Wer als Anwalt finanziell ins Trudeln kommt, verliert nicht nur schnell seine mühsam aufgebaute Anwaltskanzlei, er verliert häufig zugleich das Recht, seinen erlernten Beruf auszuüben und damit die reale Chance, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen.mehr
Das BMF hat zur Übertragung und Überführung von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen aus einer Mitunternehmerschaft und zum Verpächterwahlrecht bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Stellung bezogen.mehr
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Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters.mehr
Eine die Höhe der Versorgungsleistungen konkretisierende nachträgliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Erben oder sonstigen Begünstigten muss den Vorgaben des § 23 Abs. 3 HO - RhPf entsprechen, wenn die Leistungen als Sonderausgaben abziehbar sein sollen.mehr
Wird ein Vermächtnis erst nach dem Tod des ursprünglichen Erben fällig, ist für die Zuordnung der Steuerklasse das Verwandtschaftsverhältnis zwischen diesen beiden Personen entscheidend. Anders ist es bei der Nacherbschaft und einem Nachvermächtnis, welche den Erwerb vom Vorerben darstellen.mehr
Bei einer Vermögensübertragung einer Immobilie gegen Versorgungsleistungen kann der Beschenkte Werbungskosten geltend machen. In welcher Form die Abschreibungen steuerlich anzusetzen sind, ergibt sich daraus, ob es sich um eine entgeltliche oder teilentgeltliche Übernahme handelt.mehr
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts beschlossen. Neben der weiteren Vereinheitlichung sieht er u.a. die Möglichkeit der Umwandlung einer Stiftung in eine Verbrauchsstiftung sowie der Zulegung zu einer anderen Stiftung vor. Erstmalig soll ein zentrales bundesweites Register für Stiftungen mit Publizitätswirkung eingerichtet werden.mehr
Eine Rangrücktrittserklärung, die die Erfüllung der Verpflichtung nicht nur aus zukünftigen Gewinnen und Einnahmen, sondern auch aus "sonstigem freien Vermögen" vorsieht, löst selbst dann kein Passivierungsverbot aus, wenn der Schuldner aufgrund einer fehlenden Geschäftstätigkeit nicht in der Lage ist, freies Vermögen zu schaffen, und eine tatsächliche Belastung voraussichtlich nicht eintreten wird.mehr
Erbringt ein GmbH-Gesellschafter die Stammeinlage auf seine Geschäftsanteile nicht, kann er die Anteile verlieren (sog. Kaduzierung). Beim Kaduzierungsverfahren sind strenge Voraussetzungen, insbesondere der Gleichbehandlungsgrundsatz, zu berücksichtigen.mehr
Das BMF wird aufgefordert, einem Verfahren beizutreten, indem geklärt werden soll, ob wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht begünstigtem Vermögen grundsätzlich als Entgelt (bzw. im Ausnahmefall als Unterhaltsleistung) anzusehen sind oder ob solche Leistungen gleichwohl als nicht begünstigte (d.h. nicht zum Sonderausgabenabzug berechtigende), aber dem Grunde nach unentgeltliche "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" gelten können.mehr
Bestehen Dienstverhältnisse eines Vorstandes zu einer Muttergesellschaft und einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, können Pflichtverletzungen gegenüber der einen Gesellschaft auch Kündigungsgründe für das Dienstverhältnis gegenüber der anderen darstellen.mehr
Selbstständige und unselbstständige Stiftungen bzw. deren Treuhänder können – z.B. als Erben oder Vermächtnisnehmer – Gesellschaftsbeteiligungen erwerben. Dabei gelten jedoch Besonderheiten.mehr
"Sondervermögen" i.S. von Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der 6. EG-Richtlinie sind Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) i.S. der OGAW-Richtlinie und diesen Organismen ähnliche Fonds.mehr
Ein Steuerpflichtiger, der mit seinen Eltern eine sog. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen vereinbart, aber die Kostenübernahme für ein Alten- oder Pflegeheim ausschließt, kann keinen vollen Sonderausgabenabzug erhalten.mehr
Wenn sich die Erblasserin eine umfassende Vermögensverfügungsbefugnis vorbehält, geht das eingebrachte Vermögen nicht auf den Trust über.mehr
Die Bundesbank veröffentlicht ihre dritte Studie zur Untersuchung der Vermögen privater Haushalte und deckt regionale und altersbedingte Unterschiede auf. Zudem sind die Entwicklungen durch positive Wertbeiträge von Aktien bzw. Investmentfonds und Immobilien geprägt, von denen jedoch nur ein geringer Teil der Deutschen profitiert.mehr
Nach den seit Mitte 2017 geltenden Regelungen zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung kann das Vermögen aus Straftaten leichter beschlagnahmt werden. Rückwirkende Anwendung der Regelungen hält der BGH jedoch für Straftaten, die vor Inkrafttreten der Reform verjährt waren, für verfassungswidrig. Nun muss das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit entscheiden.mehr
Der Erwerb des Vermögens eines Trusts im Zusammenhang mit seiner Auflösung erfolgt erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Übertragung des Anteils am Trustvermögen.mehr
Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom 27.10.2015 über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragungsvorgang zu ermitteln sei, ist der Rechtsgrund für eine Entscheidung des Großen Senats des BFH entfallen.mehr
Die Finanzverwaltung äußert sich zur Frist für die Übermittlung der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung und zur Härtefallregelung.mehr
Die Identifizierung eines Leasingverhältnisses nach – dem spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem 1.1.2019 beginnen, anzuwendenden – IFRS 16 orientiert sich konzeptionell an dem control-Prinzip. Für kontrahierte Wegerechte (easements) bedarf es einer Festlegung, ob diese als lease (IFRS 16) oder intangible (IAS 38) abzubilden sind.mehr
Der Buchgewinn ist grundsätzlich im Jahr des gerichtlichen Beschlusses zu erfassen. Bei einer Betriebsaufgabe vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens liegt jedoch ein in das Jahr der Aufstellung der Aufgabebilanz zurückwirkendes Ereignis vor.mehr
"Verbrechen dürfen sich nicht lohnen", wie Heiko Maas, Bundesjustizminister, zur Regelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sagt. Durch das 2016 beschlossene Gesetz können die durch eine Straftat erlangten wirtschaftlichen Vorteile abgeschöpft werden.mehr
Eine Studentin muss nicht das gesamte Erbe ihrer Urgroßmutter verwerten, bevor sie Ausbildungsunterhalt von ihren Eltern verlangen kann. Das OLG Jena bewertete ein Barvermögen aus einer Erbschaft in Höhe von ca. 4.500 Euro als angemessene Rücklage für Notfälle.mehr
Von gleitender Vermögensübergabe spricht man, wenn zur Einkünfteerzielung verwendetes Vermögen unentgeltlich und schrittweise übertragen wird, z. B. zunächst unter Vorbehalt des Nießbrauchs und in einem weiteren Schritt unter Verzicht auf den Nießbrauch gegen Versorgungsleistungen.mehr
Die Finanzverwaltung prüft und verprobt die eingereichten Jahresabschlüsse und Einnahmen-Überschussrechnungen hinsichtlich deren Schlüssigkeit. Ziel ist es auch, höhere Steuern für den Steuerpflichtigen zu bewirken. Die Finanzbeamten wenden hierzu verschiedene Verprobungsmethoden an. Dieser Beitrag beschreibt die unterschiedlichen Methoden. Werden diese Verprobungen im Unternehmen vollzogen, ist es möglich sich mit Argumenten zu wappnen, um auf Fragen der Beamten gut vorbereitet zu sein.mehr
Das BMF hat den Bestandsschutz nach § 22 Abs. 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen i. S. d. InvStG in der am 21.7.2013 geltenden Fassung im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung durch das Investmentsteuerreformgesetz verlängert.mehr
Im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Investmentsteuerreformgesetz wird der Bestandsschutz nach § 22 Abs. 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen i. S. d. Investmentsteuergesetzes in der am 21.7.2013 geltenden Fassung bis zum 31.12.2017 verlängert.mehr
Auch der Schwiegersohn des Empfängers von Pflegehilfsleistungen ist bei Anfrage zur Auskunft gegenüber dem Sozialamt verpflichtet.mehr
Eine Gesellschaft ist vermögenslos und wird gem. § 394 Abs. 1 FamFG im Handelsregister gelöscht, wenn sie kein verwertbares Vermögen mehr besitzt. Die Gesellschaft verliert dann mit der Löschung ihre Rechtsfähigkeit und damit auch die Fähigkeit, Partei eines Rechtsstreits zu sein. Kann eine Gegenpartei jedoch Anhaltspunkte dafür vortragen, dass noch verwertbares Vermögen vorhanden ist, bleibt die Gesellschaft trotz der Löschung rechts- und parteifähig.mehr
Die Finanzverwaltung prüft und verprobt die eingereichten Jahresabschlüsse oder Einnahmen-Überschussrechnungen, um die Schlüssigkeit festzustellen und evtl. höhere Steuern festzusetzen. Durch die Einführung der E-Bilanzen werden Verprobungen spätestens ab 2016 durch Logikprogramme einfacher und Entwicklungen über Jahre nachvollziehbar und vergleichbar. Unser Top-Thema beschreibt die verschiedenen Methoden, die die Beamten anwenden, stellt die wichtigsten Verprobungsformeln vor und rüstet Sie mit Argumenten bei möglichen Abweichungen.mehr
Am 18.10.2014 ist nach einiger Anlaufzeit die Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung) in Kraft getreten. Unser Top-Thema gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte der neuen Verordnung und deren praxisrelevanten Auswirkung auf das Rechnungswesen (§ 1 Abs. 5 AStG).mehr
Nach einiger Anlaufzeit ist die Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten (Betriebsstätten-Gewinnaufteilungsverordnung) am 18.10.2014 in Kraft getreten. Unser Top-Thema gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte der neuen Verordnung und deren praxisrelevanten Auswirkung auf das Rechnungswesen (§ 1 Abs. 5 AStG).mehr
Zahlreiche Steueränderungsgesetze der Vergangenheit haben auch Auswirkung auf die steuerbegünstigte Anlage vermögenswirksamer Leistungen, für die der Arbeitnehmer eine steuer- und sozialabgabenfreie Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten kann. mehr
Soweit ein ausländisches Investmentvermögen abweichend von der bis dahin praktizierten Vorgehensweise kein ausländisches Investmentvermögen mehr wäre, wird es für die Anwendung des InvStG für vor dem 31.5.2014 beginnende Geschäftsjahre unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin als ausländisches Investmentvermögen eingestuft.mehr
Das BMF hat mit Schreiben vom 12.6.2012 auf ein Schreiben sowie ein Gespräch im BMF am 28.2.2012 von und mit mehreren Verbänden geantwortet.mehr