Fachbeiträge & Kommentare zu Schuldner

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Entstehung der KapSt

Rn. 808 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die KapErtr, also die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG, dem Gläubiger (= Trägerkörperschaft des BgA) zufließen (§ 44 Abs 1 S 2 EStG). Der Schuldner der KapSt ist nach § 44 Abs 1 S 1 EStG der Gläubiger der KapErtr (Trägerkörperschaft des BgA). Im Zeitpunkt des Zuflusses der KapErtr hat... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Besteuerungsgrundsätze

Rn. 811 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Besteuerung wird in den Fällen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG im Wege des KapSt-Abzugs vorgenommen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG). Durch § 43 Abs 2 EStG wird klargestellt, dass die Identität von Gläubiger und Schuldner dem Steuerabzug von KapErtr nicht entgegensteht. Die KapSt wird iHv 15 % der KapErtr erhoben (§ 43a Abs 1 S 1 Nr 2 ESt... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendungsfälle

Rn. 1411 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zu den besonderen Entgelten oder Vorteilen iSd § 20 Abs 3 EStG iVm § 20 Abs 1 oder 2 EStG gehören zB Schadenersatz oder Kulanzerstattungen, die Anleger für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Wertpapier-Kapitalanlage erhalten, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer konkreten einzelnen Transaktion bes... mehr

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ZErb 08/2026, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Streitgegenständlich ist ein Schadensersatzanspruch aus einem Vermächtnis. Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft nach lettischem Recht. Der Beklagte ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am … 2022 verstorbenen Dr. H (im Weiteren: "Erblasser"). Der Erblasser setzte mit Erbvertrag vom 10.8.2022 seine Tochter M H zur Alleinerbin ein. Seinem Sohn A H (im Weiteren:... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1 Beurteilungen auf der Grundlage von Risikoklassifizierungsverfahren

Rz. 137 Sowohl im Rahmen der Kreditentscheidung[1] als auch bei turnusmäßigen und anlassbezogenen Beurteilungen sind die Risiken eines Engagements mithilfe von Risikoklassifizierungsverfahren (→ BTO 1.4) zu bewerten. Die bis zur siebten MaRisk-Novelle verwendete Formulierung "mithilfe eines Risikoklassifizierungsverfahrens" wurde in erster Linie deswegen geändert, weil zumin... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.1 Anwendung in Niederlassungen und Filialen

Rz. 10 Die Institute müssen sicherstellen, dass die NPE-Definition in allen Niederlassungen und Filialen einheitlich verwendet wird (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass ein Kunde mehrerer Institute in derselben Gruppe einheitlich eingestuft wird. Die EBA erwartet ohnehin, dass die Umsetzung der Vorgaben zur Einstufung von Risi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Berechnung der NPL-Quote

Rz. 57 Zur Berechnung der NPL-Quote muss der "Bruttobuchwert" der "notleidenden Darlehen und Kredite" ("non-performing loans", NPL) durch den Bruttobuchwert der gesamten Darlehen und Kredite geteilt werden (→ AT 2.1 Tz. 1, Erläuterung). Zur Klarstellung, was unter dem Status "notleidend" genau zu verstehen ist, soll die Definition für das aufsichtliche Meldewesen herangezoge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.4 Aufhebung der Einstufung als "notleidend"

Rz. 98 Nach Anhang V Teil 2 Abschnitt 17 Nr. 228 Meldewesen-DVO sind bisher als notleidend eingestufte Risikopositionen nicht mehr als notleidend anzusehen, wenn alle Voraussetzungen gemäß Art. 47a Abs. 4 CRR erfüllt sind. Rz. 99 Laut Art. 47a Abs. 4 CRR werden Risikopositionen, die nicht Gegenstand einer Stundungsmaßnahme waren, für die Zwecke des Art. 36 Abs. 1 lit. m CRR ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Streck, Liebhaberei bei den Einkünften aus KapVerm: Ab Veranlagungsjahr 2007 nur noch in Ausnahmefällen zu bejahen, NWB 2007, 2445; Stöber, Die subjektübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht, FR 2017, 801; Jachmann-Michel, Nach fast 100 Jahren anders: Verluste unter dem Regime der AbgSt, BB 2018, 2329. Rn. 41 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Vorliegen können stpfl Einkünfte aus KapV... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Entwicklung einer Strategie und Handlungsoptionen

Rz. 235 Nachdem die internen und externen Rahmenbedingungen umfassend analysiert wurden, sollten sich die Institute einen Überblick über ihre verfügbaren strategischen Optionen zur Umsetzung der Strategie für notleidende Risikopositionen verschaffen. Beispielhaft werden von der Aufsicht eine Haltestrategie, Forbearance-Optionen, ein aktiver Portfolioabbau, eine Änderung der ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Grundzüge der Abgeltungsteuer

Rn. 4 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zum 01.01.2009 wurde für private Kapitaleinkünfte und Veräußerungsgewinne ein einheitlicher ESt-Satz von 25 % eingeführt. Hinzu kommen SolZ und ggf KiSt. Der gesonderte Steuertarif für Einkünfte aus KapVerm im PV ist im zum 01.01.2009 neu eingefügten § 32d EStG geregelt. Die Regelungen zur AbgSt sind Bestandteil des UntStRG 2008 (UntStRG 2008... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Richtlinie für Rettungserwerbe

Rz. 123 Unter "Rettungserwerben" ("foreclosed assets") ist der Erwerb von Sicherheiten zu verstehen, die in der Folge als Vermögenswerte in der Bilanz des Institutes ausgewiesen werden. Dafür kommen z. B. Immobilien und Transportmittel infrage (→ BTO 1.2.5 Tz. 8, Erläuterung). Analog dazu bezeichnet die EBA Vermögenswerte, die mittels Inbesitznahme einer Sicherheit erlangt ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.5 Sonstige Indikatoren

Rz. 78 Als sonstige Indikatoren werden von der Aufsicht beispielhaft die NPE-bezogenen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie eventuelle Rettungserwerbe oder Auslagerungsaktivitäten genannt (→ AT 4.4.1 Tz. 2, Erläuterung). Mit Blick auf die GuV sollten die Institute insbesondere die (erhaltenen und erwarteten) Zinserträge aus notleidenden Risikopositionen und die... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Umgang mit Krisensituationen

Rz. 176 Vor allem wegen der direkten Auswirkungen auf die Eigenkapitalunterlegung der operationellen Risiken ist mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie schnell die Frage aufgetreten, ob und ggf. wie Ereignisse und Verluste aus COVID-19 in den Bereich des operationellen Risikos fallen und inwiefern deren ökonomische Auswirkungen bei der Berechnung der Eigenkapitalanforderunge... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Zentrale Begrifflichkeiten

Rz. 51 Für den Umgang mit Adressenausfallrisiken sind einige Begriffe von zentraler Bedeutung. Die "Ausfallwahrscheinlichkeit" ("Probability of Default", PD) bezeichnet gemäß Art. 4 Abs. 1 Nr. 54 CRR die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls eines Schuldners oder ggf. einer Kreditfazilität über einen Zeitraum von einem Jahr und, im Zusammenhang mit dem Verwässerungsrisiko, die Wa... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.4 Länderrisiken

Rz. 17 Der risikobezogene Anwendungsbereich der MaRisk wird dadurch präzisiert, dass die Länderrisiken ("Country Risks"), die sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben und nicht auf die Bonität der Gegenpartei zurückgeführt werden können, den Adressenausfallrisiken von der deutschen Aufsicht explizit zugerechne... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1334 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Auf Gewinne aus der Veräußerung von stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Für Einkünfte aus stillen Beteiligungen und partia... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / caa) Schuldverschreibung

Rn. 1279 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Zinsscheine oder die Zinsforderungen müssen mit Schuldverschreibungen im Zusammenhang stehen. Bei einer verbrieften Inhaberschuldverschreibung wird eine Urkunde ausgestellt, in der der Aussteller dem Inhaber der Urkunde eine Leistung verspricht (s § 793 BGB). Diese Schuldverschreibung, auch Anleihe, Rentenpapier oder Obligation genann... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Körner, Änderungen bei der Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch das StSenkG, NWB F 4, 4447; Reich/Helios, Zur Besteuerung einer erwerbswirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand nach dem StSenkG, BB 2001, 1442; Schiffers, KapSt bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit, BB 2003, 398; Bürstinghaus, Betriebe gewerblicher... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gewinne von Betrieben gewerblicher Art (BgA) ohne eigene Rechtspersönlichkeit sowie von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG)

Verwaltungsanweisungen: BMF v 02.02.2016, BStBl I 2016, 200 (Steuerbefreite Körperschaften, Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe – Auslegungsfragen zu § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG); BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97 (Auslegungsfragen zu § 20 Abs 1 Nr 10 EStG bei BgA als Schuldner der KapErtr). Rn. 850 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Kapitalertragsteuereinbehalt

Rn. 603 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Auf inländische KapErtr aus Wandelanleihen und Gewinnobligationen sowie Zinsen aus Genussrechten, die nicht unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG genannt werden, wird gem § 43 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG KapSt erhoben. Auf inländische und ausländische Zinsen aus Anleihen und Forderungen sowie auf sonstige inländische Kapitalforderungen jeder Art, soweit der S... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Beispiele für Übergangskriterien

Rz. 7 Die deutsche Aufsicht überlässt es den Instituten, geeignete Kriterien zu formulieren, nach denen ein Engagement als Problemkredit einzustufen ist. Auch diesbezüglich wird auf die Vorgehensweise in der Intensivbetreuung verwiesen (→ BTO 1.2.4 Tz. 1). Speziell in der Problemkreditbearbeitung können z. B. folgende Ereignisse von besonderem Interesse sein: Pfändungen, andau... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.5 Erforderliches Spezialwissen

Rz. 25 Sowohl die Sanierung als auch die Abwicklung können mit hohen wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken verbunden sein. Wie bereits angedeutet, besteht z. B. im Hinblick auf die Vergabe von Sanierungskrediten die Gefahr, dass diese Kredite nach einer fehlgeschlagenen Sanierung den Tatbestand der Insolvenzverschleppung erfüllen. In der Folge kann das Institut Schadenser... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Verluste aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung (§ 20 Abs 6 S 6 EStG aF [bis VZ 2023] Fall 1)

Rn. 1536 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Zum Begriff der Kapitalforderung s Rn 617. Hierunter sind in erster Linie Forderungen zu verstehen, die auf Geld gerichtet sind. Eine Kapitalforderung ist dann uneinbringlich, wenn sich auf Grundlage der Gesamtumstände des Schuldenverhältnisses abzeichnet, dass der Schuldner die Verbindlichkeit ganz oder teilweise nicht erfüllen wird (Beisp... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.3.2.3 Umgang mit Transferrisiken

Rz. 114 Das bei der deutschen Aufsicht angesiedelte Fachgremium Kredit hat sich explizit mit der Eigenkapitalunterlegung von Transferrisiken bei Verwendung bankaufsichtlich zugelassener interner Ratingverfahren (IRB-Verfahren) auseinandergesetzt. Demzufolge wird unter dem Transferrisiko das Risiko verstanden, dass "ein Schuldner aufgrund von staatlichen Transferbeschränkung... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ausnahmen von der AbgSt

Rn. 602 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Für Einkünfte aus sonstigen Kapitalforderungen greifen die Ausnahmen vom gesonderten Steuertarif gem § 32d Abs 2 Nr 1 EStG, wenn Gläubiger und Schuldner einander nahestehende Personen sind oder der StPfl zu mindestens 10 % an der Gesellschaft beteiligt ist oder bei sog Back-to-back-Finanzierungen; Erläuterung hierzu s § 32d Rn 240 ff (Weiss... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von Adressenausfallrisiken

Rz. 4 Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass eine Gegenpartei (eine sogenannte "Adresse", wie z. B. ein Kreditnehmer) nicht bzw. nur eingeschränkt dazu in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Institut nachzukommen. Es bezeichnet insofern den potenziellen Verlust, der aus der Nichterfüllung von Verträgen aufgrund der Verschlechterung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4 Zusammenhang mit den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen

Rz. 49 Ein wirksames Management der Adressenausfallrisiken ist eng mit einer angemessenen Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation im Kreditgeschäft verknüpft. Das wird besonders daran deutlich, dass die in Art. 79 CRD IV formulierten Anforderungen an Adressenausfallrisiken in den MaRisk vor allem durch organisatorische Vorgaben umgesetzt werden: Die Kreditvergabe mus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.1 Bestimmung der Werthaltigkeit von Sicherheiten

Rz. 169 Im Hinblick auf die Art und Weise der Bestimmung der Werthaltigkeit von Sicherheiten werden je nach Sicherheitenart unterschiedliche Methoden verwendet. Der zu betreibende Aufwand richtet sich dabei i. d. R. nach dem Risikogehalt der Sicherheiten und der jeweiligen Sicherheitenart: Bei Barsicherheiten oder Garantien des Bundes ist der Bewertungsaufwand tendenziell zu... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rückzahlung von Kapital und Kapitaleinnahmen

Rn. 53 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Rückzahlung von Kapital ist eine Vermögensumschichtung und demzufolge kein steuerbarer Ertrag (BFH v 19.10.1982, BStBl II 1983, 295). Die Rückzahlung von Kapitaleinnahmen führt zu negativen Einnahmen. Der Begriff der negativen Einnahmen ist gesetzlich nicht geregelt. Voraussetzung für negative Einnahmen aus KapVerm ist, dass der StPfl rec... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gewinn von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG)

Rn. 890 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG sind die S 1 und 2 auch bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (wiGB) der von der KSt befreiten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen entsprechend anzuwenden. Somit gehören der nicht den Rücklagen zugeführte durch BV-Vergleich ermittelte Gewinn eines von der Steuerbefreiung ausges... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.4 Ablauffiktionen

Rz. 177 Die bei der Barwertermittlung verwendeten Ablauffiktionen für Zahlungsströme aus Positionen mit unbestimmter Zins- und Kapitalbindung (Laufzeit), wie z. B. Girokonto- oder Spareinlagen, oder aus möglichen vertraglichen Optionen, wie z. B. Kündigungsrechten der Schuldner, sind plausibel festzulegen. Bei dieser Plausibilisierung ist grundsätzlich das beobachtete Kunden... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bgb) Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

Rn. 1374 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Verluste aus Finanzierungshilfen eines Gesellschafters zugunsten seiner Gesellschaft, zB durch ein Gesellschafterdarlehen, wurden bis zur Rspr-Änderung im Jahr 2017 (s BFH v 11.07.2017, IX R 36/15, BStBl II 2019, 208; BFH v 20.02.2024, IX R 12/23,BStBl II 2025, 13) als nachträgliche AK zu der Beteiligung nach § 17 EStG angesehen. Für die F... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Grundsätzliches

Rn. 1670 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Schuldzinsen und andere Kreditkosten (Vermittlungsprovisionen, Kreditbearbeitungsgebühren, Bereitstellungszinsen, Notargebühren) sind in vollem Umfang durch die Erzielung von Einkünften aus KapVerm veranlasst, wenn sie für eine Schuld geleistet werden, deren Gegenwert die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Kapital ermöglicht oder förder... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.5 Staatsrisiken

Rz. 20 Die EZB erwartet von den bedeutenden Instituten, neben den Länderrisiken auch die Staatsrisiken ("Sovereign Risks") im Rahmen des ICAAP zu berücksichtigen. Dabei ordnet sie die Staatsrisiken – im Gegensatz zu den Länderrisiken – aber nicht den Kreditrisiken zu.[1] In diesem Fall geht es im Gegensatz zu den Länderrisiken um die Staaten als Schuldner bei den Banken. Im ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1535 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 § 20 Abs 6 S 6 EStG aF (bis VZ 2023) sieht eine Beschränkung vor für Verluste aus KapVerm aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung oder Übertragung wertloser WG iSd § 20 Abs 1 EStG auf Dritte oder aus einem sonstigen Ausfall von WG iSd § 20 Abs 1 EStG (zB Aktien, Anleihen, Forderungen). D... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gem § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter diese ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1410 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Nach § 20 Abs 3 S 1 EStG gehören zu den Einkünften aus KapVerm auch besondere Entgelte und Vorteile, die neben den in § 20 Abs 1 und 2 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Dabei enthält § 20 Abs 3 EStG keinen selbstständigen Besteuerungstatbestand, sondern nur eine Klarstellung des Umfangs der Einnahmen nach § 2... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.5 Die "Subprimekrise" als Beispiel

Rz. 240 Ein Beispiel für eine extreme Marktsituation ist die "Subprimekrise", an der gleichzeitig die vielfältigen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Risikoarten deutlich werden. Extrem niedrige Zinssätze führten in den USA dazu, dass in großem Umfang Kredite an Privatpersonen vergeben wurden, die nur eine geringe Bonität besaßen. Naturgemäß besteht in diesem sogenannten "... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.8.2 Aufgaben der NPE-Abwicklungseinheiten

Rz. 39 Bei der Gestaltung der NPE-Abwicklungseinheiten sind die Besonderheiten der eigenen NPE-Portfolios zu berücksichtigen, also z. B. die Spezifikationen im Privat- oder Firmenkundengeschäft (→ BTO 1.2.5 Tz. 1, Erläuterung). Dabei sollte auch auf die verschiedenen Arten der jeweils hauptsächlich verwendeten Sicherheiten geachtet werden, die ggf. verwertet werden müssen. H... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Vorschrift regelt, welche Einnahmen zu Einkünften aus KapVerm führen. Gem § 2 Abs 1 Nr 5 EStG unterliegen der ESt Einkünfte aus KapVerm, die der StPfl während des VZ erzielt. Der sachliche Umfang des Besteuerungstatbestandes ist gem § 2 Abs 1 S 2 EStG in § 20 EStG geregelt. Einkünfte aus KapVerm sind, ausweislich des § 2 Abs 2 Nr 2 S 2 ES... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.5 Umgang mit gehebelten Transaktionen

Rz. 140 Institute mit einem Portfolio an gehebelten Transaktionen haben bei der Festlegung ihrer Strategie auch die Anforderungen von Abschnitt 4.3.2 (Gehebelte Transaktionen) der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung zu beachten (→ AT 4.2 Tz. 1, Erläuterung). Die EBA erwartet von den Instituten zunächst, dass sie eine für alle relevanten Geschäftsbereiche übe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3 Bildung von Risikovorsorge in der Krise

Rz. 28 Nach IFRS 9 muss eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos auf der Grundlage quantitativer und qualitativer Auslöser zur Identifizierung signifikanter Veränderungen über die gesamte erwartete Laufzeit eines Engagements beurteilt werden. Nach Einschätzung der EBA war die Anwendung öffentlicher oder privater Moratorien, die darauf abzielten, die negativen systemische... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Abtretung

Rn. 1396 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Abtretung oder auch Zession genannt ist die vertragliche Übertragung einer Forderung v alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar), § 398 BGB. Es handelt sich um den Austausch des Gläubigers durch Rechtsgeschäft ohne Änderung des Schuldners oder des Inhalts der Forderung. Die Abtretung kann nach § 20 Abs 2 S 2 EStG nur... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bga) Privates Darlehen

Rn. 1373 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine private Darlehensforderung, die nach dem 31.12.2008 begründet wurde, wird von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst (s BMF v 14.05.2025, BStBl I 2025, 1330 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 58). Die Teilrückzahlung, also die Nichtrückzahlung eines Teilbetrages (teilweiser Ausfall), ist als Rückzahlung iSv § 20 Abs 2 S 2 EStG einer Veräußerung gl... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Zaruk/Weigl, MaRisk Literaturverzeichnis

Hinweis zur Benutzung des Literaturverzeichnisses: Sofern es sich bei den Autoren bzw. Herausgebern um Organisationen handelt, sind die aufgeführten Werke i. d. R. auf der Internetseite der jeweiligen Organisation verfügbar. Achtelik, Olaf, in: Herzog, Felix (Hrsg.), Geldwäschegesetz, 5. Auflage, München, 2023, § 24c KWG, § 25h KWG und § 6 GwG. ACI Deutschland e. V. – Arbeitsg... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7.6 Berücksichtigung erwarteter und unerwarteter Verluste

Rz. 84 Im Rahmen der Risikoquantifizierung sind sowohl erwartete als auch unerwartete Verluste zu berücksichtigen. Der erwartete Verlust ("Expected Loss", EL) ist der statistische durchschnittliche Verlust, den ein Institut über einen bestimmten Zeitraum hinweg erwartet. Der unerwartete Verlust ("Unexpected Loss", UL) ist der darüberhinausgehende Gesamtverlust, der aus einem... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelfälle

Rn. 1675 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Ertraglosigkeit einer GmbH reicht für sich allein genommen zur Verneinung der Einkünfterzielungsabsicht nicht aus (BFH BFH/NV 1999, 1323). Rn. 1676 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Obgleich bei GmbH-Anteilen die Möglichkeit einer kurzfristigen Realisierung steuerfreier Kursgewinne aufgrund eines fehlenden funktionsfähigen Marktes eingeschränk... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Systematisierung von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 22 Als besondere Ausprägungen von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken gelten die folgenden Risiken:[1] Das "Terminrisiko" beschreibt die Gefahr, dass der Eingang von Geldern hinsichtlich Zuflusszeitpunkt oder -betrag in einer für die Bank ungünstigen Weise von der Erwartung abweicht, d. h. das Risiko einer durch Markthemmnisse oder die Gegenpartei verschuldeten, unpla... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.1.3.1 Analyse der Finanzlage des Kreditnehmers

Rz. 63 Die Institute sollten sowohl die aktuelle als auch die projizierte Finanzlage des Kreditnehmers einschließlich der Bilanzen sowie die Quelle der Rückzahlungsfähigkeit zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (z. B. anhand der Schuldendienstfähigkeit) auch im Fall möglicher widriger Ereignisse analysieren. Zu diesem Zweck sollten auch Sensitivitätsanalysen durchgef... mehr