Vermögen










Richter im Gerichtssaal
Richter im Gerichtssaal
BFH Kommentierung

Passivierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt

Eine Rangrücktrittserklärung, die die Erfüllung der Verpflichtung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen und Einnahmen, sondern auch aus "sonstigem freien Vermögen" vorsieht, löst selbst dann kein Passivierungsverbot aus, wenn der Schuldner aufgrund einer fehlenden Geschäftstätigkeit nicht in der Lage ist, freies Vermögen zu schaffen, und eine tatsächliche Belastung voraussichtlich nicht eintreten wird.



Altbaufassade Altbau Luxus
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BFH Kommentierung

Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Das BMF wird aufgefordert, einem Verfahren beizutreten, indem geklärt werden soll, ob wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen grundsätzlich als Entgelt (bzw. im Ausnahmefall als Unterhaltsleistung) anzusehen sind oder ob solche Leistungen gleichwohl als nicht begünstigte (d.h. nicht zum Sonderausgabenabzug berechtigende), aber dem Grunde nach unentgeltliche "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" gelten können.








Geldscheine Euro
Geldscheine Euro
BGH-Vorlage zum BVerfG

Ist Vermögensabschöpfung bei verjährten Straftaten verfassungswidrig?

Nach den seit Mitte 2017 geltenden Regelungen zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung kann das Vermögen aus Straftaten leichter beschlagnahmt werden. Rückwirkende Anwendung der Regelungen hält der BGH jedoch für Straftaten, die vor Inkrafttreten der Reform verjährt waren, für verfassungswidrig. Nun muss das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden.



Bundesfinanzhof Schild
Bundesfinanzhof Schild
BFH Kommentierung

Verfahren zur Trennungstheorie vor dem Großen Senat eingestellt

Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 27.10.2015 über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragungsvorgang zu ermitteln sei, ist der Rechtsgrund für eine Entscheidung des Großen Senats des BFH entfallen.









Ausnahmen zur Entgeltfortzahlung
Ausnahmen zur Entgeltfortzahlung
Vermögenslose Gesellschaft

Parteifähigkeit einer gelöschten GmbH

Eine Gesellschaft ist vermögenslos und wird gem. § 394 Abs. 1 FamFG im Handelsregister gelöscht, wenn sie kein verwertbares Vermögen mehr besitzt. Die Gesellschaft verliert dann mit der Löschung ihre Rechtsfähigkeit und damit auch die Fähigkeit, Partei eines Rechtsstreits zu sein. Kann eine Gegenpartei jedoch Anhaltspunkte dafür vortragen, dass noch verwertbares Vermögen vorhanden ist, bleibt die Gesellschaft trotz der Löschung rechts- und parteifähig.