Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab 1.1.2024
Die Finanzverwaltung nimmt Bezug auf gesetzliche Neuregelungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes.
Überblick: Anwendungsschreiben
n einem umfangreichen Schreiben wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes Stellung genommen. Dabei geht es insbesondere um:
- Persönlicher Geltungsbereich
- Begriff der vermögenswirksamen Leistungen, Überweisung
- Zeitliche Zuordnung der vermögenswirksamen Leistungen
- Vermögensbeteiligungen
- Anlagen auf Grund von Sparverträgen über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen
- Anlagen auf Grund von Wertpapier-Kaufverträgen
- Anlagen auf Grund von Beteiligungs-Verträgen und Beteiligungs-Kaufverträgen
- Insolvenzschutz
- Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz
- Anlagen für den Bau, den Erwerb, den Ausbau, die Erweiterung oder die Entschuldung eines Wohngebäudes usw.
- Anlagen auf Grund von Verträgen des Ehegatten oder Lebenspartners, der Kinder oder der Eltern
- Vereinbarung der vermögenswirksamen Leistungen, freie Wahl der Anlage
- Kennzeichnungs- und Mitteilungspflichten
- Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung
- Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage
- Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage
- Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wegfall der Zulagebegünstigung
- Zulageunschädliche Verfügungen
- Nachweis einer zulageunschädlichen Verfügung
- Anzeigepflichten
- Änderung der Festsetzung, Rückforderung von Arbeitnehmer-Sparzulagen
- Anrufungsauskunft
- Außenprüfung
- Übergangsregelung für Wertpapierinstitute
Das BMF-Schreiben ersetzt ab dem 1.1.2024 das BMF-Schreiben v. 29.11.2017 und das BMF-Schreiben v. 17.4.2018.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.9575
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.117
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
873
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7316
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
661
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
643
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
351
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
316
-
Vereinfachungsregelung für Restaurantdienstleistungen
296
-
Übereinkommen über die Kommission zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten
02.06.2026
-
Neues DBA mit der Ukraine unterzeichnet
02.06.2026
-
Haftung für Umsatzsteuer bei Internet-Handel
22.05.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Schönheitsoperationen
22.05.2026
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026