Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.5.2 Mehrere Freistellungsmöglichkeiten

Rz. 36 Die zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs erforderliche Erklärung des Arbeitgebers muss hinreichend deutlich erkennen lassen, dass durch die zeitliche Festlegung der Arbeitsbefreiung Urlaub gewährt wird (§ 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 BUrlG). Andernfalls ist nicht feststellbar, ob der Arbeitgeber als Schuldner des Urlaubsanspruchs eine Erfüllungshandlung bewirken (§ 36...mehr

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Arbeitsvertrag und Betriebs... / 2 Verzicht, Verwirkung und Ausschlussfristen

Nach § 77 Abs. 4 Satz 2 BetrVG ist der Verzicht auf Rechte aus einer Betriebsvereinbarung grundsätzlich unzulässig. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Betriebsrat dem Verzicht zustimmt. Von dieser Vorschrift werden Erlassverträge [1], negative Schuldanerkenntnisse[2] und einseitige Verzichtserklärungen des Arbeitnehmers über seine tariflichen Rechte rechtlich untersagt bzw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Identität von Gläubiger und Schuldner (§ 43 Abs 2 S 1 EStG)

Rn. 250 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Ein KapSt-Abzug unterbleibt, wenn der Schuldner der KapErtr und der Gläubiger bzw beim Zinsabschlag die auszahlende Stelle und der Gläubiger dieselbe Person ist. Es handelt sich um eine persönliche Befreiung für den Abzugspflichtigen. Eine Ausnahme von der Befreiung gilt zum einen für die Fälle des § 43 Abs 1 S 1 Nr 1a EStG, wenn es sich um ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zinsen aus Forderungen gegen bestimmte Schuldner (sog b-Fälle, § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst b EStG)

Rn. 135 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der KapSt unterliegen die KapErtr aus den sonstigen Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG, die weder unter § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG noch unter § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst a EStG fallen und sich gegen bestimmte inländische Schuldner richten. Schuldner muss ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Wertpapierin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Antrag des Schuldners der Kapitalertragsteuer (§ 51a Abs 2e S 1 und 2 EStG)

Rn. 230 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Da niemand verpflichtet ist, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren (Art 140 GG iVm Art 136 Abs 3 S 1 WRV), gibt § 51a Abs 2e S 1 EStG dem Schuldner der KapSt folgerichtig das Recht, beim BZSt schriftlich nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu beantragen, dass der automatisierte Datenabruf seiner rechtlichen Zugehörigkeit zu einer ste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) § 51a Abs 2c S 1 Nr 2 EStG (ID-Nr des Schuldners der Kapitalertragsteuer)

Rn. 152 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2c S 1 Nr 2 EStG regelt, dass der KiSt-Abzugsverpflichtete die ID-Nr des Schuldners der KapSt, dh des StPfl iSd § 139b AO, beim BZSt anfragen kann, sofern ihm diese nicht bereits bekannt ist. Da der Anleger zur Erteilung eines Freistellungsauftrags seine ID-Nr mitteilen muss (§ 44a Abs 2a S 1 EStG), wird diese dem KiSt-Abzugsverpf...mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / 2 II. Aus der Entscheidung

Das LG beurteilt die Rechtslage anders und folgt der Gläubigerin Die zulässige, insbesondere fristgerecht eingelegte sofortige Beschwerde hat auch in der Sache Erfolg. Die GV darf die beantragten Vollstreckungshandlungen nicht mit der Begründung ablehnen, dass dem Schuldner wegen fehlender Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit die Abgabe der Vermögensauskunft nicht möglich s...mehr

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FoVo 02/2026, Rechtlicher o... / 2 II. Entscheidung

BGH widerspricht den Vorinstanzen und folgt dem Gläubiger Die vom LG zugelassene Rechtsbeschwerde ist gemäß § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 575 ZPO). Sie hat auch in der Sache Erfolg. Nach § 802c Abs. 1 S. 1 ZPO ist der Schuldner verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehe...mehr

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FoVo 02/2026, Auch im gerichtlichen Mahnverfahren kann es Sinn ergeben, zu sprechen: die Terminsgebühr im AGMV

Sprechen kann lukrativ sein Das gerichtliche Mahnverfahren (AGMV) hat grundsätzlich einen sehr stringenten Ablauf. Der Mahnbescheid wird beantragt und wenn kein Widerspruch eingelegt wird, folgt der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Wird Widerspruch oder Einspruch eingelegt wird das Verfahren regelmäßig in das Klageverfahren überführt. Selten erfolgen also im ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 EStG (Anlass- und Regelabfrage)

Rn. 160 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 2c S 1 Nr 3 S 1 Hs 1 EStG regelt die Verpflichtung des KiSt-Abzugsverpflichteten zur Abfrage der KiSt-Pflicht des Schuldners der KapSt (des Gläubigers der KapErtr). Die Abfrage erfolgt durch Anlass- und Regelabfrage beim BZSt durch Abruf des KiStAM des Schuldners der KapSt. Der KiSt-Abzugsverpflichtete hat ab dem VZ 2022 bereits be...mehr

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FoVo 02/2026, Rechtsschutzb... / 1 Der Fall

GV will wegen vollständiger VA keine Drittauskünfte einholen Die Gläubigerin hat den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung ihrer Forderung in Höhe von aktuell 10.500 EUR aus einem Vollstreckungsbescheid beauftragt und u.a. beantragt, Auskünfte Dritter entsprechend § 802l ZPO über den Schuldner einzuholen. Der Schuldner hatte bereits zuvor in anderer Sache eine Vermögensausk...mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / 1 Der Fall

Gescheiterte Abnahme der Vermögensauskunft Die Gläubigerin begehrt im Rahmen der Zwangsvollstreckung die Einholung von Drittauskünften und ggf. die Durchführung einer Vorpfändung beim Schuldner nach vorangegangenem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft. Die Gerichtsvollzieherin (GV) hatte – nach vorangegangenen Teilleistungen des Schuldners – zunächst Termin zur Abgabe der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Haftung (§ 45a Abs 6 EStG idF ab dem 01.01.2025 bzw 01.01.2027)

Rn. 25 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Zum Ausgleich für die Gefahr der Steuerverkürzung oder der Gewährung ungerechtfertigter Steuervorteile durch unzutreffende Bescheinigungen ist eine Haftung der in das Bescheinigungsverfahren einbezogenen Personen vorgesehen; das sind bisher der Aussteller der Bescheinigung und die die KapErtr auszahlende Stelle. Ab dem 01.01.2027 dehnt der Gese...mehr

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FoVo 02/2026, Darf der Geri... / II. Die Lösung

Zustellung ist zentral für die Vollstreckung Nach § 829 Abs. 3 ZPO ist mit der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner die Pfändung als bewirkt anzusehen. Die Zustellung an den Drittschuldner ist also für die Pfändung konstitutiv. Hinweis Für die Praxis ist zu beachten, dass der Gerichtsvollzieher bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen mit mehreren Dritts...mehr

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FoVo 02/2026, Geburtsdatum ... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht GV im Recht Die sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht angebracht. Sie erweist sich indessen als unbegründet. Die zuständige GV hat das Verfahren im Eintragungsstadium zu Recht eingestellt. Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach, ordnet der zuständige Gerichtsvollzieher von Amts wegen dessen Eint...mehr

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zfs 02/2026, Haftung des Ve... / 2 Aus den Gründen:

[5] Die Revision hat Erfolg. [6] I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt: [7] Die Übertragung der Räum- und Streupflicht im Winter von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf einen professionellen Hausmeisterdienst sei ein typischer Fall einer zulässigen Delegation der Verke...mehr

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FoVo 02/2026, Geburtsdatum ... / 1 Der Fall

GV verweigert Abnahme der Vermögensauskunft mangels Geburtsdatums Die zuständige Gerichtsvollzieherin hat das seitens der Gläubigerin betriebene Vollstreckungsverfahren eingestellt, weil weder Geburtsort noch Geburtsdatum des Schuldners bekannt seien. Nachdem der Schuldner zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht erschienen war, hat sie daher dessen Eintragung in das...mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / Leitsatz

1. Die Einholung von Drittauskünften ist nicht dadurch gehindert, dass der Schuldner krankheitsbedingt keine Vermögensauskunft abgeben kann. 2. Eine privatärztliche Bescheinigung, dass der Schuldner verhandlungsunfähig ist, lässt nicht zwangsläufig auf eine Verfahrensunfähigkeit in der Zwangsvollstreckung schließen. 3. Die Einholung von Drittauskünften setzt keine schuldhafte ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Rechte und Pflichten der einzelnen Beteiligten

Rn. 20 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Gläubiger der KapErtr als der Steuerschuldner muss bei dieser besonderen Erhebungsform idR nicht selbst an das FA leisten, sondern nur den Einbehalt dulden und dadurch an der Entrichtung seiner KapSt durch den dazu Verpflichteten mitwirken. Zu einer normalen Schuld im Sinne eines persönlichen Leistenmüssens verdichtet sich seine Duldungsp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Inländische und ausländische Kapitalerträge (§ 43 Abs 3 EStG)

Rn. 280 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Vorschrift enthält eine Legaldefinition der inländischen KapErtr für Zwecke des gesamten KapSt-Abzugs; Gersch in K/S/M, § 43 Rz M1 (03/2010); ähnlich Hoffmann in Frotscher/Geurts, § 43 EStG Rz 192a (11/2024). In allen übrigen Fällen handelt es sich um ausländische KapErtr. Rn. 281 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Bedeutung hat dies für § 43 ESt...mehr

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FoVo 02/2026, Geburtsdatum ... / 3 Der Praxistipp

Gläubigerin hat den falschen Ansatzpunkt Ausweislich des Sachverhaltes hat die Gerichtsvollzieherin – richtigerweise – nicht die Abnahme der Vermögensauskunft verweigert. Der Schuldner ist zur Abnahme nur schlicht nicht erschienen. Damit ist dem Ansinnen des Gläubigers Rechnung getragen, dass die Abnahme der Vermögensauskunft nicht unterbleiben darf, nur weil das Geburtsdatum...mehr

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FoVo 02/2026, Rechtsschutzb... / 3 Der Praxistipp

Die Entscheidung ist falsch Die Entscheidung des Amtsgerichts ist falsch, weil es sich nicht an den gesetzlichen Wortlaut hält und diesen prüft. Unter welchen Voraussetzungen die Auskünfte einzuholen sind, bestimmt sich nach § 802l Abs. 1 S. 2 ZPO. Im vorliegenden Fall liegen die Voraussetzungen von § 802l Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ZPO vor, wonach die Einholung der Drittauskünfte zul...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / S. Kapitalerträge in Form besonderer Entgelte oder Vorteile (§ 43 Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 210 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Für die materielle StPfl stellt § 20 Abs 3 EStG klar, dass neben den "Regel-KapErtr" nach § 20 Abs 1 und 2 EStG auch besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den Regel-KapErtr oder an deren Stelle gewährt werden, ebenso stpfl sind wie die Regel-KapErtr. Damit werden steuersparende Gestaltungsversuche konterkariert. Rn. 211 Stand: EL 187 –...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Einzelne Beteiligte

Rn. 10 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Grundsätzlich ist der Gläubiger der KapErtr der Steuerschuldner; s § 44 Abs 1 S 1 EStG. Er ist deshalb steuerrechtlich zu bestimmen. Hierdurch kann es zu Abweichungen von dem Recht, auf dem die KapErtr beruhen, kommen. Dies gilt namentlich für eine abweichende Zurechnung bei Nießbrauch, Pfandrecht oder Abtretung oder in Fällen von Gesamthand...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Auswahlermessen

Rz. 125 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Kommt der ArbG als Haftender für die LSt des ArbN in Betracht, weil ein Haftungstatbestand (> Rz 33 ff) gegeben ist und kein Fall der Haftungsausschlüsse (> Rz 55 ff, > Rz 105 ff) vorliegt und das Entschließungsermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt worden ist, so kann das > Betriebsstätten-Finanzamt die Steuerschuld oder Haftungsschuld nach pf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Mehrgliedriges Steuerrechtsverhältnis

Rn. 7 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Beim KapSt-Abzug handelt es sich anders als in den Veranlagungsfällen nicht um ein zweiseitiges Steuerrechtsverhältnis nur zwischen StPfl und FinBeh. Vielmehr handelt es sich meist um drei oder vier verschiedene Beteiligte. Im Fall des § 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG wird eine Trennung der einheitlichen juristischen Person fingiert. Rn. 8 Stand: EL ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 51a Abs 1 EStG: § 51a Abs 1 S 1 EStG enthält die Legaldefinition der Zuschlagsteuern und ordnet mit Ausnahme des § 36a EStG die entsprechende Anwendung des EStG an. § 51a Abs 1 S 2 EStG bestimmt im Hinblick auf die DSGVO 2016/679/EU, dass die zum Zweck der Erhebung der ESt im Wege des Steuerabzugs verarbeiteten personenbezogenen Daten auch fü...mehr

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FoVo 02/2026, Rechtsschutzb... / 2 II. Die Entscheidung

AG folgt der Argumentation des Gerichtsvollziehers Die gem. § 766 Abs. ZPO zulässige Erinnerung ist unbegründet. Die Voraussetzungen zur Einholung von Drittauskünften nach § 802l ZPO sind vorliegend nicht gegeben. Diesbezüglich ist zu berücksichtigen, dass das Einholen von Drittauskünften zunächst nur zulässig ist, soweit dies zur Vollstreckung erforderlich ist. Hierdurch soll...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Laufende Erträge aus inländischen Wandelanleihen, inländischen Gewinnobligationen und bestimmten inländischen Genussrechten (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie bisher unterliegen die laufenden Erträge aus bestimmten Kapitalforderungen gegen inländische Schuldner einem Steuerabzug in Höhe von 25 % durch den Schuldner der KapErtr. Bei den Wandelanleihen und Gewinnobligationen muss es sich zudem noch um Teilschuldverschreibungen handeln. Dafür ist die Ausgabe einer Mehrzahl von effektiven Stücken ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 120 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Das ZinsabschlagG führte für ein weiteres Segment der Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen iSd § 20 Abs 1 Nr 7 EStG – neben den nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG abzugspflichtigen KapErtr – den Zinsabschlag als weitere Abzugsteuer auf KapErtr ein. Gewählt wurde dabei eine Zahlstellenlösung mit Inanspruchnahme der auszahlenden Stelle – s Rn 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anmeldung der Kapitalertragsteuer (§ 45a Abs 1 EStG)

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Innerhalb der Fristen des § 44 Abs 1 EStG (10. des Folgemonats (§ 44 Abs 1 S 5 EStG) und Folgetag bei ausgeschütteten Dividenden) und des § 44 Abs 7 EStG (erster Werktag nach dem Entstehungstag) hat der Entrichtungspflichtige (Schuldner der KapErtr, die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle oder auszahlende Stelle) die einbehaltene KapSt nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 2 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die nunmehr in § 51a Abs 2 EStG enthaltene Regelung wurde durch das EStRefG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 1769) in das EStG eingefügt. Da durch das EStRefG die Kinderfreibeträge abgeschafft und durch das allgemeine Kindergeld ersetzt wurden, hätte sich ohne die Einfügung des § 51a EStG die Bemessungsgrundlage für die KiSt erhöht. Da die Landes-K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Zinsen aus Forderungen, die über eine Internet-Dienstleistungsplattform erworben wurden (sog c-Fälle, § 43 Abs 1 S 1 Nr 7 Buchst c EStG aF)

Rn. 139 Stand: Mit dem Art 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) hatte der Gesetzgeber das Steuerabzugsverfahren mWv 01.01.2020 ausgedehnt auf eine internetbasierte Finanzierungsform, bei der eine Internet-Dienstleistungsplattform (Definition in § 43 Abs 1 Nr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Bedeutung der Steueranmeldung

Rn. 30 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Anders als bei der LSt ist nicht die (objektiv) einzubehaltende, sondern die tatsächlich einbehaltene KapSt anzumelden und abzuführen; s § 44 Abs 1 S 5 EStG und § 45a Abs 1 S 1 EStG; der Fall des Abzugs nach § 50a EStG ist nicht mehr voll vergleichbar, seitdem das JStG 2009 mit § 50a Abs 3 EStG den Ausnahmefall der Netto-Bemessungsgrundlage ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Laufende Erträge aus typisch stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 3 EStG)

Rn. 90 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie bisher hat der inländische Schuldner der laufenden KapErtr aus typisch stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen von diesen KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen. Für die Frage des inländischen Schuldners ist auf § 43 Abs 3 EStG abzustellen. Die inländische Zweigniederlassung reicht dafür nicht aus, es sei denn, dass es...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Wirkung der Steuererhebung (§ 40b Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 9 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Als Folge der "Steuererhebung" hat der ArbG die pauschale Steuer zu übernehmen. Er wird damit zum Steuerschuldner (§ 40b Abs 5 S 1 EStG iVm § 40 Abs 3 S 1 und 2 EStG). Der pauschal besteuerte Arbeitslohn wird dafür beim ArbN von der individuellen Besteuerung freigestellt. Der pauschal besteuerte Arbeitslohn und die pauschale LSt bleiben bei ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Steuerhinterzieher (§ 71 AO)

Rz. 177 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wer Steuerhinterziehung (§ 370 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren) und nicht nur leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Hinterziehungszinsen iSd § 235 AO. Die Haftung nach § 71 AO erfasst neben dem ArbG a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Bescheinigung des Zahlungsmittlers (§ 45a Abs 3 EStG)

Rn. 17 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Der Schuldner der KapErtr kann die KapErtr gegen Vorlage eines Dividenden- oder Zinsscheins auch durch ein inländisches Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut an den Gläubiger auszahlen. In diesen Fällen erteilt die Depotbank des Aktienkäufers die KapSt-Bescheinigung; § 45a Abs 3 S 1 EStG ; Berger/Matuszewski, BB 2011, 3097 (3098). Diese R...mehr

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FoVo 02/2026, Drittauskünft... / 3 Der Praxistipp

Vollstreckungschancen nutzen Die Entscheidung des LG ist gut begründet und beleuchtet auch in Ausfüllung der Anforderungen an die praktische Konkordanz von widerstreitenden Verfassungsrechten die wechselseitigen Interessenlagen. Allerdings wäre es wünschenswert gewesen, dass die Rechtsbeschwerde zugelassen worden wäre, damit der BGH die Streitfrage um die Bedeutung des Versch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Personengesellschaften und Gemeinschaften

Rn. 18 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 PersGes (OHG, KG, GbR, atypisch stille Gesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft) und Gemeinschaften (Gesamthands- und Bruchteilsgemeinschaften) unterliegen als solche nicht der ESt. Sie können allerdings als Unternehmer (§ 2 UStG) ustpfl (anders für die Bruchteilsgemeinschaft nunmehr BFH v 22.11.2018, V R 65/17, BFHE 263, 90; bestätigt durch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bescheinigung des Entrichtungspflichtigen (§ 45a Abs 2 EStG)

Rn. 12 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Auf Verlangen des Gläubigers der KapErtr haben entweder der Schuldner der KapErtr (§ 45a Abs 2 S 1 Nr 1 EStG) oder die auszahlende Stelle (§ 45a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG), der Investmentfonds (§ 45a Abs 2 S 1 Nr 4 EStG) oder die Wertpapiersammelbank nach § 44 Abs 1a EStG als zur Abführung der Steuer verpflichtete Stelle (§ 45a Abs 2 S 1 Nr 3 EStG) die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Verluste aus stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 5 EStG)

Rn. 103 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 2a Abs 1 S 1 Nr 5 EStG beschränkt die Abzugsfähigkeit von Verlusten aus typischen stillen Beteiligungen mit Drittlandsbezug (§ 20 Abs 1 Nr 4 EStG). Nach dieser Vorschrift dürfen negative Einkünfte aus einer Beteiligung an einem Handelsgewerbe als stiller Gesellschafter nur mit positiven Einkünften der jeweils selben Art aus demselben Sta...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Bürgerlich-rechtlicher Ausgleich unter Gesamtschuldnern und dessen Steuerfolgen

Rz. 248 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Haften mehrere Personen nebeneinander als > Gesamtschuldner, so kann der Leistende gegen die anderen Schuldner Ausgleichsansprüche haben. Diese Ansprüche sind bürgerlich-rechtlicher Art und können sich aus dem Gesetz oder den zugrunde liegenden Verträgen ergeben. Die Frage eines Ausgleichs stellt sich besonders, wenn ArbG wegen Nichteinbeha...mehr

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ZErb 02/2026, Vorbehaltener... / 1 Gründe

I. Die Kläger verfolgen im Wege der Stufenklage Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Die Kläger sind zu jeweils 1/12 pflichtteilsberechtigt nach der am 8.10.2022 verstorbenen Erblasserin, deren Alleinerbe der Beklagte ist. Der Ehemann der Erblasserin ist am 12.1.2019 vorverstorben. Mit Teil-Anerkenntnisurteil vom 6.2.2024 hat das Landgericht den Beklagten zur Ausk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Hinreichende Bestimmtheit

Rz. 195 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ein Haftungsbescheid muss den Haftungsschuldner eindeutig erkennen lassen. Er ist nichtig, wenn die Identität des Adressaten zweifelhaft ist. Zu Einzelheiten > Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten Rz 9 ff sowie AEAO zu § 122. Rz. 196 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Haftungsbescheid muss inhaltlich hinreichend bestimmt sein (§ 119 Abs 1 AO)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 50 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 43 Abs 1 S 1 EStG führt enumerativ die KapErtr iSd § 20 EStG auf, bei denen der Entrichtungspflichtige – Schuldner der KapErtr, auszahlende Stelle oder die den Verkaufsauftrag ausführende Stelle – KapSt einzubehalten, anzumelden und abzuführen hat. Die notwendige Folge eines solchen "Katalogs" der KapErtr, welche dem Abzug unterliegen, ist ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 70 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der ArbN ist der eigentliche Schuldner der LSt; der ArbG hat für seine Rechnung die LSt vom > Arbeitslohn einzubehalten (vgl § 38 Abs 2 Satz 1, Abs 3 Satz 1 EStG). Soweit eine Haftung des ArbG ausscheidet, weil sie gesetzlich ausgeschlossen ist (> Rz 55 ff) oder soweit der ArbG aus Gründen der > Billigkeit nicht haftet, kann das FA LSt nur v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsätzliches

Rz. 95 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit die Haftung des ArbG reicht, sind ArbG und ArbN > Gesamtschuldner . Das > Betriebsstätten-Finanzamt kann die Steuer- oder Haftungsschuld nach pflichtgemäßem > Ermessen (> Rz 100 ff) grundsätzlich gegenüber jedem Gesamtschuldner geltend machen (§ 42d Abs 3 Sätze 1, 2 EStG; BFH 114, 342 = BStBl 1975 II, 297 mwN). Jeder Gesamtschuldner sc...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Handwerkerleistungen

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Seit dem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erträge aus inländischen Aktien ua Gesellschaftsbeteiligungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie bisher ist von den inländischen Einnahmen aus Beteiligungen an KapGes und Genossenschaften KapSt zu entrichten, also für Einnahmen aus Aktien sowie GmbH- und Genossenschaftsanteilen. Dies gilt jedoch nicht für Aktien und Genussscheine, die sich in Sammelverwahrung befinden (s Rn 70 f). Aktien gleichgestellt sind die aktienähnlichen Genus...mehr