Anlageberatung






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Verbraucherinformationen und Widerruf

Kein Informationsanspruch zum Rückkaufswert fondsgebundener Lebensversicherung

Muss eine Versicherung bei fondsgebundenen Lebensversicherungen in die Verbraucherinformationen mögliche Rückkaufswerte schreiben? Schließlich kämen viele Verträge dann womöglich nicht zustande. Die Versicherung muss nicht und sie kann auch gar nicht, entschied das OLG Karlsruhe zu ungunsten einer enttäuschten Kundin, die den Vertrag gerne rückwirkende "gekillt" hätte.