Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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AGS 05/2026, Nichterhebung ... / II. Zulässigkeit der Erinnerung

Nach Auffassung des BGH war die Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz gem. § 66 Abs. 1 GKG statthaft und auch i.Ü. zulässig (§ 66 Abs. 5 S. 1 GKG, § 78 Abs. 3 ZPO). Der Schuldner konnte die Erinnerung ohne anwaltliche Vertretung persönlich einlegen.mehr

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AGS 05/2026, Nichterhebung ... / V. Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

Der Schuldner hatte mit seiner Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz gleichzeitig einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Erinnerung gem. § 66 Abs. 7 S. 2 GKG gestellt, indem er die Aussetzung der Vollstreckung beantragt hatte. Die Einzelrichterin des I. ZS des BGH hat darauf hingewiesen, dass sich dieser Antrag mit Zurückweisung der Erinnerung gegen...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.1 Allgemeines

Rn 95 Für das Insolvenzeröffnungsverfahren vor dem Insolvenzgericht werden von der Staatskasse Kosten (Gebühren und Auslagen; § 1 Abs. 1 Satz 2 GKG) erhoben.[421] Hier ist insbesondere die 0,5 Wertgebühr nach Nr. 2311 KV GKG zu beachten, die gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich der antragstellende Gläubiger schuldet. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Betrag der F...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2.1 Erfüllung im Eröffnungsverfahren (§ 14 Abs. 3 Satz 1)

Rn 98 Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 sollen dem Schuldner die Kosten auferlegt werden, wenn dieser die Forderung des Gläubigers nach Antragstellung erfüllt und der Antrag anschließend als unbegründet abgewiesen wird. Zugleich schließt § 23 Abs. 1 Satz 4 GKG die Zweitschuldnerhaftung des antragstellenden Gläubigers aus. Beide Vorschriften traten als Bestandteil des Haushaltsbegleitg...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Glaubhaftmachung der Forderung

Rn 30 Zu den weiteren besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Fremdantrags zählt die Glaubhaftmachung einer dem Gläubiger gegen den Schuldner zustehenden Forderung (s. hierzu bereits Rn. 6). 2.3.1 Forderung des Gläubigers Rn 31 Bei der schlüssig darzulegenden Forderung muss es sich um einen persönlichen und durchsetzbaren Vermögensanspruch handeln. Die Höhe ist unerheblich...mehr

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zfs 05/2026, Unterbrechung ... / Leitsatz

Auch ein Verfahren zur Kostenfestsetzung gemäß § 464b StPO wird durch die Insolvenz eines Verfahrensbeteiligten entsprechend § 240 ZPO unterbrochen. Diese Verfahrensunterbrechung tritt auch ein, wenn das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung durch den Schuldner anordnet. OLG Hamm, Beschl. vom 6.11.2025 – III-2 Ws 43/25mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2.2 Zurückweisung des Antrags wegen einer nicht öffentlichen Stabilisierungsanordnung (§ 14 Abs. 3 Satz 2)

Rn 101 Nach § 14 Abs. 3 Satz 2 hat der Schuldner die Kosten auch dann zu tragen, wenn der Antrag eines Gläubigers wegen einer zum Zeitpunkt der Antragstellung wirksamen nichtöffentlichen Stabilisierungsanordnung nach StaRUG abgewiesen wird und der Gläubiger von der Stabilisierungsanordnung keine Kenntnis haben konnte. Diese Variante ist durch das SanInsFoG[443] vom 22.12.202...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.4 Glaubhaftmachung titulierter Forderungen

Rn 38 Die Glaubhaftmachung ist entbehrlich, wenn die Forderung rechtskräftig in einem Urteil tituliert ist.[120] In diesem Fall muss der Gläubiger lediglich den konkreten Titel vorlegen und die dort begründete Forderung benennen.[121] Als Titel kommen neben rechtskräftigen Vollstreckungsbescheiden und Versäumnisurteilen [122] auch vollstreckbare Urkunden i.S.d. § 794 Abs. 1 N...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5 Erledigungserklärung

Rn 80 Anstatt den Insolvenzantrag zurückzunehmen (s. § 13 Rn. 52 ff.), kann der Gläubiger ihn nach § 4 Satz 1 i.V.m. § 91a ZPO auch für erledigt erklären.[350] Insbesondere wenn der Schuldner zuvor die Antragsforderung beglichen hat, kann eine Erledigungserklärung für den Gläubiger durchaus von Vorteil sein, um die zwingende, für ihn nachteilige Kostenfolge (§ 4 Satz 1 i.V.m...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.2 Erfüllung des Antragsforderung

Rn 63 Ferner setzt § 14 Abs. 1 Satz 2 voraus, dass die dem Antrag zugrundeliegende Forderung erfüllt (§ 362 Abs. 1 BGB) wurde. Auf welche Weise die Erfüllung eingetreten ist, ist unerheblich.[257] Daher findet § 14 Abs. 1 Satz 2 auch dann Anwendung, wenn ein Dritter (z.B. ein Freund oder Verwandter des Schuldners) auf die Forderung gezahlt hat.[258] Die gesetzlichen Erfüllun...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.3 Rechtsmissbräuchliche Erledigungserklärung

Rn 86 Die in der Möglichkeit, den Insolvenzantrag zurückzunehmen und für erledigt zu erklären zum Ausdruck kommende Dispositionsmaxime findet ihre Grenze in dem Verbot der unzulässigen Rechtausübung aus § 242 BGB.[392] Die Erledigungserklärung kann daher in eng umgrenzten Ausnahmefällen rechtsmissbräuchlich und folglich unzulässig sein.[393] Eine rechtsmissbräuchliche Erledi...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3.5 Einwendungen gegen titulierte Forderungen

Rn 40 Wegen ihrer Beweiswirkung ist bei titulierten Forderungen eine Gegenglaubhaftmachung nahezu ausgeschlossen.[132] Stattdessen muss der Schuldner etwaige Einwendungen gegen die Forderung in dem dafür vorgesehenen Verfahren geltend machen.[133] Solange die Vollstreckbarkeit nicht auf diese Weise beseitigt ist, braucht das Insolvenzgericht die Einwendungen des Schuldners n...mehr

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AGS 05/2026, Nichterhebung ... / III. Begründetheit der Erinnerung

Nach den weiteren Ausführungen der Einzelrichterin des I. ZS des BGH lagen hier die Voraussetzungen für die vom Schuldner geltend gemachte Niederschlagung der Gerichtskosten gem. § 21 Abs. 1 S. 1 GKG nicht vor. Nach dieser Vorschrift werden Kosten, die bei richtiger Behandlung der Sache nicht entstanden wären, nicht erhoben. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass diese Vorschr...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3 Pflichtangaben gem. § 13a Abs. 1

Rn 4 Welchen Inhalt der Koordinationsantrag enthalten soll, bemisst sich nach § 13a. Das Bundesministerium der Justiz hatte in dem am 03.01.2013 vorgelegten Diskussionsentwurf § 13a-E noch als bloße Soll-Vorschrift ausgestaltet.[25] Im späteren Regierungsentwurf sind die Anforderungen verschärft worden. Nunmehr ist der Schuldner verpflichtet, in einem Koordinationsantrag die...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3.5 Beantragte oder eröffnete Insolvenzverfahren über das Vermögen von Gruppenmitgliedern (§ 13a Abs. 1 Nr. 5)

Rn 17 Für das Insolvenzgericht von besonderer Signifikanz ist nicht zuletzt die Information, ob über das Vermögen von anderen Gruppenmitgliedern Insolvenzverfahren beantragt oder bereits eröffnet wurden. Sofern dies der Fall ist, ist es dann nämlich im Verhältnis zu anderen Gerichten zur zwischengerichtlichen Zusammenarbeit (§ 269b), insbesondere im Hinblick auf die Insolven...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.3.4 Lösung von einem lästigen Vertragsverhältnis

Rn 29 Nach der gängigen Auffassung in der Literatur liegt ferner ein insolvenzwidriger Zweck vor, wenn sich der Antragsteller mithilfe des eingeleiteten Insolvenzverfahrens von einem lästigen Vertragsverhältnis mit dem Schuldner lösen will.[87] Hier beruft man sich insbesondere auf eine ältere Entscheidung des BGH, die noch zum Konkursrecht ergangen war.[88] Ihre Übertragbar...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Gesetzestext

(1) In einem Antrag nach § 3a Absatz 1 sind anzugeben:mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 6.1 Normzweck

Rn 35 Für die Regelung in Abs. 3 besteht ein praktisches Bedürfnis, denn durch Führungslosigkeit wird der am Geschäftsleiter anknüpfende Gläubigerschutz ausgehebelt.[104] Die Gesellschafter in der GmbH und der Aufsichtsrat in der AG bzw. Genossenschaft sind auch die richtigen Adressaten, um die Gläubigerschutzlücke zu schließen, sind sie doch für die (fortdauernde) Führungsl...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / c) Analogieschluss

Die Wertung des Sukzessionsrechts sowie der Blick auf den allgemeinen und schließlich in den §§ 2365 ff. BGB ausgedrückten Verkehrsschutz verdeutlichen, dass der für den Privatrechtsverkehr vorgesehene Erbnachweis der Erbschein ist und bis zu diesem Nachweis nach der legislativen (idealen) Regelungskonzeption berechtigterweise die Leistung verweigert werden darf.[53] Diese L...mehr

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zfs 05/2026, Unterbrechung ... / 2 Aus den Gründen:

II. “Die vom Senat in der Besetzung mit drei Berufsrichtern … zu bescheidende sofortige Beschwerde ist nach den §§ 464b S. 3 StPO, 104 Abs. 3 S. 1 ZPO, 11 Abs. 1 RPflG statthaft und auch im Übrigen zulässig. Sie erweist sich auch als begründet. Denn durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Kostenfestsetzungsverfahren bereits vor Erlass des angefochtenen Kostenfests...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Grundsatz

Rn 11 Aufgrund des staatlichen Vollstreckungsmonopols hat der Gläubiger ein rechtliches Interesse auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens regelmäßig bereits dann, wenn ihm eine Forderung gegen den Schuldner zusteht und er den Eröffnungsgrund glaubhaft macht.[32] Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Gläubiger.[33] Das rechtliche Interesse muss zum Zeitpunkt der Antragstellu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Zahlung

Rn 17 Zahlung ist jeder Abfluss liquider Mittel oder geldwerter Vermögenswerte. Der Begriff der Zahlungen wird weit ausgelegt. Es ist jede masseschmälernde Leistung erfasst.[41] Der Begriff der Zahlung ist in § 15b nicht anders auszulegen als bei den früheren Vorschriften.[42] Es ist im Rahmen der bestehenden Regelungen und entsprechend der masseschützenden Zielrichtung des ...mehr

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AGS 05/2026, Aufklärungspfl... / II. Anwaltsgebühren für außergerichtliche Tätigkeit

Die Berufung des Beklagten hatte Erfolg, soweit das AG ihn zur Zahlung von 465,06 EUR nebst Zinsen für außergerichtliche Tätigkeit gegenüber der Motorenherstellerin verurteilt hatte. Insoweit sei der Anspruch der Klägerin wegen des dolo-agit-Einwands (§ 242 BGB) nicht durchsetzbar. a) Verletzung anwaltlicher Hinweis- und Aufklärungspflichten Nach st. BGH-Rspr. sei eine Anspruc...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8.1.1.3.2 Der Anspruch der (vertraglichen) Neugläubiger

Rn 70 Auch den Neugläubigern steht der Schadensersatzanspruch unmittelbar zu. Der Schaden besteht in den Leistungen, die der (Neu-)Gläubiger im Vertrauen auf die Solvenz der Gesellschaft erbracht hat. Der Neugläubiger ist daher so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Antrag auf Einleitung des Insolvenzverfahrens rechtzeitig gestellt worden wäre.[200] Bei rechtzeitiger E...mehr

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ZErb 05/2026, Zur Dogmatik ... / 1. Argumentativer Standpunkt der Rechtsprechung

Nach dem Standpunkt der Rechtsprechung besteht ein Leistungsverweigerungsrecht bis zur Erbscheinsvorlage ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung nicht und kann auch nicht aus § 2367 BGB abgeleitet werden. Zur Begründung stützt sie sich dabei im Kern auf eine Interessengewichtung: Der BGH formuliert insoweit, dass aus dem berechtigten Interesse der Bank, in den Genuss de...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / 3.2 Gemeinsames Interesse der Gläubiger (§ 13a Abs. 1 Nr. 2)

Rn 13 Nach § 13a Abs. 1 Nr. 2 ist ferner zu begründen, warum eine Verfahrenskonzentration am angerufenen Insolvenzgericht im gemeinsamen Interesse der Gläubiger liegt. Für die Ermittlung des gemeinsamen Interesses ist nicht allein auf die Gläubiger des antragstellenden Schuldners, sondern auf die Gläubiger sämtlicher gruppenangehöriger Unternehmen abzustellen.[49] Anders als...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2.3 Forderungshöhe und Anzahl der Gläubiger

Rn 18 Für die Frage ob ein Rechtsschutzinteresse vorliegt, ist die Förderungshöhe unerheblich.[51] Auch geringfügige Forderungen nehmen am Insolvenzverfahren teil.[52] Gerade die beharrliche Weigerung des Schuldners, einen niedrigen Geldbetrag zu begleichen, kann ein Indiz für die eingetretene Zahlungsunfähigkeit sein.[53] Hinzu kommt, dass der Frage, wann eine Forderung als...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.5 Besonderheiten bei Anträgen öffentlich-rechtlicher Gläubiger

Rn 53 Für die Insolvenzanträge öffentlich-rechtlicher Gläubiger (Behörden, Krankenkassen, Sozialversicherungsträger und Finanzämter) gelten im Wesentlichen die gleichen Grundsätze wie für Anträge privater Gläubiger.[200] Auch sie haben eine ihnen zustehende Forderung und das Vorliegen des Eröffnungsgrundes glaubhaft zu machen.[201] Hierbei ist indes zu berücksichtigen, dass ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.2.4 kein Vorrang der Einzelzwangsvollstreckung

Rn 20 Das rechtliche Interesse fehlt, wenn dem Gläubiger mit hinreichender Gewissheit ein einfacherer und günstigerer Weg zur vollständigen Befriedigung offen steht.[55] Dies ist etwa der Fall bei einer ausreichenden dinglichen Sicherung der Forderung, z.B. durch ein Grundpfand- oder Pfändungspfandrecht.[56] Die dingliche Sicherung allein führt allerdings noch nicht zur Unzu...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 7.2.2 Tathandlung

Rn 55 Tathandlung ist das gänzliche Unterlassen der oder die nicht rechtzeitige Insolvenzantragstellung. Darüber hinaus stellt Abs. 4 auch die "unrichtige" Antragstellung unter Strafe. Jede wesentliche Unvollständigkeit des Antrags ist daher ebenfalls strafbar.[156] Dies gilt auch seit Einführung des Abs. 6, wobei aber Voraussetzung die rechtskräftige Zurückweisung des Antra...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.4.2 Glaubhaftmachung der Überschuldung

Rn 52 Nach § 19 Abs. 2 Satz 1 liegt Überschuldung vor, wenn das Schuldnervermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt (rechnerische Überschuldung) und zugleich keine positive Fortführungsprognose besteht. Da der Gläubiger kaum je Kenntnisse von der Buchhaltung des schuldnerischen Unternehmens und dessen bilanzieller Lage haben wird, ist er regelmäßig nicht im ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 5.2.2 Pflicht zur ordnungsgemäßen Antragstellung

Rn 33 Die Handlungsalternative "Antragstellung" erfordert vom Geschäftsleiter, dass er einen "vollständigen" (bzw. zulässigen) Antrag einreicht.[97] Folglich hat, wenn der Antrag nicht von allen Mitgliedern des Vertretungsorgans gestellt wird, der antragstellende Geschäftsleiter den Eröffnungsgrund glaubhaft zu machen (§ 15 Abs. 2). Der Geschäftsleiter muss daher Tatsachen v...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.3 Rechtsfolge des § 14 Abs. 1 Satz 2

Rn 71 Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 2 erfüllt, wird der Antrag des Gläubigers nicht allein durch die Erfüllung der Antragsforderung unzulässig. Ob das Eröffnungsverfahren anschließend automatisch fortgeführt wird, oder ob es in dieser Hinsicht einer ausdrücklichen (oder konkludenten) Erklärung des Gläubigers bedarf, ist umstritten.[306] Für beide A...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 8 Aufsatzliteratur

Rn 102 Bartels, Eröffnungsantrag und Ermessen, ZRI 2025, 501 ff.; Beckmann, Praxis des Weiterlaufenlassens – zum Umgang mit § 14 Abs. 1 Satz 2 InsO, ZVI 2024, 125 ff.; Berger/Fallak, Streitige und ungewisse Verbindlichkeiten im Rahmen der Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, ZRI 2026, 389 ff.; Beth, Zur Notwendigkeit der Glaubhaftmachung der fortbestehenden Zah...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 2 Bei Inkrafttreten der InsO entsprach die Vorschrift inhaltsgleich § 16 Reg-E und wurde im Wesentlichen aus § 105 Abs. 1 und Abs. 2 KO sowie §§ 2 Abs. 1 Satz 3, 4 Abs. 1 Satz 1 GesO übernommen.[3] Obwohl bereits im Konkursrecht anerkannt war, dass der Gläubigerantrag ein Rechtsschutzinteresse voraussetzt,[4] hat der Gesetzgeber dieses Erfordernis nunmehr ausdrücklich in ...mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ber... / Literatur

Rn 68 Altmeppen, Haftung für verbotene Zahlungen nach § 15b InsO, ZIP 2023, 721; Arens, Das SanInsFoG – Änderungen im Pflichtenregime für Geschäftsleiter, GWR 2021, 64; Baumert, § 15 b InsO – offene Praxisfragen beim korrigierenden Eingriff des Gesetzgebers in die Rechtsprechung des II. Senats, NZG 2021, 443; ders., Geschäftsleiterhaftung unter § 15b InsO – Brennpunkte der N...mehr

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Baugewerbe / 4.3 Steuerentstehung bei Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens

Führt ein ausländischer Unternehmer im Inland eine steuerbare und steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung aus[1] oder wird eine Bauleistung an einen Unternehmer ausgeführt, der selbst Bauleistungen ausführt[2], wird der Leistungsempfänger der Schuldner der Umsatzsteuer. In diesen Fällen entsteht die Umsatzsteuer – unabhängig davon, ob die beteiligten Vertragspa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 14.5 Forderungen und Wechsel

Rz. 330 Darlehensforderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen. Dabei kommt es weder auf den Auszahlungsbetrag noch auf den Barwert an. Vielmehr gilt als Anschaffungskosten der Nennbetrag der Darlehensforderung, auch wenn das Darlehen unverzinslich oder niedrig verzinslich ist. In den letzteren Fällen kommt lediglich eine Tei...mehr

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Baugewerbe / Zusammenfassung

Überblick Unternehmer im Baugewerbe unterliegen wie alle anderen Unternehmer den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuerrechts. Allerdings ergeben sich auf fast allen Stufen der Abwicklung eines Bauauftrags Besonderheiten, die bei Nichtbeachtung erhebliche finanzielle Nachteile für den Bauunternehmer nach sich ziehen können. Insbesondere die Steuerentstehung und die korrek...mehr

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Baugewerbe / 4 Entstehung der Steuer

Die Entstehung der Umsatzsteuer ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Insbesondere kommt es auf die folgenden Punkte an: Welche Leistung hat der Unternehmer ausgeführt? Besteuert er seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten oder nach vereinnahmten Entgelten? Wer ist Schuldner der Umsatzsteuer? Wie häufig hat der Unternehmer Voranmeldungen abzugeben? Grundsätzlich müssen Untern...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 8.5 Stichtagsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB)

Rz. 71 Vermögensgegenstände und Schulden sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Dabei ist nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB vorsichtig zu bewerten; namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlusstag entstanden sind, zu berücksichtigen, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 16 Bewertung von Verbindlichkeiten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 364 Unter einer Verbindlichkeit ist die Verpflichtung des Unternehmers zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung an einen Dritten zu verstehen, die erzwingbar ist und eine wirtschaftliche Belastung darstellt.[1] Für die Passivierung stellt der I. Senat bereits auf die Entstehung der Verbindlichkeit (u. U. schon vor der wirtschaftlichen Verursachung) ab.[2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.6 Anschaffungsnebenkosten

Rz. 129 Zu den Anschaffungskosten gehören auch die "Nebenkosten" nach § 255 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 HGB. Anschaffungsnebenkosten sind alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb eines zu aktivierenden Wirtschaftsguts stehen, soweit diese Aufwendungen dem Wirtschaftsgut einzeln zugeordnet werden können.[1] Anschaffungsnebenkosten können nur aktiviert werden, wenn auch di...mehr

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bAV: Beendigung und Arbeitg... / 2.3 Rechtsanspruch auf Übertragung des Übertragungswerts

Der Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen, dass dieser den Übertragungswert auf seinen neuen Arbeitgeber oder auf die Versorgungseinrichtung nach § 22 BetrAVG des neuen Arbeitgebers überträgt.[1] Sein Anspruch ist in 3-facher Hinsicht begrenzt: Er kann nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden.[2] Die bAV...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2 Arbeitnehmer

Rz. 24 Der Arbeitnehmer ist gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der von dem Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden LSt. Er ist daher Stpfl. i. S. d. § 33 AO. Die LSt-Außenprüfung richtet sich jedoch nicht gegen ihn, sodass er insoweit nicht Verfahrensbeteiligter nach § 78 AO und nicht Adressat der Prüfungsanordnung nach § 196 AO ist. Dies ergibt sich daraus, dass du...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.5 Anschaffungspreisminderungen und -erhöhungen (§ 255 Abs. 1 S. 3 HGB)

Rz. 120 Anschaffungspreisminderungen sind nach § 255 Abs. 1 S. 3 HGB von den Anschaffungskosten abzusetzen. Dies beruht auf dem Grundsatz der Erfolgsneutralität des Anschaffungsvorgangs. Ob eine Minderung der Anschaffungskosten vorliegt, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis, aufgrund dessen die als Anschaffungskosten zu beurteilenden Aufwendungen zu erbringen sind. Eine He...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.3 Umfang der Anschaffungskosten

Rz. 109 Anschaffungskosten sind alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck entsprechenden, z. B. betriebsbereiten Zustand zu versetzen.[1] Dazu gehören der Anschaffungspreis und die Anschaffungsnebenkosten, d. h. alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Wirtschaftsguts (und der Versetzung in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 15.3 Teilwertabschreibung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Rz. 344 Forderungen sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG in der Steuerbilanz mit den Anschaffungskosten zu bewerten. Soll anstelle dessen der niedrigere Teilwert angesetzt werden, so ist von der Vermutung auszugehen, dass der Teilwert den Anschaffungskosten, also dem Nennwert der Forderung entspricht.[1] Tilgungsbeträge sind von den Anschaffungskosten, d. h. dem Nennwert abzusetz...mehr

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Sauer, SGB II § 44 Veränder... / 2.2 Unbilligkeit

Rz. 5 Ein Forderungserlass wegen persönlicher Unbilligkeit kommt in Betracht, wenn sich der Schuldner in einer Notlage befindet und zu besorgen ist, dass die Weiterverfolgung des Anspruchs zu einer Existenzgefährdung führt (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 16.2.2022, L 2 AS 1334/21 B; LSG Schleswig-Holstein, Urteil v. 29.10.2020, L 6 AS 99/18). Der Erlass der Forderung ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sommer, SGB II § 43a Vertei... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung des § 43a hat ihren Anwendungsbereich im Innenverhältnis der Träger zueinander. Hingegen ist durch die Vorschrift das Verhältnis des Trägers zum Schuldner des Erstattungs- und Ersatzschuldners nicht betroffen (Kallert, in: BeckOGK, SGB II, § 43a Rz. 1). Sie bestimmt, dass sowohl Teilzahlungen der leistungsberechtigten Person als auch infolge von Aufrechnun...mehr