/25mehr

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FoVo 12/2025, Das Wegegeld ... / Leitsatz

1. Die Wegegeldpauschale entsteht innerhalb eines Auftrags nur einmal, selbst wenn der Auftrag auf die Vornahme mehrerer Amtshandlungen gerichtet ist und der Gerichtsvollzieher zur Erledigung der Amtshandlung mehrere Wege zurücklegen muss. 2. Die persönliche Zustellung eines vorläufigen Zahlungsverbotes an Drittschuldner und Schuldner lässt nur ein Wegegeld (der höchsten Wege...mehr

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AGS 12/2025, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anrechnung von Gebühren bei einem Mehrvergleich über in verschiedenen anderen Verfahren anhängigen Gegenständen, JurBüro 2025, 449 Schließen die Parteien in einem Rechtsstreit einen sog. Mehrvergleich, fällt den hieran beteiligten Prozessbevollmächtigen hinsichtlich der mitverglichenen nicht anhängigen Gegenstände eine Verfahrensdifferenz...mehr

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FF 12/2025, Die sekundäre A... / 5. Zeitpunkt der Aufnahme und zeitliche Begrenzung der sekundären Altersvorsorge

a) Die zusätzliche Altersvorsorge muss nicht bereits vor Trennung betrieben worden sein. Sie kann jederzeit, also auch nach Trennung und Scheidung neu aufgenommen werden, da die Absicherung für das Alter kein unterhaltsrechtlich vorwerfbares Verhalten darstellt.[80] Dies wirft jedoch die Folgefrage auf, ob es abgeschlossene Zeiträume gibt, in denen eine zusätzliche Altersvor...mehr

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FoVo 12/2025, Bearbeiterwec... / Leitsatz

Erhebt ein Schuldner erstmals nach der Beauftragung eines Inkassodienstleisters Einwendungen gegen die geltend gemachte Forderung und muss deshalb notwendigerweise ein Rechtsanwalt beauftragt werden, sind die Kosten des Inkassodienstleisters im gerichtlichen Mahnverfahren nicht auf die Kosten des Rechtsanwalts im gerichtlichen Erkenntnisverfahren anzurechnen. Der Anrechnung ...mehr

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FoVo 12/2025, Vollstreckung... / Leitsatz

1. Ein Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB wird gemäß § 887 ZPO vollstreckt. 2. Auch bei der Vollstreckung eines Titels über einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB kann der Gläubiger, der Hinterlegung als Art der Sicherheitsleistung gewählt hat, vom Schuldner gemäß § 887 Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des zu hinterleg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2025, Insolvenz eine... / II. Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbricht auch StPO-Kostenfestsetzung

Nach Auffassung des OLG war das Rechtsmittel begründet. Denn durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens sei das Kostenfestsetzungsverfahren bereits vor Erlass des angefochtenen Kostenfestsetzungsbeschlusses entsprechend § 240 ZPO unterbrochen worden. Es sei bereits seit Langem obergerichtlich geklärt, dass § 240 ZPO auch auf Kostenfestsetzungsverfahren Anwendung findet und e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unterbliebener Steuerabzug (§ 36a Abs 4 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Steuerbefreite StPfl iSd § 44a Abs 7 EStG, bei denen kein Abzug vorgenommen wurde, oder StPfl, denen ein Abzug erstattet wurde, müssen, wenn bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Anrechenbarkeit nach § 36a Abs 1 bis 3 EStG nicht erfüllt sind, ihrem zuständigen FA gegenüber dies anzeigen und in Höhe des unterbliebenen Steuerabzugs auf KapErt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Rn. 226 Stand: EL 124 – ET: 10/2017 Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17). Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 134. Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23.12.2002 (sog HARTZ II), BGBl I 2002, 4621

Rn. 154 Stand: EL 55 – ET: 02/2003 Hinweis: Das erste G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, BGBl I 2002, 4607, änderte das SGB und betraf die Einführung von Personal-Service-Agenturen nach § 37c SGB III. Der Bundesrat hat in einer Sitzung am 20.12.2002 dem zweiten G für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt zugestimmt, das im Weiteren folgende Änderungen enthält: §...mehr