Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Beendigung des Insolvenzver... / d) Beschränkte Nachhaftung des Schuldners für Umsatzsteuerschulden nach Einstellung des Insolvenzverfahrens

Bei einem Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person kommt nach einer Einstellung des Verfahrens ein Restschuldbefreiungsverfahren (§§ 286 ff. InsO) nur in Betracht, wenn das Verfahren durch Beschluss des Insolvenzgerichts nach § 200 InsO aufgehoben worden ist, oder wenn nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit die Insolvenzmasse nach ... mehr

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Beendigung des Insolvenzver... / III. Zusammenfassung

Ein Insolvenzverfahren kann mit oder ohne den Vorbehalt der Nachtragsverteilung beendet werden. Wenn keine Nachtragsverteilung stattfindet, endet das Amt des Insolvenzverwalters mit der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Dies hat zur Folge, dass der (frühere) Insolvenzschuldner zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Jahreserklärungen verpflichtet ist. Sofern mit Aufheb... mehr

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Beendigung des Insolvenzver... / 2. Nachtragsverteilung

Neues Vermögen für die Insolvenzmasse: Nach § 203 InsO ordnet das Insolvenzgericht auf Antrag des Insolvenzverwalters oder eines Gläubigers des Verfahrens die Nachtragsverteilung an, wenn nach dem Schlusstermin neues Vermögen für die Insolvenzmasse auftaucht. Das betrifft zurückbehaltene Beträge, die für die Verteilung frei werden, Beträge, die aus der Insolvenzmasse gezahlt... mehr

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Beendigung des Insolvenzver... / [Ohne Titel]

MR Dr. Christian Sterzinger[*] Bereits der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Unternehmers und erst recht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens haben erhebliche Folgen für das Festsetzungsverfahren der Umsatzsteuer. Der nachfolgende Beitrag verdeutlicht, dass auch nach der Beendigung eines Insolvenzverfahrens Besonderheiten zu beachten sind. mehr

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Beendigung des Insolvenzver... / 1. Beendigung des Insolvenzverfahrens

Beendigung durch Aufhebung: Das Insolvenzverfahren endet mit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach § 200 Abs. 1 InsO. Sobald die Schlussverteilung vollzogen ist, beschließt das Insolvenzgericht die Aufhebung des Insolvenzverfahrens. Hierfür erstellt der Insolvenzverwalter nach § 188 InsO das Verteilungsverzeichnis. Verwaltungs-, Verfügungs- und Prozessführungsbefugnis en... mehr

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Beendigung des Insolvenzver... / 3. Restschuldbefreiung

Die Vorschriften zur Restschuldbefreiung (§§ 286 bis 303a InsO) gelten nach § 286 InsO für alle natürlichen Personen. Wirkung gegenüber allen Gläubigern: Wird die Restschuldbefreiung im Regelinsolvenzverfahren oder Verbraucherinsolvenzverfahren erteilt, wirkt diese gegenüber allen Gläubigern, also auch gegenüber denen, die ihre Forderungen nicht zur Tabelle angemeldet haben (... mehr

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Vermögensteuer

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Altersvorsorge

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
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Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 8 Betriebsübertragung (Abs. 7)

Rz. 28 Bei unentgeltlicher Übertragung eines ganzen Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG, z. B. im Wege vorweggenommener Erbfolge, geht auch der nachversteuerungspflichtige Betrag auf den Rechtsnachfolger über, der ihn fortzuführen hat. Entsprechendes gilt für die Einbringung eines ganzen Betriebs oder ganzen Mitunternehmeranteils nach § 24 UmwStG ... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 2. Zielsetzung der Kapitalansammlungsrichtlinie und Identifikation indirekter Steuern

Die Harmonisierung der Erhebung indirekter Steuern auf Kapitalansammlungen hat es zum Zweck, die Faktoren, welche die Wettbewerbsbedingungen verfälschen oder den freien Kapitalverkehr behindern, weitestgehend zu eliminieren. Denn nur so kann ein reibungsloser Binnenmarktmechanismus gewährleistet werden.[20] Erklärtes Ziel der Richtlinienanwendung ist es demzufolge, die durch ... mehr

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GmbH 2 Go (Teil 34): Die Im... / V. Asset Protection

Jenseits steuerlicher Fragestellungen wird häufig wenig in den Blick genommen, dass eine Poolung von Vermögen in einer Gesellschaft einen nicht unerheblichen Mehrwert in Bezug auf Asset Protection liefern kann. Beispiel 3 A hat ein Aktiendepot im Umfang von 500.000 EUR sowie Immobilien im Wert von 2.500.000 EUR (vermietet), wobei diese noch mit Darlehen i.H.v. 1.000.000 EUR b... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 7 Nachversteuerung bei Betriebsveräußerung oder -aufgabe (Abs. 6)

Rz. 27 Zur Nachversteuerung des nachversteuerungspflichtigen Betrags nach § 34a Abs. 4 EStG führen gem. § 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 bis 5 EStG [1] die Betriebsveräußerung oder -aufgabe i. S. d. §§ 14, 16 Abs. 1 und 3 EStG sowie des § 18 Abs. 3 EStG (§ 34a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 EStG), die Einbringung eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genosse... mehr

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Unionsrechtswidrige Anwendu... / 3. Die Konzernklausel gem. § 6a GrEStG

Gemäß § 6a S. 1 GrEStG wird eine Erhebung von Grunderwerbsteuer dann doch suspendiert, sofern die Steuerbarkeit (u.a. auf Basis der vorangestellten Ergänzungstatbestände) auf eine Umwandlung i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1-3 UmwG, eine Einbringung oder einen anderen Erwerbsvorgangs auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage zurückzuführen ist. Vor- bzw. Nachbehaltensfristen ...: Dafür muss... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 1.1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 34a EStG ist durch G. v. 14.8.2007[1] mit Wirkung ab Vz 2008 eingeführt worden (§ 52 Abs. 34 EStG). Bilanzierenden Einzel- und Mitunternehmern wird das Wahlrecht eingeräumt, mit ihren Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit (Gewinneinkünfte) in vergleichbarer Weise wie Kapitalgesellschaften steuerlich belastet zu werden. Hi... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.2.10 Gewinne aus Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften

Rz. 129 Gewinne aus Beteiligung an KapG sind zum Zeitpunkt des Gewinnausschüttungsbeschlusses realisiert, der den Gewinnanspruch rechtlich begründet.[1] Davon abweichend bzw. als ergänzende "Sonderfälle" werden in Schrifttum und höchstrichterlicher Rechtsprechung zwei weitere Realisationszeitpunkte gesehen. Sofern die Beteiligungsgewinne TU im Mehrheitsbesitz betreffen und d... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.5 Grundsatz der Wesentlichkeit

Rz. 171 Der Grundsatz der Wesentlichkeit sieht die Berücksichtigung und Offenlegung aller Sachverhalte vor, die für die Jahresabschlussadressaten von Relevanz, d. h. für diese zwecks der Beurteilung der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich, sind. Im Umkehrschluss ergibt sich die Möglichkeit zur Außerachtlassung der nicht wesentlichen Tatbestände.[1] R... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.2 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Stetigkeitsprinzip

Rz. 150 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar (Rz. 155 ff.; s. zur Norm-Rangfolge auch Rz. 18).[1] Im Kontext der Bewertungsmethoden stehen bspw. folgende Spezialvorschriften der Stetigkeit entgegen bzw. verhindern eine Anwendung des der Spezialvorschrift nachgelagerten Grundsatzes: Außerplanmäßige Abschreibungen bei VG des AV... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Regelungsinhalt und Anwendungsbereich

Rz. 155 § 252 Abs. 2 HGB gestattet Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des Abs. 1 in begründeten Ausnahmefällen, wobei die Vorschrift als grds. Abweichungsverbot in unbegründeten Fällen und nicht als Wahlrecht zu verstehen ist.[1] Entsprechend ist § 252 Abs. 2 HGB als Ausnahmeregelung zu verstehen, der nur in seltenen und stets begründeten Fällen zum Trage... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.3 Spezialvorschriften und Ausnahmen vom Einzelbewertungsgrundsatz

Rz. 95 Mit den Spezialvorschriften zu Sammelbewertungsverfahren in § 240 Abs. 3, 4 HGB sowie § 256 HGB (§ 240 Rz. 50 ff., § 256 Rz. 16 ff.), der Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB (§ 254 Rz. 1 ff.) sowie dem Verrechnungsgebot von VG, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschl. der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen ... mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 2.4 Rentabilitätsrechnung

Die Rentabilität ist eine Kennzahl, die Aufschluss über das Verhältnis vom Gewinn zum eingesetzten Kapital gibt. Insbesondere, wenn der Gewinn verschiedener Investitionsmöglichkeiten mit unterschiedlichem Kapitaleinsatz erwirtschaftet wird, ist eine Rentabilitätsrechnung unerlässlich. Beispiel: Vergleich von 2 alternativen Investitionen Sie haben 2 alternative Investitionsmögl... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 7 Die Vorschriften des § 252 HGB gelten für alle Kfl. und sind sowohl im Einzel- als auch im Konzernabschluss zu beachten. Die Pflicht zur Beachtung der GoB auch im Konzernabschluss ergibt sich dabei bereits aus § 297 Abs. 2 Satz 1 und 2 HGB, der vorschreibt, dass der Konzernabschluss klar und übersichtlich aufzustellen ist und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Ausnahmefälle

Rz. 158 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar, die zu einer Durchbrechung der Grundsätze des Abs. 1 führen. Dem Rechtsprinzip "lex specialis derogat legi generali" folgend bedarf es in diesen Fällen keiner gesonderten Ausnahmeregelung in Gestalt einer expliziten Regelung wie jener des § 252 Abs. 2 HGB (vgl. zur Norm-Rangfolge... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.7 Anhang und Lagebericht

Rz. 56 Zusätzliche Angaben im Anhang zur Begründung der weiteren Anwendung der Fortführungsprämisse werden für KapG nur bei wesentlicher Unsicherheit bzgl. der obwaltenden Ereignisse und Gegebenheiten gefordert. Sie sollten i. S. v. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage siche... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung im Steuerrecht

Rz. 175 § 5 Abs. 1 EStG schreibt für die steuerliche Gewinnermittlung den Ansatz des sich nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung ergebenden Vermögens in der Bilanz vor. Da nach § 60 Abs. 2 EStDV die aus dem Handelsrecht bzw. der ordnungsmäßigen Buchführung abgeleitete Bilanz die Grundlage der Besteuerung bildet und ggf. vorliegen... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.1 Tatsächliche Gegebenheiten

Rz. 43 Unter tatsächlichen Gegebenheiten, die zur Aufgabe der Fortführungsprämisse führen, sind primär wirtschaftliche Umstände bzw. Probleme zu verstehen, die bereits eingetreten sind oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten werden und infolge ihrer schwerwiegenden Auswirkungen einem Fortbestehen des Unt entgegenstehen. Darüber hinaus können auch nicht-wirtschaftliche Ta... mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 2.3 Gewinnvergleichsrechnung

Die Gewinnvergleichsrechnung ist neben der Kostenvergleichsrechnung im Rahmen der Investitionsrechnungen ein auch für Laien überschaubares Verfahren, um die Vorteilhaftigkeit alternativer Investitionsmaßnahmen zu beurteilen. Anders ausgedrückt: Sie zeigt Ihnen, wie viel bei welcher Alternative herausspringt. Auch ohne betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse können Sie dieses Re... mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 4 Amortisation von Investitionsobjekten

Die Amortisationsrechnung geht von der Überlegung aus, ob sich eine Anlage in einem bestimmten Zeitraum amortisiert – bezahlt macht – oder nicht. Wenn die Amortisationszeit unter der Nutzungsdauer liegt, ist das Investitionsprojekt vorteilhaft. Die Amortisationszeit ist der Zeitraum, in dem es möglich ist, die Anschaffungsauszahlung einer Anlage wiederzugewinnen. Eine Anlage ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.6.1 Regelungsinhalt

Rz. 141 § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB verlangt im Zuge der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden die Beibehaltung der auf den vorhergehenden Abschluss angewandten Bewertungsmethoden. Die Bilanzrichtlinie 2013/34/EU spricht dagegen formal von Rechnungslegungsmethoden und Bewertungsgrundlagen. Eine Übernahme der Formulierung aus der Bilanzrichtlinie 2013/34/E... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1)

Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche Geschäftsvorfälle in das neue Gj übertra... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 85 § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB verlangt neben einer Bewertung auf Grundlage der Verhältnisse zum Abschlussstichtag (Rz. 61 ff.) die einzelne Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen (selbstständigen) VG und Schulden. Die bereits in § 240 Abs. 1 HGB geforderte Einzelbewertung entspringt dem Vorsichtsprinzip[1] (Rz. 97) und soll – jenseits der bestehenden Ausnahmeregelung... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Anhangangabepflichten

Rz. 161 § 284 Abs. 2 Nr. 2 Hs. 1 HGB verlangt von KapG und ihnen gleichgestellten KapCoGes in Fällen einer Abweichung i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB die Angabe und Begründung von Abweichungen im Anhang. Die Vorschrift verlangt dabei nicht nur die Angabe und Begründung von Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, sondern nach § 284 Abs. 2 Nr. 2 Hs. 2 HGB auch die ge... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3.3 Ausnahmen vom Realisationsprinzip

Rz. 132 Grds. keine Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 HGB stellen die Spezialvorschriften dar, die zu einer Durchbrechung des Realisierungsgrundsatzes führen. Dem Rechtsprinzip "lex specialis derogat legi generali" folgend bedarf es in diesen Fällen keiner gesonderten Ausnahmeregelung in Gestalt einer expliziten Regelung wie jener des § 252 Abs. 2 HGB (Rz. 155 ff.; s. zur ... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.4.2 Rechtliche Gegebenheiten

Rz. 46 Zu rechtlichen Gegebenheiten, die einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen können, zählen insb. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Verfassung eines Auflösungsbeschlusses – i. d. R. zur Einleitung der Liquidation oder Einleitung bestimmter Umwandlungsmaßnahmen i. S. d. UmwG (bei der Auflösung vermögensloser Ges. erfolgt eine Löschung) – sowi... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 61 Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden ist als logische Konsequenz einer periodengerechten Rechnungslegung[1] auf die Verhältnisse am Abschlussstichtag (s. zum Abschlussstichtag § 242 Rz. 8 ff.) abzustellen. Über die Kodifizierung als GoB in § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB hinaus findet das Stichtagsprinzip auch in zahlreichen weiteren Normen de... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.1.3 Wertaufhellungszeitraum

Rz. 71 Unklar ist über die bisher diskutierten Abgrenzungsprobleme zwischen wertaufhellenden und wertbegründenden Ereignissen hinaus im Kontext des Tatbestandsmerkmals des Bekanntwerdens zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung auch die Frage, was bzw. welcher Zeitpunkt unter der Aufstellung genau zu verstehen ist. Diese Frage wird von der Gegebenheit getragen, das... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1.1 Regelungsinhalt

Rz. 97 § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 1 HGB verlangt im Kontext der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen VG und Schulden ein vorsichtiges Vorgehen, d. h. eine vorsichtige Bewertung. Aus der explizit bewertungsbezogenen Vorschrift, die auch als vorsichtige Bewertung i. e. S. bezeichnet wird,[1] wurde und wird – wenn auch zunehmend seltener – im Schrifttum ein bilanzierungsb... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 15 Da § 252 HGB nicht von abschließendem Charakter ist, was sich bereits aus der Verwendung der Formulierung "insbesondere" in Abs. 1 ergibt, stehen alle anderen Normen des Handelsgesetzbuches mit § 252 HGB zumindest in indirekter Beziehung, die GoB-Bezug aufweisen respektive GoB konkretisieren. Dies betrifft sowohl § 238 Abs. 1 HGB für die Buchführung, die §§ 243 Abs. 1... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 34 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dieser nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der vom Gesetz damit unterstellte Regelfall wird auch als going-concern-Prämisse/Prinzip bezeichnet. Dem Prinzip zufolge sind die VG und Schulden gem. ihrer tatsächlich beabsichtigten... mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.3 Prüfung auf Fortführung

Rz. 40 Das HGB enthält keine ausdrückliche Pflicht zur Vornahme einer spezifischen Einschätzung der Fähigkeit des Unt zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch die gesetzlichen Vertreter. Bereits aus dem Charakter als gesetzlich unterstellter Regelfall ist eine Prüfung auf Nichtbestehen der Fortführungsprämisse bzw. auf das Vorliegen entgegenstehender rechtlicher oder ... mehr

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Fixkostenmanagement: So bek... / 4 Fixkostenmanagement

Nochmals zur Erinnerung: Fixkosten sind Kosten, die unabhängig von der Beschäftigung, also zum Beispiel der Ausbringung anfallen. Typische Fixkosten sind Gehälter im Verwaltungsbereich, Abschreibungen oder Mieten. Die besondere Problematik bei den Fixkosten entsteht durch folgende Faktoren: Fixkosten sind schwer abbaubar: Eine einmal gebaute Fabrikhalle kann nur schwer wieder... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
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Investitionsrechnung: Lohnt... / 3 Dynamische Modelle

Im Gegensatz zu den statischen Verfahren berücksichtigen dynamische Modelle den zeitlichen Ablauf der Investitionsvorgänge. Zeitliche Unterschiede bei Einnahmen und Ausgaben fließen ebenso wie Zinseszinseffekte in das Ergebnis der Investitionsrechnung ein. Anstatt mit Durchschnittszahlen wird mit exakten Werten gerechnet. Die Anschaffungsausgaben werden zu Beginn der Investi... mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 3.3 Die Projektdaten

Im Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt sind folgende Daten zu berücksichtigen: Die Anschaffungskosten für die Maschine belaufen sich auf 400.000 EUR. Die Nutzungsdauer der Anlage beträgt 10 Jahre. Die jährlichen Energiekosten werden voraussichtlich bei ca. 5.000 EUR liegen. Für Instandhaltung und Wartung werden etwa 4.000 EUR anfallen. Die Kosten für die Mitarbeiterschulung ... mehr

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BWA-Analyse als Frühwarnsys... / 2.2 Zeilen der BWA: Die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen

Nach der Spalteneinteilung soll nun die vertikale Einteilung der BWA betrachtet werden. Umsatzerlöse: Hier finden sich die betriebstypischen Umsätze aus Produkten und/oder Dienstleistungen des eigentlichen Betriebszwecks. Herkunft der Daten ist die Kontenklasse 4 (betriebliche Erträge) und gegebenenfalls die Kontenklasse 8 (SKR 04) oder 5/6 (SKR 03). Hinweis Summen- und Salden... mehr

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Investitionsrechnung: Lohnt... / 2.2 Kostenvergleichsrechnung

Eine Kostenvergleichsrechnung empfiehlt, von 2 oder mehr sich ausschließenden alternativen Investitionsprojekten das Projekt mit den geringsten Kosten zu wählen. Das heißt, die Vorteilhaftigkeit von Investitionen wird durch die Gegenüberstellung der relevanten Kosten der einzelnen möglichen Maßnahmen beurteilt. Dabei empfiehlt es sich, nur Investitionen der gleichen Art gege... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 31

Die Kommission empfiehlt, die Ausgestaltung der Frühstart-Rente mit der gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen, um Synergien und besonders lange Ansparzeiten zu ermöglichen. Doppelstrukturen sollten vermieden werden. Ausgangslage Mit der Frühstart-Rente soll noch 2026 eine staatlich geförderte kapitalgedeckte Zusatzvorsorge eingeführt werden, die es Eltern ermöglicht, für ihr... mehr

Beitrag aus SGB Office Professional
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Rentenkommission 2026: Empf... / Empfehlung 28

Die Kommission empfiehlt die Einführung einer obligatorischen kapitalgedeckten Rentenkomponente im Rahmen der gesetzliche Rentenversicherung (gesetzliche Kapitalrente). Dazu sollen individuelle Kapitalkonten für die Beitragszahlenden eingerichtet werden. Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von 2 % mit schrittweiser Einführung. Die Beiträge ... mehr