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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG Überb ... / 137. Zweites Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645

Dr. Horst Bitz
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Rn. 157

Stand: EL 61 – ET: 05/2004

Zum Jahresende 2003 wurden wieder einmal zahlreiche steuerliche Gesetzesänderungen verabschiedet, nämlich das StÄndG 2003, das StraBEG (nachfolgend s Rn 158) und das G zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz (KORB II-Gesetz – folgt mit der nächsten Ergänzungslieferung, auch s Rn 159).

Folgende Änderungen des EStG enthält das StÄndG 2003:

§ 3b EStG:

Ab 2004 ist für die Berechnung steuerfreier Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit von einem Stundenlohn von höchstens EUR 50 auszugehen. Betroffen von dieser Änderung sind ArbN mit einem Monatslohn von etwa TEUR 8 bzw einem Jahreslohn von etwa TEUR 100.

§ 4 Abs 5 S 1 Nr 6a EStG/§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG:

Als Folge des Beschlusses des BVerfG v 04.12.2002, BStBl II 2003, 534, zur Verfassungswidrigkeit der 2-Jahres-Frist bei doppelter Haushaltsführung beiderseits berufstätiger Ehegatten und bei fortlaufend verlängerten Abordnungen (sog Kettenabordnungen) wird die zeitliche Abzugsbeschränkung auf 2 Jahre aufgehoben. Eine Prüfung, ob die Beibehaltung über 2 Jahre hinaus aus beruflichen Gründen erfolgt, findet nicht mehr statt. Nach der Gesetzesbegründung wird die Billigkeitsregelung für ArbN ohne eigenen Hausstand (R 43 Abs 5 LStR 2002) nicht mehr fortgeführt. Anwendung gemäß § 52 Abs 12 EStG erstmals für 2003 bzw für noch nicht formell bestandskräftige Veranlagungen.

§ 6 Abs 1 Nr 1a EStG/§ 9 Abs 5 S 2:

Betrifft die gesetzliche Verankerung der bisherigen Verwaltungregelung in R 157 Abs 4 EStR 2001 zum sog "anschaffungsnahen Aufwand".

Es wird die vor der Änderung der BFH-Rspr geltende Rechtslage gesetzlich festgeschrieben (BFH v 12.09.2001, BStBl II 2003, 569; 2003, 574; v 22.01.2003, BStBl II 2003, 596). Es wird nu...

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