Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeld

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Abtretung des Arbeitslohns

Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Die Abtretung des Anspruchs auf > Arbeitslohn richtet sich nach § 398 BGB. Soweit der Arbeitslohn unpfändbar ist (vgl §§ 850ff ZPO), kann er auch nicht wirksam abgetreten werden (vgl § 400 BGB; BAG 96, 266 vom 21.11.2001 – 9 AZR 692/99, DB 2001, 650). Eine allgemeine Gehaltsabtretung umfasst nicht den Erstattungsanspruch gegen das FA nach ein... mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Arbeitsförderung

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 148 – ET: 09/2026 Leistungen nach dem SGB III an ArbN sind nach § 3 Nr 2 Buchst a/b EStG steuerfrei (> R 3.2 LStR), können aber dem > Progressionsvorbehalt Rz 9/1 unterliegen (vgl § 32... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 67 ist im Zuge der schnell zunehmenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) mit spürbaren Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung wieder mit Gesetzestext belegt worden. Ausgangsüberlegung des Gesetzgebers der 19. Legislaturperiode war, dass für einzelne Branchen die Maßnahmen zur Vermeidung des COVID-19 in Teilen zum erheblichen bis vollständigen A... mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.2.2 Einheitliche Pauschsteuer bei pauschaler Beitragspflicht zur Sozialversicherung (Abs. 2)

Rz. 27 Der Arbeitgeber kann nach § 40a Abs. 2 EStG LSt, SolZ und KiSt für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 oder § 8a SGB IV mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz erheben, wenn er für diese Beschäftigungen pauschale Beiträge zur Sozialversicherung nach § 168 Abs. 1 Nr. 1b oder 1c, nach § 172 Abs. 3 oder 3a SGB VI oder nach § 27... mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern

Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer Ungleichbehandlung mit Schuldnern kommen, die nur ein... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Arbeitslosenversicherung / 2 Leistungen

Leistungsrechtlicher Kern der Arbeitslosenversicherung sind die im SGB III geregelten Entgeltersatzleistungen. Dies sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung, Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit, Übergangsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall, Insolvenzgeld bei Zahlungsunf... mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.3 Gesetzliche Versicherungs- und Versorgungsansprüche

Gem. § 850i Abs. 3 ZPO bleiben die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art unberührt. Diese Bestimmungen gehen den §§ 850 ff. ZPO als Spezialregelungen vor. Zu den Versicherungsgesetzen gehören insbesondere die Leistungen der Sozialversicherung nach SGB. Ansprüche auf laufende Geldle... mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Mutterschaftsgeld / 3.3.2 Insolvenzverfahren

Kann der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur Zahlung des Zuschusses für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach rechtskräftiger Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse bis zur zulässigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses wegen Zahlungsunfähigkeit nicht erfüllen, erhält die Frau den Zuschuss durch die Krankenkasse.[1] Gleic... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 5 Berechnung des Insolvenzgeldes

Ausgangspunkt für die Leistungsberechnung ist das Brutto-Arbeitsentgelt im Insolvenzgeldzeitraum, begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (2026: 8.450 EUR/bundeseinheitlich), abzüglich: mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 4 Höhe des Insolvenzgeldes

Das Insolvenzgeld ist in der Höhe des Netto-Arbeitsentgelts zu zahlen, das der Arbeitnehmer für den Insolvenzgeldzeitraum von seinem Arbeitgeber noch beanspruchen kann.[1] Dieses Arbeitsentgelt darf im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verjährt oder aufgrund von abgelaufenen (tariflichen oder vertraglich vereinbarten) Ausschlussfristen verfallen sein. Das Insolvenzgeld ... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / Zusammenfassung

Überblick Das Insolvenzgeld ist eine arbeitgeberumlagefinanzierte Sozialleistung der Bundesagentur für Arbeit. Abgesichert werden die Arbeitsentgeltansprüche der Arbeitnehmer in den letzten 3 Monaten vor der Insolvenz des Arbeitgebers. Im Beitrag werden zunächst die Anspruchsvoraussetzungen für das Insolvenzgeld sowie die Höhe des Insolvenzgeldes behandelt. Darüber hinaus wi... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 1.1 Umfang des ausstehenden Arbeitsentgelts

Das ausstehende Arbeitsentgelt umfasst insbesondere nicht erhaltenes Nettoarbeitsentgelt (einschließlich der Sonderzahlungen, wie z. B. Weihnachtsgeld), zusätzliche Urlaubsgelder und Provisionen, die den 3 Monaten mit Insolvenzgeld-Anspruch zuzuordnen sind. Für Arbeitsentgeltansprüche, die tariflichen Ausschlussfristen unterliegen und deshalb verfallen sind, wird kein Insolvenz... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 11.1 Anspruch der Krankenkasse

Dritte haben Anspruch auf Insolvenzgeld, soweit der Arbeitnehmer vor seinem Antrag auf Insolvenzgeld Ansprüche auf Arbeitsentgelt diesem Dritten übertragen hat. Erfüllt ein zahlungsunfähiger Arbeitgeber den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht und zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers deshalb Krankengeld[1], geht der Arbeitsentgelt... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 6.2 Übergang der Ansprüche

Mit der Stellung des Antrags auf Insolvenzgeld geht der Arbeitsentgeltanspruch, für den Insolvenzgeld gezahlt wird, auf die Bundesagentur für Arbeit über.[1] Der Arbeitnehmer darf den Anspruch nicht mehr gerichtlich geltend machen. Hatte der Arbeitnehmer bereits Klage auf Zahlung des Arbeitsentgelts erhoben, bevor er den Antrag auf Insolvenzgeld gestellt hat, muss der Arbeit... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 7 Vorschusszahlung

Die Agentur für Arbeit kann nach pflichtgemäßem Ermessen einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld zahlen, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist, das Arbeitsverhältnis tatsächlich und rechtlich beendet ist und die Voraussetzungen für den Anspruch auf Insolvenzgeld mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt werden.[1] Der Anspruch kann nicht nur von dem betroffen... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer, die bei Insolvenz des Arbeitgebers (Insolvenzereignis) für einen Zeitraum von max. 3 Monaten (Insolvenzgeldzeitraum) noch Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. 1.1 Umfang des ausstehenden Arbeitsentgelts Das ausstehende Arbeitsentgelt umfasst insbesondere nicht erhaltenes Nettoarbeitsentgelt (einschließlich der Sonderzahlungen, wie z.... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 10.3 Auskunftspflicht

§ 316 Abs. 1 SGB III begründet unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Insolvenzgeld-Regelung die Auskunftspflicht des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer, des Insolvenzverwalters und sonstiger Personen, die Einblick in die Arbeitsentgeltunterlagen hatten (z. B. vorläufiger Insolvenzverwalter, Steuerberater, Mitarbeiter von Datenverarbeitungsfirmen). Die Auskunftspflicht umfasst... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 2 Insolvenzereignis

Voraussetzung für den Anspruch auf Insolvenzgeld ist der Eintritt eines Insolvenzereignisses. Insolvenzereignisse sind: die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers, die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 6.1 Agenturen für Arbeit

Die Gewährung des Insolvenzgeldes erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers (oder Dritter). Gezahlt wird das Insolvenzgeld von den Agenturen für Arbeit. Der Antrag soll möglichst mit dem Formular der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Darauf können alle für die Bewilligung erforderlichen Angaben gemacht werden. Der Antrag ist bei der für den Bezirk der Entgeltabrechnungsst... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.1 Insolvenzgeldfähiges Arbeitsentgelt

Zum insolvenzgeldfähigen Arbeitsentgelt gehören alle Geld- und Sachleistungen, die der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis als Gegenwert für die geleistete Arbeit zu beanspruchen hat. Laufendes Arbeitsentgelt sowie Einmalzahlungen, die sich eindeutig der Arbeitsleistung bestimmter Kalendertage im Insolvenzgeldzeitraum zuordnen lassen, sind in voller Höhe (maximal bis zur B... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 9 Finanzierung

Die Bundesagentur für Arbeit zieht die Umlage für das Insolvenzgeld nicht selbst von den Arbeitgebern ein. Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Insolvenzgeldumlage ist nach einem bestimmten Prozentsatz (Umlagesatz) aus dem zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelt eines Arbeit... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 10 Pflichten des Arbeitgebers

10.1 Mitteilung über den Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse dem Betriebsrat oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, den Arbeitnehmern unverzüglich bekannt zu geben. 10.2 Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung Der Insolvenzverwal... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 11 Insolvenzgeldanspruch für Dritte

11.1 Anspruch der Krankenkasse Dritte haben Anspruch auf Insolvenzgeld, soweit der Arbeitnehmer vor seinem Antrag auf Insolvenzgeld Ansprüche auf Arbeitsentgelt diesem Dritten übertragen hat. Erfüllt ein zahlungsunfähiger Arbeitgeber den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht und zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers deshalb Krankenge... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 6 Antrag

6.1 Agenturen für Arbeit Die Gewährung des Insolvenzgeldes erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers (oder Dritter). Gezahlt wird das Insolvenzgeld von den Agenturen für Arbeit. Der Antrag soll möglichst mit dem Formular der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Darauf können alle für die Bewilligung erforderlichen Angaben gemacht werden. Der Antrag ist bei der für den Bezirk ... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 8 Sozialversicherungsbeiträge

Die Agentur für Arbeit zahlt neben dem Insolvenzgeld auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1], der ordnungsgemäß auf Arbeitsentgelte für den Insolvenzgeldzeitraum entfällt und bei Eintritt des Insolvenzereignisses noch nicht gezahlt ist. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann ebenfalls beansprucht werden. Dies vermeidet, dass dem A... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 3.1 Beginn vor Insolvenzereignis

Der Insolvenzgeldzeitraum kann aber auch längere Zeit vor dem Insolvenzereignis liegen. Sofern ein Arbeitnehmer in Unkenntnis des Insolvenzereignisses weitergearbeitet hat, besteht Anspruch auf Insolvenzgeld für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses. Insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis bereits vor Eintritt der Insolvenz beendet war... mehr

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Insolvenzgeld als Absicherung von Arbeitsentgelt

Zusammenfassung Überblick Das Insolvenzgeld ist eine arbeitgeberumlagefinanzierte Sozialleistung der Bundesagentur für Arbeit. Abgesichert werden die Arbeitsentgeltansprüche der Arbeitnehmer in den letzten 3 Monaten vor der Insolvenz des Arbeitgebers. Im Beitrag werden zunächst die Anspruchsvoraussetzungen für das Insolvenzgeld sowie die Höhe des Insolvenzgeldes behandelt. Da... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 1.2 Einstellung von Arbeitnehmern nach Insolvenzeröffnung

Werden Arbeitnehmer nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt, kann ein Anspruch auf Insolvenzgeld nur dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer eine Schlüsselfunktion ausübt. Voraussetzung ist, dass die Einstellung zwingend notwendig war, um die unmittelbare Betriebsschließung zu verhindern. Dies kann insbesondere dann infrage kommen, wenn eine Spez... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.2.1 Zuordnung von Sonderzahlungen

Ist eine Sonderzuwendung (z. B. Weihnachtsgeld) im Insolvenzgeldzeitraum zu zahlen, hängt die Berücksichtigung im Rahmen des Insolvenzgeldes von der arbeitsvertraglichen Vereinbarung (Tarifvertrag, Einzelarbeitsvertrag) ab. Besteht bei vorherigem (unterjährigen) Ausscheiden des Arbeitnehmers ein zeitanteiliger Anspruch auf die Sonderzuwendung (z. B. anteilige Zahlung bei Ein... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.2.2 Zuordnung von Sonderzahlungen mit Stichtagsregelung

Anders verhält es sich, wenn es sich bei der Sonderzuwendung um eine "echte" Stichtagsregelung handelt (z. B. ein Anspruch auf die Sonderzuwendung, wenn sich der Arbeitnehmer am 1.5. in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet). In diesem Fall besteht Anspruch auf die volle Sonderzuwendung im Rahmen des Insolvenzgeldes, wenn der Stichtag im Insolvenzgeldzeitraum liegt. mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 10.1 Mitteilung über den Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse dem Betriebsrat oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, den Arbeitnehmern unverzüglich bekannt zu geben. mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.3 Arbeitsentgelte außerhalb des Insolvenzgeldzeitraums

Arbeitsentgeltansprüche, die für Zeiten vor oder nach dem Insolvenzgeldzeitraum zu beanspruchen sind, sind nicht insolvenzgeldfähig. Ansprüche für die Zeit vor dem Insolvenzgeldzeitraum können, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, beim Insolvenzverwalter als Insolvenzforderungen angemeldet werden. Arbeitsentgeltansprüche für die Zeit nach der Eröffnung des Verfah... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.2 Anteiliges Arbeitsentgelt

Dies sind Ansprüche auf Leistungen, die anteilig der Arbeitsleistung in mehreren Entgeltabrechnungszeiträumen zuzuordnen sind und zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Sie sind insolvenzgeldfähig, soweit sie einer Arbeitsleistung im Insolvenzgeldzeitraum zuzuordnen sind. Entscheidend für die Zuordnung des Arbeitsentgelts zum Insolvenzgeldzeitraum ist die Frage, wann das ... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 11.2 Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt

Die Agentur für Arbeit muss der Vorfinanzierung von Arbeitsentgelten zustimmen, die vor dem Insolvenzereignis übertragen oder verpfändet wurden. Anderenfalls hat der neue Gläubiger oder Pfandgläubiger keinen Anspruch auf Insolvenzgeld für diese Arbeitsentgeltansprüche. Die Agentur für Arbeit darf der Übertragung oder Verpfändung nur zustimmen, wenn Tatsachen die Annahme rech... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 2.1 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Insolvenzereignis ist der Tag, an dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet worden ist. Bei einer Personengesellschaft ist es nicht erforderlich, dass über das Privatvermögen der persönlich haftenden Gesellschafter ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. In den Fällen, in denen der Antrag auf Verfahrenseröffnung vor dem Insolvenzgericht abgewi... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 10.2 Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung

Der Insolvenzverwalter hat auf Verlangen der Agentur für Arbeit eine Insolvenzgeldbescheinigung auszustellen. Falls ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet oder der Betrieb vollständig eingestellt worden ist, trifft diese Verpflichtung den Arbeitgeber. In der Insolvenzgeldbescheinigung ist die Höhe des Arbeitsentgelts im maßgeblichen Insolvenzgeldzeitraum sowie die ... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 3 Insolvenzgeldzeitraum

Der Insolvenzgeldzeitraum umfasst grundsätzlich die letzten 3 Monate (nicht Kalendermonate) des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis des insolventen Arbeitgebers. Der Tag, an dem das Insolvenzereignis eintritt, gehört nicht zum Insolvenzgeldzeitraum (z. B. der Tag der Gerichtsentscheidung). Praxis-Beispiel Berechnung Insolvenzgeldzeitraum Das Insolvenzverfahren über d... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 2.2 Beendigung der Betriebstätigkeit

Dieses Insolvenzereignis liegt vor, wenn die Betriebstätigkeit im Inland vollständig beendet war und wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt. Als Tag der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit ist der Tag anzusehen, an dem die... mehr

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Insolvenzgeld als Absicheru... / 3.2 Kenntnis von der Insolvenz

Hat ein Arbeitnehmer nach einer Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse (am 15.6.) noch bis zum 30.6. gearbeitet, jedoch erst am 15.7. vom Abweisungsbeschluss Kenntnis erlangt, umfasst der 3-monatige Insolvenzgeldzeitraum die Zeit bis zu dem Tag, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Insolvenz erlangt hat. Weil das Arbeitsverhältnis vor der Kenntnisnahme endete, daue... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.6 Grundabsetzbetrag (Abs. 2)

Rz. 65 Abs. 2 enthält eine Sonderregelung zur Absetzung von Beiträgen zu öffentlichen oder privaten Versicherungen (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3), geförderten Altersvorsorgebeiträgen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und notwendigen Ausgaben i. S. v. Abs. 1 Satz 1 Nr. 5. Die Sonderregelung definiert einen Freibetrag als pauschalierten Absetzbetrag, der nicht nur den Leistungsberechtigten zur ... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.11 Sonstige nicht zu berücksichtigende Leistungen nach § 11a

Rz. 52 Nachzahlungen nach dem AsylbLG, die darauf beruhen, dass diese Leistungen zuvor zu Unrecht vorenthalten worden waren, sind nicht nach § 11 als Einkommen zu berücksichtigen (BSG, Urteil v. 25.6.2015, B 14 AS 17/14 R). § 11a Abs. 1 enthalte in Bezug auf zu berücksichtigendes Einkommen nur eine lückenhafte Regelung, wie schon die Rechtsprechung zu den gemischten Bedarfsg... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
aaaasdasda
Sauer, SGB II § 11a Nicht z... / 2.1 Abgrenzungen

Rz. 16 Welche Einnahmen nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind, wird für § 11a abschließend geregelt. Weitere Einnahmen, die von der Berücksichtigung als Einkommen freigestellt werden, können sich aus der Rechtsverordnung nach § 13 Abs. 1, der GrusiGV ergeben. Insoweit bestehen keine verfassungsrechtlichen Problematiken, auf Einzelfragen wird bei der konkreten Vorschrif... mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U... mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.2 Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rz. 46 Abs. 1 entspricht inhaltlich weitgehend der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Verändert wurde einerseits die Gewichtung der einzelnen Ziele der Arbeitsförderung. Außerdem wurde die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit neu in Abs. 1 aufgenommen. Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur sowie die Einpassung in die Regierungspolitik sind weiterhin wichtige Zi... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.4 Versicherungsrecht und Entgeltersatzleistungen

Rz. 16 Seit 1.2.2006 sind auch Schüler bei anschließendem Wehr- oder Zivildienst in die Arbeitslosenversicherung einbezogen (§ 26). Gesetzlicher Wehrdienst ist stets versicherungspflichtig. Beschäftigungen in geförderten Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind versicherungsfrei (§ 27). Ausländische Besatzungsmitglieder auf deutschen Seeschiffen sind gemäß § 28 versicherungsfrei. Sei... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h... mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
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Sauer, SGB II, SGB II § 16e... / 2.6 Leistungsverfahren

Rz. 97 Die Leistungen zur Förderung der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in Arbeitsverhältnisse setzen einen Antrag des Arbeitgebers voraus (Abs. 1 Satz 1). Die Erforderlichkeit eines Antrages auf Förderung ergibt sich bereits aus § 37 Abs. 1 und musste deshalb nicht nochmals ausdrücklich in Abs. 1 aufgenommen werden. Leistungsbegründendes Ereignis ist die Aufnahme der... mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
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Sauer, SGB II § 16d Arbeits... / 2.6 Weitere rechtliche Aspekte der Arbeitsgelegenheiten (Abs. 7 und 8)

Rz. 36 Jobcenter handeln wie jeder andere öffentliche Auftraggeber (vgl. § 98 Nr. 2 GWB). Sie können insbesondere auch Dritte fördern, die Arbeitsgelegenheiten schaffen. Darin liegen keine vergaberechtlichen Beschränkungen, weil kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 Abs. 1 GWB vorliegt, sondern gesetzlich vorgesehene Leistungen bewilligt werden. In einem Antrags- und Bewil... mehr