Zur Handelsregisteranmeldung beim Ausscheiden von Kommanditisten
Hintergrund
Durch Gerichtsurteil wurde rechtskräftig über das Ausscheiden eines Kommanditisten aus der Gesellschaft und dessen Pflicht zur Mitwirkung bei der entsprechenden Anmeldung entschieden. Die weiteren Gesellschafter meldeten das Ausscheiden dieses Kommanditisten zum Handelsregister an. Der Anmeldung war die Gerichtsentscheidung beigefügt. Der ausscheidende Gesellschafter wirkte an der Anmeldung selbst nicht mit. Das Amtsgericht lehnte die Anmeldung ab. Es fehle an der Mitwirkung des ausscheidenden Gesellschafters. Hiergegen wandten sich die restlichen Gesellschafter mit der Beschwerde.
Die Entscheidung des KG Berlin vom 21. Dezember 2021 (Az. 22 W 84/21)
Die Beschwerde hatte Erfolg. Grundsätzlich müssen bei der Anmeldung des Ausscheidens eines Gesellschafters alle Gesellschafter mitwirken. Dies erfordert dann auch die Mitwirkung des Ausscheidenden selbst. Hier hat das KG Berlin bestätigt, dass dies nicht erforderlich ist, wenn durch rechtskräftiges Urteil die Verpflichtung des Ausscheidenden zur Mitwirkung an der Anmeldung festgestellt wurde. Die Anmeldung der übrigen Gesellschafter reiche dann aus.
Praxishinweis
Bei einer Personenhandelsgesellschaft – also der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) und der Kommanditgesellschaft (KG) – sind zum Schutz und zur Information des Rechtsverkehrs im Handelsregister Angaben zu den Gesellschaftern, der Firma, dem Sitz, der inländischen Geschäftsanschrift und den Vertretungsverhältnissen eingetragen. Bei der KG sind auch die Kommanditisten und deren Einlagen einzutragen. Änderungen während des Bestands der Gesellschaft sind ebenfalls zum Handelsregister anzumelden und einzutragen.
Insbesondere der Wechsel im Gesellschafterbestand hat in der Praxis große Bedeutung – und begründet Haftungsrisiken, etwa wenn ein ausgeschiedener, aber noch eingetragener Gesellschafter im Namen der Gesellschaft Geschäfte tätigt. Wegen der noch bestehenden Eintragung kann die Gesellschaft aus diesen Geschäften verpflichtet werden. Bei Personengesellschaften haften dann auch die verbliebenen Gesellschafter. Deswegen sollten Gesellschaften und ihre jeweiligen Gesellschafter stets auf die Richtigkeit der Handelsregistereintragungen achten. Änderungen sind zeitnah anzumelden.
Im Grundsatz sind Registeranmeldungen von allen Gesellschaftern der Personenhandelsgesellschaft zu bewirken. Auch der von der Eintragung Betroffene (z.B. der ausscheidende Gesellschafter) muss mitwirken. In aller Regel erfolgt dies auch im eigenen Interesse. Es können aber Fälle eintreten, in denen er die Anmeldung blockiert. Erstreiten die Gesellschafter ein rechtskräftiges Urteil, ersetzt eine hierin entschiedene Verpflichtung zur Mitwirkung zur Anmeldung die tatsächliche Mitwirkung des „blockierenden Gesellschafters“ (siehe § 16 HGB). Das Registergericht hat dann diesbezüglich auch keine eigene Beurteilungsmöglichkeit mehr.
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
5592
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
3011
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
280
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
249
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
208
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
196
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
179
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
177
-
Probleme des Zugangsnachweises von rechtlichen Erklärungen
151
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
146
-
BGH bestätigt Zulässigkeit von Hinauskündigungsklauseln bei Managementbeteiligungen
16.09.2026
-
Ausgleichsanspruch für Franchisenehmer analog § 89b HGB – Aktuelle Rechtslage
16.09.2026
-
Mediation Advocacy: Wie erfahrene Anwälte Sie in einer Wirtschaftsmediation begleiten
09.09.2026
-
Phantom-Frachtführer: Wenn die Ladung spurlos verschwindet – und wer am Ende haftet
09.09.2026
-
Augenblicksversagen
20.08.2026
-
Schuldunfähigkeit
20.08.2026
-
Verschulden des Versicherungsnehmers
20.08.2026
-
Grobe Fahrlässigkeit
20.08.2026
-
Leichte Fahrlässigkeit
20.08.2026
-
Kein Provisionsanspruch des Wohnungsverwalters gegen den Vermieter bei erfolgreicher Neuvermietung
19.08.2026