Fallen die Kommanditisten einer KG, die an dieser Gesellschaft zugleich typisch still beteiligt sind oder dieser Gesellschaft Darlehen gewährt haben, mit ihren stillen Einlagen oder Darlehensforderungen im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft teilweise aus, gehört der hierdurch entstehende Verlust zu den Einkünften nach § 16 Abs. 3 EStG und ist mit dem nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn abgegolten (§ 5a Abs. 5 Satz 1 EStG).mehr
Ein Kommanditist kann sein Verlustausgleichsvolumen i.S. des § 15a Abs. 1 Satz 1 EStG auch durch die Erbringung einer freiwilligen Einlage erhöhen. Eine derartige freiwillige Einlage ist allerdings nur dann gegeben, wenn sie gesellschaftsrechtlich, insbesondere nach dem Gesellschaftsvertrag, zulässig ist.mehr
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Das FG Münster hat entschieden, dass der Gewinn aus der Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils nur teilweise gewerbesteuerpflichtig ist.mehr
Das FG Münster hat klargestellt, dass eine DBA-Änderung nicht zur Verwirklichung des Entstrickungstatbestands nach § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG führt.mehr
Die Anmeldung des Ausscheidens bedarf nicht der Mitwirkung des betroffenen Kommanditisten, wenn seine Mitwirkungspflicht gerichtlich festgestellt wurde.mehr
Auf die Haftung des Geschäftsführers der geschäftsführenden Kommanditisten-GmbH gegenüber der GmbH & Co. KG findet § 43 Abs. 2 GmbHG entsprechende Anwendung.mehr
Haftet der Kommanditist am Bilanzstichtag den Gläubigern der Gesellschaft aufgrund des § 171 HGB, "können" dessen Verluste bis zur Höhe des Betrags, um den seine im Handelsregister eingetragene Einlage seine geleistete Einlage übersteigt, auch ausgeglichen oder abgezogen werden, soweit durch den Verlust ein negatives Kapitalkonto entsteht oder sich erhöht. Handelt es sich dabei um ein Wahlrecht?mehr
Die Kommanditistenhaftung für Einlagenrückzahlung ist ausgeschlossen, wenn Gläubiger seit 5 Jahren von der Herabsetzung der Hafteinlage Kenntnis haben mehr
Die persönliche Haftung des Kommanditisten besteht bei Insolvenz der Gesellschaft jedenfalls für solche Gesellschaftsverbindlichkeiten, die bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet worden sind. Auf die insolvenzrechtliche Einordnung dieser Verbindlichkeiten kommt es dabei nicht an.mehr
Der Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers, die diesem von einem Anleger der Fonds-KG zur Last gelegt wird.mehr
Gewährt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG den jeweiligen Treugebern von Treuhandkommanditisten dieselben mitgliedschaftlichen Rechte wie unmittelbaren Kommanditisten, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch über Identität und Anschrift der Mitgesellschafter gleichermaßen auf die unmittelbar beteiligten Treuhandkommanditisten und die mittelbar beteiligten Treugeber.mehr
Das FG Münster hat entschieden, dass eine Stiftung & Co. KG keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i. S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist. mehr
Wenn der Gläubiger Kenntnis von einer Herabsetzung der Hafteinlage hat, kann er etwaige Ansprüche gegen den Kommanditisten wegen einer Einlagerückgewähr nur innerhalb von fünf Jahren geltend machen. Auf die Eintragung der herabgesetzten Hafteinlage kommt es dann nicht an.mehr
Selbstständige und unselbstständige Stiftungen bzw. deren Treuhänder können – z.B. als Erben oder Vermächtnisnehmer – Gesellschaftsbeteiligungen erwerben. Dabei gelten jedoch Besonderheiten.mehr
Die Einlage eines im Privatvermögen entdeckten Bodenschatzes in das Gesamthandsvermögen einer KG berechtigt nicht zu einer Teilwertabschreibung oder Absetzung wegen Substanzverringerung (sog. AfS nach § 7 Abs. 6 EStG). Fraglich ist, ob dies aber in Betracht kommt, wenn ein Kommanditist einen Bodenschatz an die KG veräußert.mehr
Der nach § 7g Abs. 2 EStG im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts hinzuzurechnende Betrag erhöht nicht das Kapitalkonto des Kommanditisten i.S.v. § 15a EStG.mehr
Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft durch Tod aus, ohne dass seine Erben in seine Gesellschafterstellung nachrücken, stellt sich die Frage, ob Wirtschaftsgüter, die der verstorbene Gesellschafter der Gesellschaft miet- oder pachtweise überlassen hat, ihre Eigenschaft als Sonderbetriebsvermögen verlieren.mehr
Die nachträgliche Änderung eines nach § 20 Abs. 5 Satz 1 UmwStG 2006 gestellten Antrags ist unzulässig.mehr
Die Mitunternehmerstellung ist dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft nur dann zuzurechnen, wenn er eine ihm rechtlich nicht mehr entziehbare Position erworben hat und Mitunternehmerrisiko sowie Mitunternehmerinitiative vollständig auf ihn übergegangen sind.mehr
Kommanditisten können ihre Haftung gegenüber Gläubiger der KG durch die vollständige Leistung und Erhaltung der sog. „Haftsumme“ ausschließen. Wird diese Haftsumme unterschritten, z.B. weil die Einlage nicht vollständig gezahlt oder später zurückgezahlt wurde, trägt der Kommanditist die Beweislast dafür, dass seine Inanspruchnahme zur Befriedigung der Gläubiger der KG nicht mehr erforderlich ist. Dabei haftet der Kommanditist auch für zur Insolvenztabelle festgestellte Forderungen gegen die KG.mehr
Das FG Münster hat in einem Urteil zur Angemessenheit der zwischen Komplementär-GmbH und Kommanditisten vereinbarten Gewinnverteilung Stellung bezogen.mehr
Bestehen die Betriebseinnahmen einer GmbH & Co. KG im Wesentlichen aus Dividenden einer 100%igen Tochtergesellschaft, geht die Steuerbefreiung des § 3c Abs. 2 EStG (Teileinkünfteverfahren) anteilig oder vollständig verloren, wenn die KG hohe Zinsen für Gesellschafterdarlehen an die Kommanditisten zu zahlen hat und nach Abzug dieser Sondervergütungen nur bescheidene Restgewinne erzielt werden.mehr
Die Beteiligung einer Stadt an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist kein Betrieb gewerblicher Art.mehr
Jahrelang bestand Streit darüber, ob das Einsichtsrecht von Kommanditisten zur Prüfung des Jahresabschlusses beschränkt oder gar ausgeschlossen werden kann. Das OLG München entschied nun zugunsten der Möglichkeit des Ausschlusses – zumindest wenn dieser nicht ersatzlos geschehe. Eine Parallele zu den nicht abdingbaren Einsichtsrechten von GmbH-Gesellschaftern lehnte das Gericht explizit ab.mehr
Hat ein Kommanditist seine Einlage nicht geleistet, droht ihm in der Krise die mehrfache Inanspruchnahme. Denn neben Gläubigern macht möglicherweise auch der Insolvenzverwalter Ansprüche geltend. In einem jüngeren Urteil hat der Bundesgerichtshof dem Kommanditisten nun eine Lösung für dieses Problem aufgezeigt.mehr
Mitunternehmer kann auch sein, wer einen Anteil an einer Personengesellschaft erwirbt, um ihn kurze Zeit später weiterzuveräußern.mehr
Eine Kommanditgesellschaft kann die gewinnunabhängigen Ausschüttungen von einem Kommanditisten nur dann zurückverlangen, wenn dies im Gesellschaftsvertrag vorgesehen ist. Damit die entsprechende Regelung wirksam ist, muss diese eindeutig formuliert sein.mehr
Die Wahrnehmung der Rechte an der Komplementär-GmbH durch die Kommanditisten steht der gewerblichen Prägung nicht entgegen. mehr
Ein Kommanditist einer GmbH & Co. KG hat keine Informationsrechte gem. § 51a GmbHG, solange er nicht zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist. Dies gilt auch, wenn die KG alleinige Gesellschafterin der Komplementär-GmbH ist (sog. Einheits-GmbH & Co. KG).mehr
Ein Gesellschafter ist neu (i. S. v. § 1 Abs. 2a GrEStG), wenn er erstmals ein Mitgliedschaftsrecht an einer grundbesitzenden Personengesellschaft erwirbt oder innerhalb von 5 Jahren seine Beteiligung aufstockt.mehr
Erfolgt ein Kommanditistenwechsel im Wege der Sonderrechtsnachfolge, so ist das Registergericht gehalten, den Gesellschafterwechsel und den Rechtsnachfolgevermerk im Handelsregister einzutragen, auch wenn die Eintragung der Sonderrechtsnachfolge nicht ausdrücklich beantragt wird. Hierdurch verringern sich die Haftungsrisiken für den Erwerber.mehr
Dem nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft stehen nur eingeschränkte Informations- und Kontrollrechte zu. Regelmäßig erhalten die Kommanditisten nur eine Abschrift des Jahresabschlusses und dürfen diesen unter Einsicht der Bücher der Gesellschaft prüfen. Aus wichtigem Grund kann der Kommanditist jedoch weitere Auskünfte verlangen ohne dabei auf Informationen beschränkt zu sein, die einen inhaltlichen Bezug zum Jahresabschluss der Gesellschaft haben.mehr
Der Verlustanteil aus einer GbR, an der eine KG und deren alleiniger Kommanditist beteiligt sind, kann das negative Kapitalkonto i. S. v. § 15a EStG erhöhen und damit unter das Verlustausgleichsverbot fallen.mehr
Gesellschafter müssen noch nicht erbrachte Beiträge auch an eine aufgelöste Gesellschaft leisten, wenn sie zur Liquidation nötig sind. Das kann die Liquidation erheblich verzögern. Die Liquidatoren entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welchem Maße sie die Gesellschafter in Anspruch nehmen.mehr
Die freigebige Zuwendung eines Kommanditanteils unter Nießbrauchsvorbehalt ist nur dann erbschaft-/schenkungsteuerrechtlich begünstigt, wenn der Bedachte Mitunternehmer wird.mehr
Die Beteiligung des Kommanditisten an der geschäftsführungsbefugten Komplementär-GmbH von weniger als 10 % ist nicht dem Sonderbetriebsvermögen II zuzuordnen (Präzisierung der Rechtsprechung).mehr
Der Nießbrauch an Kommanditanteilen kann nach neuester obergerichtlicher Rechtsprechung im Handelsregister eingetragen werden, da ein Bedürfnis des Rechtsverkehrs und der Registergerichte an dieser Information besteht.mehr
Aus der Prüfungspflicht des Jahresabschlusses bei einer GmbH & Co. KG folgt nicht, dass der Prüfungsbericht den Kommanditisten mit der Einladung zu der Gesellschafterversammlung zu übersenden ist, bei der die Gesellschafter über die Feststellung des Jahresabschlusses zu beschließen haben.mehr
Die Frage, ob eine Gewinnhinzurechnung wegen Einlageminderung vorzunehmen ist, ist im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung zu klären.mehr
In Publikums-KGs müssen Ansprüche auf Rückzahlung von Ausschüttungen der KG gegenüber Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag geregelt werden. Aber auch kleine Kommanditgesellschaften sollten das Urteil des OLG Nürnberg zum Anlass nehmen, die Rückzahlung explizit im Gesellschaftsvertrag zu regeln.mehr
Verbürgt sich ein Kommanditist für Verbindlichkeiten einer KG, ergeben sich aus diesem Vorgang zahlreiche steuerliche Fragenstellungen. Die OFD Nordrhein-Westfalen liefert die Antworten mit Verfügung vom 7.7.2014.mehr
Bringt eine Personengesellschaft ihren Gewerbebetrieb in eine andere Personengesellschaft ein, können vortragsfähige Gewerbeverluste nur mit dem Teil des Gewerbeertrags der Untergesellschaft verrechnet werden, der auf die Obergesellschaft entfällt.mehr
Kommanditgesellschaften und ihre Kommanditisten, die 2013 voraussichtlich Verluste erleiden, sollten prüfen, ob die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG bei ihnen greift und ob gezielte Maßnahmen notwendig sind, die den Verlustausgleich sicherstellen.mehr