Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Das Pfändungsschutzkonto – Grundlagen

Rz. 380 Wie bereits ausgeführt, wurde zum 1.7.2010 der Kontenpfändungsschutz neu geregelt: Durch Einführung eines Pfändungsschutzkontos (P-Kontos) soll es dem Schuldner ermöglicht werden, trotz einer Pfändung seines Kontoguthabens die Geldgeschäfte des täglichen Lebens vornehmen zu können. In Anlehnung an die Pfändungsfreibeträge bei einer Lohnpfändung wurden Pfändungsfreibe...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Schuldnerschutz

Rz. 428 Der Schuldner kann gem. § 30a ZVG die Einstellung der Zwangsversteigerung für höchstens sechs Monate beantragen. Der Antrag muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen (§ 30b Abs. 1 ZVG) ab Zustellung des Anordnungs- bzw. Beitrittsbeschlusses durch den Schuldner gestellt werden. Der Antrag muss begründet werden. Der Schuldner muss mit seinem Antrag nach § 30a ZVG n...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Muster

Rz. 487 Nachfolgend ist ein Mustertext für einen Antrag gem. § 887 ZPO mit Vorschuss für das Fallbeispiel aus Rdn 473 abgebildet. Der Gläubiger ist im Übrigen nicht verpflichtet, sofern ihm ein Vollstreckungstitel vorliegt, den Schuldner vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnamen (unter Fristsetzung) "anzumahnen" (es sei denn, dass ggf. eine dahin gehende Regelung in ei...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Grundlagen

Rz. 225 Bei der Forderungspfändung nach §§ 829 ff. ZPO geht es um den Vollstreckungszugriff des Gläubigers auf eine Forderung, die dem Schuldner gegen einen Dritten zusteht. Hat ein Schuldner materiell-rechtliche Ansprüche (= Forderungen) gegen einen Dritten, so besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, diese Forderung des Schuldners gegen den Dritten zu pfänden. Der Dritte h...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Rechtsbehelf

Rz. 464 Wird der Antrag des Gläubigers zurückgewiesen, kann er sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO einlegen. Rz. 465 Der Schuldner kann ebenfalls sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO einlegen, sofern dem Antrag des Klägers stattgegeben und der Beschluss antragsgemäß erlassen wurde. Der Schuldner kann, sofern die Voraussetzungen des § 775 ZPO vorliegen, gleichzeitig die Einstel...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Gerichtliches Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan

Rz. 612 Der Schuldner kann nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO darf das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Rz. 613 Eine Pflicht zur Stellung des Antrags gibt es jedoch grds. nicht. Lediglich der Unterhaltsschuldner ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO

Rz. 207 Die weitere Vermögensauskunft ist in § 802d ZPO geregelt. Rz. 208 § 802d ZPO beinhaltet einen Schuldnerschutz dahin gehend, dass der Schuldner innerhalb von zwei Jahren ab Abgabe der Vermögensauskunft (VA) nicht erneut eine VA abgeben muss, es sei denn, der Gläubiger kann glaubhaft machen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners in der Zwischenzeit wesentli...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Räumungsvollstreckung nach dem "Berliner Modell"

Rz. 515 Bei einen normalen Räumungsantrag können schnell mehrere tausend Euro als Kostenvorschuss auf den Gläubiger zukommen, da dieser vorschusspflichtig ist. Im ungünstigsten Fall kann die Forderung nicht bei dem Schuldner eingezogen werden und der Gläubiger bleibt auf den Kosten sitzen. Rz. 516 Um diese Kosten zu senken, wurde die Räumung nach dem "Berliner Modell" als bes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schuldübernahme

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Nach den Grundsätzen der Überschussrechnung ist die Entstehung oder der Wegfall einer Schuld einkommensteuerrechtlich grundsätzlich ohne Auswirkung, obwohl es sich wirtschaftlich um den Zu- bzw Abfluss eines (negativen) WG handelt. Entsprechend führt die Übernahme einer Schuld beim Übernehmer grundsätzlich nicht zu einem Abfluss. Rn. 2 Stand: ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Haftbefehl

Rz. 178 Es kann zum einem gem. § 802g ZPO ein Haftbefehl gegen den Schuldner erlassen werden, wenn dieser unentschuldigt zum Termin zur Abgabe der VA fehlt oder er sich weigert die VA freiwillig abzugeben. Zuständig ist hierfür das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Häufig wird bereits im Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher der Hinweis aufgenommen, der Gerich...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Schuldnerverzeichnis

Rz. 197 In jedem Bundesland wird ein Zentrales Schuldnerregister geführt. Die zu dem Schuldner gespeicherten Daten können gem. § 882h ZPO über eine Internetabfrage unter www.vollstreckungsportal.de abgefragt werden. Die Abfrage ist kostenpflichtig. Die Gerichtskosten betragen derzeit 4,50 EUR (Stand Januar 2025). Rz. 198 Zur Eintragung kommen insbesondere folgende Daten des S...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Pfändungsumfang

Rz. 365 Der Umfang der Kontopfändung ist in § 833a ZPO geregelt. Unter den Begriff "Konto" fallen alle Arten von Konten bei einem Kreditinstitut, insbesondere Kontonummern bzw. die IBAN müssen im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht angegeben werden, da Konten in Deutschland als Namenskonten und nicht als Nummernko...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Zug-um-Zug-Leistung

Rz. 72 Bei Zug-um-Zug-Leistungen hängt die zu vollstreckende Leistung von einer zu erbringenden Gegenleistung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner ab. Dies gestaltet die Zwangsvollstreckung in der Praxis mitunter recht schwierig. Bei einer Zug-um-Zug-Leistung muss nämlich entweder die Befriedigung des Schuldners oder der Annahmeverzug des Schuldners in Form einer öffentlic...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Pfändung durch den Normalgläubiger § 850c ZPO

Rz. 348 Um das pfändbare Einkommen zu ermitteln, ist zunächst das Nettoeinkommen des Schuldners zu errechnen. Rz. 349 Vom Bruttoeinkommen des Schuldners sind die gesetzlichen Abgaben, also Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer, sowie die Sozialversicherungsbeiträge (Krankversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) abzuziehen. Den gesetzlichen S...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Antrag – Gläubiger erstellt Vorpfändung selbst

Rz. 389 Anders als für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gibt es für das vorläufige Zahlungsverbot keinen Formularzwang. Ein Antrag kann formlos gestellt werden und könnte wie folgt aussehen: Rz. 390 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.2: Vorläufiges Zahlungsverbot In der Zwangsvollstreckungssache Gläubiger G _____________...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Durchführung einer normalen Räumungsvollstreckung

Rz. 507 Bei der Räumungsvollstreckung wird der Schuldner aus dem Besitz gesetzt und der Gläubiger wird durch den Gerichtsvollzieher in den Besitz eingewiesen. Rz. 508 Der Gerichtsvollzieher hat die Räumung rechtzeitig dem Schuldner anzukündigen, damit dieser ggf. die 2-Wochenfrist des § 765a Abs. 3 ZPO für einen Räumungsschutzantrag (vgl. Rdn 578) nutzen kann. Rz. 509 Da die W...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Einzelne Kontoarten

Rz. 376 Nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die Besonderheiten der einzelnen Kontoarten:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Titel

Rz. 12 Ein Vollstreckungstitel ist eine Anordnung zur Zahlung (eines bestimmten Geldbetrages) bzw. zur Handlung (Herausgabe einer Sache), Duldung oder Unterlassung. Der klassische Vollstreckungstitel ist das gerichtliche Urteil (Leistungstitel). Rz. 13 Die (uneingeschränkte) Zwangsvollstreckung aus einem Urteil (oder einem anderen Titel) kann nur erfolgen, wenn dieses Urteil ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben dem Kostenrecht stellt die Zwangsvollstreckung ein Spezialgebiet der Rechtanwaltsfachangestellten in der Kanzlei dar. Nach Sammlung von Berufserfahrung und ggf. entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen können Rechtsanwaltsfachangestellter die Zwangsvollstreckung in vielen Kanzleien eigenverantwortlich bearbeiten und damit die Rechtsanwälte spürbar entlasten. Rz. 2 Zwa...mehr

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Nachversicherung / 5.1 Beitragsfälligkeit und -schuldner

Die Nachversicherungsbeiträge werden an dem Tag fällig, der dem Tag des Nachversicherungsfalls folgt. Die Fälligkeit tritt somit in der Regel an dem Tag ein, der dem Tag des Endes der Beschäftigung (Dienstzeitende) folgt.[1] Der Nachversicherungsschuldner (Dienstherr, Arbeitgeber, geistliche Genossenschaft) trägt die Beiträge allein. Er hat die Pflicht, den Nachversicherungs...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Zwangsverwaltung

Rz. 442 Auch die Zwangsverwaltung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsverwaltung unterliegt daher in vielen Teilen (vorrangige Sondervorschriften im ZVG ausgenommen) den Regelungen des Vollstreckungsverfahrens entsprechend der ZPO. Auch wenn die Zwangsverwaltung angeordnet wurde, bleibt der Schuldner – im Gegensatz zur Zwangsversteigerung – Eigentümer des Gr...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Versuch einer gütlichen Erledigung

Rz. 152 Unabhängig davon, welche Aufträge der Gläubiger erteilt, muss der Gerichtsvollzieher zunächst gem. § 802a ZPO versuchen, eine gütliche Einigung mit dem Schuldner herbeizuführen. Kann der Schuldner glaubhaft machen, dass er die Forderung innerhalb von 12 Monaten begleichen kann, so kann der Gerichtsvollzieher dem Schuldner zunächst einen Vollstreckungsaufschub gewähren...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Grundsatz

Rz. 600 Das Verbraucherinsolvenzverfahren können grds. alle natürlichen Personen betreiben, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Rz. 601 Wenn der Schuldner jedoch eine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt hatte, so müssen seine Vermögensverhältnisse überschaubar sein. Dies wird vom Gesetzgeber gem. § 304 Abs. 2 InsO angenommen, wenn der...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Einholung von Drittauskünften

Rz. 182 Daneben kann der Gläubiger den Gerichtsvollzieher beauftragen, sog. Drittauskünfte gem. § 802l ZPO einzuholen, und zwar bei Rz. 183 Die Beantragung erfolgt unter Modul N: Rz. 184 Die Drittauskünfte holt der Gerichtsvollzieher unter fol...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Gewahrsam

Rz. 133 Der Gerichtsvollzieher darf bewegliche Sachen, die sich im Besitz des Schuldners befinden, pfänden. Hierbei muss bzw. darf der Gerichtsvollzieher nicht prüfen, ob der Schuldner Eigentümer dieser Sachen ist. Er hat ausschließlich zu prüfen, ob sich die Sachen im Gewahrsam des Schuldners befinden. Lediglich wenn nach außen eindeutig ersichtlich ist, dass der zu pfänden...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Inhalt des Anspruchs

Rz. 452 Der Antrag gem. § 888 ZPO ist nur dann zulässig, wenn der Anspruch des Gläubigers auf Vornahme einer bestimmten Handlung ausschließlich durch den Schuldner selbst erfolgen kann und somit kein Dritter in der Lage ist, diese Handlung anstelle des Schuldners vorzunehmen. Rz. 453 Hinweis: Die Abgabe einer Willenserklärung ist keine Handlung i.S.d. Vorschrift des § 888 ZPO...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Entscheidung des Gerichts

Rz. 461 Das Gericht entscheidet über den Antrag im Beschlussweg (der Schuldner ist vor einer Entscheidung zu hören, § 891 ZPO). Der Beschluss muss die Vornahme der Handlung, zu der der Schuldner verpflichtet ist, beinhalten sowie das Zwangsmittel (Zwangsgeld oder Zwangshaft). Der gem. § 888 ZPO erlassene Beschluss ist ein Vollstreckungstitel gem. § 794 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Rz. 4...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan

Rz. 660 Nr. 3316 Rz. 661 Ist der Schuldner eine natürliche Person, wird das Insolvenzverfahren als sog. Verbrau...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Besonderheiten

Rz. 335 Das Arbeitseinkommen dient grundsätzlich dem Schuldner dazu seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und unterliegt daher besonderen Vollstreckungsschutzvorschriften. Der Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass der Schuldner aufgrund der Pfändung Sozialhilfe beziehen muss, um seinen Unterhalt zu bestreiten, ferner soll er weiterhin auch Interesse daran haben, seiner Ar...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Keine Verdachtspfändung

Rz. 377 Grds. ist der Gläubiger verpflichtet aufgrund seiner Kostenminderungspflicht die Pfändung mehrerer Forderungen des Schuldners gegen einen oder mehrere Drittschuldner in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zusammen zu fassen. Rz. 378 Eine Forderungspfändung auf Verdacht zur Ausforschung des Schuldners, z.B. durch Pfändung mehrerer Forderungen des Schuldners gege...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / X. Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten

Rz. 538 Gem. § 788 Abs. 1 ZPO fallen die Kosten der Zwangsvollstreckung, soweit sie notwendig waren (§ 91), dem Schuldner zur Last und sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Soweit mehrere Schuldner als Gesamtschuldner verurteilt worden sind, haften sie auch für die Kosten der Zwangsvollstreckung als Gesamtschuldner. Rz. 539 Zu diesen K...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Vorschuss der notwendigen Kosten

Rz. 481 Die notwendigen Kosten der Ersatzvornahme hat der Schuldner nach § 887 Abs. 1 ZPO zu tragen, dies ist im Beschluss ausdrücklich festzuhalten. Der Gläubiger kann, muss jedoch nicht, in Vorleistung gehen. Er kann auch mit seinem Antrag nach § 887 ZPO vom Schuldner einen Vorschuss über die voraussichtlichen Kosten verlangen. Rz. 482 Als notwendig werden die Kosten angeseh...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 551 Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist der grundlegende Rechtsbehelf des Zwangsvollstreckungsrechts. Gläubiger, Schuldner und von einer Vollstreckungsmaßnahme betroffene Dritte können auf diesem Wege das Vollstreckungsgericht anrufen und Verfahrensfehler des Vollstreckungsorgans rügen. Voraussetzung für die Statthaftigkeit der Erinnerung ist, dass der Antragsteller beschw...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Einstweilige Einstellung auf Antrag des Gläubigers

Rz. 430 Der Zwangsversteigerungsantrag hat auf viele Schuldner eine Signalwirkung. Spätestens jetzt merkt der Schuldner, dass es dem Gläubiger mit seiner Vollstreckung ernst ist. Viele Schuldner wenden sich nach Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens an den Gläubiger und versuchen, Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Gläubiger muss, wenn er diese Ratenzahlung akzeptiert, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Gutschrift

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Gutschrift auf dem Empfängerkonto: Eine Gutschrift auf einem Konto des Empfängers führt unabhängig von der Wertstellung, vgl BFH v 17.08.2013, V R 12/22, BStBl II 2024, 79 zur Vereinnahmung iSd § 13 UStG; BFH v 09.05.1984, VI R 63/80, BStBl II 1984, 560; FG Hessen v 17.10.2001, 13 K 4248/97, EFG 2002, 245, stets zum Zufluss beim Empfänger und...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Verfahren

Rz. 422 Die Zwangsversteigerung erfolgt nur auf Antrag. Jeder Gläubiger des Schuldners kann bei einer titulierten Geldforderung die Zwangsversteigerung beantragen. Rz. 423 Voraussetzung für das Zwangsversteigerungsverfahren ist das Vorliegen eines Vollstreckungstitels. Sämtliche Vollstreckungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein (zu den Voraussetzungen s. Rdn 10 ff.). Bei eine...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 450 In dem Zwangsvollstreckungsverfahren stehen dem Gläubiger viele Wege offen, seine Forderung im besten Fall erfolgreich durchzusetzen. Auf die Mitwirkung des Schuldners kommt es i.d.R. nicht an. Rz. 451 Bei einigen Titeln hängt jedoch die Durchsetzung des titulierten Anspruchs des Gläubigers einzig von dem Willen des Schuldners ab. Das bedeutet, dass nur der Schuldner ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Eröffnungsverfahren

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Vertragsbedingungen, die den Zeitpunkt oder die Höhe der vertraglichen Zahlungsströme ändern

Tz. 177 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Vermögenswerte, deren Vertragsbedingungen eine Anpassung der Höhe oder des zeitlichen Eintritts der zu empfangenden Zahlungen gestatten, bedürfen einer gesonderten Betrachtung für Zwecke des SPPI-Tests. Als Beispiel für eine Anpassung der Zahlungshöhe sei eine Zinsanpassungsklausel im Kreditvertrag genannt, der zufolge der Gläubi...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Außergerichtlicher Einigungsversuch

Rz. 605 In dieser Phase wird versucht, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen. Ein solcher Versuch mithilfe eines RA oder einer anderen fachkundigen Stelle (z.B. Schuldnerberatungsstelle) ist zwingende Voraussetzung für das weitere gerichtliche Insolvenzverfahren. Rz. 606 Der außergerichtliche Einigungsversuch unterliegt vom Grundsatz her der Privatauto...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme endgültig erlangt, BFH v 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH v 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH v 30.09.2008, VI R 67/05,...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / d) Ausreichende Frist zur freiwilligen Erfüllung

Rz. 616 Dem Schuldner ist stets ein angemessener Zeitraum zu gewähren, innerhalb dessen er freiwillig seine Leistung erfüllen kann. Teilweise legt das Gesetz dem Gläubiger ausdrücklich bestimmte Wartefristen auf (§ 798 ZPO oder § 720a Abs. 3, 750 Abs. 2 ZPO), nach deren ergebnislosem Ablauf im Regelfall die Notwendigkeit von Vollstreckungskosten zu bejahen ist. Teilweise ist...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / V. Verfahren über einen Insolvenzplan

Rz. 671 Nrn. 3318, 3319 Die Befriedigung absonderungsberechtigter Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Vertei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zufluss beim Steuerpflichtigen

Rn. 41 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 11 Abs 1 S 1 EStG setzt grundsätzlich einen Zufluss beim StPfl persönlich voraus, dieser muss in seiner Person, nicht aber notwendig persönlich, die Verfügungsmacht erlangen. Das ist bei einer Einnahme der Fall, welche in den unmittelbaren Verfügungsbereich des StPfl gelangt. Erfolgt die Zahlung an einen Dritten, ist ein Zufluss beim StPfl...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Grundprinzip

Tz. 143 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Finanzielle Verbindlichkeiten (oder Teile davon) dürfen nur und erst dann ausgebucht werden, wenn sie erloschen sind, das Unternehmen also von seiner Leistungspflicht entbunden wurde – durch Begleichung resp. Rückkauf am Markt, qua Erlass, Verjährung oder Auslaufen (vgl. IFRS 9.3.3.1 iVm. B3.3.1). Somit ist eine finanzielle Verbindlichkeit g...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Räumungsschutzantrag gem. § 765a ZPO

Rz. 578 Beispiel: § 765a ZPO Aufgrund eines ordnungsgemäßen Räumungsurteils soll die Wohnung der 80-jährigen Mandantin M in 2,5 Wochen geräumt werden. Die Mandantin ist jedoch unglücklich gestürzt und erlitt einen komplizierten Oberschenkelhalsbruch. Da sie Sozialhilfeempfängerin ist und auch sonst keine Freunde und Verwandten mehr hat, beauftragt sie einen Rechtsanwalt, ein...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / c) Terminsgebühr im Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 604 Ist der Schuldner aufgrund der Vorschriften des BGB zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verpflichtet (z.B. Auskunft des Ehegatten zum Zugewinn, § 1379 Abs. 1 S. 4 BGB; Auskunft des Erben gegenüber dem Nachlassgläubiger, § 2006 Abs. 1 BGB; Auskunft des Miterben gegenüber den übrigen Miterben, § 2057 S. 2 BGB) und nimmt der RA an diesem teil, verdient er ebe...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 11. Pfändung von Bankguthaben

Rz. 362 Die Kontenpfändung gehört auch nach Einführung des Pfändungsschutzkontos im Jahr 2010 zu den meist genutzten und oftmals auch effizientesten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Rz. 363 Häufig meldet sich der Schuldner nach einer Kontenpfändung beim Gläubiger, um eine Ratenzahlung zu vereinbaren und somit wieder frei über sein Konto verfügen zu können. Rz. 364 Seit der Refor...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Allgemeines

Rz. 402 In erster Linie dient die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ins Grundbuch der Absicherung der einzutragenden Forderung gegenüber möglichen weiteren Gläubigern. Es findet durch die Eintragung lediglich eine Sicherung der Forderung statt, eine Verwertung und damit Befriedigung des Gläubigers findet zunächst nicht statt. Erst wenn eine Zwangsversteigerung oder Zwa...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Inhalt des Antrages

Rz. 460 Der Antrag des Gläubigers ist dahin gehend zu stellen, dass der Schuldner zur Vornahme der im Vollstreckungstitel bezeichneten Verpflichtung durch Zwangsgeld (ersatzweise Zwangshaft) oder durch Zwangshaft angehalten werden soll. Auch wenn manche Gläubiger ihre Schuldner gerne in Zwangshaft sehen würden, besteht kein Wahlrecht diesbezüglich. Ob Zwangshaft oder Zwangsge...mehr