Anlageberater muss Kunden nicht von irrigen Vorstellungen abbringen
Ein Mann zeichnet bei einem Finanzberater eine Beteiligung an einem Containerfonds, Laufzeit sechs Jahre. Auf den Fonds kommt er, weil einige Zeit zuvor seine Eltern einen ähnlichen Fonds bei dem freundschaftlich verbundenen Finanzberater gezeichnet hatten.
Anleger moniert nicht ordnungsgemäße Aufklärung
Nach kurzer Zeit will er von seiner Beteiligung zurücktreten. Begründung: Er sei nicht ordnungsgemäß über die Beteiligung aufgeklärt worden.
- Er habe ausdrücklich erklärt, ihm gehe es um einen Vermögensaufbau für die Altersvorsorge.
- Sicherheit habe für ihn deshalb oberste Priorität.
- Der Finanzberater habe ihm bestätigt, dass die Beteiligung absolut sicher sei.
- Auf die Risiken der Beteiligung habe er nicht hingewiesen.
Anlageziel Altersvorsorge verfehlt?
Der Fonds entspreche auch nicht seinem Anlageziel „Vermögensaufbau und Altersvorsorge“. Auch das habe der Finanzberater vorgegeben. Der Mann verlangte deshalb die Rückzahlung seiner Einlage und des Agios. Investiert hatte er 10.000 Euro.
Strittige Beratungssituation
Der Berater hatte die Beratungssituation völlig anders dargestellt.
- Er habe dem Kläger ursprünglich ein Depot mit offenen Investmentfonds vorgeschlagen,
- die man je nach individueller Risikobereitschaft zusammenstellen
- und bei Bedarf jederzeit veräußern könne.
Anmerkung: Die Beratung fand 2007 statt. Damals waren offene Immobilienfonds noch jederzeit veräußerbar. Die Haltefristen gelten erst seit dem 22.07.2013.
Das Landgericht Hamburg folgte dem Kläger nicht in seiner Argumentation.
Finanzberater war verpflichtet, über alle entscheidungserheblichen Umstände aufzuklären
Zwar geht das Gericht davon aus, dass zwischen den Parteien ein Beratungsvertrag zustande gekommen ist. Der Finanzberater war deshalb verpflichtet, über alle entscheidungserheblichen Umstände aufzuklären. Dazu gehört, dass
- ein potenzieller Anleger über die möglichen Risiken und Nachteile einer vorgeschlagenen Anlageform aufgeklärt werden muss
- der Berater prüft, ob die Vorschläge den Anlagezielen des Beratenen entsprechen
Allerdings sah es das Gericht nicht als erwiesen an, dass der Berater diesen Pflichten nicht nachgekommen ist. Das ist entscheidend, da die Darlegungs- und Beweislast für etwaige Versäumnisse oder Fehler der Beratung dem Kläger obliegt.
Berater muss aufklären, aber nicht Zeichnung verhindern
Gegen den Kläger sprach unter anderem der Punkt, dass er augenscheinlich dieselbe Beteiligung wie seine Eltern zeichnen wollte. Zwar muss ein Berater auch über mögliche Risiken und Nachteile einer Anlage informieren. Das gilt auch, wenn ein Kunde sich schon vor dem Beratungsgespräch aus anderen Quellen für einen nicht von dem Berater empfohlenen Fonds entscheidet.
Der Berater ist aber nicht dazu verpflichtet, den Kunden an der Zeichnung zu hindern oder seine Mitwirkung an dem Beitritt zu einem solchen Fonds zu verweigern.
(LG Hamburg, Urteil v. 07.01.2016, 304 O 234/14).
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.0292
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
371
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
364
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
327
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
3041
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
274
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
269
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
266
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
261
-
Gartenpflege durch Mieter - Kostenfragen und Verletzung der Gartenpflegepflicht
218
-
Organhaftung: Überwachungspflicht des Aufsichtsrats bei Geschäftsstillstand
20.05.2026
-
Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten einer oHG und Übergang von Ansprüchen im Wege der Ausgliederung
13.05.2026
-
China: Neue Gegensanktionen
11.05.2026
-
BGH kippt Abzug „Alt für Neu“ bei der Mängelbeseitigung
07.05.2026
-
Top Secret? Umsetzung der CSDDD, Evaluierung des LkSG und das Ziel besserer Rechtssetzung
15.04.2026
-
D&O: Wer zahlt am Ende? Regress von Unternehmensgeldbußen gegenüber Geschäftsleitern
15.04.2026
-
Schiedsverfahren in Gesellschaftsstreitigkeiten
14.04.2026
-
Nach dem Supreme Court und der Rückzahlung kommt die nächste Welle
02.04.2026
-
EU-Kommission legt Vorschlag für EU Inc. vor
01.04.2026
-
Die geplante EU Inc. – Eine neue europäische Rechtsform für Start-ups und innovative Unternehmen
23.03.2026