Oliver Ammedick
, Prof. Dr. Stefan Müller
Rz. 4
Das Grundprinzip der zahlreichen Ausgestaltungen des Factorings ist identisch. Durch die Lieferung von Waren bzw. durch das Erbringen von Dienstleistungen entstehen bei dem Unternehmen bis zur vereinbarten Bezahlung Forderungen. Diese Forderungen muss das Unternehmen zunächst vorfinanzieren. Durch einen Verkauf der Forderungen erhält das Unternehmen vor Fälligkeit der Forderungen gegenüber dem Schuldner (der auch Abnehmer, Auftraggeber, Debitor oder Drittschuldner genannt wird) die entsprechende Liquidität. Zwischen dem Forderungsverkäufer (auch Factor-Kunde, Anschlusskunde, Anschlussfirma, Klient, Zedent oder Anwender genannt) und dem Forderungskäufer (auch Factor oder Zessionar genannt) wird ein Vertrag abgeschlossen, der je nach Ausgestaltung den regelmäßigen Forderungsverkauf vor Fälligkeit durch Abtretung an einen Dritten mit dem Ziel zur Nutzung der Finanzierungsfunktion (Liquiditätsverbesserung des Forderungsverkäufers), zur Weitergabe des Delkredererisikos (Übernahme des Ausfallrisikos) und/oder zur Erfüllung einer Dienstleistungsfunktion (Debitorenbuchhaltung, Mahn- und Inkassowesen und andere Serviceleistungen) ermöglicht. In diesem Rahmenvertrag verpflichtet sich der Factor-Kunde, sämtliche Forderungen oder einen näher bestimmten Teil der Forderungen, z. B. Forderungen eines bestimmten Debitorenkreises, an den Factor zu verkaufen. Der Factor hat wiederum die Pflicht, die Forderungen vom Factor-Kunden anzukaufen, vorausgesetzt, die Kreditwürdigkeitsbeurteilung des Schuldners ist positiv. Bei Fälligkeit der Forderungen erhält der Factor den entsprechenden Geldbetrag vom Schuldner des Zedenten.
Abb. 1: Struktur des Factorings
Rz. 5
Der Nachweis der Forderungen erfolgt in der Regel durch Übersendung der (elektronischen) Rechnung bzw. der entsprechenden ...