Investmentfonds


Windpark
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BFH

Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG

Ein Steuerstundungsmodell im Sinne von § 15b Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 EStG kann auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf der Inanspruchnahme eines IAB gemäß § 7g Abs. 1 EStG beruhen. Ob ein Gründungsgesellschafter den Beschränkungen des § 15b EStG unterliegt, hängt davon ab, ob er wie ein passiver Investor aufgetreten ist oder ob er das "vorgefertigte Konzept" nicht nur unwesentlich mitbestimmt hat.




















Steuererklärung_USt
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BMF-Kommentierung

Verwaltungsseitige Konkretisierung der Umsatzsteuerbefreiung von Investmentfonds

Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben vom 13.12.2017 (III C 3 - S 7160-h/16/10001) zur Steuerbefreiung von Verwaltungsleistungen für Investmentfonds gemäß § 4 Nr. 8 Buchst. h) UStG n.F. Stellung genommen. Das Schreiben sieht, neben weiteren Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses, die im Wesentlichen dazu dienen, redaktionelle Anpassungen an das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) nachzuholen, maßgeblich eine Neufassung des Abschn. 4.8.13 Abs. 8 und 9 UStAE vor.
















Hochhäuser mit Himmel
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BFH Kommentierung

Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG

Der BFH hat sich mit der Besteuerung von Erträgen aus sog. "schwarzen" Fonds nach dem AuslInvestmG beschäftigt und entschieden, dass die sog. Pauschalbesteuerung nach § 18 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 AuslInvestmG in ihrem Anwendungsbereich für Einkünfte aus Investmentfonds mit Sitz im Drittland verfassungsgemäß ist und dass § 18 Abs. 3 Satz 1 und Satz 4 AuslInvestmG im Verhältnis zu Drittstaaten wegen Art. 64 AEUV nicht an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen sind.








Gestresster Mann hinter PC, Brille hochgeschoben, fasst sich die
Gestresster Mann hinter PC, Brille hochgeschoben, fasst sich die

Anlageverluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

Regelmäßig ergeben sich bei Kapitalanlagen, bei denen hohe Renditen in Aussicht gestellt werden, höhere Risiken. Teilweise müssen die Anleger hierbei auch einen (Teil-)Verlust ihres Kapitals hinnehmen. Geschädigte Anleger in einem Schneeballsystem müssen sogar Scheingewinne versteuern, wie kürzlich von einen Finanzgericht entschieden wurde. Das Top-Thema stellt die steuerlichen Folgen bei unterschiedlichen Anlageformen dar.