Fachbeiträge & Kommentare zu Insolvenzgeld

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 8.2.8 Sonstige Einkünfte

Es gibt noch eine Reihe weiterer Einkünfte, die zum unterhaltsrelevanten Einkommen gezählt werden. Zu denken ist dabei insbesondere an Lohnersatzzahlungen wie Renten, Pensionen oder Arbeitslosengeld bzw. sonstige Lohnersatzleistungen nach dem SGB III (Übergangs-, Ausbildungs-, Kurzarbeiter und Insolvenzgeld). Selbiges gilt für Krankengeld. Elterngeld wird als unterhaltsrelevan...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld

Zusammenfassung Begriff Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer des zahlungsunfähigen Arbeitgebers für (zumeist) die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ab dem Zeitpunkt der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung. Erforderlich ist ein Antrag des Arbeitnehmers innerhal...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 4 Höhe des Insolvenzgeldes

Das Insolvenzgeld ist in der Höhe des Netto-Arbeitsentgelts zu zahlen, das der Arbeitnehmer für den Insolvenzgeldzeitraum von seinem Arbeitgeber noch beanspruchen kann.[1] Dieses Arbeitsentgelt darf im Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht verjährt oder aufgrund von abgelaufenen (tariflichen oder vertraglich vereinbarten) Ausschlussfristen verfallen sein. Das Insolvenzgeld ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 2 Insolvenzgeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt

Die Auszahlung des Insolvenzgeldes obliegt der Bundesagentur für Arbeit und wird von den Arbeitsagenturen und nicht etwa vom Arbeitgeber bescheinigt. Die steuerfreien Lohnersatzleistungen unterliegen dem sog. Progressionsvorbehalt.[1] Um Lohnersatzleistungen im Rahmen einer Einkommensteuerveranlagung zutreffend berücksichtigen zu können, übermittelt die Bundesagentur für Arb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 5 Berechnung des Insolvenzgeldes

Ausgangspunkt für die Leistungsberechnung ist das Brutto-Arbeitsentgelt im Insolvenzgeldzeitraum, begrenzt auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze (2025: 8.050 EUR/bundeseinheitlich), abzüglich:mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 1 Insolvenzgeld ist steuerfrei

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Insolvenzeröffnung für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitslohn haben. Das Insolvenzgeld, welches durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird, ist einkommensteuerfrei und unterliegt damit auch nicht der Lohnsteuer.[1] Daneben sind u. a. auch Leistungen des Insolven...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / Zusammenfassung

Überblick Das Insolvenzgeld ist eine arbeitgeberumlagefinanzierte Sozialleistung der Bundesagentur für Arbeit. Abgesichert werden die Arbeitsentgeltansprüche der Arbeitnehmer in den letzten 3 Monaten vor der Insolvenz des Arbeitgebers. Im Beitrag werden zunächst die Anspruchsvoraussetzungen für das Insolvenzgeld sowie die Höhe des Insolvenzgeldes behandelt. Darüber hinaus wi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 1.1 Umfang des ausstehenden Arbeitsentgelts

Das ausstehende Arbeitsentgelt umfasst insbesondere nicht erhaltenes Nettoarbeitsentgelt (einschließlich der Sonderzahlungen, wie z. B. Weihnachtsgeld), zusätzliche Urlaubsgelder und Provisionen, die den 3 Monaten mit Insolvenzgeld-Anspruch zuzuordnen sind. Für Arbeitsentgeltansprüche, die tariflichen Ausschlussfristen unterliegen und deshalb verfallen sind, wird kein Insolvenz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 11.1 Anspruch der Krankenkasse

Dritte haben Anspruch auf Insolvenzgeld, soweit der Arbeitnehmer vor seinem Antrag auf Insolvenzgeld Ansprüche auf Arbeitsentgelt diesem Dritten übertragen hat. Erfüllt ein zahlungsunfähiger Arbeitgeber den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht und zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers deshalb Krankengeld[1], geht der Arbeitsentgelt...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 6.2 Übergang der Ansprüche

Mit der Stellung des Antrags auf Insolvenzgeld geht der Arbeitsentgeltanspruch, für den Insolvenzgeld gezahlt wird, auf die Bundesagentur für Arbeit über.[1] Der Arbeitnehmer darf den Anspruch nicht mehr gerichtlich geltend machen. Hatte der Arbeitnehmer bereits Klage auf Zahlung des Arbeitsentgelts erhoben, bevor er den Antrag auf Insolvenzgeld gestellt hat, muss der Arbeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 7 Vorschusszahlung

Die Agentur für Arbeit kann nach pflichtgemäßem Ermessen einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld zahlen, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt ist, das Arbeitsverhältnis tatsächlich und rechtlich beendet ist und die Voraussetzungen für den Anspruch auf Insolvenzgeld mit hinreichender Wahrscheinlichkeit erfüllt werden.[1] Der Anspruch kann nicht nur von dem betroffen...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer, die bei Insolvenz des Arbeitgebers (Insolvenzereignis) für einen Zeitraum von max. 3 Monaten (Insolvenzgeldzeitraum) noch Anspruch auf Arbeitsentgelt haben. 1.1 Umfang des ausstehenden Arbeitsentgelts Das ausstehende Arbeitsentgelt umfasst insbesondere nicht erhaltenes Nettoarbeitsentgelt (einschließlich der Sonderzahlungen, wie z....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.2.2 Zuordnung von Sonderzahlungen mit Stichtagsregelung

Anders verhält es sich, wenn es sich bei der Sonderzuwendung um eine "echte" Stichtagsregelung handelt (z. B. ein Anspruch auf die Sonderzuwendung, wenn sich der Arbeitnehmer am 1.5. in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet). In diesem Fall besteht Anspruch auf die volle Sonderzuwendung im Rahmen des Insolvenzgeldes, wenn der Stichtag im Insolvenzgeldzeitraum liegt.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 10.3 Auskunftspflicht

§ 316 Abs. 1 SGB III begründet unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Insolvenzgeld-Regelung die Auskunftspflicht des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer, des Insolvenzverwalters und sonstiger Personen, die Einblick in die Arbeitsentgeltunterlagen hatten (z. B. vorläufiger Insolvenzverwalter, Steuerberater, Mitarbeiter von Datenverarbeitungsfirmen). Die Auskunftspflicht umfasst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 2 Insolvenzereignis

Voraussetzung für den Anspruch auf Insolvenzgeld ist der Eintritt eines Insolvenzereignisses. Insolvenzereignisse sind: die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers, die Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenz...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 6.1 Agenturen für Arbeit

Die Gewährung des Insolvenzgeldes erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers (oder Dritter). Gezahlt wird das Insolvenzgeld von den Agenturen für Arbeit. Der Antrag soll möglichst mit dem Formular der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Darauf können alle für die Bewilligung erforderlichen Angaben gemacht werden. Der Antrag ist bei der für den Bezirk der Entgeltabrechnungsst...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 9 Finanzierung

Die Bundesagentur für Arbeit zieht die Umlage für das Insolvenzgeld nicht selbst von den Arbeitgebern ein. Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht. Die Insolvenzgeldumlage ist nach einem bestimmten Prozentsatz (Umlagesatz) aus dem zur Rentenversicherung beitragspflichtigen Arbeitsentgelt eines Arbeit...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.1 Insolvenzgeldfähiges Arbeitsentgelt

Zum insolvenzgeldfähigen Arbeitsentgelt gehören alle Geld- und Sachleistungen, die der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis als Gegenwert für die geleistete Arbeit zu beanspruchen hat. Laufendes Arbeitsentgelt sowie Einmalzahlungen, die sich eindeutig der Arbeitsleistung bestimmter Kalendertage im Insolvenzgeldzeitraum zuordnen lassen, sind in voller Höhe (maximal bis zur B...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 10 Pflichten des Arbeitgebers

10.1 Mitteilung über den Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse dem Betriebsrat oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, den Arbeitnehmern unverzüglich bekannt zu geben. 10.2 Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung Der Insolvenzverwal...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 11 Insolvenzgeldanspruch für Dritte

11.1 Anspruch der Krankenkasse Dritte haben Anspruch auf Insolvenzgeld, soweit der Arbeitnehmer vor seinem Antrag auf Insolvenzgeld Ansprüche auf Arbeitsentgelt diesem Dritten übertragen hat. Erfüllt ein zahlungsunfähiger Arbeitgeber den Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nicht und zahlt die Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers deshalb Krankenge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 6 Antrag

6.1 Agenturen für Arbeit Die Gewährung des Insolvenzgeldes erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers (oder Dritter). Gezahlt wird das Insolvenzgeld von den Agenturen für Arbeit. Der Antrag soll möglichst mit dem Formular der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Darauf können alle für die Bewilligung erforderlichen Angaben gemacht werden. Der Antrag ist bei der für den Bezirk ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 4 Bescheinigung

Das Insolvenzgeld wird von der Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit) ausgezahlt. Außerdem hat sie das steuerfreie Insolvenzgeld zu bescheinigen. Das gilt auch für das nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens anstelle des Insolvenzgeldes zu zahlende Arbeitslosengeld. Bei einer späteren Einkommensteuerveranlagung unterliegen die steuerfreien Entgeltersatzleistungen dem Progress...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / Zusammenfassung

Begriff Das Insolvenzgeld sichert die Entgeltansprüche der Arbeitnehmer des zahlungsunfähigen Arbeitgebers für (zumeist) die letzten 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ab dem Zeitpunkt der Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse oder der vollständigen Betriebseinstellung. Erforderlich ist ein Antrag des Arbeitnehmers innerhalb von 2 Monaten...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 1.2 Einstellung von Arbeitnehmern nach Insolvenzeröffnung

Werden Arbeitnehmer nach Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingestellt, kann ein Anspruch auf Insolvenzgeld nur dann in Betracht kommen, wenn der Arbeitnehmer eine Schlüsselfunktion ausübt. Voraussetzung ist, dass die Einstellung zwingend notwendig war, um die unmittelbare Betriebsschließung zu verhindern. Dies kann insbesondere dann infrage kommen, wenn eine Spez...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 8 Sozialversicherungsbeiträge

Die Agentur für Arbeit zahlt neben dem Insolvenzgeld auf Antrag der zuständigen Einzugsstelle auch den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1], der ordnungsgemäß auf Arbeitsentgelte für den Insolvenzgeldzeitraum entfällt und bei Eintritt des Insolvenzereignisses noch nicht gezahlt ist. Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kann ebenfalls beansprucht werden. Dies vermeidet, dass dem A...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicherung von Arbeitsentgelt

Zusammenfassung Überblick Das Insolvenzgeld ist eine arbeitgeberumlagefinanzierte Sozialleistung der Bundesagentur für Arbeit. Abgesichert werden die Arbeitsentgeltansprüche der Arbeitnehmer in den letzten 3 Monaten vor der Insolvenz des Arbeitgebers. Im Beitrag werden zunächst die Anspruchsvoraussetzungen für das Insolvenzgeld sowie die Höhe des Insolvenzgeldes behandelt. Da...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 3.1 Beginn vor Insolvenzereignis

Der Insolvenzgeldzeitraum kann aber auch längere Zeit vor dem Insolvenzereignis liegen. Sofern ein Arbeitnehmer in Unkenntnis des Insolvenzereignisses weitergearbeitet hat, besteht Anspruch auf Insolvenzgeld für die dem Tag der Kenntnisnahme vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses. Insbesondere wenn das Arbeitsverhältnis bereits vor Eintritt der Insolvenz beendet war...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.2.1 Zuordnung von Sonderzahlungen

Ist eine Sonderzuwendung (z. B. Weihnachtsgeld) im Insolvenzgeldzeitraum zu zahlen, hängt die Berücksichtigung im Rahmen des Insolvenzgeldes von der arbeitsvertraglichen Vereinbarung (Tarifvertrag, Einzelarbeitsvertrag) ab. Besteht bei vorherigem (unterjährigen) Ausscheiden des Arbeitnehmers ein zeitanteiliger Anspruch auf die Sonderzuwendung (z. B. anteilige Zahlung bei Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 4 Unkenntnis des Insolvenzereignisses

Der Insolvenzgeldzeitraum verschiebt sich in den Fällen der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, in denen der Arbeitnehmer von dem Insolvenzereignis verspätet Kenntnis erhält. Alsdann wird Insolvenzgeld für rückständigen Arbeitslohn während der letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses ab Kenntniserlangung durch den Arbeitnehmer gezahlt. Wurde der Antrag auf Eröffnung mange...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 7 Vererblichkeit, Verpfändung, Übertragung

Bei der Übertragung der Ansprüche ist zwischen dem Insolvenzgeldanspruch und dem eigentlichen Entgeltanspruch zu unterscheiden. Der Anspruch auf Zahlung des Insolvenzgeldes wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitnehmer vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verstirbt. Da das Insolvenzgeld Lohnersatzfunktion hat, sind entsprechende Ansprüche auch vererbbar.[1] D...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / Lohnsteuer

1 Insolvenzgeld ist steuerfrei Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld, wenn sie bei Insolvenzeröffnung für die vorausgegangenen 3 Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitslohn haben. Das Insolvenzgeld, welches durch die Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt wird, ist einkommensteuerfrei und unterliegt damit auch nicht der Lohnsteuer.[1] Daneben sind u. a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / Sozialversicherung

1 Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bleibt für den Zeitraum der Insolvenzgeldzahlung bestehen, weil trotz der Zahlung noch ein Anspruch auf das für die bereits geleistete Arbeit zustehende Arbeitsentgelt besteht. Die Tatsache, dass der Entgeltanspruch mit der Zahlung des Insolvenzgeldes auf die Bundesanstal...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 5 Forderungen außerhalb des 3-Monatzeitraums

Bestehen noch Entgeltforderungen für Zeiten außerhalb des 3-Monatzeitraums, so kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche als einfache Insolvenzforderung gemäß § 38 InsO geltend machen. Insofern ist er dann auf die Durchsetzung seiner Insolvenzforderung angewiesen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 10.1 Mitteilung über den Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags auf Insolvenzeröffnung mangels Masse dem Betriebsrat oder, wenn ein Betriebsrat nicht besteht, den Arbeitnehmern unverzüglich bekannt zu geben.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.3 Arbeitsentgelte außerhalb des Insolvenzgeldzeitraums

Arbeitsentgeltansprüche, die für Zeiten vor oder nach dem Insolvenzgeldzeitraum zu beanspruchen sind, sind nicht insolvenzgeldfähig. Ansprüche für die Zeit vor dem Insolvenzgeldzeitraum können, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, beim Insolvenzverwalter als Insolvenzforderungen angemeldet werden. Arbeitsentgeltansprüche für die Zeit nach der Eröffnung des Verfah...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 4.2 Anteiliges Arbeitsentgelt

Dies sind Ansprüche auf Leistungen, die anteilig der Arbeitsleistung in mehreren Entgeltabrechnungszeiträumen zuzuordnen sind und zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Sie sind insolvenzgeldfähig, soweit sie einer Arbeitsleistung im Insolvenzgeldzeitraum zuzuordnen sind. Entscheidend für die Zuordnung des Arbeitsentgelts zum Insolvenzgeldzeitraum ist die Frage, wann das ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 9 Vorfinanzierung

Der Antrag auf Zahlung des Insolvenzgeldes kann erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Abweisung des Antrags mangels Masse gestellt werden. Um die Zwischenzeit bis zur Antragstellung zu überbrücken, besteht die Möglichkeit, das Insolvenzgeld durch einen Dritten, in der Regel ein Kreditinstitut, vorzufinanzieren. Der finanzierende Dritte kann den Arbeitnehmern die L...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 11 Insolvenzgeldantrag

Insolvenzgeld wird nur auf Antrag des Arbeitnehmers gewährt. Die Antragsfrist (Ausschlussfrist!) beginnt mit Eintritt des Insolvenzereignisses zu laufen. Bei vom Arbeitnehmer unverschuldeter Versäumung der Frist ist der Antrag erneut innerhalb von 2 Monaten nach Wegfall des die Versäumnis begründenden Umstands zu stellen.[1] Für die Einreichung des Antrags ist die Agentur für...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 8 Informationspflicht der Beteiligten

Der Arbeitgeber ist gemäß § 165 Abs. 5 SGB III verpflichtet, dem Betriebsrat oder, falls ein solcher nicht besteht, dem einzelnen Arbeitnehmer unverzüglich einen Beschluss des Insolvenzgerichts über die Abweisung des Antrags oder auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bekannt zu geben. Damit soll sichergestellt werden, dass sich der 3-Monatszeitraum, für den Insolvenzgeld gew...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 3 Bescheinigung des Großbuchstabens U

Der Arbeitgeber hat im Lohnkonto und daran anknüpfend in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für den Zeitraum der Zahlung von Insolvenzgeld den Großbuchstaben "U" (Unterbrechung) zu bescheinigen. Die Durchführung eines Lohnsteuer-Jahresausgleichs durch den Arbeitgeber ist in diesem Fall ausgeschlossen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 2 Höhe

Das Insolvenzgeld wird in Höhe des Nettoarbeitsentgelts gezahlt, das sich ergibt, wenn das auf die monatliche Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung begrenzte Bruttoarbeitsentgelt um die gesetzlichen Abzüge vermindert wird.[1] Bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts ist in erster Linie das laufende Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. Neben dem laufenden Arb...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 11.2 Vorfinanzierung von Arbeitsentgelt

Die Agentur für Arbeit muss der Vorfinanzierung von Arbeitsentgelten zustimmen, die vor dem Insolvenzereignis übertragen oder verpfändet wurden. Anderenfalls hat der neue Gläubiger oder Pfandgläubiger keinen Anspruch auf Insolvenzgeld für diese Arbeitsentgeltansprüche. Die Agentur für Arbeit darf der Übertragung oder Verpfändung nur zustimmen, wenn Tatsachen die Annahme rech...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 1 Fortbestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis bleibt für den Zeitraum der Insolvenzgeldzahlung bestehen, weil trotz der Zahlung noch ein Anspruch auf das für die bereits geleistete Arbeit zustehende Arbeitsentgelt besteht. Die Tatsache, dass der Entgeltanspruch mit der Zahlung des Insolvenzgeldes auf die Bundesanstalt für Arbeit übergeht, spielt also keine Rolle...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 1 Einführung

Das Insolvenzgeld ist eine umlagefinanzierte[1] Lohnersatzleistung der Bundesagentur für Arbeit. Es schützt die Beschäftigten vor dem Risiko eines Lohnausfalls aufgrund der Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers und wird auf Antrag des Arbeitnehmers lohnsteuerfrei in Höhe des Nettolohns gezahlt. Die gesetzliche Regelung in den §§ 165 f. SGB III sichert das Lohnausfallrisiko ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 2.2 Beendigung der Betriebstätigkeit

Dieses Insolvenzereignis liegt vor, wenn die Betriebstätigkeit im Inland vollständig beendet war und wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nicht gestellt worden ist und ein Insolvenzverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt. Als Tag der vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit ist der Tag anzusehen, an dem die...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 3.2 Kenntnis von der Insolvenz

Hat ein Arbeitnehmer nach einer Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse (am 15.6.) noch bis zum 30.6. gearbeitet, jedoch erst am 15.7. vom Abweisungsbeschluss Kenntnis erlangt, umfasst der 3-monatige Insolvenzgeldzeitraum die Zeit bis zu dem Tag, zu dem der Arbeitnehmer Kenntnis von der Insolvenz erlangt hat. Weil das Arbeitsverhältnis vor der Kenntnisnahme endete, daue...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 10.2 Ausstellung der Insolvenzgeldbescheinigung

Der Insolvenzverwalter hat auf Verlangen der Agentur für Arbeit eine Insolvenzgeldbescheinigung auszustellen. Falls ein Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet oder der Betrieb vollständig eingestellt worden ist, trifft diese Verpflichtung den Arbeitgeber. In der Insolvenzgeldbescheinigung ist die Höhe des Arbeitsentgelts im maßgeblichen Insolvenzgeldzeitraum sowie die ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 3 Insolvenzgeldzeitraum

Der Insolvenzgeldzeitraum umfasst grundsätzlich die letzten 3 Monate (nicht Kalendermonate) des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis des insolventen Arbeitgebers. Der Tag, an dem das Insolvenzereignis eintritt, gehört nicht zum Insolvenzgeldzeitraum (z. B. der Tag der Gerichtsentscheidung). Praxis-Beispiel Berechnung Insolvenzgeldzeitraum Das Insolvenzverfahren über d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld als Absicheru... / 2.1 Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Insolvenzereignis ist der Tag, an dem das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet worden ist. Bei einer Personengesellschaft ist es nicht erforderlich, dass über das Privatvermögen der persönlich haftenden Gesellschafter ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. In den Fällen, in denen der Antrag auf Verfahrenseröffnung vor dem Insolvenzgericht abgewi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeld / 6 Umfang

Der Anspruch umfasst alle durchsetzbaren arbeitsrechtlichen Entgeltansprüche, die dem jeweiligen Insolvenzgeldzeitraum zuzuordnen sind. Dazu zählen alle geldwerten Bezüge: neben dem eigentlichen Lohnanspruch (einschließlich Naturalleistungen) die Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt, Arbeitgeberzuschüsse zu den Sozialversicherungssystemen sowie Frei...mehr