Wer als Anwalt finanziell ins Trudeln kommt, verliert nicht nur schnell seine mühsam aufgebaute Anwaltskanzlei, er verliert häufig zugleich das Recht, seinen erlernten Beruf auszuüben und damit die reale Chance, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen.mehr
Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen nimmt seit August 2022 kontinuierlich zu. 1.362 wurden laut Statistischem Bundesamt im Februar 2023 beantragt - 20 Prozent mehr als im Vorjahresmonat. Der Begriff Insolvenz wird auch für den Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. Dieses dient der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger. In diesem Top-Thema erfahren Sie, welche wichtige Rolle Sozialversicherungsrecht, Lohnsteuerrecht und Arbeitsrecht bei der Involvenz spielen.mehr
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Richtiger Adressat einer Prüfungsanordnung nach Insolvenzeröffnung ist nach einem Urteil des FG München der Insolvenzverwalter.mehr
Zur Rechtsanwaltschaft zugelassene Insolvenzverwalter sind verpflichtet, Rechtsmittelschriften in Insolvenzverfahren elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) einzureichen.mehr
Mit dem „Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen“ (SanInsKG) hat der Gesetzgeber die Regeln zur Insolvenzantragspflicht wegen Überschuldung modifiziert.mehr
Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, kann eine GmbH auch bei Wegfall der Insolvenzgründe nicht fortgesetzt werden.mehr
In welchem Umfang kann eine GmbH & Co. KG, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, einen Vorsteuerabzug für Leistungen des Insolvenzverwalters beanspruchen?mehr
Nur wenige angeschlagene Unternehmen machen einer Auswertung zufolge bislang von der neuen Möglichkeit zur Sanierung außerhalb eines Insolvenzverfahrens Gebrauch.mehr
Es erfolgt keine erneute Verlängerung der bis zum 30.4.2021 ausgesetzten Insolvenz-Antragspflicht bei pandemiebedingt überschuldeten Unternehmen. Neben den zahlungsunfähigen Unternehmen sind damit ab dem 1.5.2021 nunmehr auch Unternehmen bei Überschuldung wieder zur Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet. Aber auch gesunde Unternehmen sollten das Risiko einer möglichen Insolvenz nicht unterschätzen und den Handlungsbedarf prüfen.mehr
Durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz gab es in der Insolvenzordnung nicht nur im Bereich der Insolvenzantragsgründe wichtige Änderungen.mehr
Das "StaRUG", das Teil des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes ist, hat eine neue außerinsolvenzrechtliche Möglichkeit der Unternehmenssanierung eröffnet.mehr
Das "StaRUG", das Teil des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes ist, hat u. a. eine gesetzliche Normierung der Pflicht zur Schaffung eines Risikofrüherkennungssystems für Geschäftsleiter gebracht.mehr
Das "StaRUG", das Teil des Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetzes ist, hat eine gesetzliche Normierung von Hinweispflichten für steuerliche Berater gebracht, die Jahresabschlüsse erstellen und in diesem Zusammenhang wirtschaftliche Schwierigkeiten von Mandanten feststellen.mehr
Durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz hat es wichtige Änderungen bei der Stellung von Insolvenzanträgen gegeben, insbesondere im Bereich der Insolvenzantragsgründe.mehr
Durch das Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) ist seit Jahresbeginn das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) umgesetzt worden, das auch für Steuerkanzleien von großer Bedeutung ist. Außerdem gibt es zahlreiche wichtige Änderungen in der Insolvenzordnung.mehr
Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis können sich gegen unterschiedliche insolvenzrechtliche Vermögensbereiche richten. Hierzu gehören der vorinsolvenzrechtliche Vermögensteil, die Insolvenzmasse und das insolvenzfreie Vermögen.mehr
Die Reform Insolvenzrecht trat zum 1.1. in Kraft. Ihr Hauptziel ist es, angeschlagenen Firmen - mit denen in Folge von Corona vermehrt zu rechnen ist - zu helfen, sich aus eigener Kraft und Verantwortung im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens selbst zu retten. Dazu liefert der Restrukturierungsrahmen ein neues Instrument. Zugleich wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.mehr
Der Umsatzsteueranspruch für einen Besteuerungszeitraum, in dem der Unternehmer einem Eröffnungsverfahren mit vorläufiger Eigenverwaltung nach § 270a InsO unterliegt, ist weder nach § 55 Abs. 2 InsO noch nach § 55 Abs. 4 InsO eine Masseverbindlichkeit. Auch eine analoge Anwendung dieser Vorschriften kommt nicht in Betracht.mehr
Das Hessische FG hat entschieden, dass kein Vollstreckungsschutz zu gewähren ist bei einem bereits vor der COVID-19-Pandemie beantragten Insolvenzverfahren.mehr
Wenn der Gläubiger Kenntnis von einer Herabsetzung der Hafteinlage hat, kann er etwaige Ansprüche gegen den Kommanditisten wegen einer Einlagerückgewähr nur innerhalb von fünf Jahren geltend machen. Auf die Eintragung der herabgesetzten Hafteinlage kommt es dann nicht an.mehr
Einspruchsverfahren werden in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einspruchsführers unterbrochen. Die Regelungen über die Aufnahme eines Aktivprozesses gemäß § 85 InsO sind bezüglich der Aufnahme des Einspruchsverfahrens durch das Finanzamt nicht analog anwendbar.mehr
Der Insolvenzverwalter kann nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wählen, ob er einen Vertrag, bei dem beide Seiten ihre Hauptleistungspflichten noch nicht vollständig erfüllt haben, erfüllen will oder nicht.mehr
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners hindert nicht eine Vollstreckung von ersatzweise angeordneter Ordnungshaft. Auch das Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 InsO greift nicht. Anders hätte es gem. § 240 ZPO bezüglich eines festgesetzten Ordnungsgeldes ausgesehen. mehr
Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst.mehr
Wird über das Vermögen einer Personengesellschaft ein Insolvenzverfahren eröffnet, so führt das im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu einem Wegfall des Verschonungsabschlags.mehr
Vereinnahmt der Insolvenzverwalter im Rahmen der Eigenverwaltung das Entgelt für eine vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgeführte Leistung, begründet dies eine Masseverbindlichkeit.mehr
Da das Recht auf Vorsteuerabzug mit dem Leistungsbezug entsteht, kommt es für das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot auf den Besitz der Rechnung nicht an. Das gilt auch dann, wenn der Anspruch auf Vorsteuerabzug auf einem Verzicht auf die Steuerfreiheit beruht.mehr
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass die Einkommensteuer auf den Gewinnanteil einer insolventen Personengesellschaft keine Masseverbindlichkeit darstellt.mehr
Ein Insolvenzverwalter muss nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit erneut kündigen, um die Entstehung eines Anspruchs auf Annahmeverzugslohn als Neumasseverbindlichkeit zu verhindern. Er darf sich nicht darauf verlassen, dass eine bereits ausgesprochene Kündigung wirksam ist, urteilte das BAG.mehr
Zahlt ein Kommanditist ohne rechtlichen Grund eine gewinnunabhängige Ausschüttung an die Kommanditgesellschaft zurück, ist sein daraus resultierender Rückzahlungsanspruch keine Insolvenzforderung.mehr
Der Kommanditist kann seine Haftungseinlage vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens auch durch Befriedigung von einzelnen Gesellschaftsgläubigern erbringen. Er wird damit auch im Verhältnis zu anderen Gläubigern von seiner Haftung nach § 171 Abs. 1 HGB in Höhe des Nennbetrags der getilgten Forderung frei.mehr
Der Buchgewinn ist grundsätzlich im Jahr des gerichtlichen Beschlusses zu erfassen. Bei einer Betriebsaufgabe vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt jedoch ein in das Jahr der Aufstellung der Aufgabebilanz zurückwirkendes Ereignis vor.mehr
Nach Insolvenzeröffnung entstandene Einkommensteuer-Nachzahlungen, die auf Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit beruhen, stellen keine Masseverbindlichkeiten des Insolvenzverwalters dar, sondern richten sich gegen das insolvenzfreie Vermögen des Insolvenzschuldners.mehr
Wird die Restschuldbefreiung erteilt, sind dadurch wegfallende betriebliche Verbindlichkeiten als Ertrag zu erfassen. Dabei stellt sich die Frage, ob bei einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe die steuerliche Gewinnrealisierung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung oder Aufgabe zurückwirkt oder ob sie erst im Zeitpunkt der wirksamen Erteilung der Restschuldbefreiung stattfindet. mehr
Die weitere Belieferung mit Energie nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Abnehmers, erfolgt grundsätzlich an die Insolvenzmasse, solange der Insolvenzverwalter die Erfüllung nicht ablehnt. Insbesondere entstehen in der Regel keine sog. Neuverbindlichkeiten, die natürliche Personen im Privatinsolvenzverfahren aus ihrem insolvenzfreien Vermögen zu begleichen haben. Die Realofferte durch Bereitstellen der Versorgungsleistungen richtet sich bei vermieteten Gebäuden entweder an den Verwalter oder an die Mieter.mehr
Durch BMF-Schreiben vom 10.12.2015 wurde der Anwendungserlass zur AO wiederholt geändert. Dabei haben sich auch Änderungen zu § 251 AO ergeben.mehr
Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Gesellschaft beginnt ein neues, (höchstens) 12 Monate umfassendes, i. d. R. abweichendes Geschäftsjahr (sog. Insolvenzgeschäftsjahr, § 155 Abs. 2 Satz 1 InsO).mehr
Insolvenzverwalter können vom Finanzamt regelmäßig Einsicht in die den insolventen Schuldner betreffenden steuerlichen Unterlagen verlangen, ohne dass das Steuergeheimnis dem entgegensteht.mehr
Die Einwendung, ein Schuldner habe sich die Eröffnungszuständigkeit eines ausländischen Gerichts durch Täuschung erschlichen, muss der Gläubiger durch Einlegung eines Rechtsbehelfs im Eröffnungsstaat geltend machen. Einer im EU-Ausland erteilten Restschuldbefreiung kann dieser Einwand vor einem deutschen Gericht nicht entgegengehalten werden.mehr
Unternehmer können nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens den Vorsteuerabzug auch aus den von Insolvenzverwaltern erbrachten Leistungen in Anspruch nehmen.mehr
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass der im Verbraucherinsolvenzverfahren bestellte Treuhänder die Steuererklärung (mit-)unterschreiben muss.mehr
Wohnungseigentumsgemeinschaften müssen für die von ihnen beschäftigten Hausmeister, Reinigungskräfte usw. keine Insolvenzgeldumlage entrichten. Das hat das Bundessozialgericht bestätigt.mehr
Für die Frage, ob eine erteilte Lizenz nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Lizenzgebers fortbesteht oder ob der Insolvenzverwalter die Möglichkeit hat, die Nichterfüllung des Lizenzvertrages zu wählen, kommt es maßgeblich auf die konkrete Ausgestaltung der vertraglichen Abrede zwischen den Lizenzparteien an.mehr
Widerspricht der Schuldner einer angemeldeten Forderung im Insolvenzverfahren nur insoweit, als er sich gegen den Rechtsgrund der vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung wendet, dann kann nach beendetem Insolvenzverfahren aus der Eintragung in die Tabelle die Vollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden.mehr