Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeld

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 6. Vorschuss und Vorfinanzierung von Insolvenzgeld

Rz. 59 Da die Arbeitsverwaltung erst mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Hinblick auf das Insolvenzgeld tätig werden wird, stellt sich die Frage der Überbrückung des Zeitraums der vorläufigen Insolvenz und der späteren Bearbeitungsdauer. Die Arbeitnehmer können sich unter Umständen einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld auszahlen lassen, vgl. § 168 SGB III; der vorläufig...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / b) "Vorfinanzierung" von Insolvenzgeld gem. § 170 Abs. 4 SGB III

Rz. 64 Bei der Vorfinanzierung gewährt nicht die Arbeitsverwaltung den Vorschuss aus eigenen Mitteln, sondern der Verwalter handelt mit seiner Hausbank, einer anderen Bank oder einem Betriebserwerber einen Kredit in Höhe der künftigen Insolvenzgeldansprüche aus. Daraus bezahlt er die Nettolöhne im Insolvenzgeldzeitraum. Im Gegenzug treten die betroffenen Arbeitnehmer ihren A...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 7. Begrenzung des Insolvenzgelds

Rz. 66 Bis zum 31.12.2003 galt noch die Regelung, dass das Insolvenzgeld in Höhe des jeweiligen Bruttolohns beansprucht werden konnte. Am 1.1.2004 wurde § 185 Abs. 1 SGB III a.F. jedoch dahingehend geändert, dass die Höhe des Insolvenzgeldes begrenzt ist, nämlich auf einen Betrag in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, also für die alten Bundesländer auf maximal 7.300 EUR brut...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / a) Vorschussregelung des § 168 SGB III

Rz. 60 Das Insolvenzgeld kann bevorschusst werden, um den Arbeitnehmern, die u.U. bereits seit längerem keine Vergütung mehr erhalten haben, ein Abwarten der Bearbeitungsfristen (die durchschnittliche Bearbeitungsfrist kann je nach Dienststelle ca. sechs Wochen betragen) nicht zuzumuten. Die Höhe der Vorschüsse liegt im billigen Ermessen der Arbeitsverwaltung. Rz. 61 Während ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 43 Rechtsgrundlagen für die Zahlung von Insolvenzgeld sindmehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 4. Inhalt und Umfang des Anspruchs

Rz. 52 Schließlich sind nur solche Ansprüche erfasst, die sich auf Arbeitsentgelt beziehen. Schadensersatzansprüche für die Zeit nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, z.B. der Schadensersatzanspruch wegen unberechtigter fristloser Kündigung, fallen nicht unter die Regelung. Rz. 53 Vom Insolvenzgeldanspruch umfasst ist der Bruttolohn sowie der Gesamtsozialversicherun...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 3. Weitere Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 49 Das Insolvenzgeld wird gewährt, wenn eines der folgenden drei Insolvenzereignisse eingetreten ist:mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / III. Insolvenzgeldanspruch des Arbeitnehmers

Rz. 42 Wie unter Rdn 29 bereits erwähnt, vermittelt § 165 SGB III den Arbeitnehmern einen Anspruch auf Zahlung des Bruttolohnes für einen Zeitraum von drei Monaten, wenn über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gleich wer ihn gestellt hat, eine Entscheidung ergeht.[47] Der Anspruch entsteht unabhängig davon, ob das Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgewies...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Eröffnetes Verfahren

Rz. 21 Mit dem Eröffnungsbeschluss (vgl. Muster unter Rdn 149) geht die Verfügungsbefugnis und damit die Arbeitgeberfunktion automatisch auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 InsO), es sei denn, die Eigenverwaltung wäre angeordnet. In diesem Fall hat der Verwalter nur eine Überwachungsfunktion mit eingeschränkten Befugnissen.[30] Gleichzeitig geht die Zuständigkeit des Richt...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / Literaturtipps

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 8. Prozessuales

Rz. 69 Beim Insolvenzgeld handelt es sich um eine Regelung der Sozialgesetzgebung. Insolvenzgeldansprüche richten sich zwar gegen die Bundesagentur für Arbeit, müssen aber vor den Sozialgerichten durchgesetzt werden.mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 5. Ausschlussfrist

Rz. 56 Die Beantragung von Insolvenzgeld ist fristgebunden; die Frist beträgt zwei Monate ab der Veröffentlichung des Gerichtsentscheids über die Eröffnung des Verfahrens oder die Abweisung des Antrags "mangels Masse" (§ 324 Abs. 3 SGB III); bei der Berechnung der Frist zählt der Tag, an dem die Entscheidung ergangen ist, nicht mit. Rz. 57 Bei der Zwei-Monats-Frist handelt es...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Hauptverwaltungssitz innerhalb der EU

Rz. 139 Auf Insolvenzverfahren über das Vermögen von Unternehmen, die ihren Sitz im Gebiet eines Mitgliedstaats haben, findet seit dem 31.5.2002 die Europäische Insolvenzverordnung ("EuInsVO")[144] unmittelbar Anwendung. Grundsätzlich gilt danach für das gesamte Verfahren von der Eröffnung bis zur Verteilung des Schuldnervermögens das Insolvenzrecht des Eröffnungsstaats, Art....mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Verkürzte Kündigungsfrist des § 113 S. 2 InsO

Rz. 77 Gem. § 113 InsO kann ein Dienstverhältnis, bei dem der Insolvenzschuldner der Dienstberechtigte ist, sowohl vom Insolvenzverwalter als auch vom Dienstnehmer ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Kündigungsausschluss mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht (aufgrund vertraglicher Vereinbarung od...mehr

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§ 28 Beendigung des Kündigu... / 2. Abfindung

Rz. 19 In der überwiegenden Zahl der Fälle einigen sich die Parteien darauf, dass im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen ist. Rz. 20 Formulierungsbeispiele Für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt der Beklagte an den Kläger in entsprechender Anwendung der §§ 9, 10 KSchG, §§ 24, 34 EStG eine Abfindung in Höhe von (…) EUR brutto. Der...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Kündigungsbefugnis

Rz. 34 Wird – wie meist – nur ein schwacher vorläufiger Verwalter bestellt, so behält der Schuldner vollumfänglich die Arbeitgeberrolle mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Diese sind i.d.R. nur durch einen Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 Alt. 2 InsO insoweit eingeschränkt, als Verfügungen über das schuldnerische Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen ...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 2. Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 45 Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen. Der Begriff des Arbeitnehmers ist gesetzlich nicht definiert. Maßgeblich ist der abhängig Beschäftigte im arbeitsrechtlichen Sinn.[50] Rz. 46 Arbeitnehmer i.S.d. §§ 165 ff. SGB III sind demnach Personen, die eine Erwerbstätigkeit in persönlicher Abhängigkeit zu einem Arbeitgeber ausüben. Dazu gehö...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / I. Arbeitnehmeransprüche

Rz. 130 Ansprüche der Arbeitnehmer unterliegen nach der Insolvenzordnung grundsätzlich dem gleichen Regime, wie die Ansprüche anderer Gläubiger des insolventen Unternehmens: Ihre Ansprüche können sowohl Insolvenzforderungen als auch Masseverbindlichkeiten sein. Die frühere Privilegierung der Ansprüche auf rückständiges Arbeitsentgelt nach der KO wurde abgeschafft. Allerdings...mehr

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / II. Freistellung

Rz. 40 Ursprünglich pflegten die vorläufigen Verwalter die Übung, Arbeitnehmer, die zur einstweiligen Fortführung des Betriebes nicht mehr benötigt wurden, von ihrer Arbeitsverpflichtung freizustellen. Das erfolgte vor dem Hintergrund, dass lange Zeit nicht sicher war, ob die gem. § 187 SGB III a.F. auf die Arbeitsverwaltung übergegangenen Ansprüche der Arbeitnehmer wegen In...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3b... / 5 ABC der steuerfreien Zuschläge

Rz. 48 Ärzte: Vergütungen für Bereitschaftsdienste enthalten regelmäßig Grundlohn und werden für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit gezahlt. Eine Steuerbefreiung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.[1] Altersteilzeit: Zinsen für auf Altersteilzeitkonto gebuchte Zuschläge sind keine Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.[2] Apotheker: E...mehr

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Jansen, SGB IV § 28d Gesamt... / 2.1 Funktion und Bedeutung (Satz 1)

Rz. 3 Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag setzt sich aus den Beiträgen der einzelnen Versicherungszweige zusammen. Hierzu gehören die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für versicherungspflichtige Beschäftigte und Hausgewerbetreibende. Außerdem sind dem die Umlagen U1 und U2 sowie die Insolvenzgeldumlage zuzuordnen (LSG Sachsen, Besc...mehr

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Sauer, SGB III § 22 Verhält... / 2.1 Aktive Arbeitsförderung

Rz. 3 § 22 regelt das Verhältnis von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach dem SGB III zu anderen vergleichbaren Leistungen. Zum Nachrang der Sozialhilfe vgl. § 2 Abs. 2 SGB XII. Die Vorschrift verfolgt den Zweck, Doppelförderungen und Doppelzahlungen zu vermeiden und zugleich klarzustellen, ob Leistungen nach dem SGB III vorrangig oder nachrangig sind oder neben ande...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.3 Meldeanlässe nach § 28a SGB IV

Rz. 56 Die Meldeanlässe listet § 28a Abs. 1 unter den Nr. 1 bis 20 auf. Die Vorschrift ist insoweit abschließend. Ungeachtet dessen folgen aus der DEÜV weitere Meldeanlässe, die neben jede des § 28a Abs. 1 treten. Das bedeutet jedoch nicht, dass in jedem der angeführten Fälle eine Meldung zu erstatten ist. Es gibt vielmehr Sachverhalte, bei denen auch nach der DEÜV keine Mel...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wärmedämmung / 3 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: So buchen Sie bei Ausführung der Arbeiten durch Ihre Arbeitnehmer

Soweit an betrieblichen Gebäuden durch eigenes Personal Wärmedämmungsarbeiten durchgeführt werden, erfolgt die Buchung der betreffenden Aufwendungen auf das Konto "Löhne" 4110 (SKR 03) bzw. 6010 (SKR 04). Häufig werden in der Praxis gerade Aushilfskräfte als "Mädchen für alles" im Rahmen eines Minijobs angestellt. In diesem Fall zahlen Sie Pauschalabgaben. Praxis-Beispiel Aush...mehr

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Sauer, SGB III § 3 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift gruppiert alle Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III (Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und Entgeltersatzleistungen). Abs. 1 definiert zusammenfassend, dass die gesamten Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III im Dritten und im Vierten Kapitel des SGB III enthalten sind. Die Leistungen der Arbeitsförderung werden nach Maßgabe der...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.1.2 Abgrenzung des Vermögens vom Einkommen

Rz. 12 Vom Vermögen abzugrenzen ist Einkommen, das nach Maßgabe des § 11 zu berücksichtigen ist. Eine Berücksichtigung sowohl nach § 11 als auch nach § 12 für denselben Zeitraum ist ausgeschlossen (Verbot der Doppelberücksichtigung). Während eines Bedarfszeitraumes zufließende einmalige Einkünfte wie die Eigenheimzulage oder Gewinne aus Gewinnspielen fließen zu diesem Zeitpu...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / bb) Verschleppungshaftung für gezahltes Insolvenzgeld

Rz. 693 Der BGH hat entschieden, dass der Geschäftsführer wegen Insolvenzverschleppung[1367] ggü. der Bundesagentur für Arbeit für gezahltes Insolvenzgeld nicht nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. (heute § 15a Abs. 1 InsO) auf Schadensersatz haftet, weil es sich beim Insolvenzgeld nach §§ 165 ff. SGB III um ein gesetzliches Schuldverhältnis handelt, für das §...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / (3) Umfang des Schadens

Rz. 690 Der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers richtet sich allerdings nur auf den Ersatz des Vertrauensschadens und nicht des Erfüllungsschadens, also nicht auf Ersatz der vollen Nettovergütung und auch nicht auf Ersatz nach § 628 Abs. 2 BGB.[1361] Ein Neugläubigeranspruch des Arbeitnehmers auf Schadensersatz i.H.d. Arbeitsentgelts besteht nur, wenn der Arbeitnehmer n...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / d) Erfüllungswahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO

Rz. 187 Ist bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Unternehmenskaufvertrag nicht oder (in der Praxis aufgrund Nichteintritt diverser Closing-Bedingungen) noch nicht vollständig durchgeführt, so steht dem Insolvenzverwalter das Wahlrecht nach § 103 InsO zu; danach kann er zwischen Erfüllung des Vertrages oder Ablehnung der Erfüllung wählen. Lehnt der Verwalter die Erfü...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) Insbesondere: Haftung in der Insolvenz

Rz. 271 Gläubigern der Gesellschaft haftet der Geschäftsführer, wenn er nicht rechtzeitig den Insolvenzantrag stellt und diese daraufhin einen Schaden erleiden, z.B. weil sie mit der insolventen GmbH einen Vertrag schließen, den die GmbH nicht mehr erfüllen kann (§ 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a Abs. 1 InsO, ggf. strafbar nach § 15a Abs. 4, 5 InsO) oder der Geschäftsführer an d...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 1.3 Elektronisch übermittelte Informationen

Rz. 4 [Datenübermittlung] Die Finanzverwaltung bekommt über die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen sehr viele Besteuerungsgrundlagen und Informationen auf elektronischem Weg übermittelt bzw. hat über einen Datenabruf darauf Zugriff und kann die Daten mit den erklärten Angaben automatisiert abgleichen. Dazu gehören im Wesentlichen: sämtliche Angaben der LSt-Bescheinigu...mehr

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Fragen und Antworten zur En... / 2. Welche Arbeitnehmer sind anspruchsberechtigt?

Anspruchsberechtigt sind u. a. nachfolgende Personen Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten, Vorstände und Geschäftsführer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, kurzfristig und geringfügig Beschäftigte ("Minijobber“) sowie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, unabhängig von der Art des Lohnsteuerabzugs (pauschale Lohnsteuer oder indi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Lohnsteuerabzugsmerkmale und Faktorverfahren

Rz. 996 ▪ § 39 EStG und elektronische Lohnsteuerkarte, § 39e EStG Die Lohnsteuerkarte erfasst die persönlichen Merkmale des Steuerpflichtigen. Die letzte in Papierform wird ab 2013 durch das elektronische System "ElsterLohn II" abgelöst. Lohnsteuerliche Merkmale der Arbeitnehmer werden nur noch in diesem System gespeichert, wobei der Arbeitgeber mithilfe der ihm von seinem Ar...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / bb) Einkünfte und Bezüge

Rz. 120 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Andere Einkünfte oder Bezüge" des Unterstützten iSv § 33a Abs 1 Satz 5 EStG sind alle Leistungen, die er vom Stpfl, von dessen Ehegatten oder Dritten aus anderen Rechtsgründen als solchen aufgrund einer gesetzlichen Unterhaltspflicht iSd § 33a Abs 1 EStG erhält (zB eine durch Hingabe von Vermögen erworbene Leibrente des Unterstützten [BFH ...mehr

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Jansen, SGB IV § 23 Fälligkeit / 2.5 Umlage für das Insolvenzgeld

Rz. 17a Die Umlage für das Insolvenzgeld ist zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle zu zahlen. Die für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung (§ 359 Abs. 1 SGB III). Die vorstehend angeführte Regelung bedeutet, dass für die Entrichtung der Insolvenzgeldumlage sowohl die Beitragsverfahrensveror...mehr

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Jansen, SGB IV § 22 Entsteh... / 2.1.2 Beitragspflicht bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt

Rz. 7 Beitragsansprüche für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt entstehen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 erst dann, wenn es ausgezahlt worden ist. Dies gilt wiederum nicht, soweit das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt nur wegen eines Insolvenzereignisses i. S. d. § 165 Abs. 1 SGB III vom Arbeitgeber nicht ausgezahlt worden ist. Das seit 2003 für Einmalzahlungen geltende Zuflussprinzip...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / III. Praxis der Insolvenzgeld-Vorfinanzierung

Rz. 28 Bereits unter der Geltung der KO hatte sich die Praxis einer Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes (damals: Konkursausfallgeldes) herausgebildet. Im Moment der Einsetzung eines vorläufigen Insolvenzverwalters liegt ein Insolvenzereignis (noch) nicht vor. Eine Auszahlung von Insolvenzgeld ist jedoch erst nach dem Eintritt des Insolvenzereignisses möglich. Um eine Fortfüh...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / C. Insolvenzgeld

I. Gesetzliche Grundlagen Rz. 5 Die gesetzlichen Grundlagen des Insolvenzgeldanspruchs finden sich sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. 1. Europarechtliche Vorgaben Rz. 6 Europarechtliche Vorgaben für den Anspruch und Bezug von Insolvenzgeld ergeben sich aus der Richtlinie 2008/94/EG (im Folgenden: Arbeitnehmerschutz-RL), die den Schutz der Arbeitnehmer bei Za...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / IV. Ausschluss des Anspruchs auf Insolvenzgeld

Rz. 30 § 166 SGB III regelt drei Tatbestände, in denen der Anspruch auf Insolvenzgeld trotz bestehenden Anspruchs auf Arbeitsentgelt ausgeschlossen ist:mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / V. Höhe des Insolvenzgelds

Rz. 31 Insolvenzgeld wird i.H.d. Nettoarbeitsentgelts gezahlt, § 167 Abs. 1 SGB III. Dabei ist das der Berechnung des Insolvenzgeldes zugrunde zu legende Bruttoarbeitsentgelt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzt (in 2021 7.100 EUR in den alten und 6.700 EUR in den neuen Bundesländern). Abzuziehen vom Bruttoarbeitsentgelt sind die ...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 5. Arbeitsentgelt

Rz. 20 Insolvenzgeld wird gem. § 165 Abs. 2 S. 1 SGB III für alle Ansprüche auf Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt, die der Arbeitnehmer während des Insolvenzgeldzeitraums verdient hat und die vom Arbeitgeber noch nicht erfüllt worden sind. Rz. 21 Darüber hinaus müssen die Ansprüche der Arbeitnehmer durchsetzbar sein (BSG v. 27.9.1994 – 10 RAr 1/93, ZIP 1994, 1965). Ein...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / VI. Vorschussleistungen und Anspruchsübergang

Rz. 32 Die BA kann gem. § 168 SGB III aufgrund einer Ermessensentscheidung einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld leisten. Dieses soll der Existenzsicherung des Arbeitnehmers dienen, der bei einem Vorschuss den oft langwierigen Prozess der Berechnung des Insolvenzgeldes nicht in Kauf nehmen muss. Hierzu müssen folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sein:mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 6. Beschäftigung im Inland

Rz. 25 Weitere Anspruchsvoraussetzung ist das Vorliegen einer Beschäftigung in Deutschland: Anspruch auf Insolvenzgeld hat nur derjenige, der im Inland beschäftigt ist. Auf das Arbeitsverhältnis muss das deutsche Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Anwendung finden. Ist dies der Fall, kommt es auf eine tatsächliche Ausübung der Beschäftigung im Inland nicht an. Dementsprec...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 2. Nationale Regelung (§§ 165 ff. SGB III)

Rz. 11 In Deutschland erfolgte die Umsetzung in innerstaatliches Recht bis 1998 durch das in den §§ 141a ff. AFG geregelte Konkursausfallgeld. Mit Inkrafttreten der InsO ist das Konkursausfallgeld durch das bis zum 31.3.2012 in §§ 183 ff. SGB und seit dem 1.4.2012 in §§ 165 ff. SGB III geregelte Insolvenzgeld ersetzt worden (§§ 183 ff. SGB III a.F. bzw. §§ 165 ff. SBG III n....mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 1. Europarechtliche Vorgaben

Rz. 6 Europarechtliche Vorgaben für den Anspruch und Bezug von Insolvenzgeld ergeben sich aus der Richtlinie 2008/94/EG (im Folgenden: Arbeitnehmerschutz-RL), die den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers regelt (vgl. noch zur Vorgängerrichtlinie 80/987/EWG bzw. die diese ändernde Richtlinie 2002/74/EG:; Gagel/Banafsche, § 183 SGB III Rn 4). Hingeg...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / II. Voraussetzungen der Insolvenzgeldgewährung

Rz. 13 Anspruch auf Insolvenzgeld besteht gem. § 165 Abs. 1 SGB III unter nachstehenden Voraussetzungen. Demnach muss es sich beim Anspruchsteller um einen Arbeitnehmer handeln, der bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses gegen seinen Arbeitgeber noch Anspruch auf rückständiges Arbeitsentgelt aus einer Inlandsbeschäftigung hat. 1. Arbeitnehmer Rz. 14 Insolvenzgeld kann nur be...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 1. Arbeitnehmer

Rz. 14 Insolvenzgeld kann nur beanspruchen, wer Arbeitnehmer ist. In Zweifelsfällen ist ausgehend von § 7 SGB IV der sozialversicherungsrechtliche Arbeitnehmerbegriff zugrunde zu legen, ohne dass es auf eine Versicherungspflicht ankommt (BSG v. 8.9.2010 – B 11 AL 34/09 R, ZIP 2011, 47; Küttner/Voelzke, Insolvenz des Arbeitgebers, Rn 44; a.A. Zwanziger, § 108 InsO Rn 74, der ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 204 Der Begriff des Arbeitsunfalls ist im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung von großer Bedeutung. Nur wenn ein Arbeitsunfall (oder eine Berufskrankheit) vorliegt, ist der Arbeitgeber i.d.R. von seiner Haftung ggü. dem Arbeitnehmer oder seinen Angehörigen frei (§§ 104 ff. SGB VII). Gleichzeitig setzt der Anspruch eines versicherten Arbeitnehmers auf Leistungen der...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 7. Ausländisches Insolvenzereignis, § 165 Abs. 1 S. 3 SGB III

Rz. 26 § 165 Abs. 1 S. 3 SGB III stellt klar, dass auch ein Insolvenzereignis im Ausland einen Anspruch auf Insolvenzgeld begründen kann, wenn eine Beschäftigung im Inland vorliegt (vor Inkrafttreten der Norm am 1.1.2002 waren vergleichbare ausländische Insolvenzereignisse nicht leistungsauslösend, vgl. BSG ZInsO 2001, 108 ff.). Auf den Sitz oder das Bestehen einer im Inland...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 2. Insolvenzereignisse

Rz. 15 Der Anspruch auf Insolvenzgeld setzt die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers voraus, die sich in einem der drei in § 165 Abs. 1 S. 1 SGB III aufgelisteten Insolvenzereignisse manifestiert: (1) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, (2) die Abweisung der Eröffnung mangels Masse oder (3) eine vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland. Rz. 16 Die beiden ers...mehr