Fachbeiträge & Kommentare zu Vermögen

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Allgemeine Anforderungen an das Management von Marktpreisrisiken

Rz. 55 Auch die Marktpreisrisiken inklusive der Zinsänderungsrisiken sind grundsätzlich als wesentlich einzustufen (→ AT 2.2 Tz. 1). Im Modul BTR 2 sind die Vorgaben aus Art. 83 Abs. 1 CRD IV umgesetzt, wonach in den Instituten Grundsätze und Verfahren vorhanden sein müssen, um alle wesentlichen Ursachen und Auswirkungen von Marktpreisrisiken zu ermitteln, zu messen und zu s... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Abgrenzung zur Kapitalstrategie

Rz. 190 Im Zusammenhang mit der Kapitalplanung (→ AT 4.1 Tz. 11) wird vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) auch der Begriff "Kapitalstrategie" ins Spiel gebracht, mit der jene Grundsätze festgelegt werden, auf denen die Entscheidungen der Geschäftsleitung zum Einsatz des Kapitals eines Institutes beruhen sollen. Dabei geht es um Informationen über die Geschäfts- u... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Einzubeziehende Risikoarten

Rz. 58 Die Risikotragfähigkeit ist auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils sicherzustellen. Das Gesamtrisikoprofil ist das Ergebnis der – regelmäßig und anlassbezogen durchzuführenden – Risikoinventur. In deren Rahmen verschafft sich das Risikocontrolling einen Überblick über die Risiken auf der Ebene des gesamten Institutes. Die Definition der Risiken obliegt den Institut... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.3 Modellierung des Kundenverhaltens

Rz. 96 Bei der Modellierung von Einlagen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung sind von den Instituten außerdem die relevanten Vorgaben in Tz. 108, 109, 111 und 112 der EBA-Leitlinien zu Zinsänderungsrisiken und Kreditspreadrisiken im Anlagebuch zu berücksichtigen (→ BTR 2.3 Tz. 7, Erläuterung). Diese beziehen sich auf die Verhaltensannahmen für Kundenkonten mit eingebe... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Definition des ICAAP

Rz. 202 Der interne Prozess zur Sicherstellung der angemessenen Kapitalausstattung ("Internal Capital Adequacy Assessment Process", ICAAP) ist als Gesamtheit aller Verfahren, Methoden und Prozesse zu verstehen, die gewährleisten, dass genügend Kapital zur Deckung von wesentlichen Risiken vorhanden ist. Es handelt sich um einen laufenden Prozess, der kontinuierlich die Angeme... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.1 Einordnung und Bedeutung von Spezialfonds

Rz. 28 Wesentliche Gründe für Geschäfte mit Investmentfonds, deren Volumina seit einigen Jahren stetig steigen, sind handels- oder steuerrechtliche Anreize, die Nutzung von externem Know-how (wissensbasierte Anreize) oder die Erweiterung der Investitionspalette eines Institutes. Unterschieden wird vor allem zwischen Aktien-, Renten- und Immobilienfonds bzw. Mischformen. Seit... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Definition und Arten von Adressenausfallrisiken

Rz. 4 Das Adressenausfallrisiko beschreibt die Gefahr, dass eine Gegenpartei (eine sogenannte "Adresse", wie z. B. ein Kreditnehmer) nicht bzw. nur eingeschränkt dazu in der Lage ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Institut nachzukommen. Es bezeichnet insofern den potenziellen Verlust, der aus der Nichterfüllung von Verträgen aufgrund der Verschlechterung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3 Definition von Stresstests

Rz. 9 Älteren Ausführungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) zufolge dienen Stresstests dem Management des Institutes zur Warnung vor nachteiligen unerwarteten Folgen im Zusammenhang mit diversen Risiken und geben Aufschluss darüber, wie viel Kapital zur Verlustabsorption erforderlich sein würde, wenn große Schocks eintreten sollten.[1] Grundsätzlich hat sich... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1. Einleitung

Rz. 1 Gemäß Artikel 73 der EU-Bankenrichtlinie (Richtlinie 2013/36/EU) müssen Institute über solide, wirksame und umfassende Strategien und Verfahren verfügen, mit denen sie die Höhe, die Arten und die Verteilung des internen Kapitals, das sie zur quantitativen und qualitativen Absicherung ihrer aktuellen und etwaigen künftigen Risiken für angemessen halten, kontinuierlich b... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.3 Kapitalplanungsprozess

Rz. 344 Beim geforderten Kapitalplanungsprozess geht es darum, den Kapitalbestand sowie etwaigen Kapitalbedarf im Planungszeitraum rechtzeitig zu identifizieren und erforderlichenfalls frühzeitig geeignete Maßnahmen einzuleiten. Hintergrund für diese Anforderung ist das im Zuge der Finanzmarktkrise flächendeckend beobachtete Problem, dass eine Kapitalbeschaffung in Zeiten kr... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Bedeutung des ICAAP im Rahmen des SREP

Rz. 1 Der aufsichtliche Überprüfungsprozess ("Supervisory Review Process", SRP) besteht aus zwei Elementen, deren Anforderungen zum einen an die Institute und zum anderen an die Aufsicht gerichtet sind: den internen Prozessen zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung ("Internal Capital Adequacy Assessment Process", ICAAP) und Liquiditätsausstattung ("Internal... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Festlegung angemessener Maßnahmen

Rz. 321 Als mögliche Reaktion auf Stresssituationen sollten die Institute glaubwürdige und relevante Maßnahmen, die ihre Solvenz im Stressszenario sicherstellen können, sowie deren Einsatzmöglichkeiten festlegen. Dabei sollten sie berücksichtigen, dass einige Maßnahmen sofort umsetzbar sind und andere Maßnahmen von bestimmten Ereignissen abhängen. Für diese Maßnahmen sollten... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 ICAAP auf Gruppenebene

Rz. 74 Wie auf Institutsebene geht es auch auf Gruppenebene schwerpunktmäßig darum, ob die gesamte Gruppe das Eintreten von Verlusten ohne Bestandsgefährdung und im Wesentlichen ohne schwerwiegende negative Auswirkungen auf ihre Geschäftsaktivitäten ausgleichen kann. Für diese Zwecke ist das gruppenweite Risikodeckungspotenzial den wesentlichen Risiken der Gruppe gegenüberzu... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Geeignete Annahmen

Rz. 86 Um die Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung angemessen berücksichtigen zu können, sind also geeignete Annahmen festzulegen. Im Wesentlichen geht es bei diesen Annahmen um nachvollziehbare Ablauffiktionen. Deren Festlegung ist in Abhängigkeit von den jeweiligen Volumina von besonderer Bedeutung, da unrealistische Prognosen über die zukünftigen Cashflow... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.7 Angemessenheit von Stresstests

Rz. 96 Der Definition der "Stresstests" in der Einführung zu diesem Modul zufolge geht es für die Institute in erster Linie darum, ihr individuelles Gefährdungspotenzial auch bezüglich außergewöhnlicher, aber plausibel möglicher Ereignisse auf den jeweils relevanten Ebenen zu überprüfen. Im besonderen Fokus steht dabei jeweils die zukünftige Entwicklung der Kapital- und der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2.1.1 Einlagen von Finanzkunden

Rz. 87 Bei der Berücksichtigung von Positionen mit unbestimmter Kapital- oder Zinsbindung sind Einlagen von "Finanzkunden" i. S. v. Art. 411 CRR (→ BTR 2.3 Tz. 7, Erläuterung) nicht zu modellieren und als täglich fällig anzunehmen. Nach Art. 411 Nr. 1 CRR bezeichnet ein "Finanzkunde" einen Kunden[1], der eine oder mehrere der in Anhang I CRD IV genannten Tätigkeiten als Haup... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Sinngemäße Anwendung des § 15b EStG (§ 20 Abs 7 S 1 EStG)

Rn. 1553 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Werden im Bereich des KapVerm Verluste aus einem Steuerstundungsmodell erzielt, sind diese Verluste weder mit anderen Einkünften aus KapVerm noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten verrechenbar. Dies ergibt sich aus der gesetzlich in § 20 Abs 7 EStG fixierten sinngemäßen Anwendung von § 15b EStG (Verluste im Zusammenhang mit Steuers... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.5 Ausschüsse des Aufsichtsorgans

Rz. 64 Hinsichtlich der Information des Aufsichtsorgans über die Strategien kann ein dafür gebildeter Ausschuss eingeschaltet werden (→ AT 4.2 Tz. 6, Erläuterung). Es erscheint naheliegend, mit der Risikoberichterstattung in ähnlicher Weise zu verfahren, zumal sich diese u. a. mit der möglichen Abweichung von den Strategien beschäftigt. Adressat der Risikoberichterstattung ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Kurs- bzw. Positionsrisiken

Rz. 16 Hinsichtlich der Behandlung von Marktpreisrisiken wird bei zins- und aktienkursbezogenen Positionen in der CRR zwischen dem allgemeinen (systematischen) und dem spezifischen (unsystematischen) Risiko unterschieden.[1] Das allgemeine Risiko bezieht sich auf sogenannte "marktinduzierte" Wertänderungen der Positionen. Als ursächlich dafür werden Marktbewegungen in ihrer... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Prüfungsschwerpunkte

Rz. 91 Die BaFin hat eine Empfehlung von CEBS[1] aus dem Jahr 2010 im Rahmen der dritten MaRisk-Novelle aufgegriffen. Demzufolge muss jedes Institut im Rahmen einer (ganzheitlichen) Risikoinventur prüfen, welche Risiken seine Vermögenslage (inkl. Kapitalausstattung), Ertragslage oder Liquiditätslage wesentlich beeinträchtigen können. Nach diesen Kriterien sollen die Institut... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.2 Kapitalplanung in der normativen und ökonomischen Perspektive

Rz. 342 Die Anforderungen an die normative Perspektive ergeben sich für bedeutende Institute aus dem ICAAP-Leitfaden. Um etwaigen Kapitalbedarf zu identifizieren, sollte die zeitpunktbezogene Risikoquantifizierung für die am Stichtag vorherrschende Situation durch eine mittelfristige Betrachtung der Auswirkungen wesentlicher zukünftiger Entwicklungen ergänzt werden. Dazu geh... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Optionsanleihe

Rn. 699 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bei Optionsanleihen stellen Anleihe und Optionsschein jeweils selbstständige WG dar. Anleihe: Der Inhaber besitzt das Recht auf Rückzahlung des Nominalbetrags. Erträge aus der Anleihe sind nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (laufende Einnahme) bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG (Veräußerungsgewinn, Einlösung) als Einkünfte aus KapVerm zu behandeln. Optionss... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.1 Kritische Reflexion der Stresstestergebnisse

Rz. 317 Wenngleich Stresstests so ausgestaltet sein sollten, dass die zugrunde liegenden Szenarien Ausnahmesituationen darstellen, sollen sie dennoch plausibel mögliche Ereignisse widerspiegeln (→ AT 4.3.3 Tz. 3). Folglich muss ein Institut auch auf derartige Ereignisse vorbereitet sein. Die Durchführung von Stresstests wäre für das Institut vollkommen wertlos, wenn deren Er... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.4.3 Rahmen und Erklärung zum Risikoappetit

Rz. 178 Wie an anderer Stelle bereits dargelegt (→ AT 4, Einführung und Überblick), erwarten der FSB, der BCBS und die EZB von den bedeutenden Instituten die Festlegung eines Rahmens für den Risikoappetit ("Risk Appetite Framework", RAF). Darunter wird das Gesamtkonzept verstanden, mit dem der Risikoappetit festgelegt, kommuniziert und überwacht wird. Der RAF sollte die wese... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 540 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Zu den Einkünften aus KapVerm gehören gem § 20 Abs 1 Nr 5 EStG Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden sowie Renten aus Rentenschulden. Das EStG verweist hier auf die Grundpfandrechte der Hypothek (§§ 1113ff BGB), der Grundschuld (§§ 1191ff BGB) sowie der Rentenschuld (§§ 1199ff BGB). Besteuert werden hier die dinglichen Zinsen. Unter diese ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Kein Geschäft ohne Limit

Rz. 24 Ein wesentliches Ziel der Risikosteuerung besteht darin, die aus den Geschäftsabschlüssen resultierenden Risiken so zu begrenzen, dass sich die Geschäfte aus betriebswirtschaftlicher Sicht rentieren, also die Erträge die mit den Geschäften verbundenen Risiken und sonstigen Aufwendungen übersteigen. Sowohl aus regulatorischer als auch aus ökonomischer Sicht ist die pot... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3 Erklärung zum Risikoappetit

Rz. 36 In verschiedenen Ausarbeitungen der Aufsichtsbehörden wird eine förmliche Erklärung zum Risikoappetit ("Risk Appetite Statement", RAS) gefordert, in der die Geschäftsleitung ihre Einschätzung zu den Risikoarten und -beträgen zum Ausdruck bringt, die das Institut zur Erfüllung seiner strategischen Ziele zu übernehmen bereit ist.[1] Im weiteren Sinne werden sowohl quali... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Hauptfälle der vGA

Rn. 321 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Grds lassen sich für die Annahme einer vGA folgende typische Grundfälle aufführen (s Jochum in K/K/M, § 20 EStG Rz C/1 55 (06/2025) unter Hinweis auf Döllerer, VGA und verdeckte Einlagen bei KapGes, 1990, 38): Die KapGes erwirbt von ihrem Gesellschafter WG gegen ein unangemessen hohes Entgelt; sie veräußert WG an den Gesellschafter unentgeltl... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

McNulty, Verlagerung und Zurechnung von Einkommen nach amerikanischen ESt-Recht, StuW 1978, 234; Pöllath, Stiftung, Trust und andere Formen der Vermögenssicherung, DStJG 10, 159; Bellstedt, Steuerliche Behandlung von US-Trusts, IWB 1995 F 8/2, 809; Wittuhn, Trusts und Eigentum, ZEV 2007, 0419; Wienbracke, Die ertragsteuerliche Behandlung von Trusts nach nationalem und nach DBA-R... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Risikoanalyse

Rz. 169 Die MaRisk enthalten im Hinblick auf die Risikoanalyse keine konkreten Vorgaben. Es gilt der Grundsatz der Proportionalität. Die Intensität der Analyse hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der ausgelagerten Aktivitäten und Prozesse ab. Die MaRisk verlangen lediglich, dass die maßgeblichen Organisationseinheiten bei der Erstellung der Risikoanalyse einz... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verhältnis zu Regelungen des internationalen Steuerrechts

Rn. 28 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Für beschränkt StPfl ist der sachliche Anwendungsbereich der Einkünfte aus KapVerm auf inländische Einkünfte nach § 49 Abs 1 Nr 4 EStG reduziert. Der Einbehalt von KapSt hat – ähnlich wie bei der AbgSt – nach § 50 Abs 2 S 1 EStG abgeltende Wirkung. Diese Quellensteuer wird zT noch durch DBA reduziert (s Art 10 Abs 2 und 11 Abs 2 DBA-MA). § 5... mehr

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ZErb 08/2026, Das Pflichtteilsrecht - die beständige Unruhe des Erbrechts

Obwohl das Pflichtteilsrecht seit jeher Gegenstand wiederkehrender Kritik und Reformüberlegungen ist, hat es seine Stellung im Erbrecht bislang nahezu unverändert behauptet. Während Vermögen internationaler werden, Familienstrukturen vielfältiger ausfallen und Unternehmensnachfolgen immer komplexere Gestaltungen erfordern, hält das Pflichtteilsrecht an einer Grundidee fest, d... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 250 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Bis zum VZ 2017 (danach s Rn 471 ff) fielen auch die Ausschüttungen aus Beteiligungen an inländischen und ausländischen Investmentfonds unter § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, s § 2 InvStG 2004. Investmentvermögen sind Vermögen zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage, die nach dem Grundsatz der Risikomischung in Vermögensgegenständen angelegt sind. Die Be... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gleichartige Tätigkeiten, die räumlich und organisatorisch getrennt ausgeübt werden

Rn. 638 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Bei gleichartigen Tätigkeiten, die räumlich und organisatorisch getrennt ausgeübt werden, ergeben sich idR eigene Kundenkreise (BFH BStBl II 1978, 620). Das gilt etwa bei einer Teilpraxis bzw Teilkanzlei, wenn die Gesamttätigkeit in mehreren örtlich abgegrenzten Bereichen aus getrennten Räumen ausgeübt wird (so BFH BStBl III 1964, 135; FG M... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Das gesamte Nennkapital umfassende Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (§ 18 Abs 3 S 2 EStG iVm § 16 Abs 1 Nr 1 S 2 EStG)

Rn. 640 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Die Beteiligung muss zum BV gehören und im Laufe eines Wj veräußert werden (R 16 Abs 3 S 6 EStR 2024; enger Wernsmann/Meickmann in K/K/M, § 18 EStG Rz D 42 (05/2023): Abwicklung innerhalb eines Kj). Problematisch ist, ob die KapGes selbst die Tätigkeitsvoraussetzungen des § 18 EStG erfüllen muss (so Brandt in H/H/R, § 18 EStG Rz 366 (02/202... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1 Konzept für Übernahmen und Fusionen (Tz. 1)

Rz. 1 1 Vor der Übernahme anderer Unternehmen oder Fusionen mit anderen Unternehmen hat das Institut ein Konzept zu erarbeiten, in dem die wesentlichen strategischen Ziele, die voraussichtlichen wesentlichen Konsequenzen für das Management der Risiken und die wesentlichen Auswirkungen auf das Gesamtrisikoprofil des Institutes bzw. der Gruppe dargestellt werden. Dies umfasst ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.9 Umgang mit ESG-Risiken

Rz. 64 Eine besondere Rolle spielen die "ESG-Risiken", unter denen Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen sind, deren Eintreten potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage eines beaufsichtigten Unternehmens haben kann (→ AT 2.2 Tz. 1, Erläuterung). Bei den ESG-Risiken handelt es s... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. Freibetrag

Rn. 661 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Hat der StPfl das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er dauernd berufsunfähig, so wird der Veräußerungsgewinn auf Antrag zur ESt nur herangezogen, soweit er EUR 45 000 übersteigt. Er ermäßigt sich nach § 16 Abs 4 S 3 EStG um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn EUR 136 000 (in den VZ 2002 und 2003: EUR 154 000) übersteigt. Rn. 662 Stand:... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.2 Gewerblicher Grundstückshandel

Tz. 22 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 In Bezug auf die Veräußerung von Immobilien, die die gemeinnützige Körperschaft an andere veräußert, sind die Grundsätze maßgebend, die von der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel entwickelt worden sind (Schauhoff, 2023, § 7 Tz 151). Nach der dort geltenden Drei-Objektgrenze ist der Weg zum gewerblichen Grundstückshandel dann ü... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 7.2 Überprüfung von Sicherheiten

Rz. 115 Für die Kreditgewährung spielt grundsätzlich die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers die entscheidende Rolle, also die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, wobei die Risiken für die zukünftige Vermögens- und ggf. Liquiditätslage des Kreditnehmers in die Betrachtung einfließen müssen (→ BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterung). Bei der Kreditwürdigkeitsprüfung s... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Investmentclubs

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Der Begriff des Investmentclubs beschreibt Vereinigungen von natürlichen Personen, die sich in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unter Führung eines oder mehrerer Geschäftsführer für die gemeinsame Anlage ihres Privatvermögens in Aktien, Schuldtiteln und anderen Finanzinstrumenten zusammenschließen. Charakteristisch ist, das... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Zu den im Rahmen des Spendenabzugs begünstigten Zuwendungen gehören alle Wertabgaben, die aus dem geldwerten Vermögen des Zuwendenden/Spenders zur Förderung der in § 10b EStG (Anhang 10) genannten steuerbegünstigten Zwecke abfließen. Dazu gehört neben den Geldspenden auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern (= Sachzuwendungen/Sachspenden). Nic... mehr

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ZErb 08/2026, Ehevertraglic... / I. Grundsätze zur Güterstandsschaukel

Ein Wechsel des Güterstandes eröffnet vielfältige zivilrechtliche und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.[1] Soll über den persönlichen Schenkungsteuerfreibetrag von Ehegatten i.H.v. 500.000 EUR hinaus Vermögen schenkungsteuerfrei auf den Ehegatten übertragen werden, kann dies oft im Rahmen eines Güterstandswechsels erfolgen. 1. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.5 Einhaltung sonstiger Gesetze und Vorgaben

Rz. 32 Die Organisationsrichtlinien haben Regelungen zu umfassen, die eine Einhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben gewährleisten. Dass die Einhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben notwendig ist, muss an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden. Diese Notwendigkeit wird auch unmittelbar im KWG adressiert. Nach § 25a Abs. 1 Satz 1 KWG muss ein Institut über ei... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Tätigkeitseinstellung

Rn. 642 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Wie oben (s Rn 612) ausgeführt, ist Voraussetzung für die Erfassung als begünstigte Veräußerung (§ 18 Abs 3 EStG iVm § 16 Abs 4 EStG) die zeitweilige Einstellung der Tätigkeit im bisherigen örtlichen Wirkungskreis (BFH BStBl II 1986, 335). Das gilt auch für die Veräußerung des ganzen Mitunternehmeranteils (BFH BStBl II 1989, 1016; BFH BStBl... mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Können Aufwendungen für den Unterhalt von Personen, die aus der Ukraine geflohen sind, als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden (zum Beispiel Aufwendungen, die durch die private Unterbringung entstanden sind)?

Aufwendungen, die Ihnen für den Unterhalt von Personen entstanden sind, die aus der Ukraine geflohen sind, können nur dann als außergewöhnliche Belastung steuerliche Berücksichtigung finden, wenn die Voraussetzungen des § 33a Einkommensteuergesetz vorliegen. Das heißt, Sie haben bedürftige Personen unterhalten, denen Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind (zum Beispi... mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Steuerarten

Stand: EL 150 – ET: 08/2026 Folgende Steuerarten können für die steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen) Zwecken dienenden Körperschaften von herausgehobener Bedeutung sein: Ertragsteuern (Besteuerung von Einkommen und Ertragskraft) Die Körperschaftsteuer ist auf das zu versteuernde Einkommen, das die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft im j... mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.6.2 Vorgaben für Sensitivitätsanalysen

Rz. 91 Die EBA erwartet, dass die Institute selbst beurteilen, auf welcher Aggregationsebene – also z. B. auf der Ebene einzelner Engagements, Portfolios, Geschäftseinheiten oder des gesamten Institutes – und für welche Risikoarten Sensitivitätsanalysen sinnvoll durchführbar sind. Dabei sollte auch die mögliche Nutzung von Expertenurteilen geprüft werden. Im Rahmen der Sensi... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Konzepterstellung

Rz. 11 Im ersten Entwurf zur dritten MaRisk-Novelle vom 9. Juli 2010 wurde zunächst gefordert, die Anforderungen an den NPP auch bei Übernahmen und Fusionen "sinngemäß" anzuwenden. Mit dieser offenen Formulierung sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass sich nicht sämtliche Anforderungen ohne Weiteres auf Fusionen und Übernahmen übertragen lassen. Dies folgt allein aus der ... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bga) Privates Darlehen

Rn. 1373 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Eine private Darlehensforderung, die nach dem 31.12.2008 begründet wurde, wird von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst (s BMF v 14.05.2025, BStBl I 2025, 1330 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 58). Die Teilrückzahlung, also die Nichtrückzahlung eines Teilbetrages (teilweiser Ausfall), ist als Rückzahlung iSv § 20 Abs 2 S 2 EStG einer Veräußerung gl... mehr