Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.5 Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten

Tz. 125 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die von der übernehmenden Gesellschaft erworbenen WG gelten als am stlichen Übertragungsstichtag angeschafft (s Tz 120). Infolge dieser Anschaffungsfiktion liegt ein vollentgeltlicher Erwerb vor; die Übernehmerin tritt nicht die Rechtsnachfolge des Einbringenden an. Folglich kann (Wahlrecht) die Übernehmerin die Bewertungsfreiheit des § 6 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Systemwidrige Besteuerung eines "Gewinntransfers"

Tz. 15 Stand: EL 76 – ET: 12/2012 Die Regelung des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Einführung des Halbeink-Verfahrens auf der Ebene der AE (s BT-Drs 14/2683). Danach sollte, weil es bei den BgA mit und ohne eigene Rechtspersönlichkeit keine Ausschüttungen gibt, durch § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a und Buchst b S 1 und 2 EStG eine Gleichstellung hi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Jorde/Wetzel, Rückwirkung und Interimszeit bei Umwandlungen, BB 1996, 1246; Haritz, Führt die stliche Rückwirkung von Umwandlungsfällen auch zum gesellschaftsrechtlichen Rückbezug?, GmbHR 1997, 590; Krebs, St-orientierte Umstrukturierung – hr- und stliche Rückwirkung, BB 1998, 1609; Berg, KapSt bei Ausschüttungen nach rückwirkender Umw, DStR 1999, 1219; Mahlow/Franzen, Ertragstl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.3.2 Ausgleichsposten bei Personengesellschaften als Organträger

Tz. 1290 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei PersGes als OT ist es ab dem VZ 2003 für die stliche Anerkennung der Organschaft erforderlich, dass die Anteile an der OG zum Gesamthandsvermögen der PersGes gehören (s Tz 159). Deshalb werden die Anteile an der OG in jedem Fall in der St-Bil der PersGes erfasst. Auch die AP sind in der St-Bil der OT-PersGes zu bilden, wobei sich in de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Betroffene Steuerarten

Tz. 8 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 2 Abs 1 S 1 UmwStG gilt die stliche Rückwirkung für die Steuern vom Einkommen. Steuern vom Einkommen sind insbes die KSt und die ESt (uE auch der SolZ sowie die KiSt) der übertragenden Kö, des übernehmenden Rechtsträgers sowie der Gesellschafter einer übernehmenden Pers-Ges. Auswirkungen ergeben sich auch bezogen auf die Vollverzinsung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2 Insolvenzverfahren

Tz. 652 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Die Frage, ob durch die Auflösung von OT oder OG oder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen eine der beiden Gesellschaften bzw gegen beide ein ertragstliches Organschaftsverhältnis endet, wurde von jeher in enger Anlehnung an die Rechtslage bei der USt beantwortet (s Tz 650). Hinsichtlich der Auswirkungen der Eröffnung eines Ins...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Bewertungsansatz zu Zwischenwerten

Tz. 41 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Bei dem Zwischenwert handelt es sich sowohl um einen "unter dem gW liegenden Wert" iSd § 23 Abs 1 UmwStG als auch um einen "über dem Bw, aber unter dem gW liegenden Wert" iSd § 23 Abs 3 S 1 UmwStG. Im Einzelnen zum Zwischenwertansatz s § 20 UmwStG Tz 205. Die Tatbestände des § 23 Abs 1 und 3 UmwStG sind insoweit deckungsgleich, als es um den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.8 Einlagelösung bei Personengesellschaften als Organträger

Tz. 1130 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei PersGes als OT ist es ab dem VZ 2003 für die stliche Anerkennung der Organschaft erforderlich, dass die Anteile an der OG zum Gesamthandsvermögen der PersGes gehören (s Tz 159). Deshalb werden die Anteile an der OG in jedem Fall in der St-Bil der PersGes erfasst. Somit bilden sich die Einlagen/Einlagenrückgewähr iSd § 14 Abs 4 KStG auc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter

Tz. 89 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Im Fall der Einbringung eines (Teil-)Betriebs (s §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG) geht ein der betrieblichen Sachgesamtheit anhaftender (vom Einbringenden) selbst geschaffener (originärer) Geschäfts-, Firmen- oder Praxiswert auf die übernehmende Gesellschaft über. Zur Frage, wie im Fall der Aufstockung zum Zwischenwert ein bestehender originärer Gesc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.4 Verluste und negative Einkünfte

Tz. 88 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Verbleibende Verlustabzüge und nicht ausgeglichene negative Eink gehen unbeschadet der Beachtung der stlichen Rechtsnachfolge durch die Übernehmerin (§ 23 Abs 3 S 1 iVm § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG) nicht über. Es handelt sich um höchstpers Besteuerungsmerkmale, die nicht zu den von der Rechtsnachfolge erfassten stlichen Eigenschaften des übergehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.6.4.2 Nahe stehende Person

Tz. 110 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Schädlicher Geldgeber kann auch eine dem wes beteiligten AE nahe stehende Pers sein. Ob es sich bei der nahe stehenden Pers um einen Inländer oder einen Ausländer handelt, ist unerheblich. § 8a Abs 2 KStG aF und § 8a Abs 3 KStG verweisen wegen des Begriffs der nahe stehenden Pers tw auf § 1 Abs 2 AStG. Der Verweis ist "dynamisch" ausgestalt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 90 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die übernehmende Gesellschaft tritt gem §§ 23 Abs 3 S 1 iVm 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG in die stliche Rechtsnachfolge des Einbringenden ein (wie beim Bw-Ansatz, s Tz 17, 19). Dies gilt grds auch für die AfA der übernommenen abnutzbaren WG, jedoch mit der "Maßgabe", dass die (Sonder-)Bestimmungen hinsichtlich der Verteilung der infolge des Zwischen...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Zwangsverwaltung

Rz. 442 Auch die Zwangsverwaltung ist eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung. Die Zwangsverwaltung unterliegt daher in vielen Teilen (vorrangige Sondervorschriften im ZVG ausgenommen) den Regelungen des Vollstreckungsverfahrens entsprechend der ZPO. Auch wenn die Zwangsverwaltung angeordnet wurde, bleibt der Schuldner – im Gegensatz zur Zwangsversteigerung – Eigentümer des Gr...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO

Rz. 584 In der Praxis wohl am häufigsten vorkommend sind die Fälle, in denen bewegliche Gegenstände gepfändet werden, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, aber im Eigentum eines Dritten stehen. Rz. 585 Beispiel: Der Gerichtsvollzieher pfändet wegen einer Forderung in Höhe von 10.000,00 EUR den Pkw VW Golf, der sich im Gewahrsam des Schuldners in Düsseldorf befindet....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.3.4.3 Auflösung des Ausgleichspostens bei Vorliegen eines Veräußerungsersatztatbestands (§ 14 Abs 4 S 5 KStG idF vor KöMoG)

Tz. 1322 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 4 S 5 KStG aF sind insbes die Umwandlung der OG auf eine PersGes oder natürliche Person, die verdeckte Einlage der Beteiligung an der OG und die Auflösung der OG der Veräußerung der Organbeteiligung gleichgestellt. Das in § 14 Abs 4 S 5 KStG aF enthaltene Wort "insbes" bedeutet, dass die dort enthaltene Aufzählung nicht abschließ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.3 Degressive Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter (§ 23 Abs 3 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 95 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Hat der Einbringende bewegliche WG des AV nach § 7 Abs 2 EStG aF/nF degressiv abgeschrieben (fallende Jahresbeträge), ist die übernehmende Gesellschaft an diese Abschr-Methode gebunden (stliche Rechtsnachfolge, s Tz 90). Die Sacheinlage nach den §§ 20 Abs 1, 25 UmwStG unter Ansatz der Zwischenwerte ist keine Anschaffung der eingebrachten WG d...mehr

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§ 6 Beratungshilfe, PKH und... / IX. Aufhebung der Beratungshilfe

Rz. 59 Seit der Reform 2014 gibt es gem. § 6a BerHG zwei Möglichkeiten einer Aufhebung. Rz. 60 Die erste Möglichkeit ist die Aufhebung von Amts wegen durch das Gericht, wenn die Voraussetzungen für die Beratungshilfe zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht vorgelegen haben. Die Aufhebung muss dabei innerhalb eines Jahres erfolgen (§ 6a Abs. 1 BerHG). Gem. § 8a Abs. 1 BerHG bleibt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.3.5.5 Anwendungsfälle des § 14 Abs 3 KStG

Tz. 990 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Beispiel 1 (Drohverlustrückstellung): Beginn der Organschaft am 01.01.02. Für das Wj 01 bildet die TG in ihrer H-Bil eine Drohverlustrückstellung, die in der St-Bil nicht angesetzt werden darf. Im zweiten organschaftlichen Jahr wird die Drohverlustrückstellung in der H-Bil gewinnerhöhend aufgelöst. Das stliche Mehreinkommen des Jahres 01 ist...mehr

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Abfindung / 2 Abfindungen durch Auflösungsurteil im Kündigungsschutzprozess

Auflösungsantrag Stellt das Arbeitsgericht in einem Kündigungsschutzprozess die Unwirksamkeit der arbeitgeberseitigen Kündigung fest, erscheint oftmals eine weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Parteien nicht mehr möglich. Ist dem Arbeitnehmer nach Feststellung der fehlenden sozialen Rechtfertigung der Kündigung i. S. d. § 1 Abs. 1 und 2 KSchG die Fortsetzung de...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Wertaufholungspflicht

Tz. 57 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die übernehmende Gesellschaft hat die zum Bw übernommenen WG in ihrer St-Bil zum Ende des Wj gem § 6 Abs 1 Nr 1 oder Nr 2 EStG zu bewerten. Regelmäßig erfolgt die Bewertung mit den AK oder HK vermindert um Abzüge nach § 6b EStG oder ähnliche Abzüge und abz der (fortgeführten) Abschr (s Tz 53) bei abnutzbaren WG (s § 6 Abs 1 Nr 1 S 1 und Nr 2...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Gerichtliches Verfahren über den Schuldenbereinigungsplan

Rz. 612 Der Schuldner kann nach Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Gem. § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO darf das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Rz. 613 Eine Pflicht zur Stellung des Antrags gibt es jedoch grds. nicht. Lediglich der Unterhaltsschuldner ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4 Besitzzeitanrechnung (§ 23 Abs 1 UmwStG iVm § 4 Abs 2 S 3 UmwStG)

Tz. 104 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Anrechnung pers-bezogener Besitzzeiten auf ein anderes St-Subjekt bedarf einer besonderen ges Regelung. Eine solche Zurechnung kann nicht aus dem stlichen Rechtsnachfolgeprinzip des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG hergeleitet werden, auf den § 23 Abs 3 S 1 UmwStG verweist. Die Bestimmungen zur Rechtsnachfolge schließen die Übernahme pers-bezogen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10. Einbringungsfolgegewinn (§ 23 Abs 6 UmwStG)

Tz. 242 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Als Folge der Übernahme des Vermögens aus der Sacheinlage kann sich bei der übernehmenden Gesellschaft ein Gewinn durch Vereinigung von in unterschiedlicher Höhe bilanzierten Forderungen und Verbindlichkeiten sowie im Fall der durch den Vermögensübergang begründeten Auflösung von Rückstellungen ergeben (sog Einbringungsfolgegewinn). Beispie...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.9.2.2 Zivilrechtlich wichtiger Grund

Tz. 610 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Ein GAV kann im Regelfall nur zum Ende des Geschäftsjahrs der OG aufgehoben werden (s Tz 604). Nach § 297 AktG kann ein Unternehmensvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei ein Festhalten am Vertrag unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände ni...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.8.1 Grundsatz

Tz. 68 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Als Folge der von § 23 Abs 1 UmwStG bestimmten stlichen Rechtsnachfolge gem analoger Anwendung des § 12 Abs 3 Hs 1 UmwStG führt die übernehmende Gesellschaft die im eingebrachten BV enthaltenen stfreien Rücklagen fort (zB Rücklage wegen gewinnerhöhenden Wegfalls übernommener Verpflichtungen gem § 5 Abs 7 S 5 EStG, Reinvestitionsrücklage gem ...mehr

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Schadensersatz / 1 Einführung

Arbeitgeber[1] und Arbeitnehmer können bei schuldhafter Pflichtverletzung des Arbeitsvertrags zum Schadensersatz verpflichtet sein. Als Pflichtverletzungen kommen in der Praxis hauptsächlich Nebenpflichtverletzungen in Betracht[2], z. B. in Form von Eigentums- oder Gesundheitsverletzungen. Grundsätzlich kann sich der Schadensersatzanspruch aber auch aus einer Verletzung der ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1.2 Steuerlich motivierte Einbringungen und Grenzen der Steuergestaltung

Tz. 70 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Einbringung nach § 20 Abs 1 UmwStG oder der qualifizierte Anteilstausch nach s § 21 Abs 1 S 2 UmwStG werden vielfach als Vorbereitungsmaßnahme oder Zwischenschritt einer mehrstufigen Umstrukturierungsmaßnahme (Kettenumw) genutzt. Durch st-neutrales "Umhängen" von Anteilen an Kap-Ges, durch Neuorganisation von Unternehmensbereichen oder U...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.2 Korrekturen am Abschluss des Betriebs

Tz. 144 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Lt Gesetz (§ 4h Abs 2 S 1 Buchst c S 5 EStG) ist für Zwecke der Ermittlung der EK-Quote das EK des Betriebs (der Kö) zu erhöhen um einen im Konzernabschluss enthaltenen Firmenwert, soweit er auf den Betrieb entfällt, und zu kürzen um das EK, das keine Stimmrechte vermittelt, ausgenommen Vorzugsaktien, die Anteile an anderen Konzerngesellschaft...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7.4 Verluste bei beschränkter Haftung (§ 15a EStG)

Tz. 65 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die Frage der Verwertung verrechenbarer Verluste iSd § 15a EStG durch die Übernehmerin stellt sich dann, wenn Gegenstand der Einbringung nach den §§ 20, 25 UmwStG der MU-Anteil eines Kdst ist und die KG nach der Sacheinlage weiterbesteht. Aus § 15a Abs 2 S 1 EStG folgt, dass ein verrechenbarer Verlust des Kdst Gewinne aus späteren Wj aus sein...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.4.4 Zweckgesellschaften, gemeinschaftlich geführte und assoziierte Unternehmen

Tz. 236 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Auch Zweckgesellschaften konnten nach dem Ges-Wortlaut bis zur Änderung durch das KrZwMG 2023 zwar in den Anwendungsbereich der Zinsschranke einbezogen werden, wenn für sie ein Control-Verhältnis besteht (s IFRS 10 bzw IAS 27 iVm SIC 12.8). Die amtl Ges-Begr (s BT-Drs 16/4841, 50) nimmt jedoch bestimmte Zweckgesellschaften von der Zinsschra...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4 Veräußerung der aus einer Einbringung erhaltenen Anteile

Tz. 80 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die §§ 20ff UmwStG enthalten – anders als die bisherige Rechtslage (s § 21 UmwStG aF) – weder Sonderregelungen für die stliche Verstrickung der aus einer Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG oder dem Anteilstausch gem § 21 Abs 1 UmwStG erworbenen (Geschäfts-)Anteile noch für die Ermittlung und StPflicht eines Anteils-VG (Ausnahme nur s § 22 Abs...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 8 Sicherungsbeitrag für reine Beitragszusage

Für die Zusageform der betrieblichen Altersversorgung als reine Beitragszusage soll als Ausgleich für den Wegfall der Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Versorgungsleistung im Tarifvertrag vereinbart werden, dass der Arbeitgeber einen Sicherungsbeitrag zahlt. Der Sicherungsbeitrag kann dazu genutzt werden, die Versorgungsleistung (Betriebsrente) etwa dadurch zusätzlic...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.5.1 Förderung der externen betrieblichen Altersversorgung

Der Arbeitgeber erhält einen staatlichen Zuschuss ("BAV-Förderbetrag"), wenn er für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen ("Geringverdiener") eine betriebliche Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine kapitalgedeckte Pensionskasse oder als Direktversicherung durchführt und die Versorgungsträger die monatlichen Leistungen im Alter, bei Invalidität oder bei Tod in Form ei...mehr

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Scheinselbstständigkeit / 3.2 Personengesellschaft

Bei Personengesellschaften, insbesondere sofern die Geschäftsanteile vollständig in der Hand eines einzigen Gesellschafters liegen (Alleingesellschafter), kann hingegen ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehen. Der Auftragnehmer wird dann in seiner eigenen Person zum Arbeitnehmer. Bei Personengesellschaften, bei denen die Geschäftsanteil...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Gewinnrücklagen iSd § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG

Tz. 466 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG darf die OG Beträge aus dem Jahresüberschuss nur insoweit in die Gewinnrücklagen (s § 272 Abs 3 HGB) mit Ausnahme der ges Rücklagen einstellen, als dies bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtsch begründet ist. Hr-lich unterliegt die Rücklagenbildung bei der OG keinen Beschränkungen. Tz. 467 Stand: EL 1...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.3.1.1 Steuerbefreiung

Monatliche Zuwendungen und regelmäßige Einmalbezüge an umlagefinanzierte Pensionskassen sind als sog. laufende Zuwendungen in 2026 bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung, also bis zu 4.056 EUR steuerfrei (2025: 3.864 EUR).[1] Die Steuerbefreiung knüpft daran an, dass die Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterblieben...mehr

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BAV-Förderbetrag / 1 Begünstigte Durchführungswege

Förderung der externen Durchführungswege Das staatliche Fördermodell kann der Arbeitgeber nur nutzen, wenn er die betriebliche Altersversorgung (bAV) über eine externe Versorgungseinrichtung durchführt. Begünstigt sind Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder für eine Direktversicherung.[1] Für Zuwendungen an umlagefinanzierte Pensionskassen er...mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 1.2.1 Steuerbefreiung

Beiträge an eine kapitalgedeckte Pensionskasse, an einen Pensionsfonds und für eine Direktversicherung sind grundsätzlich bis zu 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung[1] steuerfrei. Das steuerfreie Volumen in 2026 beträgt 8.112 EUR (2025: 7.728 EUR).[2] Voraussetzungen für die Steuerbefreiung Die Steuerbefreiung knüpft daran, dass die Versorgun...mehr

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Bürgergeld (Grundsicherung ... / 4.1 Berücksichtigung von Einkommen

Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Einnahmen in Geldeswert, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit zufließen, zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere Arbeitsentgelt, Sachbezüge aus Erwerbstätigkeit, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Entgeltersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), weitere Sozialleistungen (z. B. B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.8 Zeitliche Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung; rückwirkende Begründung einer Organschaft in Umwandlungsfällen

Tz. 291 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Nach § 14 Abs 1 Nr 1 S 1 KStG muss der OT an der OG vom Beginn ihres Wj an ununterbrochen beteiligt sein. Das bedeutet, dass die finanzielle Eingliederung während des ganzen Wj der OG ununterbrochen bestanden haben muss. Diese Vorschrift ist eng auszulegen, bereits eine kurze Unterbrechung der Eingliederung ist schädlich. Vorstehendes gilt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Übergabe oder Übertragung des Betriebs

Tz. 244 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Gem § 4h Abs 5 S 1 EStG gehen nicht verbrauchte EBITDA-Vorträge und ein Zinsvortrag bei Aufgabe oder Übertragung des Betriebs unter. Grotherr (IWB 2007, 755, 771) weist zutr darauf hin, dass unter Übertragung des Betriebs sowohl die entgeltliche als auch die unentgeltliche Übertragung zu verstehen ist (ebenso s Blumenberg/Lechner, in Blumen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.5.4 Erläuterung zu einzelnen Korrekturen

Tz. 151 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Ein im Konzernabschluss bilanzierter (auch negativer) Firmenwert ist auf die einzelnen Konzerngesellschaften verursachungsgerecht zu verteilen. Wegen des "Herunterbrechens" eines auf einer höheren Ebene des Konzerns bilanzierten Firmenwerts anteilig auf den nachgeordneten Betrieb/die nachgeordnete Kö s Heintges/Kamphaus/Loitz (DB 2007, 1261...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Allgemeines

Tz. 367 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der Höchstbetrag der Gewinnabführung iS des § 301 AktG ist der ohne die Gewinnabführung sich ergebende Bil-Gewinn (dazu ausführlich s Tz 382 ff). Ein Bil-Verlust ist vom OT auszugleichen (s § 302 AktG). Der Bil-Gewinn bzw Bil-Verlust wird ausgehend vom Jahresüberschuss bzw Jahresfehlbetrag ermittelt (s § 275 HGB, § 158 Abs 1 AktG). Jahresübe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Vermögensteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Zukunft

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Berufsausbildungsförderung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Kreditzweitmarktförderungsgesetz

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Praxis-Beispiele: Tod des A... / 1 Tod im laufenden Arbeitsverhältnis und Auswirkung auf Urlaubsansprüche

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer verstirbt nach einem Unfall am 15.11. Bis einschließlich Oktober ist die Vergütung bereits bezahlt. Allerdings sind noch 4 Wochen Urlaub offen. Der Arbeitgeber überlegt, ob das Arbeitsverhältnis zu Ende gegangen ist und welche Ansprüche auf die Erben übergegangen sind. Ergebnis Das Arbeitsverhältnis endet aufgrund seines höchstpersönlichen Charakte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Bürokratieabbau

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