Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeld

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / III. Praxis der Insolvenzgeld-Vorfinanzierung

Rz. 28 Bereits unter der Geltung der KO hatte sich die Praxis einer Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes (damals: Konkursausfallgeldes) herausgebildet. Im Moment der Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters liegt ein Insolvenzereignis (noch) nicht vor. Eine Auszahlung von Insolvenzgeld ist jedoch erst nach dem Eintritt des Insolvenzereignisses möglich. Um eine Fortfüh...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / C. Insolvenzgeld

I. Gesetzliche Grundlagen Rz. 5 Die gesetzlichen Grundlagen des Insolvenzgeldanspruchs finden sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. 1. Europarechtliche Vorgaben Rz. 6 Europarechtliche Vorgaben für den Anspruch und Bezug von Insolvenzgeld ergeben sich aus der Richtlinie 2008/94/EG (im Folgenden: Arbeitnehmerschutz-RL), die den Schutz der Arbeitnehmer bei Za...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / IV. Ausschluss des Anspruchs auf Insolvenzgeld

Rz. 30 § 166 SGB III regelt drei Tatbestände, in denen der Anspruch auf Insolvenzgeld trotz bestehenden Anspruchs auf Arbeitsentgelt ausgeschlossen ist:mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / V. Höhe des Insolvenzgelds

Rz. 31 Insolvenzgeld wird i.H.d. Nettoarbeitsentgelts gezahlt, § 167 Abs. 1 SGB III. Dabei ist das der Berechnung des Insolvenzgeldes zugrunde zu legende Bruttoarbeitsentgelt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzt (in 2021 7.100 EUR in den alten und 6.700 EUR in den neuen Bundesländern). Abzuziehen vom Bruttoarbeitsentgelt sind die ...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / VI. Vorschussleistungen und Anspruchsübergang

Rz. 32 Die BA kann gem. § 168 SGB III aufgrund einer Ermessensentscheidung einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld leisten. Dieses soll der Existenzsicherung des Arbeitnehmers dienen, der bei einem Vorschuss den oft langwierigen Prozess der Berechnung des Insolvenzgeldes nicht in Kauf nehmen muss. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 5. Arbeitsentgelt

Rz. 20 Insolvenzgeld wird gem. § 165 Abs. 2 S. 1 SGB III für alle Ansprüche auf Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt, die der Arbeitnehmer während des Insolvenzgeldzeitraums verdient hat und die vom Arbeitgeber noch nicht erfüllt worden sind. Rz. 21 Darüber hinaus müssen die Ansprüche der Arbeitnehmer durchsetzbar sein (BSG v. 27.9.1994 – 10 RAr 1/93, ZIP 1994, 1965). Ein...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 6. Beschäftigung im Inland

Rz. 25 Weitere Anspruchsvoraussetzung ist das Vorliegen einer Beschäftigung in Deutschland: Anspruch auf Insolvenzgeld hat nur derjenige, der im Inland beschäftigt ist. Auf das Arbeitsverhältnis muss das deutsche Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Anwendung finden. Ist dies der Fall, kommt es auf eine tatsächliche Ausübung der Beschäftigung im Inland nicht an. Dementsprec...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 2. Nationale Regelung (§§ 165 ff. SGB III)

Rz. 11 In Deutschland erfolgte die Umsetzung in innerstaatliches Recht bis 1998 durch das in den §§ 141a ff. AFG geregelte Konkursausfallgeld. Mit Inkrafttreten der InsO ist das Konkursausfallgeld durch das bis zum 31.3.2012 in §§ 183 ff. SGB und seit dem 1.4.2012 in §§ 165 ff. SGB III geregelte Insolvenzgeld ersetzt worden (§§ 183 ff. SGB III a.F. bzw. §§ 165 ff. SBG III n....mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 1. Europarechtliche Vorgaben

Rz. 6 Europarechtliche Vorgaben für den Anspruch und Bezug von Insolvenzgeld ergeben sich aus der Richtlinie 2008/94/EG (im Folgenden: Arbeitnehmerschutz-RL), die den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers regelt (vgl. noch zur Vorgängerrichtlinie 80/987/EWG bzw. die diese ändernde Richtlinie 2002/74/EG:; Gagel/Banafsche, § 183 SGB III Rn 4). Hingeg...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / II. Voraussetzungen der Insolvenzgeldgewährung

Rz. 13 Anspruch auf Insolvenzgeld besteht gem. § 165 Abs. 1 SGB III unter nachstehenden Voraussetzungen. Demnach muss es sich beim Anspruchsteller um einen Arbeitnehmer handeln, der bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses gegen seinen Arbeitgeber noch Anspruch auf rückständiges Arbeitsentgelt aus einer Inlandsbeschäftigung hat. 1. Arbeitnehmer Rz. 14 Insolvenzgeld kann nur be...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 2. Insolvenzereignisse

Rz. 15 Der Anspruch auf Insolvenzgeld setzt die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers voraus, die sich in einem der drei in § 165 Abs. 1 S. 1 SGB III aufgelisteten Insolvenzereignisse manifestiert: (1) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, (2) die Abweisung der Eröffnung mangels Masse oder (3) eine vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland. Rz. 16 Die beiden ers...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 8. Antrag

Rz. 27 Das Insolvenzgeld muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (§ 165 Abs. 1 S. 1 Nr. 1–3 SGB III) durch den betroffenen Arbeitnehmer bei der zuständigen BA beantragt werden, § 324 Abs. 3 SGB III. Die Ausschlussfrist ist europarechtskonform. Sie verstößt weder gegen den Grundsatz der Gleichwertigkeit noch gegen den Grundsatz der Eff...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 204 Der Begriff des Arbeitsunfalls ist im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung von großer Bedeutung. Nur wenn ein Arbeitsunfall (oder eine Berufskrankheit) vorliegt, ist der Arbeitgeber i.d.R. von seiner Haftung ggü. dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen frei (§§ 104 ff. SGB VII). Gleichzeitig setzt der Anspruch eines versicherten Arbeitnehmers auf Leistungen der...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Sonstiges

Rz. 1704 Sowohl bei Beschäftigungen im gewerblichen als auch im privaten Bereich muss eine Umlage (U1) zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit i.H.v. 1,0 % des Arbeitsentgeltes gem. § 7 Abs. 2 AAG i.V.m. § 94 i.V.m. Anlage 6 der Satzung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See entrichtet werden. Für Unternehmen gilt dies nur, solange diese i.d.R....mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 1. Arbeitnehmer

Rz. 14 Insolvenzgeld kann nur beanspruchen, wer Arbeitnehmer ist. In Zweifelsfällen ist ausgehend von § 7 SGB IV der sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff zugrunde zu legen, ohne dass es auf eine Versicherungspflicht ankommt (BSG v. 8.9.2010 – B 11 AL 34/09 R, ZIP 2011, 47; Küttner/Voelzke, Insolvenz des Arbeitgebers, Rn 44; a.A. Zwanziger, § 108 InsO Rn 74, der ...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 7. Ausländisches Insolvenzereignis, § 165 Abs. 1 S. 3 SGB III

Rz. 26 § 165 Abs. 1 S. 3 SGB III stellt klar, dass auch ein Insolvenzereignis im Ausland einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen kann, wenn eine Beschäftigung im Inland vorliegt (vor Inkrafttreten der Norm am 1.1.2002 waren vergleichbare ausländische Insolvenzereignisse nicht leistungsauslösend, vgl. BSG ZInsO 2001, 108 ff.). Auf den Sitz oder das Bestehen einer im Inland...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / I. Gesetzliche Grundlagen

Rz. 5 Die gesetzlichen Grundlagen des Insolvenzgeldanspruchs finden sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. 1. Europarechtliche Vorgaben Rz. 6 Europarechtliche Vorgaben für den Anspruch und Bezug von Insolvenzgeld ergeben sich aus der Richtlinie 2008/94/EG (im Folgenden: Arbeitnehmerschutz-RL), die den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arb...mehr

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§ 53 Urteilsverfahren / 1. Vergütungsklage

Rz. 144 Klagen auf Zahlung des Arbeitsentgelts müssen zunächst die Anspruchsgrundlage erkennen lassen und hinreichend bestimmt sein. Haben die Parteien, wie regelmäßig, eine Abrede über die Zahlung eines Bruttoentgelts getroffen, schuldet der Arbeitgeber die Zahlung dieses bestimmten Bruttobetrages (vgl. BAG v. 7.3.2001 – GS 1/00; BAG v. 30.4.2008 – 5 AZR 725/07; BAG v. 6.5....mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / B. Arbeitnehmerforderungen für die Zeit vor Insolvenzeröffnung

Rz. 2 Entgeltansprüche der Arbeitnehmer für die Zeit vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens sind regelmäßig einfache Insolvenzforderungen (§ 38 InsO). Das stellt § 108 Abs. 3 InsO ausdrücklich klar. Eine Privilegierung rückständiger Vergütungsansprüche, wie sie die KO vorsah (§§ 59 Abs. 1, 61 Abs. 1 KO), gibt es in der InsO grds. nicht mehr. Lediglich die von einem vorläufige...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 4. Rückständiges Arbeitsentgelt

Rz. 19 Durch §§ 165 ff. SGB III gesichert werden rückständige Arbeitsentgeltansprüche für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses, die vor dem Insolvenzereignis liegen, sog. Insolvenzgeldzeitraum (Brand/Kühl, § 165 Rn 31). Aus dem Wortlaut des § 165 SGB III folgt, dass nicht allein die letzten drei Monate unmittelbar vor dem Insolvenzereignis gesichert sind, sondern...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Ansprüche von Arbeitnehmern in der Insolvenz des Arbeitgebers unterscheiden sich größtenteils von den Ansprüchen der sonstigen Gläubiger des Insolvenzschuldners. Auch wenn die Privilegierungen für rückständige Lohnforderungen durch die §§ 59, 61 KO mit der InsO abgeschafft wurden, bleiben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ggü. anderen Gläubigern zumindest teilwei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abweichungen vom Zuflussprinzip bei den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit

Rn. 80 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Für die Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit verweist § 11 Abs 1 S 4 EStG auf § 38a Abs 1 S 2 und 3 EStG sowie auf § 40 Abs 3 S 2 EStG. § 38a Abs 1 S 2 EStG betrifft die zeitliche Erfassung von laufendem Arbeitslohn, der in dem Kj als bezogen gilt, in dem der Lohnzahlungszeitraum endet, BFH vom 15.12.2011, VI R 26/11, BStBl II 2012, 415...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Vorbemerkung

Rz. 1564 Arbeitslose besitzen nach Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses in vielen Fällen Anspruch auf staatliche Leistungen (Insolvenzgeld, Alg I nach dem SGB III, Alg II nach dem SGB II) bzw. auf Leistungen des bisherigen Arbeitgebers wie z.B. eine Abfindung. Rz. 1565 Unter bestimmten Voraussetzungen werden diese Leistungen aber nicht ungekürzt ausgezahlt, weil eine Sperrze...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 3. Arbeitgeber

Rz. 18 Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung eines Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrags fordern kann und diesem Arbeitsentgelt schuldet (BAG v. 25.4.2001 – 7 AZR 376/00, ZIP 2001, 1511, 1512). Dementsprechend ist bei einem Leiharbeitsverhältnis der Arbeitgeber der Verleiher. Auf die rechtliche Organisationsform kommt es nicht an. Arbeitgeber kann daher eine natürliche oder...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Leistungsansprüche

Rz. 168 Die Arbeitsagenturen gewähren Arbeitnehmern vor allem folgende Leistungen (§§ 19 SGB I, 3 SGB III):mehr

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§ 57 Kosten und Gebühren im... / XII. Streitwert-Lexikon (A – Z)

Rz. 121 Hinweis Die nachstehend aufgeführten Einzelfälle berücksichtigen die Rspr. bis 2014. Zu einem erheblichen Teil umfassen die Erläuterungen auch die Rspr. bis einschließlich 2001, somit Entscheidungen, die vor der Einführung des EUR ergangen sind. Soweit die Rspr. sich losgelöst vom monatlichen Verdienst, wie z.B. bei der Erteilung von Arbeitspapieren, auf feste Beträg...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 97. Sozialversicherung

Rz. 1507 Nach § 1 Abs. 1 SGB IV gehören zur Sozialversicherung die gesetzliche Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegeversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte. Diese Gebiete sind dadurch gekennzeichnet, dass im Mittelpunkt ihrer Regelungen ein Versicherungsverhältnis zwischen einem Arbeitnehmer und einem Arbeitgeber sowie dem Sozialleistungsträger steht, A...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / VI. Zusammensetzung von Arbeitsentgelt und -vergütung

Rz. 309 Im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses stehen sich die in § 611a Abs. 1 BGB kraft Gesetzes ausdrücklich festgelegten Hauptleistungspflichten der Arbeitsvertragsparteien ggü., nämlich die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers einerseits und die Vergütungspflicht des Arbeitgebers andererseits. Die Arbeitsvergütung ist der Ober- bzw. Sammelbegriff für die verschiedensten Ausge...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / IV. Zuständigkeit bei Rechtsnachfolge nach § 3 ArbGG

Rz. 37 Durch § 3 ArbGG wird die Rechtswegzuständigkeit über den sich aus den §§ 2, 2a ergebenden Personenkreis hinaus auf die Rechtsnachfolger und diejenigen erweitert, die kraft Gesetzes an der Stelle der Berechtigten oder Verpflichteten zur Prozessführung befugt sind. Typische Rechtsnachfolgestreitigkeiten sind die Fälle, in denen im Hinblick auf die Gewährung von Sozialle...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Jahresarbeitszeitkonto

Rz. 282 Neben den herkömmlichen Gleitzeitregelungen sind häufig Betriebsvereinbarungen anzutreffen, nach denen die Arbeitnehmer auf ihrem Arbeitszeitkonto jeweils ein Wertguthaben ansparen dürfen, welches i.d.R. bis zum Jahresende vorrangig durch Freizeit auszugleichen und ansonsten abzugelten ist. Wenn der Arbeitnehmer bei einem solchen Jahresarbeitszeitkonto weniger oder m...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.3 Pfändungsschutz für Insolvenzgeld

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers nach näherer Maßgabe der §§ 183 ff. SGB III (Arbeitsförderung). Gewährt wird Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung nur auf rechtzeitigen Antrag des Berechtigten.[1] Ausbezahlt wird es von der Agentur für Arbeit. Eine Pfändung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt, die vor Stellung des Antrags a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern

Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer Ungleichbehandlung mit Schuldnern kommen, die nur ein...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.1.3 Gesetzliche Versicherungs- und Versorgungsansprüche

Gem. § 850i Abs. 3) ZPO bleiben die Bestimmungen der Versicherungs-, Versorgungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften über die Pfändung von Ansprüchen bestimmter Art unberührt. Diese Bestimmungen gehen den §§ 850 ff. ZPO als Spezialregelungen vor. Zu den Versicherungsgesetzen gehören insbesondere die Leistungen der Sozialversicherung nach SGB. Ansprüche auf laufende Geldl...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.1 Einkommen aus abhängiger Erwerbstätigkeit

Rz. 61 Eine versehentliche Überzahlung von Arbeitsentgelt ist jedenfalls dann als Einkommen zu berücksichtigen, wenn der Leistungsberechtigte das überhöhte Arbeitsentgelt nicht unverzüglich an den Arbeitgeber zurückgewährt (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 17.4.2013, L 15 AS 115/11). Rz. 62 Zum Einkommen gehören auch Eigenleistungen zu vermögenswirksamen Leistungen (BSG, U...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.1 Zu berücksichtigende und nicht zu berücksichtigende Arbeitsentgelte

Rz. 9 Erhält der Versicherte während des Bezuges von Krankengeld Sachbezüge oder sonstige geldwerte Vorteile (kostenfreie Wohnung, Firmenwagen, Übernahme der Kontoführungsgebühren etc.), mindert sich das Krankengeld um deren Werte (Wert des daraus berechneten Nettoarbeitsentgelts; vgl. Rz. 11). Der Wert des weitergewährten Sachbezuges (Bruttowert), von dem während der Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.1 Erfüllung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit

Rz. 5 Der Anspruch auf Alg wird durch Überweisung auf das inländische Konto des Arbeitslosen, Übermittlung an seinen Wohn- bzw. Aufenthaltsort oder auf sonstige Weise erfüllt, die dem Arbeitslosen die Verfügung über die Leistung ermöglicht. Das kann auch durch Auszahlungen über die Kassenautomaten in den Agenturen für Arbeit geschehen. Die Berücksichtigung von Nebeneinkommen...mehr

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Sauer, SGB II § 67 Vereinfa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 67 ist im Zuge der schnell zunehmenden Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) mit spürbaren Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung wieder mit Gesetzestext belegt worden. Ausgangsüberlegung des Gesetzgebers der 19. Legislaturperiode war, dass für einzelne Branchen die Maßnahmen zur Vermeidung des COVID-19 in Teilen zum erheblichen bis vollständigen A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Arbeits- und Dienstlöhne.

Rn 18 Erfasst werden Dienst-, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bei bestehender persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Dies trifft zu auf Vertragsverhältnisse der Berufssportler (BGH NJW 80, 470 [BAG 17.01.1979 - 5 AZR 498/77], zur Arbeitnehmerstellung des Fußballprofis), Künstler, freien Mitarbeiter der Medien, Volontäre, Auszubildenden, Entwicklungshelfer, abe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einschränkungen.

Rn 6 § 400 ist nach Sinn u Zweck unanwendbar, wenn der Zedent vom Zessionar eine seiner Forderung wirtschaftlich gleichwertige Leistung erhält (so auch § 53 II SGB I), sei es freiwillig (BGHZ 4, 153, 156 f) oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung (BGHZ 13, 360, 367 ff; 59, 109, 115; NJW-RR 10, 1235, 1236), sofern hierdurch diejenigen Bedürfnisse befriedigt werden, der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Insbesondere Insolvenz.

Rn 14 Die Insolvenz kann sowohl auf Gläubiger- als auch auf Schuldnerseite (Schreinert RNotZ 13, 161) ein Fall der Rechtsnachfolge iSv § 727 sein. Der Insolvenzverwalter (auch der vorläufige nach § 22 I 1 InsO, sofern die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf ihn übergeht: BGHZ 151, 353) ist als Partei kraft Amtes Rechtsnachfolger des Insolvenzschuldners (s Rn 2 mwN), auch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Begriff des laufenden Arbeitslohns

Rn. 25 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 § 38a Abs 1 S 2 EStG enthält keine eigene Definition des laufenden Arbeitslohns. Aus § 38a Abs 1 S 2, Abs 3 EStG, § 39b Abs 2 EStG folgt jedoch, dass der Begriff des laufenden Arbeitslohns zeitraumbezogen auszulegen ist. Rn. 26 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Unter den Begriff des laufenden Arbeitslohns fallen nur die dem ArbN regelmäßig zufließen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Laufende Sozialleistungen.

Rn 30 § 850e Nr 2a betrifft die Zusammenrechnung von Ansprüchen auf laufende Sozialleistungen in Geld aus dem SGB oder anderen Sozialgesetzen mit Arbeitseinkommen. Zum Arbeitseinkommen gehören in Geld zahlbare Bezüge oder Vergütungen, deren Rechtsgrundlage gegenwärtige oder frühere Arbeitsleistungen oder Zusagen von Arbeitsleistungen sind. Um die Schutzzwecke anzugleichen, e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Insolvenzverfahren.

Rn 8 In einem eröffneten Insolvenzverfahren gehört das Arbeitseinkommen als Neuerwerb zur Insolvenzmasse, § 35 InsO. Während der Dauer des Insolvenzverfahrens stellt § 89 I InsO für Insolvenzgläubiger ein Zwangsvollstreckungsverbot in die Insolvenzmasse und die erweitert pfändbaren Bezüge des Schuldners auf (BGH NZI 08, 51; Ahrens NZI 08, 24). Dieses Zwangsvollstreckungsverb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite.

Rn 6 Rechtsnachfolger des Gläubigers sind dessen Allein- oder Miterben ab dem Zeitpunkt des Anfalls der Erbschaft nach §§ 1922 I, 1942 I BGB (nicht erst bei deren Annahme). Freilich kann die Rechtsnachfolge erst ab dem Zeitpunkt der Annahme der Erbschaft nachgewiesen werden. Miterben ist aufgrund ihrer gemeinschaftlichen Berechtigung nach §§ 2032, 2039 BGB vor der Auseinande...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Künftige Forderungen.

Rn 11 Künftige Forderungen können grds gepfändet werden. Dazu müssen die Forderungen bis zu einem gewissen Grad bestimmt sein (Wieczorek/Schütze/Lüke § 829 Rz 12). Gesetzlich erstreckt § 832 eine ausgebrachte Pfändung auf künftig fällig werdende Forderungen, falls bereits eine einheitliche Rechtsbeziehung mit der gepfändeten Forderung existiert. Die künftige Forderung muss i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO I

ICSID-Schiedsspruch 1061 ZPO 11 Identität 750 ZPO 4 geschuldete mit der angebotenen Sache 756 ZPO 8 Identitätsformel 5 ZPO 25 immaterielle Nachteile 198 GVG 8 Immissionen selbstständiges Beweisverfahren 485 ZPO 21 Immunität Ausnahme 21 GVG 1 Ausreise 18 GVG 9 Besatzungsmächte 20 GVG 8 Botschaftsgebäude 18 GVG 3 Botschaftsgrundstück 18 GVG 3 Bußgeldverfahren 18 GVG 5, 15 Delegationsliste 2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Insolvenzverwaltung

Rn. 27 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In Insolvenzfällen geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen des Insolvenzschuldners auf den Insolvenzverwalter über. Der Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter muss grds die steuerlichen Pflichten des Insolvenzschuldners erfüllen. Zu diesen steuerlichen Pflichten gehört zB auch die Abgabe von Steuererklärungen wie et...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB I

Ideelle Bruchteile 741 1, 5 Ideeller Erbteil 2060 1 Identitätsirrtum 119 25 Immaterialgüterrecht 826 47 Täterschaftsbegriff 830 3 Immaterialgüterrechte 823 21, 65, 80, 241; 826 25; vor 823 ff 26 Lizenzanalogie 823 21 Immaterialgüterrechtsverletzung; Anknüpfung Art 13 ROM II 1; Art 8 ROM II 3, 5 Immaterieller Schaden 8 ProdHaftG 1; 15 AGG 7; 280 59 im internationalen Deliktsrecht Art ...mehr