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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 3 S ... / bo) Die übrigen Leistungen nach dem SGB III bzw (vor dem 01.01.1998) AFG und den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie ArbN/Arbeitssuchenden oder zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empfänger gewährt werden (bis einschließlich VZ 2014)

Dr. Peter Handzik, Dr. Martin Mues
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Rn. 111

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

Nur soweit diese übrigen Leistungen nach dem SGB III (bzw vor dem 01.01.1998: AFG) und den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie ArbN oder Arbeitssuchenden oder zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empfänger gewährt wurden, waren sie steuerfrei.

 

Rn. 111a

Stand: EL 169 – ET: 12/2023

 

Beispiele für solche steuerfreie Leistungen:

  • Berufsausbildungsbeihilfen für Arbeitslose (§ 74 SGB III aF),
  • Berufsausbildungsbeihilfen für Auszubildende (§§ 59–73 SGB III aF),
  • Eingliederungszuschüsse nach §§ 218ff SGB III aF,
  • Gründungszuschuss für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nach § 33 Abs 3 Nr 5 SGB IX iVm § 57 SGB III aF (H 3.2 EStH 2010 "Leistungen nach dem SGB III" iVm R 3.2 Abs 5 LStR 2011, auch s Rn 104b,
  • Insolvenzgeld nach § 183 SGB III aF (H 3.2 EStH 2010 "Leistungen nach dem SGB III" iVm R 3.2 Abs 2 LStR 2011),
  • PLUS-Lohn: Förderung niedrig entlohnter Beschäftigungen nach § 10 SGB III aF ("PLUS-Lohn"),
  • Saison-Kurzarbeitergeld (§ 175 SGB III aF), OFD Münster vom 15.06.2007, DB 2007, 1613,
  • Übergangsgeld für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nach § 44 Abs 1 Nr 1, § 45 Abs 3, § 46 SGB IX; s Rn 100a,
  • Übernahme der Kosten der beruflichen Weiterbildung (§§ 77ff SGB III aF),
  • Wintergeld, das als Mehraufwands-Wintergeld zur Abgeltung der witterungsbedingten Mehraufwendungen bei Arbeit und als Zuschuss-Wintergeld zur Verminderung der Einkommenseinbußen bei Zahlung der Winterausfallgeld-Vorausleistung in der witterungsgünstigsten Jahreszeit gezahlt wurde (§ 209 Nr 1 SGB III aF, H 6 EStH 2004 zu § 3 Nr 1 EStG iVm R 4 Abs 3 LStR 2005; OFD Münster vom 15.06.2007, DB 2007, 1613), jetzt dazu s Rn 95a, 95b,
  • Zuschuss-Wintergeld (OFD Münster vom 15.06.2007, DB 2007, 1613).

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