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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG Überb ... / 206. Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen v 27.06.2017, BGBl I 2017, 2074

Dr. Horst Bitz
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Rn. 226

Stand: EL 124 – ET: 10/2017

Historie: 27.04.2017: 2./3. Lesung Bundestag; 02.06.2017: Bundesrat stimmt Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen zu (BR-Drucks 366/17).

Die erstmals gesetzlich geregelte Steuerfreiheit der Sanierungsgewinne im Bereich des EStG, KStG und GewStG ist als staatliche Subventionierung einzustufen und steht deshalb unter dem Vorbehalt der Europäischen Kommission, dass diese Maßnahmen keine schädliche Beihilfe darstellen. Die Änderungen treten somit erst am Tag des Beschlusses der Europäischen Kommission in Kraft. Dem ersten Vernehmen nach ist damit zu rechnen, dass die gesetzliche Regelung für Steuerbefreiungen von Sanierungserträgen auch aus Sicht der Europäischen Kommission unionsrechtskonform ausgestaltet ist: Uhländer, DB 2017, 1224, 1232.

Patente, Lizenzen, Konzessionen o Markenrechte lassen sich zur Gewinnverlagerung von multinationalen Konzerne über Staatsgrenzen hinweg auf andere Rechtsträger in Staaten übertragen, die durch besondere Präferenzregelungen in einen Steuerwettbewerb mit anderen Staaten getreten sind. Diese Gestaltung – soweit nicht an ein Mindestmaß an tatsächlicher Geschäftstätigkeit gebunden – ist von der OECD als schädlich eingestuft worden. Dazu wurde ein Teilabzugsverbot in Form einer sog "Lizenzschranke" eingeführt: § 4j EStG neu. Erfolglos blieb der Bundesrat mit der Bitte, die Lizenzschranke bereits für Aufwendungen nach dem 31.12.2016 und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Regelung bereits ab Juli 2017 einzuführen.

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens kamen

- die Anhebung der Schwelle bei GWG (§ 6 Abs 2 und 2a EStG) sowie
- die gesetzliche Regelung des bisherigen Sanierungserlasses in § 3a EStG neu sowie
- eine Änderung bei der Steuerbefreiung nach § 3 Nr 71 EStG...

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