Kommanditist



Containerschiffe im Hafen
Containerschiffe im Hafen
BFH Kommentierung

Ausfall von stillen Beteiligungen im Rahmen der Tonnagebesteuerung

Fallen die Kommanditisten einer KG, die an dieser Gesellschaft zugleich typisch still beteiligt sind oder dieser Gesellschaft Darlehen gewährt haben, mit ihren stillen Einlagen oder Darlehensforderungen im Rahmen der Aufgabe des Betriebs der Mitunternehmerschaft teilweise aus, gehört der hierdurch entstehende Verlust zu den Einkünften nach § 16 Abs. 3 EStG und ist mit dem nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn abgegolten (§ 5a Abs. 5 Satz 1 EStG).










Mann mit Buch und Tablet
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Datenschutz und Gesellschafterrechte

Auskunftsansprüche der Kommanditisten und Treugeber in der (Publikums-)KG

Gewährt der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG den jeweiligen Treugebern von Treuhandkommanditisten dieselben mitgliedschaftlichen Rechte wie unmittelbaren Kommanditisten, so erstreckt sich der Auskunftsanspruch über Identität und Anschrift der Mitgesellschafter gleichermaßen auf die unmittelbar beteiligten Treuhandkommanditisten und die mittelbar beteiligten Treugeber.










Rechenstreifen auf dem Zahlen mit rotem Stift abgehakt und gestri
Rechenstreifen auf dem Zahlen mit rotem Stift abgehakt und gestri
Kommanditgesellschaft

Haftung eines Kommanditisten für zur Insolvenztabelle angemeldete Forderungen

Kommanditisten können ihre Haftung gegenüber Gläubiger der KG durch die vollständige Leistung und Erhaltung der sog. „Haftsumme“ ausschließen. Wird diese Haftsumme unterschritten, z.B. weil die Einlage nicht vollständig gezahlt oder später zurückgezahlt wurde, trägt der Kommanditist die Beweislast dafür, dass seine Inanspruchnahme zur Befriedigung der Gläubiger der KG nicht mehr erforderlich ist. Dabei haftet der Kommanditist auch für zur Insolvenztabelle festgestellte Forderungen gegen die KG.





Taschenrechner vor Bilanzen, Geld und Lesebrille
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Jahresabschluss

Einsichtsrecht von Kommanditisten: Ausschluss im Gesellschaftsvertrag wirksam

Jahrelang bestand Streit darüber, ob das Einsichtsrecht von Kommanditisten zur Prüfung des Jahresabschlusses beschränkt oder gar ausgeschlossen werden kann. Das OLG München entschied nun zugunsten der Möglichkeit des Ausschlusses – zumindest wenn dieser nicht ersatzlos geschehe. Eine Parallele zu den nicht abdingbaren Einsichtsrechten von GmbH-Gesellschaftern lehnte das Gericht explizit ab.









Akten tragen
Akten tragen
Auskunftsanspruch

BGH stärkt Informationsrechte des Kommanditisten

Dem nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft stehen nur eingeschränkte Informations- und Kontrollrechte zu. Regelmäßig erhalten die Kommanditisten nur eine Abschrift des Jahresabschlusses und dürfen diesen unter Einsicht der Bücher der Gesellschaft prüfen. Aus wichtigem Grund kann der Kommanditist jedoch weitere Auskünfte verlangen ohne dabei auf Informationen beschränkt zu sein, die einen inhaltlichen Bezug zum Jahresabschluss der Gesellschaft haben.