Passive Entstrickung führt nicht zur Besteuerung
Vor dem FG Münster klagte eine im Inland ansässige KG, deren beide Kommanditisten zugleich an einer spanischen Kapitalgesellschaft (S.L.) beteiligt waren. Ein Kommanditist ist in Deutschland wohnhaft. Der andere Kommanditist wohnt in der Schweiz. Die Kommanditanteile waren dem Sonderbetriebsvermögen II der beiden Kommanditisten bei der Klägerin zugeordnet. Die KG wies in ihrer Bilanz zum 31.12.2012 unbewegliches Vermögen aus, das ca. 59 % der Bilanzsumme ausmachte.
Änderung des DBA
Das DBA Deutschland - Spanien wurde 2012 geändert. Erstmals wurde eine Regelung aufgenommen, die für Veräußerungsgewinne aus Beteiligungen, deren Aktivvermögen zu mindestens 50 % aus unbeweglichem Vermögen besteht, dem Belegenheitsstaat des unbeweglichen Vermögens ein zusätzliches Besteuerungsrecht zuweist und eine Anrechnung der daraus resultierenden Steuer auf die im Wohnsitzstaat anfallende Einkommensteuer vorsieht. Das Finanzamt nahm dies zum Anlass, eine Besteuerung aufgrund passiver Entstrickung anzunehmen und entsprechend die in dem Anteil des in der Schweiz ansässigen Kommanditisten ruhenden stillen Reserven zu besteuern.
Keine Besteuerung passiver Entstrickung
Die KG klagte hiergegen erfolgreich. Das FG Münster stellte klar, dass der Tatbestand der Beschränkung des Besteuerungsrechts im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG bereits deshalb nicht erfüllt sei, weil die Änderung eines DBA nicht der Klägerin bzw. ihren Kommanditisten zuzurechnen sei. Zudem wies das Gericht darauf hin, dass aus der systematischen Stellung dieser Norm, die eine Gleichstellung mit einer Entnahme bewirke, folge, dass eine dem Steuerpflichtigen zurechenbare Handlung zum Ausschluss oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts Deutschlands führen müsse. Außerdem habe der Gesetzgeber mit Einführung von § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG keine Fälle der passiven Entstrickung erfassen wollen.
FG Münster, Urteil v. 10.8.2022, 13 K 559/19 G,F, veröffentlicht am 2.11.2022
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
349
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
224
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
150
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
120
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
95
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
89
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
88
-
Rückforderung von Kindergeld bei fehlendem Kontakt zum Kind
69
-
Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes
68
-
Steuerliche Behandlung von "Earn-Out-Zahlungen"
65
-
Kaffeefahrten unterliegen auch bei Verlusten der Margenbesteuerung
18.09.2026
-
Nutzung des Gesellschaftspostfachs erleichtert
17.09.2026
-
Alle am 17.9.2026 veröffentlichten Entscheidungen
17.09.2026
-
Kosten für ein außerhäusliches Arbeitszimmer
17.09.2026
-
Steuerbefreiung für ein Familienheim bei nur beabsichtigter Eigennutzung
17.09.2026
-
Steuerermäßigung für energetische Sanierung bei Miteigentum
16.09.2026
-
Sonderabschreibung nach § 7b EStG für getrennte Doppelhaushälfte
16.09.2026
-
Kein Vertrauensschutz in die Anwendung der Fünftelregelung
16.09.2026
-
Keine gesonderte Feststellung bei nur einem wirtschaftlich Beteiligten
16.09.2026
-
Schädliche Betriebsvorrichtungen für die erweiterte Kürzung
16.09.2026
08.11.2022 19:28 Uhr
Haufe Online Redaktion: Dieser Text wurde redaktionell gelöscht.