Falsche Angaben in Verkaufsprospekten von Kapitalanlagen sind kein Kavaliersdelikt. Anleger treffen ihre Kaufentscheidungen dann aufgrund falscher Tatsachen, Risiken werden eventuell verschleiert. Für etwaige Verluste von Anlegern haftet der Vorstand, hat der BGH entschieden. Egal, ob die Anlage direkt von der Gesellschaft oder indirekt über die Börse gekauft wurde.mehr
Anlageberater treffen besondere Aufklärungspflichten zu Finanzprodukten. Insbesondere müssen sie auf mögliche Risiken hinweisen. Komplizierte, nicht standardisierte Anlagen, bei denen die Rückzahlung nicht sicher ist, dürfen nicht als sicher bezeichnet werden, so der BGH.mehr
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Vermittelt eine Bank einem Kunden die Beteiligung an einem Fonds, so ist sie verpflichtet, den Kunden über eine als Vermittlungsprovision vereinbarte Rückvergütung (=Kick-Back) aufzuklären. Eine Verletzung dieser Pflicht begründet Schadensersatzansprüche des Kunden.mehr
Eine Hausbank hat umfassende Aufklärungspflichten über Rückvergütungen, die sie von einem Fondsanbieter erhält. Sie muss wesentlich umfassender informieren als ein freier Anlageberater.mehr
Muss eine Versicherung bei fondsgebundenen Lebensversicherungen in die Verbraucherinformationen mögliche Rückkaufswerte schreiben? Schließlich kämen viele Verträge dann womöglich nicht zustande. Die Versicherung muss nicht und sie kann auch gar nicht, entschied das OLG Karlsruhe zu ungunsten einer enttäuschten Kundin, die den Vertrag gerne rückwirkende "gekillt" hätte.mehr
Werden Versicherungsverträge als Nettopolicen verkauft, muss der Vermittler den Interessenten klar darüber aufklären und dies auch dokumentieren, dass die Vergütung auch fällig wird, wenn ein Vertrag nach kurzer Laufzeit gekündigt wird.mehr
Alles sicher, keine Risiken - Verluste seien nur im Falle eines Weltkrieges zu befürchten. So wurde ein klassischer Sparbuchanleger auf der Suche nach einer absolut sicheren Anlageform zum Kauf eines durchaus risikoreichen Schiffsfonds verleitet. Das geht so nicht, urteilte das OLG Frankfurt.mehr
Ein geschlossener Container-Fonds für die Altersvorsorge ist keine sonderlich gute Idee und könnte die Folge einer Falschberatung sein. Wenn ein Kunde aber auf so eine Anlage besteht, muss der Berater nicht ablehnen.mehr
Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, hat dieser grundsätzlich einen Anspruch auf Schadenersatz. Ein Mitverschulden des Anlegers kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn er über eigene Sachkunde oder über zusätzliche Informationen von dritter Seite verfügt.mehr
Riskante Geldanlagen hinterlassen oft enttäuschte Anleger. Nicht immer ist laut BGH die Bank schuld und haftpflichtig. Bei Währungsswapverträgen erreicht der Anleger häufig erst die Gewinnzone, nachdem er die einstrukturierte Bruttomarge erwirtschaftet hat. Über einen solchen anfänglichen negativen Marktwert muss die vermittelnde Bank den Kunden aber nicht aufklären.mehr
Produktinformationen von Banken und Fondsgesellschaften sind Werbemitteilungen, deren Ziel es ist, Produkte zu verkaufen. Dennoch müssen sie auch ausgewogen über Risiken informieren. Anderenfalls droht Prospekthaftung.mehr
Der BGH hat die Haftung einer Bank bei fehlerhafter Anlagenberatung bejaht, wenn nicht die Bank, sondern ein selbständiges Beratungsunternehmen falsch berät: Die Nebenpflicht aus Kontoführung kann zur Warnung verpflichten.mehr
Immer wieder stellen Berater eine Kapitalanlage in völlig falschem Licht dar. Risiken werden verschwiegen, hoch unsichere Anlagen als sicher verkauft. Anleger dürfen auf die falschen Aussagen eines Beraters vertrauen, auch wenn die schriftlichen Unterlagen etwas anderes sagen.mehr
Seit dem 1. 6. 2012, teilweise erst ab dem 1.1. 2013, gelten neue Vorschriften für Anlageberater. Sie sollen Produkte des grauen Kapitalmarkts für Anleger transparenter machen und unseriösen Versprechungen eindämmen.mehr