Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.13 Generell zulässige Mittelzuführungen zum Vermögen (§ 62 Abs 3 AO)

Tz. 120 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach § 62 Abs 3 AO steht es der St-Befreiung nicht entgegen, dass eine Kö folgende Mittel (Zuwendungen) ihrem Vermögen zuführt: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den lfd Aufwand der Kö vorgeschrieben hat, Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, dass sie zur Ausstattung der Kö mit Vermögen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2 Weitere Gewinnermittlung mit dem übernommenen Vermögen

9.2.1 Grundsätze und Behandlung der Einbringungskosten (insbesondere Grunderwerbsteuer) Tz. 178 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Wert, mit dem die Übernehmerin das eingebrachte BV in ihrer Bil einschl Ergänzungs- und Sonder-Bil ansetzt, ist die Ausgangsbasis für die weitere Ermittlung des estlichen oder kstlichen Gewinns der MU-Schaft. Dieser konkrete Bewertungsansatz gilt auch...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.3 Ausgliederung von nutzungsgebundenem Vermögen

Gliedert eine gemeinnützige Kö nutzungsgebundenes, zB zu einem ZwB gehörendes Vermögen auf eine gemeinnützige TG aus und überlässt sie ihr wes Betriebsgrundlagen zur Nutzung, kam es bislang zu einem Wechsel der überlassenen WG von der originär gemeinnützigen Sphäre (ideeller Bereich, ZwB) in den Mittelbeschaffungsbereich (Vermögensverwaltung oder stpfl wG). Dieser Sphärenwech...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.14 Zusätzlich zulässige Zuführungen zum Vermögen für Stiftungen in der Gründungsphase (§ 62 Abs 4 AO)

Tz. 121 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Vorschrift gilt nur für Stiftungen und sieht es als st-unschädlich an, wenn eine Stiftung im Jahr der Errichtung und in den drei folgenden Kj Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und die Gewinne aus wG ganz oder tw ihrem Vermögen zuführt. Zulässig ist nur die Zuführung der Überschüsse aus der Vermögensverwaltung und der Gewinne aus wG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden von dritter Seite

Tz. 62 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Vereinnahmt der eine Einbringung tätigende Gesellschafter eine Geldzahlung (oder andere nicht in Gesellschaftsrechten an der Übernehmerin bestehende Gegenleistungen) eines anderen Gesellschafters (Mitgesellschafter oder künftig der übernehmenden Pers-Ges beitretenden Gesellschafters) pers, führt dies zu einem Gewinn aus der Veräußerung desje...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.4 Nutzungsgebundenes Vermögen; Erwerb aus zeitnah zu verwendenden Mitteln möglich

In Anbetracht der Neuregelungen in § 57 Abs 3 und § 58 Nr 1 AO und unter Berücksichtigung der Ges-Begr zu § 58 Nr 1 S 2 AO sollten WG, die anderen gemeinnützigen Organisationen oder jur Pers d öff Rechts in Verfolgung eines eigenen gemeinnützigen Satzungszwecks unentgeltlich oder verbilligt, dh gegen reinen Kostenersatz, überlassen werden, nutzungsgebundenes Vermögen darstel...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1 Wert der erhaltenen Anteile entspricht nicht dem Wert des hingegebenen Vermögens

13.2.1.1 Verschmelzungen und Spaltungen Tz. 1506 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Soweit es aufgrund der Umwandlung zu einer Wertverschiebung kommt (bei sog nicht verhältniswahrenden Verschmelzungen oder Spaltungen), kommt § 13 UmwStG nicht zur Anwendung. Insoweit handelt es sich um eine Vorteilszuwendung zwischen den Gesellschaftern, für deren stliche Beurteilung die allgemeinen G...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.1 Begünstigtes Vermögen

Tz. 87 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Gegenstände der Einbringung in eine Pers-Ges sind in § 24 Abs 1 UmwStG abschließend aufgezählt. Danach kommen für eine begünstigte Einbringung nur in Frage: ein Betrieb (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 89 ff), ein Teilbetrieb (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 91 ff), ein (ganzer) MU-Anteil (s § 24 Abs 1 UmwStG, s Tz 94), der Bruchteil eines MU-Anteils (R...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.3.4 Einbringung von Mitunternehmeranteilen (mit Zuzahlung in das Vermögen des einbringenden Mitunternehmers)

Tz. 68 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Wird ein MU-Anteil tw auf eigene Rechnung des Einbringenden und tw auf Rechnung eines Dritten gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden (PV oder BV, s Tz 62) erbracht, liegt die Veräußerung des Teils eines MU-Anteils (s § 16 Abs 1 S 2 EStG) vor. Es handelt sich nämlich um einen Kombinationssachverhalt von Einbringung nach § 24 Abs 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1 Regeln (Wirtschaftsjahr, Fortführung der Besteuerungsmerkmale des eingebrachten Vermögens)

Tz. 177 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Mit Ablauf des (ggf rückwirkend bestimmten) stlichen Einbringungszeitpunkts geht das gem § 24 Abs 1 UmwStG eingebrachte BV auf die Pers-Ges über. Dieses BV ist ab stlicher Wirksamkeit der Einbringung in die Gewinnermittlung der Übernehmerin einzubeziehen (s Tz 172ff; zu den Konsequenzen auf die Art der Gewinnermittlung der Übernehmerin s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.1 Wertverzehr des überlassenen Vermögens

Tz. 1319 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Der Wertverzehr der verpachteten WG drückt sich in der AfA aus; idR ist hierbei von der linearen AfA auszugehen. Eine degressive AfA kann uE nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden (auch stlich ist eine degressive AfA nur für vor 2011 angeschaffte oder hergestellte bewegliche WG zulässig; s § 7 Abs 2 EStG). Denkbar wäre dies zB bei eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4.4 Beteiligung von Körperschaften am Vermögen der Übernehmerin nach der Übertragung (§ 6 Abs 5 S 6 EStG)

Tz. 55 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Im Zeitpunkt der Übertragung eines WG in den Fällen des § 6 Abs 5 S 3 EStG ist (nachträglich) der Tw anzusetzen, wenn und soweit der Anteil einer Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse (inkl optierende Pers-Ges iSd § 1a KStG) an dem nach § 6 Abs 5 S 3 EStG übertragenen (Einzel-)WG nach dem Zeitpunkt der Übertragung innerhalb einer Frist vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Rückzahlung von Kapital und Kapitaleinnahmen

Rn. 53 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Rückzahlung von Kapital ist eine Vermögensumschichtung und demzufolge kein steuerbarer Ertrag (BFH v 19.10.1982, BStBl II 1983, 295). Die Rückzahlung von Kapitaleinnahmen führt zu negativen Einnahmen. Der Begriff der negativen Einnahmen ist gesetzlich nicht geregelt. Voraussetzung für negative Einnahmen aus KapVerm ist, dass der StPfl rec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.1 Umwandlung einer Kapital- auf eine Kapitalgesellschaft

Tz. 1549 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 VGA der übertragenden Kö, für die ein passiver Korrekturposten zu bilden ist (also für vGA an Gesellschafter, die im Rückwirkungszeitraum ausgeschieden sind), gelten für Zwecke der Anwendung des § 27 KStG spätestens im Zeitpunkt der zivilrechtlichen Wirksamkeit der Umwandlung als abgeflossen. Diese Leistungen sind in der gesonderten Festst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.3.2 Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft

Tz. 1553 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Sofern die begünstigte Person MU der übernehmenden Pers-Ges wird (und somit die Rückwirkungsfiktion des § 2 Abs 1 oder 2 UmwStG anwendbar ist), sind die bisher als vGA angesetzten Beträge ab dem stlichen Übertragungsstichtag (also rückwirkend) als Entnahmen zu behandeln (und nicht mehr als Kap-Erträge iSv § 20 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG). Hierzu ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.5 Keine Bewertungseinschränkung bei Einbringung einer Sachgesamtheit mit negativem Kapital

Tz. 127a Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Bei der Bewertung des gem § 24 UmwStG in eine Pers-Ges eingebrachten BV gibt es keine Regelung, die – analog zu § 20 Abs 2 S 2 Nr 2 UmwStG – eine Einschränkung der Bw-Fortführung für den Fall fordert, dass der Netto-Bw der betrieblichen Sachgesamtheit negativ ist. Hieraus ist zu folgern, dass in diesem Fall der Antrag auf Bw-Einbringung zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.3 Umwandlung einer Kapital- auf eine Personengesellschaft

Tz. 1545 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Für Verbindlichkeiten oder Rückstellungen, die auf eine als vGA zu beurteilende Verpflichtung zurückzuführen sind (zB Bildung einer Tantieme- oder Pensionsrückstellung, die erst nach dem stlichen Übertragungsstichtag ausgezahlt wird), erfolgte bis zum stlichen Übertragungsstichtag lediglich eine Einkommenskorrektur als vGA iSd § 8 Abs 3 S ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.3.2.2 Umwandlung einer Kapital- auf Kapitalgesellschaft

Tz. 1542 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Es handelt sich grds auch bei der übernehmenden Kö um eine vGA an den (ehemaligen) Gesellschafter der übertragenden Kö. Das gilt auch dann, wenn die begünstigte Person an der übernehmenden Kö nach der Umwandlung nicht mehr beteiligt sein sollte; es liegt dann eine vGA an einen sog "Nicht-mehr-Gesellschafter" vor; dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dcb) Überlassung von Diensten, Kapital oder WG

Rn. 323 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nutzungsvorteile aus Dienstverträgen Insb die Angemessenheit von Geschäftsführerbezügen steht wiederholt auf dem Prüfstand seitens der FinVerw. Für die Beurteilung der Angemessenheit ist auf die Gesamtausstattung der Vergütungen abzustellen. Diese umfasst im Allgemeinen Grundgehalt, Tantieme, Zusatzvergütungen, Pensionszusagen und Sachleistunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Anlässe zur Erstellung von Ergänzungsbilanzen

Rn. 64a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zur Erstellung besonderer (Wert)-Ergänzungsbilanzen der Gesellschafter zur StB der PersGes kommt es in folgenden Fällen:mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / III. Tatbestandsvoraussetzungen

In ihrer Handlungsfreiheit beschränkt sind Ehegatten, wenn sie über ihr "Vermögen im Ganzen" verfügen. Eine solche Verfügung, für die die Zustimmung des Ehepartners erforderlich ist, trifft ein Ehegatte dann, wenn er über einen Gegenstand disponiert, der "im Wesentlichen" oder "nahezu", so die gängigen Formulierungen, sein gesamtes Vermögen ausmacht.[2] Ob dies der Fall ist,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.8 Grundsatz der Vermögensbindung (§ 55 Abs 1 Nr 4 AO)

Tz. 68 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Die Vorschrift des § 55 Abs 1 Nr 4 AO enthält den Grundsatz der Vermögensbindung als wes Voraussetzung für die Selbstlosigkeit. Nach S 1 der Vorschrift darf das Vermögen der Kö bei ihrer Auflösung (Aufhebung) oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks nur für st-begünstigte Zwecke verwendet werden. Nach dem BFH-Urt v 26.08.2021 (DStR 2022, 196)...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 13 – Bundeskindergeldgesetz

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107) geändert worden ist Erster Abschnitt Leistungen § 1 Anspruchsberechtigte (1) Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer nach § 1 Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes n...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Grundsachverhalte der Einbringung gem § 24 UmwStG

Tz. 18 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die unter § 24 Abs 1 UmwStG fallenden Sachverhalte sind aufgr der Besonderheiten des Einbringungstatbestands sehr zahlreich, so dass der Regelungsbereich des § 24 UmwStG entspr vielseitig ist. Dies liegt zum einen daran, dass der ges bestimmte Einbringungssachverhalt von der Pers des Einbringenden unabhängig ist, so dass grds alle (inl und a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Fleischer, Leitbildwandel im Recht der BGB-Gesellschaft. Ein erster Rundgang durch den Mauracher Entwurf zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, DB 2020, 1107; Kilincsoy, Analyse der Modernisierung des PersGes-Rechts durch das MoPeG, FR 2021, 248; Schiffers, Optionsmodell für PersGes nach dem Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz: handels- und steuerbilanzielle A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.1 Grundsätze und Behandlung der Einbringungskosten (insbesondere Grunderwerbsteuer)

Tz. 178 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Der Wert, mit dem die Übernehmerin das eingebrachte BV in ihrer Bil einschl Ergänzungs- und Sonder-Bil ansetzt, ist die Ausgangsbasis für die weitere Ermittlung des estlichen oder kstlichen Gewinns der MU-Schaft. Dieser konkrete Bewertungsansatz gilt auch für die GewSt (s § 20 UmwStG Tz 231). Aufgr der analogen Anwendung der Regelungen in §...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Erbfolge in ein gewerbliches Einzelunternehmen (§ 27 HGB)

Rn. 56 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Im Falle der Erbeinsetzung liegt in vollem Umfang ein unentgeltlicher Erwerb unmittelbar vom Erblasser vor. Die Erben sind an die Buch- und Steuerwerte gem § 6 Abs 3 EStG gebunden. Nach § 1922 BGB geht mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über (Gesamtrechtsnach...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.4 Die sogenannte Differenzrechnung

Tz. 49 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 27 Abs 1 S 3 KStG bemisst den Umfang der Verwendung des stlichen Einlagekto für eine Leistung, soweit nicht Ausnahmen geregelt sind (dazu s Tz 58ff), nach einer Differenzrechnung. Danach ist der Summe der im Wj erbrachten Leistungen mit Ausnahme der in Tz 46 erläuterten Nenn-Kap-Rückzahlung (Vergleichsgröße I) der auf den Schluss des voran...mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / I. Problemaufriss

Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft basiert auf Gütertrennung. Jeder Ehegatte verwaltet das ihm gehörende Vermögen eigenständig und erwirbt solches auch für sich allein (§ 1378 BGB). Über die ihnen gehörenden Gegenstände können die Ehegatten frei verfügen und Verpflichtungen eingehen. Sie sind unabhängig sowohl was den Umgang mit ihrem Vermögen angeht als auc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.2.1.2 Einbringungen

Tz. 1515 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Im Grundsatz stellt eine Einbringung von Vermögen nach §§ 20, 21 UmwStG in eine Kap-Ges oder nach § 24 UmwStG in eine Pers-Ges durch eine Kö auch dann keine vGA dar, wenn die Einbringung zu Bw oder Zwischenwerten erfolgt. Zwar kommt es in diesem Fall aus gesellschaftsrechtlichen Gründen nicht zu einer Gewinnrealisierung; es fehlt aber jede...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Abgrenzung der vGA von den Entnahmen

Tz. 604 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Hinsichtlich der Abgrenzung vGA zu Entnahmen ist zunächst zu berücksichtigen, dass die Vorschriften des § 4 Abs 1 und des § 6 EStG auch bei Kö anzuwenden sind und somit grds auch die Regelungen über Entnahmen (s Beschl des BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 34; s R 7.1 KStR 2015). Bei Entnahmen handelt es sich nach dem Verständnis des EStG um ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Steuerliche Aspekte

Rn. 51c Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Für eine GmbH & typisch Still geltende Grundsätze Wird die stille Beteiligung an einer GmbH steuerlich als typisch qualifiziert (dazu allg s Rn 50c), so mindern die Gewinnanteile der stillen Gesellschafter als BA in voller Höhe die KSt und beschränkt (§ 8 Nr 1 Buchst c GewStG: + 25 %, Freibetrag EUR 100 000) die GewSt bei der GmbH. Bei den s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.5 Umstrukturierungen bei Personengesellschaften

Tz. 1285 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Das Spannungsfeld zwischen dem bei der Besteuerung von Pers-Ges und ihrer MU häufig (aber nicht immer) zulässigen Bw-Ansatz und den vGA-Regelungen zeigt sich auch bei Umstrukturierungen, an denen sowohl Pers-Ges als auch Kap-Ges beteiligt sind und zwischen den Gesellschaften (ggf über die jeweiligen AE) gesellschaftsrechtliche Verbindungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Tausch von Anteilen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen

Rn. 1455 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Begriff des Tausches in § 20 Abs 4a S 1 EStG beinhaltet, dass hingegebener Tauschgegenstand und erhaltener Tauschgegenstand Anteile an einer Körperschaft, Vermögensmasse oder Personenvereinigung sind. Der StPfl muss somit (Alt-)Anteile hingegeben und (Neu-)Anteile erhalten haben, oder es muss sich um einen Vorgang handeln, bei dem ein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.3 Haftungsentschädigung (insbesondere bei GmbH & Co. KG)

Tz. 1238 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Kpl einer KG haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber mit seinem gesamten Vermögen (s § 161 Abs 1 HGB). Auch die Kpl-GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Dies beschr sich vielfach auf das Mindest-Stamm-Kap oder uU sogar auf einen niedrigeren Betrag (zB bei zwischenzeitlich eingetretenen Verlusten). Tz. 1239 Stand: EL 102 – ET: 0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aaa) Erträge beim Pensionsnehmer

Rn. 68 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach Auffassung der FinVerw, im Anschluss an die Rspr des GrS des BFH v 29.11.1982, 1/81, BStBl II 1983, 272, handelt es sich bei Wertpapierpensionsgeschäften zivilrechtlich um den zeitweisen Verkauf von Wertpapieren. Für die Dauer des Pensionsgeschäftes wird der Pensionsnehmer temporär zivilrechtlicher Inhaber der Kapitalrückgabeforderung. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Folgen

§ 57 Abs 4 AO lässt die Schlussfolgerung zu, dass Beteiligungen an gemeinnützigen Kap-Ges nutzungsgebundenes Vermögen darstellen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO). Dies hat uE zur Folge, dass für den Erwerb solcher Beteiligungen zeitnah zu verwendende Mittel verwendet werden dürfen (§ 55 Abs 1 Nr 5 S 2 AO und AEAO Nr 15 zu § 57 Abs 4). S auch Imberg/Brox (NWB 2022, 1964). Aus Sicht ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ea) Zuwendungsnießbrauch

Rn. 78 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Bestellung eines Zuwendungsnießbrauchs wird das KapVerm, auf das sich der Nießbrauch bezieht, nicht übertragen. Beispiel: Der Eigentümer (Nießbrauchsbesteller) bestellt seinem Kind (Nießbraucher) unentgeltlich für 20 Jahre den Nießbrauch an Anteilen an einer KapGes (AG, GmbH) oder an einer verzinslichen Darlehensforderung. Fraglich ist, o...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Knobbe-Keuk, Die Anteile der Kommanditisten einer GmbH & Co KG an der Komplementär-GmbH, in FS von Wallis, 1985, 373; Schulze zur Wiesche, Zur wesentlichen Betriebsgrundlage eines Mitunternehmeranteils – Problemstellungen bei der Beteiligung an einer Komplementär-GmbH, DB 2010, 638; Prinz, Neuakzentuierung der BFH-Rspr zur Sonder-BV-Eigenschaft von KapGes-Anteilen und Mitunter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cia) Gewinnanteil und Korrektur auf Ebene der Gewinnfeststellung

Rn. 49 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Betrifft nur den vom Regelfall abweichenden Fall, dass die Komplementär-GmbH am Vermögen der GmbH & Co KG und deshalb an Gewinn (und Verlust) beteiligt ist und nicht nur Kostenersatz und Risikovergütung (Letzteres ist im Regelfall zur Vermeidung einer vGA ausreichend, s Wacker in Schmidt, § 15 EStG, 43. Aufl 2024 Rz 723) erhält. Wird der Ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Der dem zivilrechtlichen Gesellschafter wirtschaftlich vergleichbare Gemeinschafter

Rn. 23c Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der gemeinschaftliche Bezug von Einkünften aus gewerblichen Unternehmen wäre so verstanden nach dem Wortlaut von § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG für sich allein nicht ausreichendes Tatbestandsmerkmal für den steuerlichen Status "Mitunternehmer". Eine derart restriktive Eingrenzung des Tatbestandsmerkmals "Mitunternehmer" würde der Absicht des Ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bda) Vermögensrechte lt BGB

Rn. 31d Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Der Nießbraucher erhält nach dem gesetzlichen Leitbild nur ein Nutzungsrecht, wird aber nicht Gesellschafter, denn die Kompetenz des Gesellschafters, bei Beschlüssen, welche die Grundlagen der PersGes betreffen, selber abzustimmen, wird ihm durch die Einräumung eines Nießbrauchs an seinem Anteil grundsätzlich nicht genommen (BGH v 09.11.199...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwachsung auf die alleinige Kommanditisten-GmbH (§ 712a Abs 1 BGB nF)

Rn. 62 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Die Beendigung einer zweigliedrigen KG durch einfache Anwachsung auf die einzig verbleibende, nicht am Kapital beteiligte GmbH als Kommanditistin wurde vom BFH v 19.03.2025, XI R 2/23, BStBl II 2025, 862, nachlaufend zu FG München v 25.01.2023, 6 K 1787/19, EFG 2023, 541, nrkr, als unschädlich für die Aufrechterhaltung des verrechenbaren Ver...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.2 Bestimmtheit der Satzungszwecke und der Art ihrer Verwirklichung (§ 60 Abs 1 AO)

Tz. 129 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 60 Abs 1 S 1 AO schreibt vor, dass die Satzungszwecke und die Art ihrer Verwirklichung so genau bezeichnet sein müssen, dass aufgr der Satzung die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die StBefreiung geprüft werden können (s Urt des BFH v 23.07.1988, BFH/NV 1989, 479; v 23.11.1988, BStBl II 1989, 391; und v 10.11.1998, HFR 1999, 481). In de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.9.2 Vermögensübertragung bei Stiftungen

Tz. 156 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Sofern der Stifter auf die Rückgewähr des von ihm eingebrachten Stiftungsvermögens und der von ihm geleisteten Sacheinlagen von vornherein verzichtet hat, ist ebenfalls das gesamte Vermögen auf den Begünstigten zu übertragen. Zu den möglichen Empfängern des Vermögens s AEAO Nr 1 zu § 59. Hat der Stifter jedoch Anspruch auf Rückgewähr des Sti...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Vermögensverwaltung

Tz. 93 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den stlich unschädlichen Betätigungen gehört zunächst die Vermögensverwaltung (zum Begriff s § 14 S 3 AO). Die Unschädlichkeit ist zwar nicht ausdrücklich in den §§ 51–68 AO ausgesprochen (Ausnahme: Verwaltung des Kirchenvermögens, s § 54 Abs 2 AO). Aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen ist ersichtlich, dass eine partielle StP...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.4.1 Rangrücktritt

Tz. 1125 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch einen Rangrücktritt können Gesellschafterdarlehen im Krisenfall der Gesellschaft im Überschuldungsstatus unberücksichtigt bleiben (§ 19 Abs 2 InsO). Dadurch lässt sich uU eine Überschuldung und somit ein Insolvenzantrag vermeiden. Stlich bleibt ein Gesellschafterdarlehen trotz eines ausgesprochenen Rangrücktritts grds weiterhin FK; es...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Unmittelbare Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres weniger als 10 %

Tz. 280 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 § 8b Abs 4 S 1 KStG stellt auf die Beteiligung zu Beginn des Kj ab. Dh maßgebend ist ausschl die am 01.01. eines Jahres bestehende Beteiligungsquote. Das strenge Stichtagsprinzip ebenfalls bejahend s Urt des FG Köln v 09.06.2016 (EFG 2016, 1542) und s Gosch (in Gosch, 4. Aufl, § 8b Rn 288d). Die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der Fas...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.1 Einbringung gegen Ausweis einer Darlehensforderung gegen die Übernehmerin (oder Gewährung anderer Wirtschaftsgüter durch die Übernehmerin)

Tz. 59 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Die Einbringung eines (Teil-)Betriebs oder eines MU-Anteils in eine Pers-Ges (ausschl) gegen Erwerb einer Forderung gegen die Pers-Ges, welche darlehensweise gestundet wird, ist eine Betriebsveräußerung iSd § 16 Abs 1 S 1 EStG; § 24 UmwStG kommt mangels Einräumung oder Erweiterung von Gesellschaftsrechten (dazu s Tz 106 ff) nicht zur Anwendu...mehr