Oliver Ammedick
, Prof. Dr. Stefan Müller
Rz. 12
Die Grundstruktur eines ABS-Programms ist auch bei der Vielzahl der Ausgestaltungen grundsätzlich identisch. Den Ausgangspunkt bildet die Kundenforderung, die in der Regel jedes Industrie- und Handelsunternehmen besitzt. Dabei ist es unerheblich, ob diese Kundenforderung in Warenlieferungen, erbrachten Dienstleistungen oder in Kreditausleihungen begründet wurde. Auch längerfristige Leasing- oder Darlehnsverhältnisse können einbezogen sein. Diese Aktivwerte sollen unter Zuhilfenahme des Geld- oder Kapitalmarkts zu Finanzierungszwecken eingesetzt werden, indem ABS durch eine spezielle Gesellschaft emittiert werden. Bei ABS- oder ähnlichen Verbriefungsgestaltungen handelt es sich somit nach IDW RS HFA 8, Tz. 4 um Finanzierungsmodelle, bei denen eine nach bestimmten Kriterien auszuwählende Mehrzahl von Vermögensgegenständen (meist ein Portfolio von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen oder von Darlehensforderungen) an eine Zweckgesellschaft verkauft und auf diese sachenrechtlich übertragen wird. Die Zweckgesellschaft refinanziert sich durch die Begebung von Schuldtiteln am Kapitalmarkt. Der Erlös aus der Refinanzierung wird zur Tilgung der Kaufpreisverbindlichkeit gegenüber dem Veräußerer verwendet. Daneben übernimmt der Veräußerer häufig weiterhin gegen Entgelt die Forderungsverwaltung und den Forderungseinzug.
Durch die Emission von ABS werden somit nicht handelbare Vermögensgegenstände (Assets) in handelbare Wertpapiere (Securities) transformiert, und dem Unternehmen wird dadurch Liquidität zugeführt.
Rz. 13
Das Kernstück jeder Finanzierung mittels ABS ist die Zweckgesellschaft, auch Special Purpose Vehicle (SPV) genannt. Die Gründung der Zweckgesellschaft erfolgt nur aus einem Grund. Sie soll einen oder mehrere Forderungspools ankaufen und sich dann durch d...