Unter Insolvenz versteht man den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner. Dadurch wird die Insolvenzantragspflicht ausgelöst. Der Begriff Insolvenz wird auch für den Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. Dieses dient der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger. In diesem Top-Thema erfahren Sie, welche wichtige Rolle Sozialversicherungsrecht, Lohnsteuerrecht und Arbeitsrecht bei der Involvenz spielen.mehr
Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer eines zahlungsunfähigen Arbeitgebers für die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ab. Wie sieht es jedoch mit dem Anspruch aus, wenn bereits zur Vertragsunterzeichnung Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Arbeitgebers bestand?mehr
Weitere Produkte zum Thema:
Das Sozialgericht Mainz hatte zu entscheiden, wie hoch der Insolvenzgeldanspruch eines Arbeitnehmers ist, der zuvor ein sittenwidrig niedriges Arbeitsentgelt erhalten hatte. Das Urteil und die Hintergründe im Überblick.mehr
Arbeitnehmer, die ihr Arbeitsentgelt nur teilweise oder gar nicht mehr erhalten, weil ihr Arbeitgeber insolvent ist, können Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Informationen zum Insolvenzgeld.mehr
Die Agentur für Arbeit muss laut einem SG-Urteil kein Insolvenzgeld zahlen, wenn der Arbeitnehmer das ihm zustehende Arbeitsentgelt nicht nachweisen kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.mehr
Wohnungseigentumsgemeinschaften müssen für die von ihnen beschäftigten Hausmeister, Reinigungskräfte usw. keine Insolvenzgeldumlage entrichten. Das hat das Bundessozialgericht bestätigt.mehr
Die Insolvenzgeldumlage schützt Arbeitnehmer vor dem Lohnausfall bei einer Insolvenz. Sie ist von den Arbeitgebern an die Krankenkassen zu überweisen. Den Hintergrund, die Berechnung, die Fälligkeit und Informationen zur Verbuchung erfahren Sie im folgenden Beitrag.mehr
Nach § 170 SGB III (bis 31.3.2012: § 188 SGB III) kann ein Arbeitnehmer vor seinem Antrag auf Insolvenzgeld Lohnansprüche an eine Bank entgeltlich übertragen, d.h. seinen Insolvenzgeldanspruch vorfinanzieren lassen.mehr