Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes ab 1.1.2024
Die Finanzverwaltung nimmt Bezug auf gesetzliche Neuregelungen durch das Zukunftsfinanzierungsgesetz in Verbindung mit der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes.
Überblick: Anwendungsschreiben
n einem umfangreichen Schreiben wird zur Anwendung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes Stellung genommen. Dabei geht es insbesondere um:
- Persönlicher Geltungsbereich
- Begriff der vermögenswirksamen Leistungen, Überweisung
- Zeitliche Zuordnung der vermögenswirksamen Leistungen
- Vermögensbeteiligungen
- Anlagen auf Grund von Sparverträgen über Wertpapiere oder andere Vermögensbeteiligungen
- Anlagen auf Grund von Wertpapier-Kaufverträgen
- Anlagen auf Grund von Beteiligungs-Verträgen und Beteiligungs-Kaufverträgen
- Insolvenzschutz
- Anlagen nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz
- Anlagen für den Bau, den Erwerb, den Ausbau, die Erweiterung oder die Entschuldung eines Wohngebäudes usw.
- Anlagen auf Grund von Verträgen des Ehegatten oder Lebenspartners, der Kinder oder der Eltern
- Vereinbarung der vermögenswirksamen Leistungen, freie Wahl der Anlage
- Kennzeichnungs- und Mitteilungspflichten
- Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung
- Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage
- Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage
- Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage
- Wegfall der Zulagebegünstigung
- Zulageunschädliche Verfügungen
- Nachweis einer zulageunschädlichen Verfügung
- Anzeigepflichten
- Änderung der Festsetzung, Rückforderung von Arbeitnehmer-Sparzulagen
- Anrufungsauskunft
- Außenprüfung
- Übergangsregelung für Wertpapierinstitute
Das BMF-Schreiben ersetzt ab dem 1.1.2024 das BMF-Schreiben v. 29.11.2017 und das BMF-Schreiben v. 17.4.2018.
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.5635
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
995
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
865
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7776
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
612
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
470
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
459
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
366
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
362
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
348
-
Selbstnutzung und Verpachtung von Jagdbezirken
07.08.2026
-
Umsatzsteuer bei Krankenfahrten durch Taxi- und Mietwagenunternehmer
05.08.2026
-
Neue Begrüßungsschreiben mit Steuer-ID
04.08.2026
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandate in Niedersachsen
03.08.2026
-
Nutzungsvorteile bei Firmenfitness
30.07.2026
-
Finanzverwaltung NRW bringt eigene KI-Lösung in die Praxis
30.07.2026
-
Kirchensteuerbeschlüsse im Land Baden-Württemberg für 2026
28.07.2026
-
Stromkosten bei betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
23.07.2026
-
Grundsätze zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
23.07.2026
-
Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2025
22.07.2026