Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG

Rz. 598 Im Unterabschnitt 3 von Teil 3 VV RVG (Nrn. 3309 ff.) werden die Gebühren geregelt, die der RA als Vertreter des Gläubigers oder Schuldners für seine Tätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung erhält. Danach erhält der RA eine 0,3 Verfahrensgebühr Nr. 3309 VV RVG. Die Gebühr ist nach Nr. 1008 VV RVG erhöhungsfähig, wenn der RA mehrere Auftraggeber wegen desselben Ge...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 478 Bei der Entscheidung über den Antrag des Gläubigers gem. § 887 ZPO müssen die drei allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung vorliegen. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels muss mit dem Antrag im Original eingereicht werden. Sonstige für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden (...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Entscheidung über den Eröffnungsantrag

Rz. 627 Scheitert jedoch auch der gerichtliche Einigungsversuch, so wird das ruhende Insolvenzantragsverfahren wieder aufgenommen und das Insolvenzgericht eröffnet ein sog. vereinfachtes Insolvenzverfahren. Dies geschieht auch, wenn im Antrag bereits die Einschätzung abgegeben worden ist, dass eine gerichtliche Einigung aussichtslos erscheint und die Fortsetzung der Eröffnun...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Zwangsversteigerung: Nr. 3311 Anm. Nr. 1 u. Nr. 2 VV RVG

Rz. 639 Für das Verfahren (auch der Teilungsversteigerung gem. § 180 Abs. 1 ZVG) bis zur Einleitung des Verteilungsverfahrens erhält der RA als sog. Betriebsgebühr eine 0,4 Verfahrensgebühr Nr. 3311 Anm. Nr. 1 VV RVG. Das Verteilungsverfahren wird nach Erteilung des Zuschlags eingeleitet, wenn das Gericht gem. § 105 ZVG einen Termin zur Verteilung des Versteigerungserlöses a...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Erfassung von Wertänderungen

Tz. 229 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wertveränderungen von Finanzinstrumenten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden während der Haltedauer dem Grunde nach nicht ausgewiesen, sondern erst dann gezeigt, wenn das Finanzinstrument ausgebucht oder reklassifiziert wird (vgl. IFRS 9.5.7.2). Ausnahmen von dieser Regel bestehen in der effektivzinskonformen Ve...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Gerichtsvollzieherschutzgesetz

Rz. 130 Zum 1.1.2022 ist das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (GvSchuG) in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund, dass Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt vo...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 458 Bei der Entscheidung über den Antrag des Gläubigers gem. § 888 ZPO müssen die drei allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung vorliegen. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels muss mit dem Antrag im Original eingereicht werden. Sonstige für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden (...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 5. Streit oder Ungewissheit der Parteien

Rz. 232 Für das Entstehen der Einigungsgebühr ist es Voraussetzung, dass Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis besteht. Ein Rechtsverhältnis ist ungewiss, wenn die Verwirklichung des diesem zugrunde liegenden Anspruchs unsicher ist. Die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis kann sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht gegeben s...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / II. Verbraucherinsolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung

Rz. 604 Das eigentliche Ziel des Schuldners ist dabei die Restschuldbefreiung. Nach der Insolvenzordnung (InsO) ist das Verbraucherinsolvenzverfahren als ein dreistufiges Verfahren gestaltet, dem sich ein Restschuldbefreiungsverfahren anschließt: Stufe 1: Außergerichtlicher Einigungsversuch Stufe 2: Gerichtlicher Einigungsversuch Stufe 3: Durchführung des Insolvenzverfahrens Stu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Wertminderungsprüfung

Tz. 248 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Die Vorschriften zur Wertminderungsprüfung wurden gegenüber der Vorgängerregelung in IAS 39 grundlegend überarbeitet. Nach IAS 39.59 durfte eine Wertberichtigung erst und nur dann vorgenommen werden, wenn objektiv nachweisbar ein Verlust eingetreten war (sog. incurred loss) – was im strengen Sinne dann eigentlich keine Wertberichtigung (impa...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / [Ohne Titel]

Tz. 52 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei der Verschmelzung und bei der Spaltung einer TG auf die MG zu Bw stellt sich die Frage, ob in der Übertragung des BV zu Bw auf die MG eine vGA nach § 8 Abs 3 KStG liegen kann. UE ist das grds nicht der Fall, denn den umwst-rechtlichen Spezialnormen gebührt Vorrang vor den Rechtsfolgen einer vGA (so bereits Urt des BFH v 18.04.1992, BStBl...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 10 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Anwendungsbereich von IFRS 9 wurde – wie bereits oben (vgl. Tz. 3) dargelegt – unverändert aus IAS 39 übernommen (zur Begründung vgl. IFRS 9.BC2.1). Danach ist der Standard von allen Unternehmen ungeachtet ihrer Größe, Branche oder Rechtsform anzuwenden (vgl. IFRS 9.2.1). Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass nicht öffentlich reche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Scheck

Verwaltungsanweisungen: H 11 EStH 2024 "Scheck". Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Abfluss: Mit Hingabe des Schecks (Bar- oder Verrechnungsscheck), s H 11 EStH 2024 "Scheck", zB Übergabe an die Post, Einwurf in den Briefkasten, vgl BFH v 24.09.1985, IX R 2/80, BStBl II 1986, 284, ist der Scheckbetrag abgeflossen, BFH v 20.03.2001, IX R 97/97, BStBl II 2001, 482 unter Bezugnahme...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Forderungsaufstellung

Rz. 214 In welcher Höhe Ansprüche vollstreckt werden sollen, ergibt sich ausschließlich aus der Forderungsaufstellung, die gem. § 2 Abs. 2 ZVFV jedem Gerichtsvollzieherauftrag zwingend beizufügen ist. In die Forderungsaufstellung sind sämtliche Forderungen einzutragen, die der Gläubiger geltend macht. Sofern die Eintragungsmöglichkeiten nicht ausreichen, sind die Forderungsau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Damnum

Verwaltungsanweisungen: BMF v 20.10.2003, BStBl I 2003, 546 (Geschlossene Fonds: Neuregelung 2003); BMF v 05.04.2005, BStBl I 2005, 617 (Anwendungszeitpunkt einzelner Gesetzesänderungen aufgrund des Richtlinien-UmsetzungsG); BMF v 15.12.2005, BStBl I 2005, 1052 (Anwendung des § 11 Abs 1 S 3 und Abs 2 S 3 EStG auf Damnum und Disagio). Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Das Damnum (...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Anwendung der Effektivzinsmethode bei der Bemessung fortgeführter Anschaffungskosten

Tz. 240 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Wie im Definitionsteil ausgeführt (vgl. Tz. 93ff.), erfolgt die Zinsberechnung von Finanzinstrumenten generell unter Rückgriff auf die Effektivzinsmethode. Im Abschnitt zur Folgebewertung des Standards finden sich Leitlinien dazu, wann der Effektivzins und wann der bonitätsadjustierte Effektivzins zu verwenden ist. Der IASB regelt, dass die ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 513 Eine PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung gesondert PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen oder vo...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Zielsetzung besteht im Halten zwecks Vereinnahmung vertraglicher Zahlungen

Tz. 160 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 In den Anwendungsleitlinien äußert sich der IASB sehr detailliert und mit veranschaulichenden Beispielen zu zwei Geschäftsmodellen, von denen das erste der Zielsetzung folgt, finanzielle Vermögenswerte zu halten und deren vertragliche Zahlungen über die Laufzeit der jeweiligen Instrumente zu vereinnahmen. Diese Art der Steuerung grenzt der I...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Begriffliche Abgrenzung von Kapitalbetrag und Zins

Tz. 170 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Der Kapitalbetrag eines finanziellen Vermögenswerts wird als dessen beizulegender Zeitwert zum Zugangszeitpunkt definiert, der sich im Zeitablauf aber ändern kann (insbesondere durch Tilgungen; vgl. IFRS 9.4.1.3 (a) iVm. B4.1.7B). Es mutet kurios an, dass der IASB an dieser Stelle auf den bewerteten Zugangsbetrag abstellt und nicht etwa den ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / IV. Auftrag und Vergütung

Rz. 86 Welche Vergütung der RA erhält, hängt von dem ihm erteilten Auftrag und i.d.R. nicht von der erbrachten Tätigkeit ab.[7] Das wird oftmals in der Praxis verkannt und bereitet daher zugleich die damit einhergehenden Schwierigkeiten. Der RA fixiert den ihm durch den Auftraggeber erteilten Auftrag nicht und lässt ihn sich auch nicht bestätigen. Irrtümlich wird davon ausge...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung (Fair Value Hedge Accounting)

Tz. 324 Stand: EL 58 – ET: 01/2026 Hat ein Unternehmen die formalen Anforderungen während der Berichtsperiode erfüllt, ergibt sich für die Bilanzierung einer Zeitwertabsicherung folgende Buchungslogik (vgl. IFRS 9.6.5.8):mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.3.1 Zinsaufwendungen

Tz. 218 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Zinsaufwendungen definiert § 4h Abs 3 S 2 EStG idFd KrZwMG 2023 als Vergütungen für (die Überlassung von) FK, wirtsch gleichwertige Aufwendungen und so Aufwendungen iZm der Beschaffung von FK. Zusätzlich wird auf Art 2 Abs 1 ATAD verwiesen. Der statische Verweis zielt auf den Katalog von Regelbsp, die in jedem Fall von dem Zinsbegriff erfas...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Ihrem Wortlaut nach betrifft die Vorschrift die Verpflichtung des Schuldners zur Leistung. Es besteht jedoch kein Zweifel, dass § 242 BGB darüber hinaus eine Schranke für die Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses darstellt; denn der in § 242 BGB zum Ausdruck kommende Grundsatz von Treu und Glauben bildet eine allen Rechten, Rechtslagen und Rechtsnormen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 5 Verlust oder Erlass eines Darlehens

Eine Bank wird dem Unternehmer die Verbindlichkeit üblicherweise nicht erlassen. Anders ist das bei Darlehen, die Unternehmer an Dritte gewähren: Kann der Dritte die Zinsen nicht mehr bezahlen, haben Unternehmer insoweit keine Betriebseinnahmen mehr. Bleiben jedoch auch die Tilgungsleistungen dauerhaft aus, erleiden Unternehmer einen Darlehensverlust. Damit das Finanzamt den ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.2 Buchung und Bewertung eines Darlehens

Erhaltene Darlehen sind mit dem Erfüllungsbetrag zu passivieren.[1] Erfüllungsbetrag ist der Betrag, den der Schuldner aufwenden muss, um die Verbindlichkeit zu begleichen. Das ist bei Geldleistungsverpflichtungen regelmäßig der Rückzahlungsbetrag. Für die Folgebewertung von Verbindlichkeiten gilt das Höchstwertprinzip. Nicht ausdrücklich im Gesetz geklärt ist, wie zu verfahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.6 Darlehen durch nahe Angehörige

Erhält das Unternehmen ein Darlehen von Angehörigen,[1] muss darauf geachtet werden, dass der Vertrag bürgerlich-rechtlich wirksam geschlossen wurde und tatsächlich wie vereinbart durchgeführt wird. Der Vertrag muss zudem dem Fremdvergleich standhalten.[2] Als Vergleichsmaßstab für Zinsen und Sicherheiten gelten die Vertragsgestaltungen von Banken.[3] Dient das Angehörigendar...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 7 Rechtliche Aspekte von Darlehen

Die Vorschriften zum Gelddarlehen finden sich in den §§ 488 ff. BGB. Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Andererseits wird der Darlehensnehmer verpflichtet, dem Darlehensgeber das Erhaltene in gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Die Verzinsung des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung war § 350 RAO.[1] Die Vorschrift verweist auf §§ 811–813 ZPO sowie § 882a ZPO, die insbesondere Pfändungsverbote für die Vollstreckung in Sachen sowie die Möglichkeiten einer Austausch- bzw. Vorwegpfändung regeln. Der Verweis wurde mit Wirkung ab 1.12.2021 durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.6 Bargeld (§ 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)

Rz. 11 Bargeld unterliegt dem Vollstreckungsschutz nach § 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, allerdings bestehen erhebliche Einschränkungen.[1] Bargeld darf nämlich nur dann nicht gepfändet werden, bei einem Schuldner, der eine natürliche Person ist, in Höhe von 1/5 und für jede weitere mit dem Schuldner im Haushalt lebende Person 1/10 des Betrags, der der Pfändungsfreiheit nach § 850c Z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.9 Urkunden (§ 811 Abs. 1 Nr. 6 ZPO)

Rz. 14 Nicht gepfändet werden dürfen nach § 811 Abs. 1 Nr. 6 ZPO öffentliche Urkunden, die der Schuldner oder dessen Familien oder Haushaltsangehörige für Beweisführungszwecke benötigt.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.2 Gewahrsam

Rz. 5 Vollstreckt werden darf zwar nur in das Eigentum des Vollstreckungsschuldners. Bei Verstoß hiergegen ist die Pfändung zwar wirksam, der Eigentümer kann jedoch sein Recht im Weg der Drittwiderspruchsklage nach § 262 AO geltend machen.[1] Der Vollziehungsbeamte braucht aber nicht zu prüfen, wer Eigentümer ist.[2] Er kann alle Sachen im Gewahrsam des Schuldners pfänden un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2 Wochenfrist (§ 298 Abs. 1 AO)

Rz. 3 § 298 Abs. 1 AO schreibt vor, dass grundsätzlich zwischen der Pfändung und der Versteigerung mindestens eine Woche vergangen sein muss. Hierdurch soll einem Dritten die Gelegenheit zur Intervention gegeben werden und der Schuldner die Versteigerung noch durch eine freiwillige Leistung abwenden können.[1] Es handelt sich bei der Wochenfrist also um eine Schutzfrist.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.2 Erwerbsgegenstände (§ 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO)

Rz. 7 Unpfändbar sind die für den Schuldner und seine Familie sowie Hausangehörigen nach § 811 Abs. 1 Nr. 1b ZPO für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder einer damit im Zusammenhang stehenden Aus- oder Fortbildung stehende Sachen. Die Vorgängerbestimmung hierzu fand sich in § 811 Abs. 1 Nr. 5 und 6 ZPO a. F. Die Regelung dürfte die größte praktische Bedeutung zukommen. E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3.1 Börsen- oder Marktpreis

Rz. 3 Besteht für ein Wertpapier ein Börsen- oder Marktpreis, erfolgt die Verwertung des gepfändeten Papiers, indem der Verkauf durch ein Kreditinstitut zum Tageskurs erfolgt.[1] Das Vorliegen eines Börsenpreises setzt voraus, dass die Papiere an einer Börse amtlich notiert werden, was insbesondere bei Aktien, Immobilienzertifikaten und Inhaberschuldverschreibungen der Fall ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.6 Vollstreckung in Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (§ 882 Abs. 4 ZPO)

Rz. 22a Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes v. 22.11.2020[1] wurde der Verweis auf § 882a Abs. 4 ZPO neu in das Gesetz aufgenommen. Steht eine Sache im Privateigentum, die für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe unentbehrlich ist, kann die Vollstreckung in diese für unzulässig ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.4 Schutz aus religiösen Gründen (§ 811 Abs. 1 Nr. 1d ZPO)

Rz. 9 Es dürfen nach § 811 Abs. 1 Nr. 1d ZPO ebenfalls nicht gepfändet werden die Kultusgegenstände, die dem Schuldner und seiner Familie zur Ausübung ihrer Religion oder Weltanschauung dienen und für sie Gegenstand religiöser oder weltanschaulicher Verehrung sind, wenn ihr Wert 500 EUR nicht übersteigt.[1] Die Regelung wurde also gegenüber der Vorgängerbestimmung deutlich e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 3 Aushändigung (§ 299 Abs. 2 AO)

Rz. 4 Die Aushändigung nach § 299 Abs. 2 AO ist die Übertragung des Eigentums auf der Grundlage des Zuschlags.[1] Hierbei handelt es sich um einen Eigentumsübergang kraft hoheitlicher Gewalt.[2] Der Meistbietende erwirbt dabei originäres lastenfreies Eigentum, nicht etwa abgeleitetes Eigentum vom ehemaligen Eigentümer.[3] Der Eigentumserwerb tritt deshalb auch unabhängig von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 4 Wegnahme von Geld

Rz. 8 § 296 Abs. 2 AO bezieht sich nur auf nach § 286 AO gepfändetes Geld, nicht hingegen auf die zur Abwendung der Vollstreckung nach § 292 AO gezahlten Beträge. Die Wegnahme des Gelds gilt hier bereits als Zahlung. Anders als bei der Zahlung des Gelds nach § 292 AO erwirbt der Vollstreckungsgläubiger Eigentum an dem Geld jedoch erst mit der Ablieferung des Betrags durch de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung entspricht im Wesentlichen § 346 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht gibt es in § 805 ZPO eine sehr ähnlich ausgestaltete Bestimmung.[2] Im Gegensatz zur Regelung in der ZPO sieht § 293 AO allerdings nicht die Möglichkeit einer Hinterlegung des Erlöses vor, da der Staat als Vollstreckungsgläubiger stets als ein sicherer Schuldner anzuseh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.7 Unterlagen der Aufbewahrung (§ 811 Abs. 1 Nr. 4 ZPO)

Rz. 12 Die Bestimmung des § 811 Abs. 1 Nr. 4 ZPO schützt Unterlagen, zu deren Aufbewahrung eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder die der Schuldner oder eine mit ihm im Haushalt lebende Person zu Buchführungs- oder Dokumentationszwecken benötigt.[1] Diese Unterlagen dürften allerdings im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens regelmäßig nicht von Interesse für die Finanzve...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.5 Gartenhäuser und Wohnlauben (§ 811 Abs. 1 Nr. 2 ZPO)

Rz. 10 § 811 Abs. 1 Nr. 2 ZPO schützt Gartenhäuser, Wohnlauben und ähnliche Einrichtungen, die dem Schuldner oder dessen Familie als ständige Unterkunft dienen und die der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unterliegen.[1] Es ist also nicht ausreichend, dass es sich um reine Wochenend- oder Ferienhäuser handelt, da diese nicht zur ständigen Unterkunft dienen. Auc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3 Entgegennahme des Erlöses

Rz. 5 Wird der Erlös der Versteigerung an den Vollstreckungsbeamten gezahlt, tritt dieses Geld an die Stelle der versteigerten Sache.[1] Der Erlös geht also in das Eigentum des Schuldners über, während er sein Eigentum an den versteigerten Gegenständen verliert. Der Gläubiger des Schuldners erwirbt statt des Pfändungspfandrechts an den Sachen ein Pfändungspfandrecht an dem E...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.1 Haushaltsgegenstände etc. (§ 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO)

Rz. 5 Unpfändbar sind nach § 811 Abs. 1 Nr. 1a ZPO die dem persönlichen Gebrauch oder dem Haushalt dienenden Sachen, die der Schuldner zur angemessenen, bescheidenen Lebens- und Haushaltsführung benötigt.[1] Zum Haushalt zählen alle Familienmitglieder, die mit dem Vollstreckungsschuldner zusammenleben.[2] Dies gilt auch für Lebenspartner i. S. d. LPartG. Als Beispiele für Ha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.8 Schutz aufgrund von Persönlichkeitsrechten (§ 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO)

Rz. 13 Nicht gepfändet werden dürfen nach § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO Aufzeichnungen, durch deren Verwertung in Persönlichkeitsrechte eingegriffen wird.[1] Nach dem Gesetzeswortlaut muss dies nicht das Persönlichkeitsrecht des Schuldners sein.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3 Öffnen von Türen und Behältnissen

Rz. 16 Nach § 287 Abs. 2 AO ist der Vollziehungsbeamte befugt, Türen und Behältnisse zu öffnen, sofern dies zur Durchführung der Vollstreckungshandlungen erforderlich und im Einzelfall angemessen ist.[1] Das Öffnen hat dabei sachgerecht und in einer Weise zu erfolgen, die den Vollstreckungsschuldner möglichst wenig belastet. Zweckmäßigerweise schaltet der Vollziehungsbeamte ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 301 AO war § 354a RAO. Inhaltlich stimmt die Norm überein mit §§ 818, 819 ZPO,[1] die für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht verschiedene Teilaspekte des § 301 AO regeln.[2] Inhaltlich regelt § 301 Abs. 1 AO, wann die Versteigerung einzustellen ist. In § 301 Abs. 2 AO werden an die Entgegennahme des Erlöses bestimmte Rechtsfolgen geknüpf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.3 Pfändungsschutz aus gesundheitlichen Gründen (§ 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)

Rz. 8 § 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO gewährt Pfändungsschutz aus gesundheitlichen Gründen. Diese Regelung ersetzt den bisherigen Schutz für künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Gebrechen notwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind, in § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO a. F.[1] Damit wird man auch Rollst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.11 Tiere im Haushalt (§ 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO)

Rz. 16 Pfändungsfrei sind nach § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO im Haushalt lebende Tiere, die nicht für Erwerbszwecke gehalten werden oder für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit benötigt werden.[1] Ebenfalls nicht gepfändet werden darf das erforderliche Futter. Die Bestimmung ersetzt die bisherige Regelung in § 811c ZPO. Nach beiden Bestimmungen sind Haustiere grundsätzlich nicht pf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.5 Pfändung von Hausrat (§ 812 ZPO a. F., jetzt § 811 Abs. 4 ZPO)

Rz. 22 § 812 ZPO a. F. sah für Gegenstände, die zum Hausrat des Schuldners gehören, einen Pfändungsschutz vor, wenn zu erkennen ist, dass durch ihre Verwertung nur ein Erlös erzielt werden würde, der zu dem Wert außer Verhältnis stehen würde. Trotz der Formulierung "Soll" handelt es sich um eine von Amts wegen zu beachtende Bestimmung, die die Verschleuderung von schlecht ve...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 3 Durchführung der Versteigerung (§ 298 Abs. 2 AO)

Rz. 5 Anders als § 816 Abs. 2 ZPO AO keinen Ort für die Versteigerung ausdrücklich vor.[1] Vielmehr ist der Ort von der die Versteigerung durchführenden Behörde danach auszuwählen, wo die beste Verwertung möglich erscheint. Bei einer Versteigerung in den Geschäftsräumen des Schuldners ist Art. 13 Abs. 1 GG Rechnung zu tragen.[2] Die Zeit der Versteigerung steht ebenfalls im p...mehr